Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen

Das Problem ist, daß ein Naturpark rechtlich nur eine “Erklärung zum Naturpark” ist. Mehr nicht. Weitere rechtliche Bindungen ergeben sich daraus nicht! Es ist nur die Aussage: ‘Das ist Naturpark xy’!

Ein LSG =Landschaftsschutzgebiet hingegen hat mit seiner Festsetzung weitere rechtliche Beschränkungen: z.B. besonderer Genehmigungsvorbehalt für die Errichtung von Gebäuden außerhalb der, in der LSG-Ausweisung bereits freigestellten Gebiete.

Naturparke sind nicht zwangsläufig gleich LSG. Eher im Gegenteil: Teile eines Naturparkes können (nicht müssen) LSG sein, und selbst dann können innerhalb eines Naturparkes diverse verschiedene LSG’s existieren.

Das protect_class=* orientiert sich an IUCN. Da passen aber unsere Naturparke (und vielleicht diverse andere lokale Ausweisungen anderer Länder nicht hinein.

LSG hingegen schon.

Sven

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Weil mein Beitrag regionalbezogen ist und primär unsere ortskundige baden-württembergische Mapping-Community ansprechen soll. Ich habe hier in der Vergangenheit leider schon Objekte verlinkt, an denen anschließend ortsfremde User aus dem Forum herumgepfuscht haben.

:sob:

LG Olaf

Das stimmt so nicht. Es gibt zumindest für unsere baden-württembergischen Naturparke ein paar kleine Einschränkungen in der Raumplanung und im Baurecht. Habe hier geschwind ein Urteil des VG Stuttgart ergoogelt.

LG Olaf

Doch, das ist so… Sag mal, liest du überhaupt, was du verlinkst?

…Frage: um was ging es da?

Naturschutzrechtliche Erheblichkeit eines Vorhabens; Erdauffüllung im Außenbereich auf einer Fläche von ca. 20.000 m²

War/ ist das betreffende Gebiet zu dem Zeitpunkt der Klage ein ausgewiesenes Schutzgebiet im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gewesen? (Das geht daraus nicht hervor!!!)

  • Ja
  • nein

Welche anderen bodenschutzrechtlichen Dinge spielen eine Rolle?
Ohne diese Antwort(en) ist alles andere nicht dusskussionswürdig.

Ergebnis: aus deinem Link geht keine genaue Lage hervor: Flurstücksbezeichnungen sind anonymisiert! Also ist nicht klar, ob der betreffende Bereich nur Naturpark war, oder eben doch auch Landschaftsschutzgebiet oder höheres…

Du interpretierst eine völlig unklare Situation im Sinne deiner Gedanken… :face_vomiting:

Sven

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Hä? Lies es dir doch einfach selbst durch! :roll_eyes:

LG Olaf

…und nochmal… Du kannst lesen und bist des lesenden Verstehen mächtig?

Nochmal die Frage… Was hab ich geantwortet???

…Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln…

Nr. 2.

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Strecki, bitte hör auf, hier unnötig Quatsch zu posten! Deine Aussage

ist einfach Unfug. Natürlich hat eine Naturparkverordnung unmittelbare Rechtswirkung, das habe ich versucht, dir anhand eines konkreten juristischen Falls zu verklickern. Es geht hier um eine baurechtliche Befreiungsentscheidung von der Naturparkverordnung (der im Übrigen nicht entsprochen wurde).

IV. Im Ergebnis folgt daraus, dass dem Kläger auch die mit beantragte Baugenehmigung nach § 35 BauGB und die Befreiung nach der nach der Verordnung des Umweltministeriums über den Naturpark “Schwäbisch-Fränkischer Wald” nicht erteilt werden kann.

Deine Aussage

kann so nicht stehen bleiben.

LG Olaf

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@Olaf_der_Mapper
Das heißt, du stehtst nun als Nr. 2 vorläufig auf Dauer auf meiner Liste der User, mit denen ich nichts mehr zu tun haben möchte…

Alles andere liegt in deinen Fingern…

e.o.d.

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Wie schon bei unserer Diskussion zu den Bayern-NSGs, hast du’s mit Kritik und Contra wohl nicht so. Leider keine guten Voraussetzungen, um bei einem Gemeinschaftsprojekt wie OSM mitzuarbeiten :frowning:

LG Olaf

Ich plädiere dafür, die Sache nicht weiter zu eskalieren und zu sachlicher Diskussion zurückzukehren.
Im besagten Fall wollte ein Besitzer größerer Ländereien mit etwas fadenscheiniger Verschleierung eine de facto Erddeponie genehmigen lassen. Das wurde abgelehnt, wobei die Lage im Naturpark lediglich mit als Grund aufgeführt wurde. Naturparks sind wie schon erwähnt keine Schutzgebiete.

