Hallo Walter, Meik
Habe mir die Woche die Situation mal vor Ort angesehen.
Bergauf (= von West nach Ost) gilt für die rechte Fahrbahnseite 3.5m. Die linke Fahrbahnseite ist mit 4m ausgeschildert. Das soll wohl sagen: Wenn dein Fahrzeug niedriger als 3.5m ist benutze normal die rechte Fahrbahnseite. Falls dein Fahrzeug jedoch zwischen 3.5m und 4m hoch ist, darfst und musst du die linke Fahrbahnseite (also die Gegenrichtung) benutzen.
Bergab ist nur die Beschränkung für die rechte Fahrbahnseite eingetragen. Aus Sicht der Verwaltung gibt es wohl keine Gründe, die einen Fahrzeugführer zwingen könnten, bergab die linke niedrigere Fahrbahnseite zu benutzen. Meines Erachtens ist damit die Beschilderung in Bergabrichtung unvollständig.
Ob man da nun maxheight=3.5, =4 oder =3.5;4 setzt ist eine schwierige Entscheidung, da beide Werte im Prinzip gültige Einschränkungen sind, jedoch 4m in beide Richtungen möglich sind. Zum Glück ist die Straße nur für Ziel-/Quellverkehr interessant. Es betrifft also nur wenige LKW-Fahrer.
PS: Es wäre interessant, wie diese Stelle bei einem Profi-LKW-Navi behandelt wird.
Edbert (EvanE)