Radverkehrsanlagen kartieren: Wann setzt man bicycle=designated?

Wenn das Feldwege wären, dann müsste man sie nicht mit “Radfahrer frei” beschildern, weil da darfst du eh fahren, es sei denn es wird dir ausdrücklich verboten.

Mofas dürfen außerorts Radwege benutzen. Und Landwirte werden in der Regel wissen, wo sie bei Ihren Feldern fahren dürfen und für längere Wege vermutlich die Straße bevorzugen.

Aber ja, ich hab mich auch oft gefragt wie ich einen außerörtlichen unbeschilderten < 2.5 m breiten straßenbegleitenden Weg eigentlich einstufen soll. Nach jetziger Kenntnis würde ich es je nach baulichem Zustand wohl als Fußweg oder gemeinsamen Rad-/Fußweg tun.

Wieso Konjunktiv? Also die Wege, die ich meine, werden von Landwirten genutzt. Was sollte die Wege denn auch zu “Nicht-Feldwegen” machen? Und niemand hat gesagt, dass die so beschildert werden “mussten”.
Warum das gemacht wird, ist mir aber auch nicht klar. Möglicherweise um klarzustellen: “Komm doch von der Straße runter - hier kann man auch gut fahren und der Weg biegt nicht demnächst ab oder hört auf.”

O.K. - da hatte ich mir wohl was andres vorgestellt. Die sind dann aber vermutlich auch nicht wirklich schlechter zum Radfahren geeignet als irgendwelche unbeschilderten schmalen Begleitwege.

SafetyIng will den NEBENWEG nach den Konsequenzen für den HAUPTWEG einordnen:
Man darf auf der Fahrbahn (Hauptweg) radeln = yes für Nebenweg
Man darf’s nicht = designated für den Nebenweg
Dann gäbe es ein Problem, wenn auf der einen Seite ein Blauschild steht, auf der anderen Seite was anderes, beide Nebenwege würden dem Hauptweg unterschiedliche Eigenschaften vererben …

Solche Beschilderungen gibt es rea existierend (die letzte gesehene dieser Art: Von Karlsruhe kommend nach Rastatt die Bundesstraße reinfahrend: 240 rechtsseitig, aus Rastatt raus linksseitig, also gleicher Weg, Gehweg Schleichradler frei), sind aber rechtlich eigentlich nicht zulässig, weil einem Fußgänger, der raus aus Rastatt läuft und aufgrund seiner Schilder nur nachrangige Radler in Schrittg. erwartet, “rassende Radler” entgegenkommen, die nach ihren Schildern ganz legal “rasen” … Widersprüchliche Beschilderung, die so nicht erlaubt ist, da müsste das Gehwegschild weg. Wäre ich öfters in RA, würde ich versuchen, der Straßenverkehrsbehörde die Beine langzuziehen …

Das wäre meine Lesart für straßenbegleitende Wege …

… zuzüglich blaue, die nicht straßenbegleitend sind.
(Was sonst ohne Blauschild NICHT straßenbegleitend ist, aber irgendwie nach Radweg aussieht, ist ggfs. auch rechtlch Grauzone … Gehört nicht unbedingt in diese Diskussion, ist oft Einzelfalleintscheidung)

Das passt m.E. nicht zu “designated”

So ist es.

Das ließe sich lösen.
Hier wurde gefragt, wie reine Fahrbahneigenschaften zu mappen wären. carriageway:bicycle=use_sidepath/optional_sidepath könnte bspw. diese tags einfach und routerkompatibel auf diese Mappingart erweitern.

Das ist der entscheidende Nachteil.
Ich gehe mal davon aus, dass die Fälle von korrekt gemappten “Gehwegen, R frei” eigentlich schon alle “fertig gemappt” sind mit allen wichtigen tags, die müsste man dann alle neu anfassen …
h=f würde die bisherige Gleichwertigkeit von h=f/c/b zu h=p+x=designated aufheben …

Bedeutet aber auch, das bei Getrenntmapping die B-Pflicht doppelt gemappt wäre

grübel Stimmt, das auch noch …
… mit dem Problem, dass der Einschätzung “straßenbegleitend oder nicht” eine viel höhere Wichtigkeit zukommt, weil dann ggfs. das designated wegfallen müsste …

Das ist der entscheidende Nachteil, s.o.

