Lizenzfrage zu CC BY

Es gibt die Sache, dass ein Werk als Vorlage verwendet wird und dieses so stark verändert wird, dass nicht mehr zu erkennen ist, dass das neue Werk ein eigenständiges gegenüber dem Vorlage-Werk ist. Das entbindet nicht pauschal vom Vorlage-Urheber-Verweis, sondern ist eine Methode, um dieses zu umgehen, solange man nicht erwischt wird. Also es wird das neue Werk gegenüber dem Vorlage-Werk so stark verändert, damit man nicht erwischt wird, dass man ein anderes Werk als Vorlage verwendet hat.
… am Ende muss auch der Urheber des Originals, der Erde, angegeben werden! Doch der scheint “unbekannt”.

In der Wikipedia erfolgt das genau so. Quelle: “Werk geringer Schöpfungshöhe, erstellt unter Anwendung einer Vorlage folgender Webseite:…”

! Das würde bei mir zutreffen, wenn ich Wege einzeichne, wo es (noch) gar keine gibt, aber für mich einer sinnvoll ist, zwecks Routing, also ich da eh langfahre, auch ohne Weg. Irgendwann ist dann da schon einer. Bin ich jetzt Künstler?

Danke für das anschauliche Beispiel, genauso sehe ich das auch. Ich bin mir sicher, niemand schafft es, basierend auf den von mir gezeichneten Gebäudepolygonen, auf das zugrundeliegende Luftbild zu schließen. Das Werk wurde definitiv zu stark verändert. Teilweise fließen auch zeitnahe Lokal- Erhebungen mit ein, Strukturen welche es im Luftbild noch gar nicht gibt.

edit: +ergänzende Lokalerhebungen

Die Kunst in OpenStreetMap ist das Zeichnen eckiger Kurven. Definitiv ein Kunstwerk ohne Gleichen.

Wie Michael Reichert álá Nakaner hier immer so schön sagt: OpenStreetMap ist kein Projekt, bei dem wir irgendwie die Deutung, Interpretationen von Rechten/Lizenzen oder irgendwie sonst gearteten Diskussionen zu “Grauzonen” führen sollten:

also addresshistory*org: LASS ES EINFACH!

PS: Wenn ihr das weiter diskutieren wollt, gerne nur zu … aber dann bitte bei den Kollegen von wikipedia, die damit ja keine Probleme haben :stuck_out_tongue:

Schon klar. Man muss sich einigen auf etwas, dass geringste Angriffsfläche bietet. Dass Infrastrukturplaner noch keinen Urheberanspruch gestellt haben? Es muss ja sogar bei der Panoramafreiheit der Urheber eines Kunstwerks im öffentlichen Raum beim veröffentlichten eines Fotos davon angegeben werden, wenn es exakt korrekt sein soll. Abgesehen davon gibt es auch Angelegenheiten die ungefragt geduldet werden. Die OSM community hat da schon alles bestmöglich ausgelotet. Manches geht eben nicht wegens möglicher Probleme und anderes geht, weil problemtechnisch unbedenklich.

Das Zitat stammt von Richard Fairhurst, einem OSM-Urgestein. Ich habe es bloß übersetzt.

Ausführliche Antwort von mir siehe https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=705535#p705535

Danke, ich höre die Botschaft. Das führt nun in meinem Fall zu ziemlich dramatische Konsequenzen, denn wir können demnach in Österreich basemap, geoimage, und tiris CC BY Luftbilder, nicht mehr zum Zeichnen verwenden.

das ist zumindest Mal für geoimage eine Falschaussage!

einen Netflix Film später ist mir das soeben auch aufgefallen.
Film P A S S E N G E R S, gut ausgegangen. Lösung für unser irdisches Problem gefunden.
Danke Mammi71

Ich muss zugeben, dass ich der Ansicht war, im Gegensatz zu CC BY-SA wäre CC BY im Allgemeinen und Quellen die unter den OSM Contributors aufscheinen im Speziellen unbedenklich.
Dort finden sich zahlreiche Einträge, die nur mit CC BY ohne Erweiterung der Lizenz angegeben sind und selbst wenn eine solche erwähnt wird, ist die oft nicht verlinkt

Bitte den Beitrag den ich auf blog.openstreetmap.org verlinkt habe lesen, CC BY != CC BY.

addresshistory*org wir wärs wenn du dich hier nicht so unbeliebt machen würdest wie im AT-Forum?

Ich habe mich aus dem AT-Forum zurückgezogen, siehe da, ohne Esel steht der Karren nun dort still.

Meine Forums Bewertung hier
0-10 Sterne zur meiner Frage CC BY

Lösungskomeptenz: 10 Sterne
Freundlichkeit: 8 Sterne
Geschwindigkeit: 10 Sterne
Verbindliche Antworten: 10 Sterne

Schöne Weihnachten
Johann

edit: + Antwort zur Situation im AT-Forum

Ja, aber demnach soll unabhängig von der Version immer eine explizite Erlaubnis eingeholt werden und ob eine solche existiert ist auf der Contributors-Seite oft nicht nachvollziehbar.

Ich möchte mal auf das österreichische Forum verweisen, wo Fragen aufgekommen sind, die nicht unwichtig sind.
Vielleicht kann hier jemand helfen.

Vor CC BY 4.0 wurde erwartet das eine Bestätigung eingeholt wurde, dass der zentrale Quellenhinweis genügt, dass ist ab 4.0 anders. Gewisse grundsätzliche Überlegungen haben dazu geführt, dass wir verlangen wenn jetzt noch Erlaubnisse für ältere Lizenzen eingeholt werden auch die DRM Klausel berücksichtigt werden muss.

Simon

[Edit: Satz korrigiert]

Ich verstehe dich hier nicht. Magst du bitte den Knoten in diesem Satz auflösen?

Gruss
walter

+1

Meinen Kommentar gibt es hier, https://addresshistory.wordpress.com/2018/12/21/luftbildsituation-in-oesterreich-fuer-openstreetmap-zwecke/

Sofern uns basemap.at freundlich gesinnt ist, könnte sich das BEV auch nachträglich an die Lizenzhandhabung von geoimage.at anlehnen.
Problem gelöst.

Sofern solches nicht erfolgt, brauchen wir auch nicht für CC BY nachfragen, denn es bestehen offensichtlich Zweifel. So wie ich das vernommen habe, möchten wir das in unserem Projekt vermeiden.

Der Ball liegt also hier beim BEV.

Update 24. 12.2018
Ich habe an Michael Maier, dem Ersteller der OSM Wiki Seite https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:AT/basemap eine Note zugesandt, und in dieser die Frage gestellt, ob damals Sondervereinbarungen mit dem BEV getroffen worden sind:

Antwort von species 28. Dezember 2018, 13:16:27 Uhr

Meine Antwort hierzu:
Wir sind bisher davon ausgegangen, dass eine solche Referenz Nennung genügt. Inzwischen gibt es aber Zweifel darüber ob der CC BY Namensnennung in OSM Folgeprodukten, allein durch den Verweis allein C OpenStreetMap genüge getan ist.