Radverkehrsanlagen kartieren: Wann setzt man bicycle=designated?

Die beiden OSM-Online-Router können das anscheinend nicht.

OSRM-Auto ignoriert Flächen sogar komplett.

https://www.openstreetmap.org/directions?engine=fossgis_osrm_car&route=51.94943%2C7.67643%3B51.94965%2C7.67693#map=19/51.94969/7.67635

Ich fasse das mal wieder zusammen und ergänze noch ein wenig drum herum:

Ist ein Weg erkennbar speziell für den Radverkehr (oder Rad- und Fußverkehr) vorgesehen, so wird er mit bicycle=designated markiert.
(Bei Fahrradstraßen ist das redundant zu bicycle_road=yes und kann daher entfallen.)

Ist ein Weg erkennbar speziell für den Fußverkehr (oder- Rad und Fußverkehr) vorgesehen, so wird er mit foot=designated markiert.
(Bei Fußgängerzonen ist das redundant zu highway=pedestrian und kann entfallen.)

“Erkennbar” meint durch Schilder, Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme oder die bauliche Gestaltung.

Highway=cycleway und highway=footway sind für designierte Wege gedacht.
cycleway=* und sidewalk=* sind für designierte Wege gedacht.

blau beschilderte Fußwege mit “Radfahrer frei” sind hingegen foot=designated bicycle=yes.
blau beschilderte nicht separat erfasste Gehwege mit “Radfahrer frei” werden mit sidewalk:bicycle=yes gekennzeichnet

Die Benutzungspflicht eines Radweges kann durch das neu einzuführende Tag compulsory=yes/no erfasst werden.
Das resultierende Benutzungsverbot eines Hauptweges bei separat erfassten straßenbegleiteden benutzungspflichtigen Radwegen wird mit bicycle=use_sidpath angegeben.

Vorhandene Beschilderungen die auf Rad-/Fußwege deuten sollten über traffic_sign angegeben werden.
Nicht vorhandene Beschilderung wird mit traffic_sign=none angegeben.

Für die Angabe der Fahrbahnseite kann left/right/both verwendet werden
Für die Angabe der Richtung kann forward/backward verwendet werden.

Bei gleichseitiger Angabe von Seite und Richtung, wie es für nicht separat erfasste Radwege notwendig werden kann, muss beachtet werden, dass sich forward/backward ausschließlich auf die Digitalisierrichtung des Weges beziehen.

Straßen (außer Autobahnen und Kraftfahrstraßen) und Wirtschaftswege sind Standardmäßig für Radfaher und Fußgänger offen.

Für separat gemappte Wege ist oneway=no Standard. Bei den normalen Einrichtungsradwegen muss bicycle:oneway=yes explizit gesetzt werden.
Für nicht separat erfasste Wege ist cycleway:oneway=yes bzw. sidewalk:oneway:bicycle=yes Standard. Für Zweirichtungsradwege muss hier cycleway:oneway=no bzw. sidewalk:oneway=no explizit gesetzt werden.

???
Ein Router soll also bei Straßen die mit cycleway=track gemappt sind Radler nur in der Richtung des highway routen?

Nein ich meinte natürlich cycleway:oneway=yes. Soll heißen auf dem rechten Radweg nur forward auf dem linken Radweg nur backward und bei Linksverkehr andersherum. Hab es oben korrigiert

oneway:bicycle meinst Du, aber das mit no ist nur ein Ersatz für cycleway=opposite, wenn oneway=yes gesetzt ist.
oneway=yes/no wird auch für Nebenwege verwendet

Wofür brauche ich den, wenn ich die Benutzungspflicht auch durch bicycle=yes und bicycle=designated ausdrücken kann?!?

Ich habe das mal zusammen geschrieben.
Durch die Kombi cycleway/sidewalk bzw hw=cycleway/path/footway, segrerated und bicycle kann ich alles eindeutig identifizieren. Wo brauche ich da noch ein Tag? https://wiki.openstreetmap.org/wiki/User:SafetyIng/Radwege
Habe ich da irgendwo etwas übersehen?!?!

bicycle=designated heißt ja nicht benutzungspflichtig, sondern nur “object is explicitly designated for use by cyclists” und das gilt für jeden Radweg, ob benutzungspflichtig oder nicht. Also auch ein in der Gegenrichtung benutzungspflichtiger Radweg ist designated, aber eben nicht für die andere Richtung benutzungspfglichtig.