So ist es

So ist es. Da bräuchte man umfänglich konfigurierbare Router (bspw. brouter), wo man auch width abfragt und und smoothness und cycle_barriers etc.
Oder schauen, ob ein “absteigen” in traffic_signs an Wegen und Punkten auftaucht, manche Verwaltungen sind ja so nett, amtlich bekannt zu geben, welche ihrer Pflichtradwege man straflos ignorieren darf … :roll_eyes:

So ist es

So ist es oft eher nicht… :roll_eyes:
Gefühlte Sicherheit versus statistische Sicherheit …

Einige (viele? Brouter bspw.) Router schauen übrigens eher danach, an welchen Wegen Relationen mit Radrouten sind. Und auch bei Wahlfreiheit weisen Wegweiser oft bevorzugt auf eine Variante, zumeist auf den Radweg (oder gar G, R frei) und die Mapper legen dann die Rout oft nur dahin, wohin der Wegweiser wegweist …

Beide Sorten Radfahrer (die offensiveren, die Fahrbahnen favorisieren, gefühlt größtenteils hier diejenigen, die für designated an allen Radwegen eintreten, was für ihre eigenen Routingergebnisse eher kontraproduktiv wären, versus die weniger mutigen Radler, die teilweise auch bevorzugt weitab der Straßen fahren) werden wir bei Standardroutern eh nicht unter einen Hut kriegen, aber bspw. Brouter könnte das berücksichtigen und bspw. b=optional_sidepath bevorzugen, sobald das öfter genutzt wird.

Ich fürchte, den meisten Radfahrern gefiele das.
Es gibt ja Studien, dass unabhängig von den Schildern die Rdwegnutzungsquote stets über 90% liegt und nur minimal variiert, wenn Schilder wegkommen. Selbst wenn es bei Entschilderungen reine Gehwege werden, wird weiter dort geradelt … seufz :frowning:

In derselben Str. ergibt sich das ja autom. aus b=use_…

Das wäre das Sahnehäubchen, wenn es umgekehrt wäre, für Liebhaber des vehicular cycling, des Fahrbahnradelns

Sollte so sein, ja.

Nein. Vmtll. > 95% der straßenbegleitenden Wege wird ein Normalmapper mit guter Doku richtig einsortieren können.

Im übrigen ist es EIGENTLICH völlig egal, wie wir und bei der Frage b=des./yes in den strittigen Fällen entscheiden, denn es ist ja eigentlich genauso klar, dass dann

  • entweder echte Radwege von Gehwegen, R frei,
  • oder Radwege mit und ohne B.pflicht
  • oder irgendwas anderes bei anderen Grenzziehungen
    nicht sauber voneinander zu unterscheiden sind und dass dann IRGENDWANN damit angefangen wird, das mit neuen tags sauber zu differenzieren, weil einfach einige Bedarf dafür haben.

Es wird immer verschiedene Gruppen von (Geh- und) Radwegen geben:

  • straßenbegleitend, mit (Radwg-)Blauschild, daher hier b.pfl.
  • straßenbegleitend, ohne Blauschild, daher hier nicht b.pfl. in den Unterarten mit Schild schwarz-weiß/Piktogramm/Furten/bauliche oder gemalte Trennungen, …
  • straßenbegleitend mit Gehwegschild+R.frei
  • straßenbegleitende Gehwege ohne Schild
  • nicht straßenbegleitende Wege mit (Radweg-)Blauschild
  • nicht straßenbegleitende Wege ohne (Radweg-)Blauschild mit Trennung (da fängt das Raten an, wlche Seite Rad)
  • nicht straßenbegleitende Wege ohne (Radweg-)Blauschild (da fängt noch mehr das Raten an, wer da fahren darf …)
    Die letzten beiden lassen wir bei dieser Disk. besser weg, da dürfte die Ratequote für Normalmapper schlechter als 90% sein, hat aber mit der Ursorungsfragestellung nix zu tun …

