Geodatenzentrum

Hallo liebe Mapper,
im Wiki gibt es einen Link zum Geodaten-Zentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie. Dort ist eine Karte eingebettet, die Hausumrisse und -nummern scheinbar sehr genau darstellt. Des weiteren steht da, dass die Geodaten “kommerziell und nichtkommerziell entgeltleistungsfrei genutzt werden” können. Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht. Weder im OSM-Blog, noch bei Heise habe ich davon gelesen, dass der Bund plötzlich alles zur Verfügung stellt. Bevor ich jetzt anfange zu mappen, hätte ich von euch gerne noch einmal die Bestätigung, dass wir die Daten wirklich für OSM nutzen dürfen. Wenn ja: Gibt es einen WMS-/TMS-Link dafür? Dann könnte man die Gebäude leichter abzeichnen.

Ich vermute mal dass die Daten deswegen nicht verwendet werden können weil die Quelle nicht wie in deren Lizenzbedingungen gefordert angegeben werden kann:

Hmm, schade. Sowas ähnliches gab’s ja offenbar schon in Mecklenburg-Vorpommern, wo OSM dann aber eine Genehmigung erhalten hat: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=21184

Edit: Woher genau stammt eigentlich das Zitat in deinem Post?

Rufe mal eine beliebige Karte auf dieser Seite auf:

http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=5&gdz_anz_zeile=0&gdz_unt_zeile=0&gdz_user_id=0

Da steht dann jeweils der von mir zitierte Text als Nutzungsbedingung drauf.

Ich frage mich allerdings gerade ob es wirklich keine Möglichkeit gibt diese Lizenzbedingung einhalten zu können. Es müsste halt irgendwie eine Abfrage geben ob Daten angezeigt werden die aus solch einer Quelle stammen und dann muss dementsprechnd der Lizenzhinweis angezeigt werden. Diese Abfrage müsste dann standardmäßig in alle Renderer eingebaut werden. Ich bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet, aber irgendwie muss das doch (mal eine intensive Diskussion des Problems und eine ordentliche Konzeption des Lösungsansatzes vorausgehend) möglich sein!?!

Vorteil: Man sieht vor lauter Text nicht mehr die Fehler in den Daten. SCNR

Das macht das Nutzen der Daten ein großes Stück unattraktiver, vor allem, weil man sich als Nutzer (meint nicht den Endkunden) drum kümmern muss. Außerdem handeln wir uns ganz neue Probleme ein: Wann ist ein Objekt nicht mehr vom original abgeleitet? Wer darf das Copyright wieder entfernen? Und so weiter. Zu den Zeiten der intensiven Lizenzwechsel-Diskussionen kannst du einiges zu Datenbanken mit mehreren Lizenzen nachlesen.

Auf osm.org könnte man das notfalls machen. Aber wir sind ja in erster Linie Datenlieferant. Hunderte Datenquellen bei jeder Verwendung von OSM aufführen zu müssen, macht unsere Daten für Weiterverarbeiter sehr unattraktiv.

Deshalb ist der derzeitige Ansatz, dass wir nur eine Verlinkung zu OpenStreetMap als Quellenangabe fordern und sowohl die individuellen Beiträge von Mappern als auch die genutzten externen Quellen nur hier bei uns zu erkennen sind. Siehe z.B. die Liste von Namensnennungen für solche externen Quellen. Daten können nur genutzt werden, wenn der Anbieter mit dieser Regelung einverstanden ist.

Manchmal wird das, wenn man mit Behördenvertretern redet, durchaus auch akzeptiert. Vielleicht sollte da einfach mal einer unserer Spezialisten für Behörden-Kontakte nachfragen.

Sonst frage doch den Joachim (user:DD1GJ) am besten noch mal, er ist doch unser Ansprechpartner zu Behörden. Denke der jabb da ganz genau was sagen.

Hallo frozen-v,

den aktuellen Stand habe ich hier beschrieben:
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=329271#p329271

Da das BKG eigentlich nur das hat, was es von den Ländern bekommt, habe ich mich in letzter Zeit etwas mehr auf die Länder konzentriert. Ich werde nächste Woche den Verantwortlichen im federführenden BMU anrufen.