Kommt drauf an, wie es beschildert ist :wink: Es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Freigabe durch VZ 1022-10 oder 2. Benutzungspflicht durch VZ240/241 - beides ist auf linksseitigen Radwegen möglich.

Der Sachverhalt “Benutzungspflicht” sollte auch schon einmal (viele Jahre her) mit “bicycle=official” abgebildet werden. Hat nicht funktioniert, weil es bei viel zu vielen Wegen unterschiedliche Auffassungen zur Benutzungspflicht gab. Das tote Pferd muss man eigentlich nicht wieder aufwärmen.

Ansonsten auch hier
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=18040
oder
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=67394&p=2
oder
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=61921

schauen

Ja auch ich halte den Begriff designated immer noch für interpretierbar.
Die Erläuterung sagt sogar explicitly designated - also AUSDRÜCKLICH für den Radverkehr vorgesehen!
Das kann man wie bisher hier diskutiert weiter auslegen wie die STVO auf

  1. alles was wie Radweg aussieht oder eben enger auf
  2. alles was als (benutzungspflichtiger) Radweg beschildert ist.

Ich denke dass sollten wir in Kürze mit guten Argumenten und Gegenargumenten in eine Abstimmung geben. (Die Abstimmung würde ich lieber im Wiki sehen, als hier im Forum)
Ich kann mich prinzipiell mit beiden Lösungen anfreunden. Am Ende sollte nur was bei rauskommen was konsistent ist.

Nebenbei:
Foot=designated wird übrigens für alle für Fußgänger vorgesehenen Wege verwendet - also nicht nur blau beschilderte. Hier gilt allerdings auch eine generelle Benutzungspflicht für straßenbegleitende Wege (egal ob blau beschildert oder nicht) und niemand anderes darf sie nutzten, es sei den sie sehen wie Radwege aus.

bicycle=official ist aus meiner Sicht daran gescheitert, dass sich bei Einführung in Deutschland schon das Lübecker Schema durchgesetzt hatte, was designated nur für blau beschilderte Radwege verwendet hat. Für die meisten Mapper war es schlicht nicht notwendig ein neues Tag zu verwenden und zudem war der Begriff auch nicht sonderlich gut gewählt um sich inhaltlich von designated zu unterscheiden (was soll der Unterschied zwischen einem dafür vorgesehenen und einem offiziellem Radweg sein?). Über die Jahre hat sich dann wieder eine andere Interpretation in den Wikiseiten durchgesetzt (oder soll ich sagen eingeschlichen), die den Begriff designated wörtlicher nimmt (ich könnte auch sagen am Begriff festbeißt). Nun haben wir eigentlich seit Jahren das Problem das es zwei Fraktionen gibt, die designated unterschiedlich einsetzen und eine Wikiseite die in sich nicht konsistent ist. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn wir uns einfach auf eine der beiden Methoden einigen könnten, am besten in einer breit aufgestellten Abstimmung (im Wiki) und nicht irgendwo versteckt in einem der hunderten OSM-Foren/Chats, wie das scheinbar bisher geschah.

Ich hab mittlerweile das Gefühl, daß es mal wieder in eine epische Disskussion ausartet, die kein echten Mehrwert bringt…
Zuviele (mögliche) Tags an einem highway stiften eher Verwirrung und Unwillen, das zu erfassen, als daß es was bringt. Es wird ganz schnell zu kompliziert!

Beispiel im Wiki wie https://wiki.openstreetmap.org/wiki/File:GetrennterRadUndGehweg.jpeg oder wie https://wiki.openstreetmap.org/wiki/File:Z0GetrennterRadUndGehweg.jpg zeugen für mich zunächst einmal für eventuell vorhandene bauliche Altlasten, die man nicht überbewerten darf.

Warum sehe ich das so?

  1. https://bb-viewer.geobasis-bb.de/?projection=EPSG:25833&center=422654.4295096707,5755890.411565879&zoom=14&bglayer=4&layers=25 Im Luftbild ist beim begleitenden Weg schön die separate rote Pflasterung zu sehen… erfasst ist es noch immer mit hw=path + foot|bicycle=designated… realerweise ist es nur noch ein Fußweg. Ich kann das mal ändern, wichtig ist es aber nicht, denn als Sackgassenstraße ist es hier völlig egal, wo man sich bewegt, als Fußgänger, als auch als Radfahrer… Ich kann entgegen der Fahrtrichtung links fahren, oder in der Mitte der Straße im Slalom um die Straßenmarkierung in der Mitte (mache ich oft)… Wichtiger ist hier eher der Sack Reis, der eben gerade ich China umgefallen ist… Diese farbliche Unterscheidung des Weges ist eine bauliche Altlast aus einer Zeit, als es den angrenzenden Kreisel noch nicht gab. Damals war der Weg in diesem Ausbauzustand mal mit Zeichen 241 ausgeschildert, heut nix.