Übrigens: Das Immer-weiter-differenzieren-bis-alle-Bedürfnisse-abbildbar-sind haben wir schon bei den Schutzstreifen versus Radfahrstreifen durchexerziert, weil das cycleway=lane (statt track) nicht differenzierte und das für Schutzsteifen naheliegend klingendee cycleway=shared_lane aber schon die GEMEINSAME Fahrspur OHNE Strichmalrkierung irgendeiner Art, aber MIT Piktogrammspur war, während eine Fahrspur ohne alles shared ist …
Da gab’s dann eines Tages paar Zusatztags (die ich auch erst mal nachschauen muss, auch deswegen weil komplizierter, damit es auch auf NL passt, die haben m.E.n. drei Arten Streifen, wo wir es “nur” auf 2 bringen …)

Oder alte Männer ohne Helm, die, wie ich, de.rec.fahrrad-sozialisiert sind, und wissen, dass Radwege und Helme keine Sicherheit bieten, sondern nur “bewusst fahren” nach den 10 Geboten des sicheren Radfahrens.

Ampel umfahren versus Ampel umfahren … :roll_eyes:

Ist aber blöd, weil rechtlich in allen Details die letzten beiden genau dasselbe sind.

Wenn eine Trennung in zwei Wege erkennbar ist, egal ob weiße Linie oder gepflasterte Linie oder verschiedene surfaces oder verschiedene surface-colors …, dann ist es ebenso relativ gut zu erkennen und ebenfalls rechtlich gleich gestellt, s.o.

Nur wenn alle drei Fälle (Schild, Piktogramm, Trennung) fehlen und bspw. nur Furten drauf hindeuten, wird es für Normalmapper ein wenig komplexer.

Aber wir sind ja auch ein Community-Projekt.
Es könnte ein anderer Mapper daherkommen, der mit mehr Wissen das Mapping verbessert, idealerweise mit note=“ist doch 'n (designierter) Radweg weil …”

Ich habe schon genug 241er ohne und 240er mit Trennung gesehen … Inkomptetente Behörden … :roll_eyes:
Manchmal nehme ich das zum Anlass, den Radweg zu verlassen, weil Schild passt ja nicht zum Bauzustand, die Anordnung kann also nicht befolgt werden …
Solche Inkonsistenten kann man aber durch keinerlei Taggingschema lösen, erst recht nicht, durch ein “verbogenes” Taggingschema …

Wenn alle drei nach des. reinkommen, was der StVO entspräche und dem Wortsinn von “des.”, dann kommt die Grenze genau dorthin, wo man sie am “G, R frei” recht gut erkennbar ziehen kann.
Dann noch (carriageway:)bicycle=*_sidepath genau am Blauschild voneinander trennen und man hat’s …

Vom (carriageway:)bicycle=*_sidepath

Das machen nur gute Router …
Die einfachen werden wohl nach der Straßenklasse schauen und bspw. h=primary schlecht bewerten, es sei denn, sie finden Radwege, egal welcher Art.
Womöglich suchen sie auch Radroutenrelationen, da haben dann Mapper schon “optimale” Wege vorgegeben (auch wenn sie nicht immer optimal sind, sondern die touristischen auf “autoarm” optimiert sind, nicht auf alltagstauglich)

Optimist … :roll_eyes:
“Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme hat er den Zweck Rad weg erfüllt …”

Ja, sofern andere Indizien ihn als Radweg erkennbar sein lassen (Piktogramme, Trennungen, Radfurten) (bei straßenbegleitend, eigenständig ist andere Baustelle)

+1

+1
Erstere sollte man nicht nur aus Tempogründen meiden, man will ja heute noch ankommen … :roll_eyes: (bei Wegen bergauf kann man diskutieren … :sunglasses: ), sondern auch as Haftungsgründen, weil man die A…karte hat, wenn was passiert, weil “zu schnell” kann man schlecht widerlegen, auch weil’s meistens stimmt, wer radelt schon Schritt …

“anderer” denn durch das Schild sieht er wie ein Radweg nach § 2 (4) 3 aus

“anderer” denn durch das Schild sieht er wie ein Radweg nach § 2 (4) 3 aus

“anderer” denn durch Trennung oder Radfurt sieht er wie ein Radweg nach § 2 (4) 3 aus

RIchtig

Exakt!

Eben!