Zum Biosphärengebiet: Die sind im wesentlichen die Gebiete der teilnehmenden Gemeinden (ich lebe in einer), die als Bedingung Kernzonen (pc=1) einbringen müssen, die nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden können. Alle paar Jahre wird überprüft, ob sich die Gemeinden an die (ziemlich allgemeinen) Vorgaben für Biosphärengebiete gehalten haben. An den Abgrenzungen des Gebietes lässt sich ablesen, wo im Gemeinderat land/forstwirtschaftliche oder touristisch-wirtschaftliche Erwägungen Priorität hatten. Zur Zeit läuft übrigens ein Aufnahmeverfahren für den Beitritt weiterer Gemeinden zum Biosphärengebiet, darunter sogar Reutlingen als Großstadt.
Die Formulierung im Wiki zu den pc=98 finde ich etwas unglücklich, denn die vertraglich erfasste Biosphäre umfasst die Entwicklungs-, Pflege(Puffer)- und Kernzonen insgesamt und nicht nur die Pflegezonen allein. Die Kernzonen müssten dann ja ausgestanzt werden.

Das Ausstanzen der Kernzonen würde jedoch bedeuten, Pflege- und Entwicklungszone in eine gemeinsame Kategorie resp. ein gemeinsames Geodatenobjekt zu kloppen - wozu aber? Finde den bisher beschrittenen Weg (Also Gesamtgebiet+Kernzone zu mappen) am praktikabelsten. Daher sollte das Wiki an dieser Stelle angepasst werden (Und protect_class=5 → 98 beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb).

Die Großstadt Reutlingen ist mit dem Albtrauf um Gönningen bereits anteilsmäßig Teil des Biosphärengebietes (vgl. § 2 Abs. 2 SchwAlbBioGebV BW ) - Kleiner Klugschiss am Rande :wink: .

LG Olaf

Nachdem der Vorschlag der Verwendung von pc=98 für das Gesamtgebiet eines Biosphärenreservats ausschließlich auf Zustimmung stieß, habe ich dies nach Jo Cassels Vorschlag im Wiki angepasst und die Werte deutschlandweit vereinheitlicht.

Zu den Naturparks: In Rheinland-Pfalz existieren für Naturparks Rechtsverordnungen, die diese als Schutzgebiete mit Schutzzielen und Verboten ausweisen. Hier ein Beispiel:

§5 (1) bezieht sich hier explizit auf den gesamten Naturpark (ausgenommen den Bereichen aus §2 (2))

Die Verbote sind dabei insgesamt weniger einschränkend als die in Landschaftsschutzgebieten. Da es keine protect_classes 5a und 5b gibt, erscheint mir als pragmatischste Lösung, weiterhin 5 zu verwenden und bei der Unterscheidung auf protection_title zurückzugreifen.

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Anteilsmäßig ganz am Rand ja, aber jetzt soll die Kernstadt dazu und das ist eine ganz andere Hausnummer. Soll auch nur verdeutlichen, dass die Außengrenze kaum was mit Schutzgebiet zu tun hat, das Wichtige sind die Kernzonen.
Die Grenze des Biosphärengebietes (pc=98) wie sie bisher eingetragen ist, umfasst ja bereits alle drei Zonen. Die Kernzonen sind ebenfalls gemappt und das ist mMn so ok. Nur die Formulierung im Wiki passt nicht.

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Danke für dieses gute Beispiel! Da können einige Mapper, die hier meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, noch was lernen.

Mir gefällt die Definition des Naturparkgebiets, die explizit alle Flächen

innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines
Bebauungsplanes mit baulicher Nutzung und innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 des Bundesbaugesetzes

sowie

Abbauflächen von Bodenschätzen

aus dem Geltungsbereich des Naturparks ausschließt. Da gäbe es einiges zum Ausstanzen¹ :wink: .

LG Olaf

[Edit: ¹) Freiwillige vor! :point_right: Naturpark Rhein-Westerwald]

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Freue mich schon darauf, wenn irgendwann auch noch Orschel-Hagen biosphärenzertifiziert wird :smiling_face_with_three_hearts:

LG Olaf

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Das protect_class=* orientiert sich ja an den IUCN-Einstufungen… da passen unsere Naturparke nicht rein. Genausowenig passen da die Biosphärenreservate rein, Darum haben die ja protect_class=98 um ihnen eine Klassifizierung in OSM zu geben und mit der Nummer im 90er Bereich zu sagen: ‘das ist außerhalb der IUCN-Kriterien.’
Bei der Seite https://www.protectedplanet.net/en kann man sich recht gut einen Überblick verschaffen.