  2. https://bb-viewer.geobasis-bb.de/?projection=EPSG:25833&center=422644.7211001805,5755206.812100417&zoom=14&bglayer=4&layers=25 Die begleitenden Wege Schillerstraße/ Parkstraße: Auch unterschiedliche Pflasterfarben… =bauliche Altlast! Auch hier ursprünliche Ausschilderung: Zeichen 241, jetzt: 239 + 1022-10

Beides sind Bereiche, die ich in unterschiedlichen baulichen Phasen seit meiner Kindheit kenne… und ich bin Ü50!

…soll ich weitere Beispiele nennen?

Daher: auf diese Beispiele der Wege ohne Benutzungspflicht gebe ich persönlich zunächst nicht viel.

Ja und Dinge wie…

oder alle ähnlichen, hier genannten oder vorgeschlagenen und geschachtelten Tagging-Ketten werden sich nicht durchsetzen, zu kompliziert und keiner sieht mehr durch, was wann gemeint ist… Meiner Ansicht nach muß konsequenter auf ein separates Tagging gesetzt werden, wo es den auch real vorhanden ist und was meiner Beobachtung real auch gemacht wird. Das bicycle=use_sidepath kann man machen, gute Router sollten aber auch ohne dem auskommen.

Mich würde hier das Verhältnis interessieren, wieviele Straßen einen real existierenden begleitenden Radweg erfasst haben und welche im Vergleich dazu ein bicycle=use_sidepath erfasst haben… Meine Prophezeihung ist, das es eher ein sehr geringer Anteil ist, im Vergleich zu parallel erfassten Radwegen… Gutes Routing funktioniert trotzdem… Hm…

+1

Weniger ist mehr… Alles andere ist vergebene Liebesmüh…

Sven

Beziehst du das auch auf meinen Vorschlag in #106 - ich habe ja dort versucht die Tabelle aus dem Wiki zu verschlanken.

+1

Ja, Du hast per bicycle=yes nicht benutzungspflichtige RADwege mit GEHwegen zusammengeschmissen, zwei rechtlich wenig kompatible Konstrukte, gerade auch bzgl. “dsignated”, das ist ja gerade das, was die Diskussion ausgelöst hat.

Das kommt noch erschwerend hinzu.
Obwohl der Weg in beide Richtungen RADweg wäre, wäre er in eine Richtung designated, in die andere Richtung nicht.
Nicht dass die Behörden sowas nicht auch mit FEHLERHAFTER Beschilderung zustande brächten (241 in die eine Richtung, 239+1022-10 in die andere Richtung), aber wir müssen uns ja nicht an schlechten Bsp. orientieren "wenn die Ämter das schon nicht hinkriegen, kann’s uns ja auch sch…egal sein.

In DEN beiden korrekt beschilderten Fällen wäre er für den Radverkehr vorgesehen und damit designated.

Wir bilden die Realität ab und das wäre 1), denn das ist für Radverkehr vorgesehen
Wenn wir per bicycle=* unbedingt für die Unterscheidung der Benutzungspflicht nehmen wollen und official nicht für die beschiilderten nehmen wollen, weil “verbrannt” oder so, brauchen wir halt einen neuen Wert für die nicht beschilderten, “bicycle=semi_designated” oder so, weil “yes” ist schon für “Gehweg, Schleichradler frei” belegt. Oder wir nehmen dafür einen anderen Wert, “bicycle=discouraged” wäre da MEIN Favorit … flöt :roll_eyes:

“Radweg, Fußgänger frei” wäre eine noch nie gesehene Schilder-Kombi, wo man b=des. mit f=yes kombinieren könnte …
Ansonsten sind Fußgänger auf Gehwegen und in Fuzos die “Chefs” = designated.
Im Mischverkehr wären sie das nicht, wenn man also auf tracks bis trunk eine Klarstellung bräuchte, wäre yes der richtige Wert, weil da müssen sie nach § 25 am Rand gehen.