So ist es, wenn auch keine Radfurten etc. da ist. Gehweg ist Default, braucht kein Schild, steht auch so irgendwo bei 239 in der StVO

Dann haben die Behörden die Fußgänger und Radler verar…
Leider nicht selten … :frowning:
Müsste man gegen klagen …
Bis zum Erfolg ist es aber b=designated …

Getrennter G+R, 241er ohne 241

Ja

Wenn das Schild steht?
Dann könnte man sich beschweren, dass an der Einmündung die Furt fehlt, sofern Radfahrer da Vorfahrt haben (nicht also bei Rechts vor Links), ist dann immer noch designated

Also eigentlich gilt alles auch außerorts, also ohne Schild, Piktogramm oder Radfurt ein reiner Gehweg …
Wenn breiter, könnte es auch ein unabhängiger Feldweg sein …

Wenn da ein “R frei” alleine steht, ist es auch agO ein Radweg.
Oft zu sehen sind aber 250 + “Lw frei” + “R frei”, das ist dann ein track und man könnte an den Hauptweg ein b=optional_sidepath hängen, damit man erkennt, dass der Radler hier eine Alternative hat.

Wenn nur “R frei” alleine hängt, würde ich Sperrpfosten erwarten oder eine geringe Breite, damit Autos abgehalten werden. Mofas dürfen außerorts immer auf Radwege, wenn nicht extra verboten.

2,5 ist schon arg knapp für Autos.
Müsste in der VwV nachschauen, wie breit ein Zweirichtungsradweg außerorts sein muss, aber zu geringe Breite hat noch keine Behörde ohne Klagewillige in der Nähe gehindert, ein Blauschild aufzustellen.
Aber ohne Schilder und andere Indizien eig. nur Gehweg.

Das Schild …

Das ist falsch. Du hast nicht richtig gelesen. Bei den sonstigen/anderen Radwegen steht nirgendwo etwas von ZZ 1022-10! Das darf immernoch nur in 2 Formen aufgestellt werden:

  1. Als Freigabe unter einem anderen Verkehrszeihen(!, somit nur in Kombination)
  2. Alleinstehend nur, wenn es zur Freigabe eines linken Radweges verwendet wird.
    Alles andere an sonstigen Radwegen ist mit Radpiktogram AUF DEM BODEN zu kennzeichnen.
    Ich zittiere aus deinen Quellen:

Somit hat ein alleinstehendes “Radverkehr frei” keine rechtliche Wirkung und muss theoretisch ignoriert werden. Faktisch würde es als subjektives Recht als Gehweg + Radverkehr frei ausgelegt werden.

Achso an alle: Das Schild 1022-10 bedeutet RADVERKEHR frei und nicht Radfahrer oder Fahrräder

.

Da würde ich sehr vorsichtig sein. Denn auch außerorts gilt die Fahrbahnnutzungpflicht. Ist der Seitenweg nicht klar erkennbar gekennzeichnet, so handelt es sich um einen Gehweg.

Ich habe hier ( https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Inkonsistenzen_beim_erfassen_von_Radverkehrsanlagen ) mal die (meiner Meinung nach) Inkosistenzen der Wikiseite ( https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren ) extrahiert.

… aber auch nicht, dass es nicht dafür verwendet werden darf!

Genauer: Nur das alleinstehende 1022-10 definiert das BenutzungsRECHT anstelle einer Pflicht auf der linken Seite.

Falsch!
Die StVO schreibt gar nichts vor, wie sonstige Radwege zu kennzeichnen sind.
GEMEINSAME G+R KÖNNEN mit dem 240-ähnlichen Piktogramm gekennzeichnet werden laut VwV-StVO, von MÜSSEN steht an dieser (neu eingefügten) Stelle nix, genauso wenig von GETRENNTEN G+R ohne 241 oder Radwegen ohne 237 etc., das lässt die VwV-StVO weiterhin offen bzw. vertraut darauf, dass die Trennung per Pflaster/Strich/… oder bei 237 wohl bei größerem Grünstreifen auch ohne Malerei erkannt wird.

