Hausnummern eintragen von PDF Dokumenten

Hallo Michael

Das ist erst einmal die Auffassung des LVermGeo, resp. einer bestimmten Person dort. Es stellt sich durchaus die Frage, ob das LVermGeo überhaupt Eigentümer der Hausnummer-Daten ist und nicht doch die Gemeinde. Insoweit kann das LVermGeo zwar sagen: Auszüge aus den landesweiten Katasterdaten können nur mit unserer Zustimmung erfolgen.

Aber die Situation stellt sich meiner Meinung nach anders dar. Die Gemeinde (mMn die Besitzerin der Informationen) hat zugestimmt, dass die Hausnummern für OSM verwendet werden dürfen. Sie hat als Beleg Katasterauszüge verwendet, was möglicherweise zwischen ungeschickt und unzulässig ist. Das halte ich jedoch für ein Problem zwischen der Gemeinde und dem LVermGeo.

Allgemein erhebt sich die Frage, ob das LVermGeo überhaupt einen Exklusiv-Anspruch auch gegenüber der Kataster führenden Stelle hat oder nicht. Die Stadt Rostok hat doch auch ihre Hausumrisse für OSM zur Verfügung gestellt.

Ich wäre in diesem Zusammenhang sehr vorsichtig mit Löschforderungen.

PS-1: Als Mitarbeiter einer Organisation würde ich auch Auskünfte geben, die mich nicht in Konflikt mit meinem Arbeitgeber bringen können.
PS:-2: Die Antwort auf eine Frage hängt auch entscheidend von der Formulierung der Frage ab.

Edbert (EvanE)

Leider ist bisher nicht einmal das belegt worden.

Das kann man verallgemeinern: … ob überhaupt ein Landesvermessungsamt…

Aber eine Sehr interessante Frage…

Sven

Ausgabe, Verwaltung und auch Kontrolle der lokalen Hausnummern ist in der Regel Sache der Gemeinde. Das stellt sich dann bei uns so dar: http://gemeinde.schlangenbad.de/fileadmin/content/Rathaus/Satzungen/Hausnummernsatzung.pdf

Warum die Gemeinde dann diese nicht “frei verteilen” dürfen soll, wäre mir schleierhaft. Es sollte aber schon ein “Hohes Tier” der Gemeinde schriftlich zustimmen und nicht der Sohn der Putzfrau des Katasteramtes :wink:

Gruss
walter

In Sachsen-Anhalt gibt es unter dem LVermGeo nichts außer den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI). Das LVermGeo selbst führt das Liegenschaftskataster, wie in den anderen Bundesländern auch (außer Byern) sind die ÖbVIs nur zum Messen und Rechnen da. Ihre Arbeit ist i.d.R. abgeschlossen, wenn sie die Messwerte und Fortführungsrisse beim LVermGeo einreichen. Deshalb liegt die Entscheidung beim LVermGeo oder seiner Aufsichtsbehörde, dem Innenministerium.

In Rostock wurden keine Gebäudeumringe, sondern verfälschte Gebäudeumringe mit einem künstlichen Fehler von einem (?) Meter gespendet.

Ja, das stimmt. Die Frage war so formuliert: “Der § 13 des Vermessungsgesetzes sagt, dass Daten aus dem Kataster nicht veröffentlicht werden dürfen. Trifft das auch auf die Hausnummern, die im Kataster stehen, zu?”
Die Antwort war: Ja, das trifft auch auf die Hausnummern zu. Wenn Sie die Daten nutzen möchten, müssen Sie als “Firma OpenStreetMap” (O-Ton) einen Antrag stellen.

Ich werde mich jetzt per Mail mal beim Innenministerium erkundigen. Übrigens, mit Joachim, der der Ansprechpartner für die Ämter ist, stehe ich derzeit per Mail im Kontakt.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ist zuständig.

Als einer der angeschriebenen kann ich vielleicht weiterhelfen.

Für die Darstellung und Nutzung der Daten (Flurstücke, Gebäude, …) werden die ALB/ALK-Daten (Automatisiertes Liegenschaftsbuch, Automatisierte Liegenschaftskarte) verwendet. Diese werden ebenso wie die Orthophotos über das LVermGeo bezogen. Wir haben diese Daten nicht erstellt ergo können wir auch keine Nutzungserlaubnis erteilen.

Die Hausnummernvergabe ist Angelegenheit der Gemeinde und über diese Daten könnte die Gemeinde die Nutzungserlaubnis erteilen ABER dies betrifft nur die Daten die die Gemeinde auch erstellt hat.
In unserem konkreten Fall wird eine Liste mit neuen und geänderten Hausnummern gepflegt (Flur – Flurstück – Hausnummer). Ein Eintrag in dieser Liste wird entfernt wenn dieser in den ALB/ALK-Daten eingetragen wurde, d.h. unsere Liste ist kurz. Andere Gemeinden pflegen diese Daten entweder als Liste, Layer im GIS oder im Programm für die ALB-Daten … oder gar nicht.

Das oben verlinkten Mitteilungsblatt hilft euch auch nur bedingt weiter da ihr zwar wisst was sich geändert hat aber nicht wo. Auf diese Weise lässt sich der Gordischer Knoten nicht lösen.

Hallo
alles gestoppt
Es wird nichts weiter eingetragen
Alle Dokumente gelöscht.
Beste Grüße

Herzlich willkommen und danke, dass Du Licht in dieses Dunkel gebracht hast.

Max

Ich finde es super, wenn sich die zuständigen Personen direkt mit der Community in Verbindung setzen. So bekommt man die Antwort auf dem direkten Weg ohne erst auf unterschiedlichen Auslegungen rumzudiskutieren. Vielen Dank dafür!

