Der Streifen erhöht etwas die Chance, sich bei Stau rechts vorbeischlängeln zu können, sofern er nicht als Zweitereiheparkplatz missbraucht wird, hierzustadt gar nicht selten …
Soweit die Theorie, die aber in der Praxis in vielen Orten seit 1997 ignoriert wird. Wo kein Kläger …
Die Mindestvorraussetzungen (bzgl. Sicherheitsabständen) erfüllt der Radstreifen so halbwegs, deswegen darf man ihn benutzungspflichtig machen.
Der "Schutz"streifen erfüllt die Maße für dieses sichere Nebeneinander von Auto und Radfahrer eben nicht …
Es wird kolportiert, dass der Schutzstreifen Schutzstreifen heißt, weil er Autofahrer vor lästigen Radfahrern schützen sollen, die kleben auf dem Streifen engstmöglich am Bordstein, so dass man problemlos mit zu wenig Abstand dran vorbei kommt als Autofahrer …
Manchmal sticht das sogar dem Dümmsten ins Auge, wenn noch nicht mal das Radsymbol draufpasst:
Schön wär’s … Eher wird der Schnee der Autospur auf den Schmutzstreifen geschoben …
Nicht geräumte Radwege kann man ignorieren und auf die geräumte und meist von den Autos sauber gefahrene Fahrbahn ausweichen.
Mir auch.
Wem sowas passiert, dem würde ich raten, das Urteil vom OLG Jena zu Rate zu ziehen:
Dort ist ein Radfahrer einer Radwegweisung gefolgt und so auf einen Gehweg geraten, der dort nicht mehr freigegeben war, und war für einen Unfall so nicht haftbar zu machen. Das OLG empfahl sogar indirekt, die Behörden ranzunehmen …
Wer sich an eine Spur hält, dem darf man das amtlich verordnete Dauerunterschreiten des Abstands haftungsrechtlich nicht zum Vorwurf machen m.E. Lebensmüde bleibt es trotzdem …
Das entspricht in dem Punkt schon der aktuellen StVO. Danke, das erspart mir das Raussuchen …
(Es gibt zwar einen gewissen Streit darüber, welche StVO gerade gültig ist, nachdem Rammsau meinte, eine StVO-Novelle wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot als ungültig zu betrachten. Da das Justizministerium weiterhin auf dem offiziellen Server diese Version veröffentlicht, gehe ich von deren Gültigkeit aus… Rammsauer ist ja nur Verkehrsminister und nicht Justizmin.)
Man beachte meine zusätzliche Hervorhebung!
Auch ein Radfahrer führt ein Fahrzeug, es steht dort NICHT KRAFTfahrzeug!
Also darf auch ich als Radfahrer nicht so ohne weiteres rechts von der Linie fahren, denn oft genug ist der Streifen viel zu schmal, um dort sicher von Autos überholt zu werden oder sicher an parkenden Autos vorbei zu kommen. Ich würde rechts von der Linie den Radverkehr == MICH gefährden, also muss ich links davon fahren!
Steht da so in der StVO, kann ich nix für
Das einzig sinnvolle tag nach StVO also: bicycle=no
Meine Rede!
Außer der Autoverkehr steht, dann geht von ihm keine Gefahr mehr aus und ich darf rechts vorbei …
Noch ein Bsp. eines Schutzstreifenunfalls, den ich schon Jahre vorher quasi prognistiziert habe, die Unfallstelle ist im Prinzip genau diese:
Eben drum bicycle=no!
Beim Schutzstreifen leider nicht, denn im Gegensatz zum Radstreifen sind beim Schutzstreifen keine ausreichenden Abstände einkalkuliert …
Von wegen. Gerade im Radfahrbereich gibt’s noch himmelweite Unterschiede im Verkehrsrecht.
Vergleiche mal das Thema Fahrrad mit Anhänger bzw. mehrspurige Räder zwischen Österreich und Deutschland. Positiv im Alpenland.
Oder Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich AT/D: hier nun negativ für AT.
Zebrastreifenregeln sind m.W.n. auch noch lebensgefährdend uneinheitlich …