Ich habe da mal was unterstrichen …

Ach…
Radfahrer, die auf der Fahrbahn fahren wollen, können es mangels Blauschild eh ignorieren …
Fußgänger können es auch ignorieren, sie dürfen da ja eh laufen …

Radfahrer, die auf diesem Weg fahren wollen, wären interessant.
Da die Bedeutung von “R frei” sich geradezu aufdrängt, dass hier Radfahrer von Fahrverboten ausgenommen sind, dürfen sie es natürlich schadlos dahingehend interpretieren, dass sie dort fahren dürfen.
Nach “Im Zweifel für den Angenagten” dürfte kein Gericht zu einem anderen Ergebnis kommen …

Außerdem hat ja schon jemand aus der Quelle “StVO2Go” den Hinweis genannt, dass die Landesbehörden durchaus das Recht haben, über die Zusatzzeichen im VzKat hinaus weitere Zusatzzeichen zuzulassen.
Da der Herr hinter stvo2go in einer Straßenverkehrsbehörde in Ba-Wü arbeitet, gehe ich davon aus, dass vmtl. Ba-Wü bzgl. 1022-10 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat und auch deswegen im Einzugsbereich dieser seine Behörde solche Schilder stehen.

Nein, diese Regeln sind ausschließlich für 239+1022-10 definiert.
Für 1022-10 alleine rechtsseitig drängt sich alleine die Analogie zum 1022-10 alleine linksseitig auf, was einen RADweg ohne B-Pflicht definiert.

Da das nur reine Zusammenstellungen sind, was gemacht werden darf, natürlich steht es da. Recht ist aber kein Wunschkonzert. Das es nicht darf, steht aber in der StVO. Genauer: §39 Abs. 3 StVO.

Jein. Es geht um “andere Zusatzzeichen”, die nicht in der StVO oder im Verkehrsblatt veröffentlicht sind. Zusatzzeichen müssen sich aber in diesem Fall immernoch auf Verkehrszeichen beziehen. Und da gilt es immernoch: Alleinstehend nicht zulässig. Somit können die Landesbehörden auch in diesem Fall diese Anordnung nicht erlassen. Vgl. Randnummer 46 zu §§ 39 bis 43.

Ich habe inzwischen an mehreren Stellen im Internet gefunden, dass das “Radverkehr-frei”-Zusatzschild das einzige Zusatzschild sei, dass ohne Hauptschild verwendet werden dürfe, und dass dies in dem Zusammenhand so bestimmt wurde, als man eine Möglichkeit suchte, die Benutzungspflicht für bestimmte Radwege abzuschaffen und sich dafür entschied, dass das klassische blaue Hauptschild für benutzungspflichte Radwege steht und nicht benutzungspflichtige Radwege ohne dieses blaue Hauptschild zu kennzeichnen sind, z.B. durch Aufstellen des Zusatzschildes als alleiniges Schild oder durch Piktogramme. Und dass ein Radweg auch in der einen Richtung (rechtsseitig) mit blauen Schildern als benutzungspflichtig gekennzeichnet wird und für Verkehr in der Gegenrichtung (linksseitig) als nicht benutzungspflichtig (durch Zusatzschild ohne den blauen Lolli) gekennzeichnet wird.

Nicht alles Details werden in der StVO gesetzlich geregelt. Vieles erfolgt auch über zusätzliche Verordnungen und Baustandards, die teilweise auf der Ebene der Bundesländer erlassen werden. Und nicht alle dieser Regelungen sind im Internet ohne Weiteres auffindbar.

Ich persönlich halte diese offensichtliche Umsetzung, die Benutzungspflicht für manche Radweg abzuschafen, für suboptimal. Aber es ist nun einmal so wie es ist. Ich halte auch andere Regelungen für suboptimal wie z.B. diese sogenannten Fahrradschutzstreifen.

Ja, wir hätten uns alle lieber eckige, blaue Schilder gewünscht, aber vielleicht kommen die ja irgendwann einmal…
Früher hatten wir in Hannover auch benutzungspflichtige Radwege auf beiden Straßenseiten. Die sind nun auf beiden Seiten durch 1022-10 und 1000-33 (also Radverkehr frei, Radverkehr im Gegenverkehr) ersetzt worden. Also 2! Zusatzzeichen ohne Hauptzeichen.
Und wir haben auch Wege, auf denen nur 1000-33, also Radverkehr im Gegenverkehr steht, weil die Tatsache, dass es ein Radweg ist, durch die Bemalung des Bodens klar ist. Kann man falsch finden, aber eigentlich ist ja klar, was gemeint ist.