Hach, wenn die Begriffe egal sind, können wir ja auch bicycle=guglhupf nehmen und definieren, was wir damit meinen könnten … :wink:
Wenn wir aber einen extra Begriff einführen, ausgehend von Lübeck oder sonstwo, sollten wir es schon korrekt nach Begriff abgrenzen.

Es wird aber auch kompliziert, wenn wir Begriffe mehrfach belegen, um Wertepaare zu sparen …
“Der Radweg A ist für den Radverkehr vorgesehen und hat ein Schild, also sagen wir da designated zu
Der Radweg B ist zwar auch für den Radverkehr vorgesehen, aber ohne Schild, daher müssen wir den yes nennen, weil wir uns was anderes für die Unterscheidung sparen wollen. Zwar kann man’s dann nicht mehr vom freigegebenen Gehweg unterscheiden, aber egal, Hauptsache ein Wertepaar gespart, es sei denn, wir hängen noch kryptische Verkehrszeichennummern dran, die sich keiner merken kann und die ab Grenze andere sind …”
Hmmm … Ja … Klingt saueinfach … :wink:

Wir würden uns wohl sogar einig werden, diese Wege als überflüssige Altlasten zu bezeichnen, die man besser meidet, wenn man die Radtour überleben will …
Dann kommen aber die anderen um’s Eck “Aber die Kinder und Senioren, denen nimmt man den sicheren Radweg weg!!!11”

Wir mappen die Realität, die sich aus den Begebenheiten vor Ort in Kombination mit der StVO ergibt.
Und daraus ergibt sich nun mal, dass man als Radfahrer dort fahren darf und dass es viel zu viele Radfahrer auch gerne tun.
Will die Behörde was anderes, muss sie in neues Pflaster oder Schilder investieren …

Radel dort weiter, so wie Du willst, es ist mangels Schild legal, na gut, der Slalom nicht unbedingt, der ist nur bedingt kompatibel mit dem Rechtsfahrgebot, aber egal …
Aber: Derzeit ist es ein Radweg, so überflüssig er auch ist
“Will die Behörde was anderes, muss sie in neues Pflaster oder Schilder investieren …”
Bis dahin mappen wir die verquere Realität.

Kommt man vorm Beginn des farbigen Abschnitts überhaupt legal hin? Hier steht ja ein Gehwegschild für den Bordsteinweg …

Na schön, da hat man also Schilder aufgestellt und “yes” draus gemacht für OSM …

Das kann ich auch NOCH sagen, gerade so noch … :roll_eyes:
Kann also die Radweghistorie der letzten Jahrzehnte auch aus eigener Erfahrung rezitieren, sogar aus 4 Bundesländern und dem nahen Ausland … :sunglasses:

Deine Sache.
Und ich würde das meiste davon auch gepflegt rechts liegen lassen …

Aber wir bilden hier die Realität ab und sind, jedenfalls per OSM, nicht in der Position, Radwege als nicht existent oder weniger Wert auszuweisen … Das müssten wir per Klage vor den Verwaltungsgerichten machen, wenn wir bei den Behörden auf Granit beißen.

Ja, zu viele “:” vernebeln den Überblick … :roll_eyes:

Dürfte regional unterschiedlich sein

  • wie viele b.pfl. Radwege es wirklich gibt
  • wie sie bevorzugt gemappt werden (getrennt oder nicht)
  • und zuletzt wie intensiv die Karte fortgeschrieben wird. Regional sind noch Uralttags zu finden und use_path ist noch nicht sooo alt, zu der Zeit war schon vieles gemappt und seitdem unangetastet.

bitte dokumentiert am Ende was rausgekommen ist

Hier noch mal die guten Argumente für alle Radwege=designated:

  • blau beschilderte Radwege und sonstige Radwege unterliegen den gleichen Verkehrsregeln bis auf die Benutzungspflicht.
  • Es wären sowohl der Gehweg (239) mit “Radfahrer frei” als auch der sonstige gemischte Rad-Fußweg (“nur Radfahrer frei”) gleich gemappt (bicycle=yes und foot=designated), obwohl beim ersteren die Radfahrer deutlich benachteiligt sind.
  • Benutzungspflicht mit einem selbsterklärenden Begriff dafür ist viel klarer und mischt nicht verschiedene Dinge. International gibt es die Unterscheidung “Benutzungsfplicht oder nicht” nur selten.

