Wer sich durch das deutsche Straßenverkehrsrecht durcharbeiten und selbiges richtig verstehen will, muss paar wichtige Sachen beachten und genau unterscheiden:
Straße versus Fahrbahn bspw. oder begleitender Weg versus eigenständiger Weg. Letzteres macht einen großen Unterschied bei der Frage, was die An- oder Abwesenheit von Schildern bewirkt.
I. Die deutsche Straße!
Diese fängt mit der Existenz einer Fahrbahn an. Diese ist für alle da, vom Fußgänger und Radler über das Pferdefuhrwerk bis hin zum Porsche oder Schwertransport!
… es sei denn, es sind rot umrandete Verbotsschilder da …
Kommt ein begleitender Weg dazu auf einer Seite oder auf beiden Seiten, ist es zuvorderst ohne Schild ein Gehweg. Dieser ist nach § 2 nicht für Fahrzeuge aller Art, sondern ausschließlich = designated für Fußgänger und nach § 25 für diese benutzungspflichtig = Fahrbahnverbot
Kommt auf derselben Seite noch ein zweiter begleitender Weg zum ersten begleitenden Weg hinzu, ist ohne Schild der fahrbahnnähere nun ein für Radfahrer angelegter = designated Weg, für alle anderen verboten, der fahrbahnfernere Weg ist dann der Gehweg mit den Folgen nach 2. Für Radfahrer bewirkt die reine Existenz des Weges ohne Schild keine B-Pflichten/Fahrbahnverbote im Unterschied zum schilderlosen Gehweg für Fußgänger und im Unterschied zu E-roller-Fahrer, für die reicht auch schon die reine Existenz des Weges für B-Pflicht/Fahrbahnverbot
Bei Vorliegen von Indizien kann auch schon EIN begleitender Weg ohne Schild für beide (Fuß und Rad (und E-Roller)) designated sein, bspw. Piktogramme auf dem Weg oder ein “Radfahrer frei”-Schild ohne Gehwegschild darüber, siehe Diskussion hier kürzlich erst
Die Kombi “Gehweg, Radfaher frei” ist dagegen designated nur für Fußgänger, nicht für Radfahrer, die nur yes
Fußgängerschilder stehen bei begleitenden Wegen nur im Falle von 5., um das Zusatzzeichen anzuhängen, oder in anderen Fällen, wo eine Klarstellung nötig ist (bspw. um einen Radweg/Radfahrerfreigabe zu beenden oder um etwas, das nach einem nur mit Strich gemalten Seitenstreifen aussieht, zum Gehweg zu machen, das gibt es hier in KA in einigen ganz wenigen Straßen), ansonsten ist die Existenz des Gehwgschildes relativ egal
Bei Radwegschildern sieht es etwas anders aus, weil damit die Frage B-Pflicht/Fahrbahnverbot verbunden ist, Fahrbahnverbot aber nur bei Benutzbarkeit etc., nicht unbedingt für breite Räder und zum Einordnen zum Abbiegen etc., weswegen das nur ein eingeschränktes Fahrbahnverbot ist, daher ja use_sidepath und nicht no
Bei Mofas sieht es noch mal anders aus: außerorts DARF man immer auf Radwegen, innerorts darf man NUR mit Zusatzzeichen. mofa=designated eher nie …
II. Eigenständige Radwege
Ohne “Autofahrbahn” (die eine solche ja eigentlich gar nicht ist nach I. 1.) sieht die Rechtslage bei abzweigenden Wegen völlig anders aus, da § 2 und § 25 dann nicht angewendet werden können, der Weg selbst ist dann ja die Fahrbahn.
Ein Gehweg- oder Radwegschild schließt somit alle Kraftfahrzeuge vom gesamten Verkehrsweg aus, zieht aber auch keine “Fahrbahnverbote” nach sich wegen Abwesenheit einer extra Fahrbahn für Kraftfahrzeuge aus, wobei man sich noch streiten kann, ob dann der Weg als solches dann die Fahrbahn ist, wenn Radfahrer fahren können … Fahrradstraßen können ja bspw. auch Gehwege haben bzw. haben solche oft auch, da gibt es trotz §Radweg"schild auf jeden Fall eine Fahrbahn …
Will man da außerorts auch Mofas weg haben, müsste man statt 240 ein 260 aufstellen, dann hat man aber Reite rauf dem Weg …
mit 2xx wäre trotzdem designated gegeben für die jeweilige Verkehrsart, die weiß auf blau angegeben ist, “frei” dann ggfs. mit yes
Was schmale Wege (zu schmal für Autos) ohne Schilder sind, die Frage ist offen … Bei begleitenden Wegen wären sie, wie oben ausgeführt, trotzdem designated ggfs. für Fuß/Rad nach § 2 und § 25, das fällt aber bei eigenständigen Wegen aus …
Sind es Wege durch Parkanlagen, könnte eine kommunale Grünflächensatzung o.ä. sie zu Geh- und/oder Radwegen definieren, dann sind sie designated.