Aber back to topic. Es soll in diesem Thread ja darum gehen, wie bicycle=designated zu interpretieren ist, nicht, wie ein Radweg beschildert werden sollte :wink:

Das Unterstrichene ist hier ja nicht nötig, weil sie schon in der StVO definiert sind und auch im VzKat ist das “R frei” ja schon drin.

Da sich “in der Regel” auf “unter” bezieht (es gibt “R kreuzen” und “Trams kreuzen” als definierte Ausnahmen über 205/206), dürfte es ja schon kein “R frei” für linksseitige Radwege geben, weil das dann auch dort hätte definiert sein müssen …
Aber ok, auch die sind extra in der StVO an anderer Stelle definiert, das muss reichen, spezielle Regel über allgemeiner …

Wenn die obere Landesbeh. “R frei” nicht als besondere Gestaltung genehmigen muss, weil ja schon drin im VzKat, kann es nur um eine Genehmigung zur Aufstellung desselben an anderen Orten als von der StVO vorgesehen gehen.
stv2go referenziert § 46 (2)

Das fette/unterstrichene liest sich wie eine Generalklausel für Ausnahmen aller Art.

Da das alleinstehende “R fei”

  • für links schon in der StVO ist und dessen alleinstehender Regelungsgehalt daher nicht völlig überraschend wäre
  • für rechts etwas klarstellt, was auch schon in der StVO steht (“240er” Wege ohne 240 quasi), nämlich deren schlechte Erkennbarleit verbessert, und die Regeln, die sich daraus ergeben sollen, dieselben wie links sind
    sehe ich da weiterhin kein Problem …

Die Frage ist quasi die umgekehrte:
Welche Arten von Beschilderung oder Kenntlichmachungen sollen zu welchen tags führen.
Ich fasse für mich noch mal zusammen:

  1. Egal ob Blauschild (mit Rad drauf), Schwarz-Weiß-Schild, Piktogramm, Trennung irgendeiner Art oder Furten (etc. ggfs,): Für den Radfahrer, sofern er AUF DIESEM WEG unterwegs ist (freiwillig oder nicht), sind die Regeln gleich, sie sind nicht anders, ob da ein Blauschild steht oder nicht. Unterschiede in den Regeln ergeben sich eher nach Art der Trennung (Rücksicht auf Fußgänger bei mit/ohne 240 oder nicht bei mit/ohne 241/237) aber nicht nach mit/ohne

  2. Relevante Regelunterschiede ergeben sich beim Vergleich Radweg mit/ohne versus “Gehweg, R frei”, das geht mit deisgnated versus yes gut zu unterscheiden

  3. Der relevante Unterschied von mit oder ohne Blauschild liegt in der Benutzungspflicht des Radweges, aber das ist ein für die Fahrbahn relevanter Unterschied: darf ich auf der fahren oder nicht? Dafür gibt es am HAUPTWEG die tags bicyle=use_sidepath/optional_sidepath, am NEBENWEG brauchen wir diese Eigenschaft nicht noch mal.
    Relevant ist dieser Unterschied eh nur bei straßenbegleitenden Radwegen, nur zusammen mit einer nahen Fahrbahn ergibt das Vorschreiben einer B-Pflicht in der StVO einen Sinn, daher gehört das an die Fahrbahn. Derzeit gibt es b=u/o nur bei Getrenntmapping.
    Da es eine Fahrbahneigenschaft ist, habe ich in #184 schon vorgeschlagen, das Manko bei Nichtgetrenntmapping durch carriageway:b=u/o o.ä. zu lösen, wenn man das für eine Routerkompatibilität nicht direkt als b=u einführen will (bei b=o gibt’s m.E. eh kein Routerproblem)
    Am NEBENWEG, egal ob getrennt gemappt oder als Zusatztag, reicht daher, alle Arten von StVO-Radwegen als b=designated zu taggen, so ist klar, dass explizit für Radfahrer Und ggfs. Fußgänger sind, alle anderen wären Gäste (Landw. frei o.ä,) und sie so von anderen Nebenwegen zu unterscheiden (G, R frei oder auch landwirtschaftliche Begleitwege h=track, h=service, …), die kein b=des. bekämen.

