Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen

… das ist so auch meine Denkrichtung, und daraus ergab sich auch das, was gegenwärtig in der DE-Dokumentation bzgl. Biosphärenreservaten steht.
Das ist aber für mich durchaus diskutabel.
[und imho ein eigenes Thema wert]

@limes11
wenn ich dich richtig verstehe, dann geht es dir um die Gesamtumfahrung incl. aller Zonen, bzw. inkludierten Schutzgebiete - analog zu den Naturparks in D?
[bzgl. “die Kerngebiete, die den höchsten Schutzstatus genießen (in osm pc=1)” - würde spontan anzweifeln, dass alle Biosphärenreservats-Kernzonen in D wirklich pc=1 sind ggf. auch “nur” pc=4=Naturschutzgebiet]

Ich hab bei mir im Spreewald nochmal geschaut.

Außengrenze

  1. Schutzzone I: Kernzone = Totalteservate
  2. Schutzzone II: Pflege- und Entwicklungszone = Naturschutzgebiete
  3. Schutzzone III: Zone der harmonischen Kulturlandschaft
  4. Schutzzone IV: Regenerierungszone

Kernzonen liegen innerhalb der NSG’s
Bis auf die Schutzzone III haben alle eine textliche Grenzbeschreibung. Schutzzone III ist alles, was nicht Schutzzone IV ist.
Darüberhinaus gibt es Neuausweisungen von NSG’s als “Naturentwicklungsgebiete”, die den Kernzonen zuzurechnen, aber eigenständige NSG’s über bestehende NSG’s sind.

Diese Zonen III und IV haben für mich ähnlichen Charakter wie Zonierungen bei NSG’s, dei denen mit Zonen z.B. unterschiedliche Nutzungsvorgaben gemacht werden. Aber so ein richtiges Konzept für solche Zonierungen der Bewirtschaftungsarten haben wir nicht, oder?

Für mich ergibt sich als Pflicht: Außengrenze, Schutzzone I und Schutzzone II. Pflichtaufgabe für den Spreewald längst erledigt).

Sven

Wenn dies die Außengrenze/Gesamtumfahrung ist
Relation: ‪Spreewald‬ (‪534268‬) | OpenStreetMap
sehe ich da kein Problem.
(zumindest ist die dortige pc=98 eher vetretbar als die gegenwärtige pc=5 bei den D-Naturparks)

Dein Zweifel ist gerechtfertigt. Für die Kernzonen des Biospärenreservats Bliesgau gilt “nur” ein Wegegebot und auf den Wegen sind motorgetriebene Fahrzeuge verboten, siehe https://www.biosphaere-bliesgau.eu/images/mediathek/Verordnung_neu.pdf

volle Zustimmung…

Naturparke als pc=5 zu erfassen kann mit Landschaftsschutzgebieten kollidieren.
So ist z.B. der Naturpark Hoher Fläming fast in Gänze zugleich Landschaftsschutzgebiet. Die genannte Grenze, wie wir sie in OSM haben, ist die Naturparkgrenze. Die LSG-Grenze müsste einen ganzen Sack voll ausgeschnittene inner-Flächen (=Siedlungen) haben. Nur LSG ist da zugleich das naturschutzrechtliche Sicherungsinstrument. Alleine eine Erklärung zum Naturpark hat zunächst keine direkte rechrlichtliche Bindung.

Sven

Ja, exakt. Mir war aufgefallen, dass beim Mapping des Gesamtgebiets keine Einheitlichkeit besteht und auch die Wiki-Beschreibung nicht zum Vorgehen passt.

Mit dem Erfassen von Kernzonen/Totalreservaten, Naturschutzgebieten und dem Gesamtgebiet kann ich mich durchaus anfreunden. Und pc=98 wird im Gegensatz zu pc=5 für Naturparks mit sehr geringem Schutzstatus auch nicht so prominent gerendert wie Naturschutzgebiete oder Kerngebiete.

Es gibt natürlich zahllose NSGs in Biosphärenreservaten und einigen davon mögen zur Kernzone zählen. Ich hatte auf die Bezeichnung “…Kernzone…” gefiltert. In dem Fall gibt es bis auf eine Ausnahme nur pc=1.

