highway=footway + foot=designated

Hier wird seit Tagen / Monaten im WIKI Änderungen festgeschrieben, die dann auch noch von andern WIKI-Seiten kopiert werden. So wird falsches in der Datenbank potenziert eingetragen.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Verkehrszeichen_in_Deutschland

Genauso bei 240 path/cycleway:

Kein Wunder das sich Radfahrer über einen kombinierten Fuß-/Radweg ärgern, wenn dieser als Radweg angezeigt wird.

Ein Problem vom Wiki ist, dass es viel zu viele Seiten zu denselben Sachen gibt. Und es gibt keine maßgebliche Seite, auf die man sich dann verlassen kann.

Und es gibt leider viel zu viele, die das Wiki eigenmächtig und nach eigenem gutdünken ändern.

??? , ich reg mich auf wenn ein Weg als Fußweg angezeigt wird wenn ich da Fahrrad fahren darf… weil wenn man das nicht sieht kann ich nicht nach der Karte fahren, weil dann brauche ich einen Router der noch das sieht was ich nicht sehe. :roll_eyes: Gerade der Fuß-/Radweg mit blauem Schild ist ja auch noch Benutzungpflicht… also wenn nicht da wann dann? Da können sich die Leute aufregen wie sie wollen Benutzungspflicht ist Benutzungspflicht.

Außerdem reine Fahrradwege gibt es nur in Städten… auf dem Land ist alles kombiniert und nur auf einer Seite der Straße :roll_eyes: Soll heißen. So was seltenes braucht man nicht rendern…

Den Satz kann man auch so setzen :stuck_out_tongue:

…Und es gibt leider viel zu viele, die im Forum eigenmächtig und nach eigenem gutdünken ihr Meinung verbreiten…

Nein, da ist ein gewaltiger Unterschied:

Ein Forum ist eine Diskussionsplatform - da kann man getrost seine eigene Meinung vertreten, denn die anderen Meinungen sind ebenso vertreten.
Dem entspricht im Wiki die Diskussionsseite.

Die Wiki-(Front)-Seite kommt einer Definition gleich - und die kann/soll/darf man nicht einfach nach eigenem Gutdünken ändern.

ja stimmt von daher schon :wink:

Für diesen Fall ist der betreffende Zeitraum nicht Tage/Monate sondern eher Jahre/Jahrzehnt, hatte das bereits im Nachbarthema herausgesucht:

hw=path oder hw=cycleway (VZ DE:240 / DE:241 - Mitteilung #2