Geodatenzentrum

So ganz genau nicht, da gibt es im Hintergrund viele politische Schachzüge. Man spielt z.B. mit OpenData Gedanken, möchte aber vielleicht gegenüber dem Bund eine harte Haltung zeigen, damit es evtl. einen finanziellen Ausgleich gibt. Eine Übersicht der momentan bereitgestellten Daten steht im Wiki unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#.C2.A0Germany , wobei Mecklenburg-Vorpommern noch fehlt. Dort dürfen aus der offenen Regionalkarte Informationen entnommen werden.

Zusätzliche Informationen finden sich auch in dem Tagungsbeitrag und den Folien von meinem Vortrag Offene Geodaten – was machen wir jetzt damit? beim diesjährigen Fortbildungsseminar des Runder Tisch GIS e.V.

Aus meiner OSM-Sicht wird nicht unbedingt OpenData benötigt. Prinzipiell genügen auch kostenfreie Nutzungsrechte.

Im Berliner Umland (Oberhavel) wurden heute und gestern bei OSM mehrere Changesets mit sehr präzisen Gebäuden und Adressen hochgeladen, z.B.: [1]. Ich habe den User angeschrieben und nach seiner Quelle gefragt. Er benutzt dafür den Hausumringe-WMS des Geodatenzentrums [2] und Tracer2Server.

Ist diese Quelle für OpenStreetMap-Edits zulässig?

[1] https://www.openstreetmap.org/changeset/26233849#map=18/52.71121/13.27060
[2] http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=2&gdz_anz_zeile=5&gdz_user_id=0

Nein, es sei denn ich hätte da etwas nicht mitbekommen.

Soweit ich weiß bietet Brandenburg die Daten auch nicht als Quelle für OSM an.

Für Berlin hingegen gibt es da etwas:
http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=376864

Gruß,
Mondschein

Ich hatte vor einigen Wochen/Monaten beim BKG mal nach speziellen Nutzungsbedingungen gefragt (Bing-ähnliche Nutzung für OpenData-Karten/Dienste bzgl. Grenzen). Die Anfrage wurde intern weitergeleitet und ist dann wohl versandet.

Der User hat nun offensichtlich mehr als 3000 Gebäude (und vermutlich auch Adressen) von dieser geschützten Quelle “getracet”. Kann dies rückgängig gemacht werden?

Bsp. Changeset: https://www.openstreetmap.org/changeset/26236696#map=19/52.71658/13.27014

Nur die Data Working Group kann Objekte oder bestimmte Zustände von Objekten unwiderbringlich aus der Datenbank löschen.
Wenn man als normaler Mapper etwas löscht so verbleibt dies in der Datenbank und kann wiederhergestellt werden oder z.B. über Attic date-Abfragen per Overpass angezeigt werden, etc. Das würde somit immer noch eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Ich vermute, dass du den Mapper schon darum gebeten hast keine weiteren Daten aus dieser Quelle hochzuladen bzw. ihn darum gebeten mitzuteilen, ob er eine entsprechende Einwilligung zur Übernahme dieser Daten in OSM erhalten hat?

Es gibt zwei Möglichkeiten Daten zu “entfernen”.

  1. Jeder Mapper kann Änderungen in der Datenbank “rückgängig” machen, allerdings sind diese dann in der Historie immer noch sichtbar und könnten jederzeit wiederhergestellt werden.
  2. Die DWG hat die Möglichkeit die Daten zusätzlich auch in der Historie auszublenden (“redaction”), so dass diese auch dort nicht mehr sichtbar sind.

Ich schlage vor, insofern es sich um eine unerlaubte Übernahme der Daten handelt, den Mapper zu bitten der DWG eine Liste mit den zu entfernenden Daten zu übermitteln.
Ggf. kannst du dich auch selbst an die DWG wenden.

Gruß,
Mondschein

Ich sehe vermehrt Grenzsegmente mit der source “VG250 (Verwaltungsgebiete 1:250.000) vom 31.12.12 © GeoBasis-DE / BKG 2013”. Ist das okay?

Unabhängig von der Lizenz ist zu beachten, dass der BKG-WMS mit Gemeindegrenze total Mist ist (Versatz, Ungenauigkeit etc.).

Hallo,

Ach, der User atpl_pilot. Mit dem gab es schon einmal Stress auf der Berliner Mailingliste.

Er hat anscheinend aus dem letzten Stress nicht gelernt und verwendet immer noch falsche Quellenangaben. Der Changeset ist mit source=“knowledge + survey + BING” getaggt.

Da mir keine Diskussion über einen Import in Brandenburg bekannt ist, gehe ich davon aus, dass es ein nicht genehmigter Import ist. Nicht genehmigte Importe kann man ohne Weiteres rückgängig machen.

Laut WMS-Capabilities nicht. Dort steht:


<AccessConstraints>
Der hier beschriebene Online-Dienst (Web Map Service) ist mit seinen Inhalten urheberrechtlich geschützt. 
Für den Erwerb von Nutzungsrechten wenden Sie sich bitte an das Dienstleistungszentrum des 
Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie: 
http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz?l=kontakt
</AccessConstraints>

Wenn er uns kein Dokument zeigen kann, in dem steht, dass das BKG ihm erlaubt hat, die Quelle für OSM zu nutzen, sind die Daten in OSM falsch. Ich habe ihn per PN gebeten, das Dokument der Community zur Verfügung zu stellen. Ich bezweifle aber, dass er es hat. In der Liste steht der Hausumringe-WMS unter der Überschrift “Dienste für Bundesbehörden”.