“R frei” wären ja wenigstens eckig … :roll_eyes:

Eben, für den Radverkehr vorgesehen, also designated … :sunglasses:

Wo sollten wir das den Formal korrekt zur Abstimmung bringen? Ich wäre für das Wiki im Stile einer “proposed Feature”-Abstimmung um mehr Mapper zu erreichen.

Ich möchte dabei Schritt für Schritt vorgehen.

  1. Was bedeutet access=designated? Wenn wir hier eine Antwort gefunden haben:
  2. Was sind Radwege und welche “Radwege” sind dann bicycle=designated?
  3. Wenn wir darüber Klarheit haben können wir Mappingbeispiele überarbeiten und abstimmen.
    Bitte nicht eure Argumente hier nochmal wiederholen - ich denke die sind nun ausführlich dargelegt! Die Frage ist jetzt nach dem wo weiter machen!

Für eine richtige Definition müsste das dürch ein RFC im Wiki.

Das ist schon definiert. Das ist eine Internationale Definition. - Da sollten wir nichts anfassen.

Wenn das so klar ist, dann ist die Abstimmung auch schnell erledigt. Mein Eindruck aber war, dass nicht einmal das einheitlich gedeutet wird (“Lost in Translation”).

Dann ist Frage 1 abgehandelt.

Hier empfehle ich, sich nach dem Verkehrszeichentool zu richten. Hier ist es bei den üblichen blauen Radwegschildern nicht sinnvoll, Änderungen in Betracht zu ziehen.

Sven

Über die blau beschilderten Wege müssen wir nicht streiten, da sind wir uns alle einig.
Streiten tun wir uns über nicht beschilderte oder nur mit Zusatzschildern versehene Radwege. Hier scheint mir das Verkehrszeichentool das alleinstehend Zusatzzeichen “Radverkehr frei” als Gehweg zu interpretieren, was sich jedoch mit der StVO widerlegen lässt.

Schwierigkeiten bereitet uns die Einordnung vor allem, weil in der StVO “Radweg” ein unbestimmter Rechtsbegriff ist - es steht dort nicht beschrieben, woran man “Radwege ohne Benutzungspflicht” erkennt, es sei denn, es sind die oben erwähnten in Gegenrichtung befahrbaren linkseitigen Radwege.
Dazu gibt es diverse Grundsatzurteile, die hier aber vermutlich kaum jemand alle gelesen hat und deuten kann. Es einige Webseiten inklusive Wikipedia, die das Thema “Radweg” aufbereitet haben - da wäre dann die Frage, welchen man ohne Jurastudium sein Vertrauen schenkt.

…was mir so hier bisher nie begegnet ist, ich nicht kenne…

Wenn Ausschilderung und ein Benutzung in Gegenrichtung (=in beiden Richtungen) angedacht ist, dann in der Regel Zeichen 240 + 1000-31 von beiden Seiten… Außerorts die Regel, Innerorts vor allem bei Dörfern häufiger zu beobachten.

Sehr selten anzutreffen: nur Zeichen 237, gelegentlich anzutreffen: 239 + 1022-10, das dann jeweils auch wieder von beiden Seiten.

Kombinationen wie http://osmtools.de/traffic_signs/?signs=240,1026-36 sehe ich auch oft, das ist aber ein anderes und weiteres Feld…

Sven

Das Verkehrszeichentool mach daraus ein bicycle=yes. Was ja faktisch richtig ist. Da steht auch nichts von Gehweg. Oder nutzt du etwas anderes als http://osmtools.de/traffic_signs/ ?

O.k. dann hilft uns das Verkehrzeichentool als Argument an der Stelle nicht weiter.

Aber die derzeitige Version der Wikiseite https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren:
Da ist ein Radweg ohne jegliches Schild bicycle=designated, ein Radweg mit nur “Radfahrer frei” hingegen nur bicycle=yes.

Dann schau doch einfach auf die Bilder auf der Wikiseitehttps://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren (die sind nicht von mir)
So etwas gibt es in der Region Hannover zu Hauf.

239+1022-10 ist ein Fußweg auf dem Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, 1022-10 ist (siehe oben) ein Radweg (ggf. auch ein gemeiner Rad-Gehweg)