@limes11
Die aktuelle Dokumentation zum konkreten Thema Biosphärenreservat(s-Außengrenze) kannst Du als halbausgegorenen Zwischenstand einordnen.
(Die Dokumentation wächst und gedeiht auch und gerade mit kritischen Rückfragen;-)

@alle
Bin gern bereit da einvernehmlich nachzuarbeiten, daher meine Frage: soll “Biosphärenreservat” als Namensbestandteil der Außengrenze akzeptiert/empfohlen, oder soll davon abgeraten werden?

Oh, oh, oh…

Bei den NSG’s hatten wir und ja geeinigt, daß die Bezeichnung der Rechtsform nicht Namensbestandteil sein soll… Hintergrund war ja, daß es alle möglichen Namensvarianten gibt… Das war auch perfekt!

Die von mir oben mehrfach verlinkte Verordnung meines heimatlichen Spreewaldes (*) heißt ja genau:

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“

Jetzt bin ich mal krümelkackerich… :smiley: Es ist also eine Rechtsverordnung (hier mit Landesgesetzcharakter) für ein LSG mit Zonierungen und nebst Ausweisungen von NSG’s mit ihren Totalreservaten. Im Namen des LSG steht Biosphärenreservat drin. Das es letztendlich auch ein, von der Unesco anerkanntes Biosphärenreservat ist, ist dann eine andere Sache…

Im Umkehrschluß heißt das: das LSG heißt für mich hier

Landschaftsschutzgebiet Biosphärenreservat Spreewald

“Landschaftsschutzgebiet” ist hier der Langname der Rechtsform.
“Biosphärenreservat Spreewald” wäre für mich der Name des LSG =Landschaftsschutzgebietes.

Das Biosphärenreservat selbst (=pc=98) hingegen würde für mich nur “Spreewald” mit der vorangestellen und ergänzenden Rechtsform “Biosphärenreservat” heißen…

Aber Vorsicht… abschließend ist meine Meinung nicht… für Schorfheide-Chorin (*2) sehe ich es auch so, bei unser brandenburgischen Elbtalaue fehlen mit schon die Kenntnisse der Rechtsverordnung.

…in anderen Landstrichen Deutschlands sowieso…

Sven

(*) ich verlinke diese nicht erneut, sonst haut mich die Foren-KI irgendwann :wink:
(*2) wie für alle am 12.9.1990 im letzten Volkskammerbeschluß der DDR festgesetzten Gebiete!

Da inzwischen sogar Landschaftsschutzgebiete gemappt werden (:man_facepalming:), bin ich für die zusätzliche Deklaration im name, um die ganzen grün gerenderten Flächen auseinanderhalten zu können :woozy_face:.

LG Olaf

Die werden je nach Land und Region sehr verschieden genutzt. In NRW sind es teilweise einfach alle unbebauten Flächen. In Brandenburg und erst recht Berlin sind das auch vor Ort klar abgegrenzte Gebiete. Die Verbote enthalten häufig auch für Privatpersonen relevante Regelungen.

Ja, und bei “echten” Schutzgebieten ist das auch weiterhin ganz klar meine Linie.
Die Biosphärenreservate sehe ich aber eher in der Liga der Naturparks.
Das müssen wir imho (aufgrund der überschaubaren Anzahl) nicht hier und jetzt abschließend ausdiskutieren, könnte mir (erstmal) diesen Hinweis vorstellen:
“Bei Biosphärenreservaten ist der protection_title ggf. auch Teil des amtlichen Namens, bzw. des Sprachgebrauchs/Marketings (analog zu den Naturparks in Deutschland), es ist davon auszugehen dass er zusätzlich auch einführend im name-Tag auftaucht.”


Ergänzungs-Überarbeitungsvorschlag nach obigen Posts, mit “Spreewald” als Außengrenzen-Beispiel, erstmal in meinem BNR:

DE:Key:protect_class - siehe 98
User:Jo Cassel/Schreibtisch - OpenStreetMap Wiki

DE:Key:protection_title - siehe UNESCO-Biosphärenreservat
User:Jo Cassel/Schreibtisch2 - OpenStreetMap Wiki

ok?