Ich persönlich halte das, was er tut für einen Import. Wie seht ihr das? In NRW wird ja auch Tracer2 verwendet, aber da ist die Quelle öffentlich und eine Diskussion hat durch den Thread “Tracer 2” hier im Forum in meinen Augen stattgefunden.

Viele Grüße

Michael

das sehe ich genau so.

Wir haben inzwischen “Automatisierte Edits” erlaubt , die eine reine Korrektur falscher Tags beinhalten und da sollte man den Begriff “Import” nicht auf “Massenimport von Daten durch ein Computerprogramm im Batch” beschränken. Alles was flächendeckend von irgendwelchen externen Quellen übernommen wird, ist mMn ein Import. Egal ob händisch oder maschinell.

Gruss
walter

Hallo Gehrke, suche mal hier im Forum nach “VG250” …da gab es vor 1-2 Jahren ein Thema darüber … mein Stand war vo da aus, dass wir die Daten nutzen dürfen.
Und ich habe mittels des Overlays in JOSM via misterboo.de damals viele Grenzverläufe verfeinern können.

Der Letzte Stand ist glaube ich hier dargelegt… Das list sich noch nicht so abschließend… :expressionless:

Sven

Ich habe mit dem BKG in den letzten Tagen abgestimmt, dass wir zumindest den WMS “WebAtlasDE Light” in OSM offiziell nutzen dürfen, um z.B. OSM-Geodaten zu überprüfen und auf Basis des WebAtlasDE Light anzupassen (also Daten zu korrigieren und abzuleiten).

Es ging dabei auch explizit um die Bedingung der Namensnennung, die ja OSM so nicht für das BKG leisten kann. Dennoch stimmt das BKG zu, wenn wir im Wiki oder auf der Copyright-Seite explizit auf den WebAtlasDE Light des BKG als Quelle hinweisen. Hierzu erwünscht sich das BKG einen Vorschlag.

Ich denke eine Lösung ähnlich der für BaWü ist hier möglich. Auch eine eigene Wiki-Seite für den WebAtlasDE Light wäre wohl sinnvoll.

Was ist der WebAtlasDE Light und warum ist er teils nützlich für OSM? Dieser WMS enthält recht gute (vergleichsweise wenig approximierte/verschobene) Grenzverläufe sowie Ortsnamen und ähnliches, die OSM verbessern können. Allerdings ist die Pixel-Auflösung eher schlecht (der bessere Dienst ist kostenpflichtig). Hausnummer sind z.B. nicht abgebildet. In einigen Bundesländern haben wir also bereits viel bessere Quellen. Auch sollte man immer beachten, das OSM teils aktueller ist als diese Dienste.

wie wäre es denn mal mit einem aktuellen Link? gerade bei WMS-Anbietern sucht man sich anfangs kaputt.
Und das auch hier im Thread.

Gruss
walter

https://sg.geodatenzentrum.de/wms_webatlasde.light

Hallo Gehrke,

Ich möchte dir nicht vorwerfen, dass du die Behörde getäuscht hast, aber zu einer transparenten und nachvollziehbaren Arbeit gehört, dass du die wichtigsten Teile der Korrespondenz zwischen dir und der Behörde offenlegst. Daher möchte ich dich bitten, den Text deiner Anfrage und die Antwort der Behörde hier zu zitieren. Dann kann jeder sich selber eine Meinung dabei bilden und ich meinen Verdacht ausräumen, dass das hier ein Fall sein könnte, der dem Fall von Win32netsky vor drei Jahren in Sachsen-Anhalt ähnelt.

Die Website ist selbst für mich nicht klar verständlich. Dort wird nämlich zwischen folgenden Lizenzen unterschieden:

  • Lizenz zur freien Nutzung
  • Lizenz zum privaten Gebrauch und für öffentliche Zwecke
  • Lizenz zum geschäftlichen Gebrauch
  • Bundesbehörden

http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=4&gdz_anz_zeile=4&gdz_unt_zeile=0&gdz_user_id=0

Da frage ich mich dann, wenn die freie Nutzung alles umfasst, wozu man dann noch eine Lizenz zum geschäftlichen Gebrauch benötigt. Für ein garantieres Servicelevel? Das kann ich mir schwerlich vorstellen. [1]

Viele Grüße

Michael

[1] Die kümmern sich auch erst am Montagmittag darum, wenn Freitagnachmittags der SAPOS-Server abschmiert.

Moin,

dein Verständnisproblem wird durch Deine Annahme

begründet.

Wenn Du Dich für die private Nutzung registrierst, wirst Du den Unterschied erkennen.
Das Produkt heißt nicht umsonst WebAtlasDE.light

Gruß
Georg

danke, aber hast du schon mal drauf geklickt?

damit die Kollegen nicht so lange suchen müssen: http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=4&gdz_anz_zeile=4&gdz_unt_zeile=1&gdz_user_id=0

Hab den WMS mal angetestet … geht sehr gut in JOSM.

Gerade für Niedersachsen verspreche ich mir einen Nutzen bei Grenzen etc. dann da hatten wir noch keine spezielle legalen Quellen auser die VG250 laut weit zurückliegenden Thema hier im Forum, oder?

Wenn das mit der Nutzung fur OSM-Zwecke zweifelsfrei geklärt ist, können wir dann diese “neue” Quelle publizieren?

Ja, ich stimme Stephan zu. Schaue mir gerade die Grenzverläufe in Nordosten Niedersachsens an und sehe durchaus Potential, die Grenzverläufe weiter zu verfeinern.