Hallo Penegal,
ich habe nichts mit Forstwirtschaft zu tun, aber ich versuche trotzdem zu antworten:
Die Forstverwaltung ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland hat dazu eigene Gesetze und eine eigene Forstverwaltung, außer Bremen (zu klein). Ich denke das wird demnach auch in jedem Bundesland etwas anders sein. Die Bezeichnungen der Behörden sind in den Bundesländern unterschiedlich. Mitunter ist das in Unternehmen ausgelagert, die dem Land gehören. In meinem Bundesland “Freistaat Sachsen” ist die Landes-Forstverwaltung ein solches staatliches Unternehmen und heißt “Staatsbetrieb Sachsenforst”.
Die Länder-Forstverwaltung organisieren ca. 360 Forstbehörden (Beispiel Sachsen: 12 Forstbezirke).
Den Forstbehörden sind regional aktiven Forstrevieren zugeordnet, außer in den Bundesländern Hamburg und Saarland. Dort sind die Revierförstereien direkt den Länder-Forstverwaltungen unterstellt (Beispiel: Forstreviere im Forstbezirk Chemnitz in Sachsen)
Wälder im Eigentum des Bundes (Bundesforst) werden vom Geschäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betreut.
(siehe auch hier de.wikipedia.org/wiki/Staatsforst)
In meinem Bundesland Sachsen ist oft nicht erkennbar, ob man einen Staats-Forst oder einen Privatwald betritt. Mitunter gibt es Informationstafeln für Wanderer und Radfahrer, die sind aber eher selten.
In meinem Bundesland erfährt man das auf der Webseite der sächsischen staatlichen Forstverwaltung. Dort gibt es Karten, wo man erkennen kann, welcher Wald dem Bund, dem Bundesland, den Kreisen und Kommunen (Körperschaften), der Kirche, der Treuhand (verwaltet Eigentum von ehemaligen Staats-Firmen der DDR) oder Privatleuten gehört.
Ich vermute du meinst die Bereiche im Wald und nicht die Abteilungen innerhalb der Behörde. Diese Abteilungen werden im Staats-Forst normalerweise an Abteilungskreuzungen mit Abteilungssteinen oder -schildern markiert. Ich weiß aber nicht, ob das überall gemacht wird. Im Privatwald vermutlich seltener.
Die Länder haben Geografische Informationssysteme (GIS). In der Regel enthalten sie folgende Informationen zu den Waldflächen (Quelle):
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Lage (Gemeinde, Gemarkung, Koordinaten)
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Eigenschaften / Bestand (Baumarten, Holzvorrat, Alter, Standort, Boden, Klima)
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inhaltliche und räumliche Beziehungen gibt es zwischen Waldflächen und anderen Flächenkategorien (z.B. Schutzgebieten, Waldbiotopen, Waldfunktionen)
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Eigentümer, Flurstück
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Zufahrtswege (Wegenetz, Logistik)
Diese Informationen werden durch die Behörden gepflegt bzw. mit anderen Behörden ausgetauscht. Wie die Behörden an die verschiedenen Informationen kommen, weiß ich nicht.
Für die Einnahme von Steuern ist das Finanzamt zuständig. Wie das Finanzamt an die Informationen kommt, wer welchen Wald besitzt weiß ich nicht. Ich vermute der Waldbesitzer muss das in seiner Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt angeben. Wenn er hier falsche Angaben macht, kann das strafbar sein.
Zudem gibt es in den Kommunen die Grundämter mit den Grundbüchern. Dort sind die Eigentumsverhältnisse rechtssicher dokumentiert.
In den Vermessungsämtern werden die tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) nachgehalten.
Auf all diese Informationen wird das Finanzamt Zugriff haben.
Ich vermute: ja.
Ich denke das Grundstücks-Kataster der Vermessungsämter muss stimmen, darauf basieren ja die im im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse.
Über die weitere Datenqualität kann ich nichts sagen. Ich gehe davon aus, dass die Behörden da sehr hinterher sind. Für OSM sind die Daten als Quelle nicht generell zugelassen.
PS: dein deutscher Text ist nicht fehlerfrei aber gut lesbar. Das Wort “windig” passt irgendwie nicht. Ich vermute du meinst dass die Daten Fehler enthalten. Mit “Daher muss ich auch euch fragen, um strukturierte Antworten zu schicken” meinst du vermutlich “Daher muss ich euch auch um strukturierte Antworten bitten”.