Grüße
Joachim

Ich habe gesten auf die Schnelle geantwortet und mir zwischenzeitlich alles in Ruhe angeschaut.

Hier werden zwei unterschiedliche Sachen vermischt:

Die entgeltleistungsfreie Nutzung steht in dem ersten Absatz über Open Data. Der angegebene Link führt zu eine Seite, auf der verschiedene Daten in kleinen Maßstäben angeboten werden. Ein Maßstab von 1:250.000 oder noch kleiner (1:1.000.000) ist hier in Deutschland für OSM relativ uninteressant. Die größeren Maßstäbe gehören den Ländern und müssten von diesen für OSM bereitgestellt werden.

Im zweiten Absatz wird die BKG WebMap vorgestellt, allerdings zunächst ohne einen Hinweis auf die Nutzngsbedingungen. Der gezeigte Kartensausschnitt wird allerdings mit “BKG WebMap mit integriertem WebAtlasDE” betitelt. Deshalb sind hier auch die Hausnummern von WebAtlasDE zu sehen. Diese Präsentation ist vergleichbar mit Hochglanzbildern der Automobilindustrie und dem kleingedruckten Hinweis, dass auch aufpreispflichtige Sonderausstattung zu sehen ist.

Auf der Seite der unter freier Lizenz stehenden BKG WebMap sieht man beim Hineinzoomen natürlich nicht viel.

Dem BKG sind hier leider die Hände gebunden, da sich bei einer Freigabe von WebAtlasDE einige Bundesländer querstellen. Das Vermessungswesen ist Ländersache und das BKG muss sich an deren Vorgaben halten. Daher ist es völlig zwecklos, wegen der Hausnummern beim BKG bzw. Bund nachzufragen.

Vielen Dank für die ganzen Informationen. War ja irgendwie klar, dass irgendwo wieder ein Haken ist… Weiß man denn, welche Bundesländer sich noch weigern?

So ganz genau nicht, da gibt es im Hintergrund viele politische Schachzüge. Man spielt z.B. mit OpenData Gedanken, möchte aber vielleicht gegenüber dem Bund eine harte Haltung zeigen, damit es evtl. einen finanziellen Ausgleich gibt. Eine Übersicht der momentan bereitgestellten Daten steht im Wiki unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#.C2.A0Germany , wobei Mecklenburg-Vorpommern noch fehlt. Dort dürfen aus der offenen Regionalkarte Informationen entnommen werden.

Zusätzliche Informationen finden sich auch in dem Tagungsbeitrag und den Folien von meinem Vortrag Offene Geodaten – was machen wir jetzt damit? beim diesjährigen Fortbildungsseminar des Runder Tisch GIS e.V.

Aus meiner OSM-Sicht wird nicht unbedingt OpenData benötigt. Prinzipiell genügen auch kostenfreie Nutzungsrechte.

Im Berliner Umland (Oberhavel) wurden heute und gestern bei OSM mehrere Changesets mit sehr präzisen Gebäuden und Adressen hochgeladen, z.B.: [1]. Ich habe den User angeschrieben und nach seiner Quelle gefragt. Er benutzt dafür den Hausumringe-WMS des Geodatenzentrums [2] und Tracer2Server.

Ist diese Quelle für OpenStreetMap-Edits zulässig?

[1] https://www.openstreetmap.org/changeset/26233849#map=18/52.71121/13.27060
[2] http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=2&gdz_anz_zeile=5&gdz_user_id=0

Nein, es sei denn ich hätte da etwas nicht mitbekommen.

Soweit ich weiß bietet Brandenburg die Daten auch nicht als Quelle für OSM an.

Für Berlin hingegen gibt es da etwas:
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=376864

Gruß,
Mondschein

Ich hatte vor einigen Wochen/Monaten beim BKG mal nach speziellen Nutzungsbedingungen gefragt (Bing-ähnliche Nutzung für OpenData-Karten/Dienste bzgl. Grenzen). Die Anfrage wurde intern weitergeleitet und ist dann wohl versandet.