Da findet sich z.B. kein “Naturpark Rhein-Westerwald” weil der in das System nicht reinpasst. Mein Spreewald wird gefunden, da die Rechtsverordnung ja für ein LSG ist. Genauso wird Dahme-Heideseen aber auch hier ist des das LSG und nicht der Naturpark. Es wird aber z.B. nicht mein angrenzender Naturpark Niederlausitzer Landrücken gefunden, weil es hier kein korrespondierendes LSG gibt. Innerhalb dieses Naturparkes gibt es 5 einzelne LSG’s und Teile des Naturparkes sind kein LSG. Ich wäre dafür, eher einen eigenen protect_class-Wert zu nehmen: z.B. protect_class=96.

Sven

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97-99 beschreiben die nach internationalen Konventionen geschützten Gebiete. Dazu passen Naturparks nicht.

Woher kommt die Festlegung IUCN-Kategorie V für Naturparks? osm-Community oder extern?

Wikipedia: “Dennoch entsprechen die deutschen Naturparke international im Allgemeinen einem Schutzgebiet der Kategorie V der IUCN. Nach Einschätzung des WWF unterliegen viele – nicht alle – dieser Naturparks tatsächlich nur einem sehr geringen Schutz, die häufig noch unter der Kategorie V liegt.”

Also protect_class=5 in Abhängigkeit davon zu setzen, ob der spezifische Naturpark dies verdient. Das kann nur schief gehen…

Das weiß ich nicht… ich würde zunächst vermuten: OSM

Ja, eben, völlig richtig…! Man muß sich alles zunächst immer und stets und ständig genau und einzeln im Detail anschauen…


Ich kenne beruflich bedingt die Schutzgebietsgrenzen (im Bereich Naturschutz) hier in Brandenburg seit ewigen, erdenklichen Zeiten recht genau… Ich arbeite täglich damit.

Grundtendenz hier bei mir ist:

  • bei LSG sind üblicherweise Siedlungsbereiche aus dem Schutzgebiet herausgenommen, aber nicht immer: Hier immer ins Detail schauen (es kommt auf den Zeitpunkt der Ausweisung drauf an!).
  • Die Naturparkgrenze stellt üblicherweise nur die Außengrenze dar, auch hier wieder: besser ins Detail schauen.
  • Man kann Glück haben, wenn eine Außengrenze eines LSG gleich einer Naturparkgrenze ist, bei der Situation hier in Brandenburg würde ich aber tunlichst von dieser Annahme abraten!
  • Ja, auch auch Naturparke haben gewisse Regelungen, Einschränkungen, vielleicht Verbote… auch hier ins Detail schauen: das ist nicht gleichzusetzen mit den LSG-Regelungen! LSG’s haben einen anderen, höheren rechtlichen Status.

Bei drei Gebieten hier in Brandenburg gilt: Außengrenze LSG = Außengrenze Biosphärenreservat (2x) bzw. Naturpark (1x): es gibt hier jeweils keine ausgestanzten Siedlungs-Inner-Flächen!
Beim dritten Biosphärenreservat ist LSG-Grenze mit (!) ausgeschnittenen Siedlungs-Inner-Flächen = Biosphärenreservatsgrenze. Alle anderen Naturparke sind divers, unser Nationalpark ist sowieso ausgenommen!

Auch wenn eine hinreichend komplette Erfassung der Schutzgebiete nich 583 Jahre dauern würde… auf diese Unterscheidungen sollten wir schon achten…

Das ist aber eine OSM-Festlegung? …mutmaße ich…? ich weiß es nicht,

…die eben mit pc=97|98 (=FFH, SPA, Weltnaturerbe, Biosphärenreservate) eingestuften Gebiete passen eben nicht in die IUCN-Einstufungen, nach denen mit protect_class=1-6 an die IUCN angelehnten Kriterien.

Nummern gibt es oberhalb der 7 und unterhalb der 97 viele… Das protect_class=7 ist auch keine IUCN-Einstufung. Meine Grundintention ist, Naturparke bereits auf protect_class=*-Ebene zwingend von den LSG’s abzutrennen…

Sven

PS: im Übrigen: nicht alle hier von mir erwähnten Schutzgebietsgrenzsituationen sind bisher in OSM erfasst, hauptsächlich in Ermangelung der nötigen Datenfreigabe.