@MitteloberrheinischerW
Begriffe sind in OSM leider oft schlecht gewählt - ich sag nur way, highway, unclassified, path, official, natural.
Auch designated ist aus meiner Sicht nicht wirklich selbsterklärend und es wurde da seit der Einführung viel reininterpretiert (Alleinnutzung, blaue Schilder, Benutzungspflicht oder eben bevorzugte Rechte). Mittlerweile ist es ja glücklicherweise ausführlich dokumentiert (https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:access%3Ddesignated) - die Bedeutung damit leider länderspezifisch und das ist oft weniger gut und vor allem nicht zentral dokumentiert.

Da hast du vermutlich recht. Ist jetzt schon alles sehr kompliziert und die vermutlich meisten Mapper steigen da wohl nicht mehr durch. Neulinge trauen sich oft gar nicht erst ran. Die reale Datenlage und das was wir hier diskutieren habe auch nicht viel miteinander zu tun. Es sind viele Wege noch nicht oder völlig falsch oder mittlerweile veraltet erfasst. Auch beliebt ist mehrfache Erfassung (an der Straße per cycleway, als path mit segregated und noch mal als extra Line für Rad oder Fußweg - weil man sonst ja nicht alle 3 Wege in der StandardKarte gesehen hat)
Dennoch sollten wir eine konsistente Lösung dokumentieren, muss ja nicht jeder Mapper davon alle Tags erfassen.
Die Grundregel alle Radwege gleich ist ja erstmal nicht so kompliziert.

Wo? Was ist fachlich falsch? Das ist nur beim Fußweg Radverkehr frei so. Und da ist es halt auch faktisch richtig. Das ist halt immernoch ein Fußweg.

Aber nicht explizit. In Deutschland sagt die StVO seit mehr als 25 Jahren: Du hast vorrangig auf der Fahrbahn zu fahren. Und deswegen ist:

Halt nicht nur “mangels Schild legal” sondern durch das fehlende Schild explizit vom Gesetzgeber UND Straßenverkehrsbehörden explizit das fahren auf der Fahrbahn vorgesehen. Denn das ist halt einfach der Regelfall.

Und designated hat immernoch die Bedeutung, dass es explizit für etwas vorgesehen ist. Durch die Fahrbahnnutzungspflicht ist dies in Deutschland einfach nicht gegeben.
V.a. durch das Lübecker Modell haben sich (v.a. in den Großstädten) ganz klar die Form designated = Benutzungspflicht durchgesetzt. Dies gilt es jetzt einfach zu akzeptieren, auch wenn manche in Ihrer Denke Radfahrer immernoch von der Fahrbahn verbannt sehen wollen.

Seit dem das lübecker Modell “ausgerollt” wurde, hat sich allerdings viel getan im Bereich Gesetzgebung bei Fahrrädern. Des weiteren ist ein großer Teil der derzeit erfassten Radwege mangelhaft oder schlichtweg falsch erfasst und bedarf einer Korrektur/Auffrischung. Wir sollten uns jetzt nicht darauf versteifen, dass es das Lübecker Modell gibt, damals gab es nämlich Radwege die einfach nur “Fahrrad frei” als Zeichen hatten nicht und dadurch auch keine Fahrradwege, die nur in eine Richtung benutzungspflichtig sind. Die Frage ist eben, wie man das derzeitige Modell erweitern/ändern kann, damit es an die Gegebenheiten angepasst ist.

Es geht in diesem Thread nur darum, dass bicycle=designated als “Radverkehrsanlage” interpretiert werden soll, egal ob benutzungspflichtig oder nicht, egal ob beschildert, oder nur durch Farbe am Boden. Das impliziert ansonsten überhaupt gar nichts, außer dass der Radfahrer seine volle Geschwindigkeit ausfahren darf und nicht hinter einem Fußgänger Schritt fahren muss.

Ja, das war im Lübecker Modell anders. Eine Benutzungspflicht wurde in “designated” hineininterpretiert, weil ja ausschließlich 237er, 240er und 241er so erfasst wurden. Wobei auch das schon nicht 100%ig korrekt war, da die Benutzungspflicht auch von der Fahrrichtung abhängt. Aber ein Fahrradweg, der in nur eine Richtung benutzungspflichtig ist, ist eben immer noch ein Fahrradweg und damit in egal welchem Modell designated.