Klar… ich kann mit leben!

Ich bin gerade mit meinem 18. CS für die Außengrenze des Spreewaldes durch…

Ich glaube, “mein” Spreewald ist eines der wenigen von solchen Gebieten mit textlicher Grenzbeschreibung…

Da hab ich hier ganz lustige Angaben:

Straßenmitte der F 87 in südwestliche Richtung bis zur Einmündung der F 320 in Lübben,

Das hieße streng genommen: Verkleben der Grenze mit der Straßenachse… was ich aber aus Toleranzgründennicht, bzw. nur bei einer einzigen Nebenstraße gemacht habe…

Sven

PS: jetzt geht es an die Überprüfung der NSG’s

Finde ich gut :+1:

Da sich die Tabelle prinzipiell so liest, dass alle Elemente in der vierten Spalte mit protect_class aus der ersten Spalte erfasst werden, würde ich aus Konsistenzgründen bei den Kernzonen von Biosphärenreservaten und pc=1 noch den Hinweis analog zu Naturschutzgebieten setzen, sprich nur bei Totalreservaten (und vergleichbarem, nicht bei NSGs).

Ich würde dann die pc’s an den vorhandenen Biosphärenreservaten anpassen.

Zu pc=98 noch eine Anmerkung. Das brandenburgische Weltnaturerbe, Grumsiner Forst, ist zugleich Totalreservat des NSG Grumsin… von daher ist hler die Zuordnung vom Weltnaturerbeflächen zu pc=1 korrekt. Es wäre mal zu schauen, wie oft das vorkommt. Ich kann mir vorstellen, daß man hier immer operativ entscheiden muß.

Dann noch eine kleine Randbemerkung zu pc=7 und Nationales Naturerbe… wenn man das korrekt erfassen würde wollen, müsste man flurstücksgenau arbeiten… Ich verwalte bei meinem Arbeitgeber mehrere Tausend Hektar solcher Flächen in Brandenburg…

Sven

Moin Moin Moin, da Shaun_das_:sheep: kürzlich das Biosphärengebiet im Schwarzwald auf protect_class=98 gesetzt hat, wäre es dann nicht folgerichtig, auch unser zweites bad.-württ. Biosphärengebiet mit diesem Wert zu taggen?

LG Olaf

Wenn, dann ja…

Für Biosphärenreservate ist das Tagging meiner Ansichst nach hinreichend eindeutig. Für mich passen unsere Naturparke bisher nicht so recht ins Schema. Diese mit LSG gleichzusetzen funktioniert nicht…

Sven

Vermutlich ja, siehe Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen - #256 by limes11 und folgende.

Es wäre übrigens hilfreicher, Du würdest einfach das entsprechende OSM-Element Relation: ‪Biosphärengebiet Schwäbische Alb‬ (‪13692232‬) | OpenStreetMap verlinken statt eines Videos.

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Es tut mir aufrichtig Leid, dass du diese Erweiterung deines Bildungshorizontes mit baden-württembergischem Kulturgut ertragen musstest. Ich hoffe, du nimmst es mir nicht weiter übel :kissing_closed_eyes: .

Es sollte jedoch halb so schlimm sein, da jemand, der hier potentiell eine Tagging-Änderung vornehmen will, das angesprochene Objekt sicher auch so eindeutig identifizieren kann.

LG Olaf

Beide unterscheiden sich doch zumindest im protection_title. Es gibt ohnehin schon protect_class-Nummern mit mehreren Schutzgebietszuweisungen (DE:Key:protect_class). Wo ist das Problem?

LG Olaf

Du machst ihm und interessierten Lesern dieses Themas unnötig Arbeit. Du weißt, um welches Objekt es geht, hast es selbst schon bearbeitet. Warum verlinkst Du es nicht?

Ich hab’ mir übrigens das Video nicht angeschaut, ich hab’ overpass-turbo befragt.

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