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97-99 sind eine Erfindung von OSM, allerdings konsistent für Schutzgebiete nach internationalen Konventionen in Verwendung (auch in der englischen Wiki). Daher passt 96 für deutsche Naturparks nicht in das Schema. Aber prinzipiell gäbe es genug andere “freie” Nummern, die verwendet werden können.

Die grundsätzliche Einschätzung von Kategorie V für Naturparks geht wohl mindestens auf Dokumente wie https://nationale-naturlandschaften.de/wp-content/blogs.dir/29/files/2020/09/IUCN_Richtlinien_fuer_Management-Kategorien_von_Schutzgebieten.pdf (von 2000, Original von 1994) zurück, siehe auch https://www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2012/10/10-06-18_IUCN_final.pdf (und wenig überraschend bei dieser Quelle auch https://www.naturparke.de/fileadmin/files/public/Service/Infothek/Positionspapiere/Aufgaben_und_Ziele_der_Naturparke_in_Deutschland.pdf). Allerdings wird hier bereits der Missbrauch von Kategorie V durch Gebiete, die nicht der IUCN-Definition eines Schutzgebiets entsprechen, erwähnt. In Rheinland-Pfalz hingegen sind LSGs und Naturparks teilweise von vergleichbarer Größe und haben ähnliche Verordnungen (Die Verordnung des Naturparks Rhein-Westerwald ist fast eine Kopie der Verordnung des auf der anderen Rheinseite liegenden doppelt so großen LSGs “Rhein-Ahr-Eifel”, es gelten exakt die gleichen Verbote.)

An diesem Punkt stellt sich die Frage, wieviel Details man realistischerweise in OSM abbilden kann. Mir erscheint es nicht umsetzbar (insbesondere langfristig pflegbar), Naturparks über verschiedene Schutzklassen abzubilden und basierend auf dem Inhalt von Verordnungen bzw. der Abwesenheit ebensolcher protect_class-Werte zuzuweisen. Aber wenn jemand es versuchen möchte, gerne!

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Aha… Danke für die Puzzlearbeit. :+1: Das muß ich mir in Ruhe zu Gemüte führen…

Mein Problem ist, daß mit protect_class=5 Naturparke auf eine Stufe mit LSG’s gestellt werden, was so aber nicht stimmt. Lediglich 1 von 11 Naturparken hier in Brandenburg haben eine 100%ig Deckungsgleiche Grenze zu LSG’s. Bei allen anderen sind innerhalb der Naturparkgrenze 1 oder mehrere LSG’s beteiligt, aber nicht flächendeckend…

LSG’s haben in der Regel (nicht immer) ausgestanzte Siedlungs-Inner, Naturparke nicht… Das heißt, das diese “Nicht-LSG-Flächen” zwar noch den Regelungen des Naturparkes unterliegen nicht aber mehr den schärferen Regelungen des beteiligten LSG’s.

Blick über den Tellerrand…

In unserem Nachbarland Polen gibt es “Landschaftsschutzparks”: z.B. Relation: ‪Park Krajobrazowy Ujście Warty‬ (‪4512881‬) | OpenStreetMap …zwar auch mit protect_class=5 erfasst, aber ob der Ausdehnung würde es mich interessieren, ob das mit unseren LSG’s (=IUCN Cat V) gleichzusetzen ist oder mit unseren Naturparks… Diesen finde ich bei ProtectedPlanet nicht, was aber nichts heißen mag…

Ich wäre für eine Abtrennung der Naturparke als protect_class=8 mit der Beschreibung: “Ähnlich 5 aber ohne IUCN-Einteilung”

Wir haben pc=7… Nationales Naturerbe… Nett das zu haben, aber das ist z.B. nicht durchgängig pflegbar… der Status, ob was “Nationales Naturerbe” ist, ist eine Eigenschaft, die direkt am Flurstück hängt. Das findet ein jährlicher abgleich mit dem BfN statt… Ich bereite hier seit etlichen Jahren den entsprechenden Tabellenabgleich Anfang des Jahres auf.
Naturdenkmäler/ GLB’s werden auch nicht durchgängig pflegbar sein, und von der Beschreibung von pc=7 kann man da auch vieles anderes verwursten… Geschütze Biotope…

Da sind die Naturparkgrenzen als eigene Kategorie wesentlich fester und definierbarer.

Sven

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