Führen sie in Feld und Wald, müsste man ins Naturschutz- und Waldgesetz des Bundeslandes schauen. In Ba-Wü wären sie nach der 2-m-Regel für Radler und 3-m-Regel für Reiter wohl nicht frei für diese. Ob man sie daher als für Fußg. designated bezeichnen sollte, eher wohl nicht …
Wenn in einem Wohngebiet nix dransteht, nur ein Pfosten bei abgesenktem Bordstein davor … Hmmm … Eigentlich könnte und dürfte man da m.E. auch mit einem Kraftrad durch … Sehe jedenfalls kein Verbot in der StVO, dass man bei eigenständigen Wegen anwenden könnte … Ob das so gedacht ist, kann man oft bezweifeln … Wahrscheinlich hat sich die Schilder aufstellende Behörde einfach beim Verzicht nichts gedacht … path oder service bzw. designated oder yes verteilt man dann wohl eher nach Gefühl …
Das setzt aber voraus, dass ein Wegenetz aus allen Richtungen stets gleich beschildert ist.
Regelmäßige Wegenutzer wissen, dass man davon leider nicht ausgehen kann …
Steht das da so, auch bei “Fuzo/Gehweg, Schleichradler frei”? So wie ich da die StVO lese, gilt dabei STETS Schrittgeschwindigkeit … Im Unterschied zum 240er Weg, wo die “angepasste” Geschw nur beim Vorhandensein von Fußgängern gilt …
Ich bin ja noch immer der Meinung, dass Schilder als punktuelle Ereignisse an nodes gehören, am besten auf einen node eines Weges. An den Weg selbst gehören die daraus abgeleiteten access-tags.
Damit schlitterst Du in ein anderes Problem: path ohne designated wird meist als “schmaler Pfad” interpretiert, nicht als Rad/Fußweg mit blauem Schild, nachdem es kein dediziertes Tag für solche “echten Pfade” gibt. (Und auch hier meist behauptet wird das wäre auch nicht nötig).
Das Verkehrszeichen ist nur eine zusätzliche Anmerkung, kein access-Tag.
Bei letzteren bin ich auch wieder auf eine Änderung gestoßen, die nicht diskutiert und m. E. auch falsch ist (wie noch andere: z.B. 239 kann sein hw=footway/path) :
Da muss ich Nop recht geben, das ist so… wo ich mit OSM angefangen hab war das so … wann sich das mal geändert hat das der highway=path zum unversial Weg wurde kann ich nicht sagen
Das ganze wurde geändert und hat aber das bisher gemappte aber nicht “migriert”… das für bis heute für Unordung sorgt.
Für den Renderer hatte es auch die folge das es den Trampelpfad nicht mehr gibt, weil alles zusammengeworfen wurde… und jetzt alles Fußweg ist ob gut/groß/breit ob schnell/schlecht/uneben. Es steht halt auch nicht überall ein Schild das designated stimmt
tja, es ist halt mühsam, einem UK-basiertem Tagging-Schema (vgl. ‘public rights of way’) die deutsche ‘Ordentlichkeit’ aufzudrücken - da braucht es einen langen Atem.
Und da manch dienstzeit-ältere Mapper - die noch mit den Ursprungsdefinitionen reingewachsen sind - jetzt langsam in die Alzheimer-Phase kommen … siegt halt zunehmend das Langzeit-Gedächtnis …
Ein Problem vom Wiki ist, dass es viel zu viele Seiten zu denselben Sachen gibt. Und es gibt keine maßgebliche Seite, auf die man sich dann verlassen kann.
??? , ich reg mich auf wenn ein Weg als Fußweg angezeigt wird wenn ich da Fahrrad fahren darf… weil wenn man das nicht sieht kann ich nicht nach der Karte fahren, weil dann brauche ich einen Router der noch das sieht was ich nicht sehe. Gerade der Fuß-/Radweg mit blauem Schild ist ja auch noch Benutzungpflicht… also wenn nicht da wann dann? Da können sich die Leute aufregen wie sie wollen Benutzungspflicht ist Benutzungspflicht.
Außerdem reine Fahrradwege gibt es nur in Städten… auf dem Land ist alles kombiniert und nur auf einer Seite der Straße Soll heißen. So was seltenes braucht man nicht rendern…