Hallo

Ich begrüße SWewior.

Habe heute noch einmal eine e-mail der Stadt erhalten. (sind schon leicht genervt- was wir für ein Zirkus veranstalten)
Da sich die Nutzung ja auf die Straßennamen und Hausnummern bezog.

Gebäude haben wir von Bing abgezeichnet wie immer.
Straßennamen und Hausnummern wurden, von den zur Verfügung gestellten .pdf genutzt.

Mehr wurde und darf nicht von diesen Blättern genutzt werden.

"Die Hausnummern vergeben wir!! Katasteramt übernimmt sie nur! Passt schon so!! "

Beste Grüße

Ist es dir möglich einfach die ganze E-Mail ohne Auslassungen zu veröffentlichen? Dann würde endlich klar werden, wer uns wann in welchem Wortlaut die Benutzung gestattet hat. Damit endet dieses Rätselraten und annehmen endlich.

Bedeutet lediglich, dass es keine Verknüpfung mit Koordinaten gibt. Diese findet dann über die ALK statt und somit darf sie auch nicht genutzt werden. Was nützen uns also die Hausnummern zu Flurstücknummern, wenn wir nicht wissen, wo dieses Flurstück liegt? Gar nichts. (Das ist kein Ärger gegen SWewior, sondern nur eine Feststellung.)

Es wäre jetzt schön zu wissen, wer mit wem in Kontakt steht und wer welche Aussage getroffen hat. Bislang haben wir nämlich diverse Aussagen (mehrere Weitergeleitet von Win32netsky Nakaner, wobei es lediglich Nakaner fertig gebracht hat, die Quelle verständlich zu benennen, sowie SWewior), aber zumindest mir ist noch nicht klar, wer zuvor mit SWewior Kontakt hatte.

Gibt es eigentlich irgendwo ein Beispiel, wie so eine amtliche Anfrage ausehen sollte?

Eine bunte (und ziemlich alte, auch inhaltlich weitgehend überholte) Sammlung liegt unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Werbung .

In jedem Fall ist aber wohl eine klare, verständliche Formulierung in ganzen Sätzen empfehlenswert, aus der das jeweilige Anliegen eindeutig hervorgeht.

Jop. Vorallem sollte der Teil mit den Rechten klar formuliert sein. Also was brauche ich für eine Lizenz als Minimum, was wäre wünschenswert.

Minimum wäre ODBL 1.0, wünschenswert wäre etwas wie CC-BY, wobei wir als Namensnennung nur einen Eintrag auf der Seite http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors anbeiten können. In den Daten kann bspw. ein source nur für die Version sichergestellt werden, mit der die Information eingetragen wird.

Mal fix formuliert:
Um Ihre Daten nutzen zu können müssten diese zumindest unter OdBL 1.0 ( http://opendatacommons.org/licenses/odbl/1.0/ ) zur Verfügung gestellt werden können. Wünschenswert wäre eine allgemeine Freigabe für OpenStreetMap. Als Gegenleistung können wir Ihnen eine Namensnennung auf unserer Liste der Beitragenden ( http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors ).

Nein, ODbL genügt nicht. Was machen wir, wenn wir in Zukunft vielleicht mal von der ODbL zu einer anderen freien Lizenz wechseln (müssen)? Die Daten wieder löschen? Wenn Daten gespendet werden, dann entweder als CC-BY oder unter den Bedingungen der Contributor Terms (inoffizielle, rechtlich nicht verbindliche Übersetzung).

Ja, so sähe das dann aus. Ist aber die minimale Forderung, die wir aktuell an Spenden haben. Evtl. hast du aber recht und es wäre sinnvoll, diesen Fall erst garnicht zu nennen.

Also ich habe gelesen das die Daten welche ich eintragen möchten mit der jetzigen Lizenz kompatibel sein müssen. Das trifft im Moment auf ODbL zu. Daher würde ich das als ausreichend erachten!

Die Gemeinde vergibt zwar die Hausnummern, nimmt aber die Georeferenzierung anhand der Katasterdaten des LVermGeo vor. In den Nutzungsvereinbarungen zwischen Land und Kummunen ist geregelt, dass die Gemeinde zwar das Kataster für verwaltungsinterne Zwecke nutzen darf, aber die Veröffentlichungs- und Vermarktungsrechte liegen beim Land, welches damit natürlich Geld verdienen will. Auf den letzten Tagungen (INSPIRE-Kongress Oktober 2012, Frühjahrstagung Runder Tisch GIS April 2013 (RTG)) wurde klar gesagt, dass die Landesvermessungsämter auf diese Einnahmen angewiesen sind. Man ist zwar gegenüber OpenData aufgeschlossen, aber die entstehenden Einnahmeverluste müssen haushaltstechnisch kompensiert werden. Hier ist die Politik gefordert!

Die meisten sind damit einverstanden, aber das Bundesinnenministerium, welches zwar immer wieder gerne auf OSM als Vorbild verweist, ist damit nicht zufrieden:

Das BMI rühmt sich damit, dass die Verordnung nur eine Druckseite umfasst, aber ich habe in meinen anschließenden Vortrag “Offene Geodaten - was machen wir jetzt damit?” erwidert, dass der Bund mit seinen Vorstellungen von der Namensnennung “erkennbar und in optischem Zusammenhang” derzeit eine Nutzung seiner offenen Daten für OSM-Zwecke verhindert. Also erst mal Bier (oder auch Tee) trinken und überlegen …

Über das weitere Vorgehen berate ich mich zeitnah mit der OSMF.

Ideal wäre eine Nutzungserlaubnis zur uneingeschränkten Pflege und Erweiterung des OSM-Datenbestandes.