bei meiner gestrigen Wanderung ist mir mal wieder ein Schild aufgefallen, über dessen Tagging ich unsicher bin:
Hat es dieselbe Verbindlichkeit wie ein Vz. 250? Wie sollte man einen damit gekennzeichneten Weg - auch zur Vermeidung fehlerhaften Routings - am besten taggen?
Ja ich würde es so behandeln. Der Punkt ist das du als Privatmann eigentlich keine StVO Zeichen aufstellen darfst wenn diese in die Gefahr kommen könnten mit offiziellen Zeichen verwechseln zu werden. Deshalb ist es überaus klug darauf zu verzichten und stattdessen Dinge so zu beschildert.
das ist eine Klarstellung, dass der Weg wirklich ein Forstweg ist, da gelten die genannten Verbote (im Wald darf man nicht mit Kraftfahrzeugen fahren) sowieso
Was mir einfällt was eigentlich das wichtigste ist:
Mach einen Note drauf das den Wortlaut des Schildes wiedergibt. Das ist richtig guter Stil mit denen zu kommunizieren die das sich wohlmöglich in 5-20 Jahren wieder ansehen.
Ohne diese Note wird es schwer nachvollziehbar warum das tagging so ist.
Vielleicht wird es mal welche geben? Ist doch möglich, dass sich in 30 oder 40 Jahren eine Klasse kleiner elektrischer Individualfahrzeuge etabliert, die nicht als Kraftfahrzeuge gelten, aber auch keine Fahrräder sind. Deshalb mag ich solch ein “Ausnahmen-Tagging” nicht besonders - auch wenn man nach heutigem Stand keine “Freigabe” vergisst, kann in ein paar Jahren schon eine fehlen. Dann doch lieber Lösung 1.
Ich nutze für Beschreibungen, die vom “Kartennuzter” gelesen werden sollen “description”. Für Hinweise an “Mapper” nutze ich “note” - insofern würde ich hier description wählen.