Der User hat nun offensichtlich mehr als 3000 Gebäude (und vermutlich auch Adressen) von dieser geschützten Quelle “getracet”. Kann dies rückgängig gemacht werden?

Bsp. Changeset: https://www.openstreetmap.org/changeset/26236696#map=19/52.71658/13.27014

Nur die Data Working Group kann Objekte oder bestimmte Zustände von Objekten unwiderbringlich aus der Datenbank löschen.
Wenn man als normaler Mapper etwas löscht so verbleibt dies in der Datenbank und kann wiederhergestellt werden oder z.B. über Attic date-Abfragen per Overpass angezeigt werden, etc. Das würde somit immer noch eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Ich vermute, dass du den Mapper schon darum gebeten hast keine weiteren Daten aus dieser Quelle hochzuladen bzw. ihn darum gebeten mitzuteilen, ob er eine entsprechende Einwilligung zur Übernahme dieser Daten in OSM erhalten hat?

Es gibt zwei Möglichkeiten Daten zu “entfernen”.

  1. Jeder Mapper kann Änderungen in der Datenbank “rückgängig” machen, allerdings sind diese dann in der Historie immer noch sichtbar und könnten jederzeit wiederhergestellt werden.
  2. Die DWG hat die Möglichkeit die Daten zusätzlich auch in der Historie auszublenden (“redaction”), so dass diese auch dort nicht mehr sichtbar sind.

Ich schlage vor, insofern es sich um eine unerlaubte Übernahme der Daten handelt, den Mapper zu bitten der DWG eine Liste mit den zu entfernenden Daten zu übermitteln.
Ggf. kannst du dich auch selbst an die DWG wenden.

Gruß,
Mondschein

Ich sehe vermehrt Grenzsegmente mit der source “VG250 (Verwaltungsgebiete 1:250.000) vom 31.12.12 © GeoBasis-DE / BKG 2013”. Ist das okay?

Unabhängig von der Lizenz ist zu beachten, dass der BKG-WMS mit Gemeindegrenze total Mist ist (Versatz, Ungenauigkeit etc.).

Hallo,

Ach, der User atpl_pilot. Mit dem gab es schon einmal Stress auf der Berliner Mailingliste.

Er hat anscheinend aus dem letzten Stress nicht gelernt und verwendet immer noch falsche Quellenangaben. Der Changeset ist mit source=“knowledge + survey + BING” getaggt.

Da mir keine Diskussion über einen Import in Brandenburg bekannt ist, gehe ich davon aus, dass es ein nicht genehmigter Import ist. Nicht genehmigte Importe kann man ohne Weiteres rückgängig machen.

Laut WMS-Capabilities nicht. Dort steht:


<AccessConstraints>
Der hier beschriebene Online-Dienst (Web Map Service) ist mit seinen Inhalten urheberrechtlich geschützt. 
Für den Erwerb von Nutzungsrechten wenden Sie sich bitte an das Dienstleistungszentrum des 
Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie: 
http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz?l=kontakt
</AccessConstraints>

Wenn er uns kein Dokument zeigen kann, in dem steht, dass das BKG ihm erlaubt hat, die Quelle für OSM zu nutzen, sind die Daten in OSM falsch. Ich habe ihn per PN gebeten, das Dokument der Community zur Verfügung zu stellen. Ich bezweifle aber, dass er es hat. In der Liste steht der Hausumringe-WMS unter der Überschrift “Dienste für Bundesbehörden”.

Ich persönlich halte das, was er tut für einen Import. Wie seht ihr das? In NRW wird ja auch Tracer2 verwendet, aber da ist die Quelle öffentlich und eine Diskussion hat durch den Thread “Tracer 2” hier im Forum in meinen Augen stattgefunden.

Viele Grüße

Michael

das sehe ich genau so.

Wir haben inzwischen “Automatisierte Edits” erlaubt , die eine reine Korrektur falscher Tags beinhalten und da sollte man den Begriff “Import” nicht auf “Massenimport von Daten durch ein Computerprogramm im Batch” beschränken. Alles was flächendeckend von irgendwelchen externen Quellen übernommen wird, ist mMn ein Import. Egal ob händisch oder maschinell.

Gruss
walter