Das darf ein Radfahrer bei einem Radweg mit Beschilderung traffic_sign=DE:240

aber auch nicht.

“Unter Umständen müssen Radfahrer tatsächlich ihre Geschwindigkeit dem Fußgänger anpassen (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 19 Spalte 3 StVO). Welche Umstände das sind, wird in der StVO nicht konkret gesagt. Es ist aber klar, dass eine Anpassung auf die Geschwindigkeit des Fußgängers, zur Folge hat, dass der Radfahrer auch gezwungen sein kann Schrittgeschwindigkeit zu fahren.” https://www.stvo2go.de/zeichen-240/

Ich bin bei ebendieser Internetquelle auch auf weitere interessante Informationen gestoßen https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/:

In dem Artikel wird differenziert zwischen Zusatzzeichen “Radfahrer frei” an blau ausgeschildertem Fußweg (traffic_sign=DE:239,1022-10= und Zusatzzeichen ohne blaues Schild (traffic_sign=DE:1022-10). Was dies bedeutet, habe ich noch nirgendwo so klar erläutert gesehen. Und es wird in dem Artikel auf die zugrundeliegende Gesetzgebung und Rechtsprechung Bezug genommen. Wirkt also durchaus seriös auf mich.

Dort heißt es zu der Kombination traffic_sign=DE:239,1022-10
“Da das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” unter dem Zeichen “Gehweg” angebracht ist, sind Radfahrer auch hier zur Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Schrittgeschwindigkeit verpflichtet.”

Und zum allein stehenden Zusatzzeichen traffic_sign=1022-10
“Radfahrer müssen auf Radwegen mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” jedoch keine Schrittgeschwindigkeit fahren.
Des Weiteren ist Radfahrern auch keine besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern bei Wegen mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radfahrer frei” auferlegt.”

Für mich ziehe ich den Rückschluss daraus, dass ich bei der Kombination eher zu bicycle=yes tendiere (weil es sich um einen als Fußgängerweg vorgesehenen Weg handelt, bei denen Radfahrern erlaubt ist, diesen mitzunutzen, sich dabei aber im Grund wie Fußgänger zu verhalten haben (u.A. Schrittgeschwindigkeit) - sie sind daher also quasi nur geduldet.

Das alleinstehende Zusatzzeichen würde ich dagegen mit bicycle=designated versehen. Diese Wege sind keine für Radfahrer freigegebene Fußgängerwege sondern sogenannte “andere Radwege”, oder auch “Radwege ohne Benutzungspflicht”.

In dem genannten Artikel steht auch noch etwas anderes interessantea:
“Als Ausfluss der Schilderwald-Novelle gilt aber immer noch § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sowie das Kredo der “selbsterklärenden Straße”: Verkehrszeichen – darunter fallen auch Markierungen – sollten nur dort aufgestellt werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.”

Das heißt: Ist ein Rad- und Fußweg auch ohne Beschilderung als solches zu erkennen, z.B. aufgrund seiner Bauart, ist es ein Rad- und Fußweg, auch ohne Beschilderung. Gibt es demnach Piktogramme auf dem Weg, sind Radfahrerfurten aufgemalt, ist außerorts der Weg von Lage und Breite als Rad- und Fußweg zu erkennen, dann braucht es keine Extrabeschilderung (das entspricht meier Beobachtung, dass in meiner Region bei immer mehr außerörtlichen kombinierten Fuß-und Radwegen die blaue Beschilderung komplett entfernt wurde und nur in einer Richtung ein alleinstehende Zusatzzeichen “Radfahrer” erlaubt, dass man den aus dieser Richtung links der Straße entlangführenden Weg befahren darf. Und es entspricht der von mir beobachteten Praxis, auch an innerörtlichen Fuß- und Radwegen die blaue Beschilderung zu entfernen, die Radfahrerfurten an den einmündenen Straßen aber beizubehalten und durch alleinstehende Zusatzzeichen “Radfahrer frei” klarzustellen, dass es sich zwar nicht wie vorher (mit blauer Beschilderung) benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg handelt sondern um einen kombinierten Fuß- und Radweg ohne Benutzungspflicht. Einen weg, bei dem dann die gleichen Regelungen der Rücksichtnahme und wenn nötig auch der Geschwindigkeitsanpassung besteht, als handele es sich um ein mit Schild traffic_sign=DE:240 ausgeschilderten benutzungspflichtigen kombinierten Fuß- und Radweg (segregated=no).