Geodatenzentrum

Ich hab mich zuvor bisschen verguckt und irgend eine andere Karte angeguckt. Beim WebAtlasDE.light sind doch noch etliche dabei die nützlich wären für meine Region: Gräben und kleine Bäche die ich bisher übersehen hab beim Abzeichnen von Luftbildern, Namen von diesen, kleine Waldwege die ich übersehen hab, Namen von kleinen Höfen. Des weiteren ist es häufig schwierig zwischen landuse=farmland und landuse=meadow zu unterscheiden, bei WebAtlasDE.light sind Wiesen hellgrün eingezeichnet.

Und ich melde “denen” (indirekt über den BayernAtlas) gelegentlich deren Fehler (Waldwege, die es nicht oder nicht mehr gibt bzw. falsche Namen etc.) Beim landuse verzichte ich darauf, weil das zu oft falsch oder veraltet ist!
Ein Bekannter meldet dort falsche Hausnummern…

Also bitte immer Mitdenken! Und Ortskenntnis kann auch nicht schaden :wink:

Vielleicht hast Du sie übersehen weil sie inzwischen von der Natur zurückerobert wurden. Im Südschwarzwald wurde durch ungeprüftes Kopieren von Maps4BW die Qualität von OpenStreetMap bei den Waldwegen ziemlich versaut:

http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=21702

Deswegen sind solche Karten nur eine Quelle und keine Referenz.

Das final “Go” steht noch aus. Ich werde mich dann wieder hier melden. Dazu noch 2 Fragen?

  1. Gab es bei “Maps4BW” eigentlich eine Art “Vertragstext”?

  2. Was sind Eure Vorschläge, um die Bild-/Karten-Quelle zur Überprüfung und Ableitung von OSM-Daten so aufzuführen, dass das BKG damit einverstanden ist? Ich habe eine Erwähnung in source-tags und im Wiki angeboten (das würden die wohl akzeptieren), aber wo und in welcher Form am besten [1]? Unter dem OSM-Copyright-Seite werden ja wohl nur “echte” Datenlieferanten genannt, wohingegen das BKG hier nur eine Art Unterstützer wäre.

[1] Wohl am besten hier http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors Ist auch auf der OSM-Copyright-Seite verlinkt.

Ja, unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Germany .

Nein. Die Community ist keine juristische Person und kann daher als Gesamtheit auch keinerlei Verträge abschließen. In besonderen Ausnahmefällen ,wie z.B. Registrierung von openstreetmap.de, übernimmt dies der FOSSGIS.

Bei Maps4BW ist der WMS-Dienst auf der OpenData-Seitedes LGL aufgführt. Auf Nachfrage hatte damals das Ministerium sein Einverständnis mit einer Namensnennung unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors erklärt.

Die Regelungen in Bayern, Berlin, NRW und Hamburg sind größtenteils identisch, so dass man dies gegenüber dem BKG als etablierte Vorgehensweise nennen kann. Im Gegenzug werwendet das BKG bereits seit langem OSM-Daten und erfüllt dabei die Bedingungen der ODbL. Ein extra Vertragsabschluss war hierfür auch nicht erforderlich.

Schlechte Nachrichten:

Das BKG hat unser Anliegen wohl in höheren Etagen besprochen (oder waren es die Landesämter?) und kommt nun zu einem anderen Ergebnis.

Soweit die Rechtsauffassung des BKG, die ich persönlich nicht teile - aber was hilft es. Ich habe noch einen Telefontermin mit der zuständigen Ansprechpartnerin, um etwaige Nutzungsmöglichkeiten für OSM zu klären:

Ich belebe diesen Thread mal wieder, da ich gerade im Oberharz auf einige Grenzen gestoßen bin, die sich (worauf mich user:wambacher aufmerksam machte) mit Hilfe von WebAtlasDE.light deutlich präzisieren ließen. Dass die jetzigen OSM-Landesgrenzen Ungenauigkeiten im Bereich 20–30 Meter aufweisen, weiß ich von Ortskundigen (die wissen noch metergenau, wo die damalige DDR-Grenze verlief).

War dem BKG in der Anfrage klar, dass es nicht darum geht, ihre Daten direkt in die OSM-Datenbank zu übernehmen (als Import), sondern nur um eine grafische Vorlage zum Abzeichnen? Das stellt IMHO etwas anderes dar. Der zitierte Absatz aus der Lizenz bezieht sich nach meinem Verständnis auf maschinelle Weiterverarbeitung der gelieferten Daten, nicht auf eine bloße Darstellung als Vorlage für einen händisch erstellten Verlauf, der niemals eine 1:1-Kopie sein wird.

Dass die etwas dagegen haben, die Daten direkt zur digitalen Übernahme freizugeben, kann ich gut verstehen. Aber darum geht es ja gar nicht.

Gibt es was Neues zu dem Thema?

–ks

Hallo,

Wenn die Einheimischen das wissen, dann frag sie doch (bzw. lass sie die Nodes verschieben). Wenn man sucht, wird man bestimmt auch die Vermarkungen finden. Wenn ich im Wald Grenzsteine finde, trage ich diese seit ein paar Monaten auch grundsätzlich in OSM ein, da sie uns hilfreich sein können.

Nicht, dass ich wüsste, und ich rechne auch nicht damit. Die Rechte an den großmaßstäblichen Daten (1:100.000 und größer) liegen bei den Bundesländern. Kleinmaßstäbliche Daten (1:200.000), wie sie dem BKG gehören, sind für uns nicht mehr interessant, da unsere Daten ähnlich genau sind.

Ansonsten würde ich einfach, wenn es um Niedersachsen geht noch mindestens bis zum Frühjahr warten. Da könnte sich nächstes Jahr etwas tun.

Viele Grüße

Michael

Gerade geschehen. Die Aussage „Die Grenze läuft direkt an dem Weg entlang“ reicht in diesem Fall, da der Weg präzise gemappt ist. Aber es wäre halt schön, auch für mitten durch den Wald laufende Grenzabschnitte genaueres Material verfügbar zu haben.

–ks

Um Volkers Frage mal zu hinterfüttern. So sieht das in Josm aus:

Blau Violett das Ziel seiner Begierde.

Und die Frage, deren Antwort wirklich weiterhelfen könnte: Ist es legal, diese Daten nachzuzeichnen? Es geht auch nicht nur um dieses winzige Teilstück, da es fast überall ungenau ist.

Gruss
walter

Genau. Die Sachlage erinnert mich an meine (hier diskutierte) Anfrage im Sommer an diverse Wanderportale, ob wir deren (zumeist im Feld erwanderte) GPXe als Vorlage zur Anlage von Routenrelationen nehmen dürfen. Keiner hatte etwas dagegen, solange wir nicht die GPXe direkt in unsere Datenbank füttern.

–ks

Es geht doch nicht darum ein “(Karten)Werk” (1:1) nach- oder abzuzeichnen, sondern darum einen amtlichen Grenzverlauf (nährungsweise) abzubilden.
Die zugrundeliegende blanke Information (“Dort verläuft die Grenze”) fällt doch in keinem Land der Erde unter Urheber- oder sonstige Schutzrechte - das wäre ja völlig absurd.
Wo ist das Problem - URV-Paranoia?

Ja, aber auch beim Bund/Land selbst. Da will keiner so genau diese Fragen beantworten - wohl weil man sich über die Konsequenzen nicht im Klaren ist.

OpenStreetMap ist kein Projekt, um die Grenzen des Urheberrechts auszureizen, und strebt an, weißer als weiß zu sein.

Wir behaupten, dass unser Werk eine Datenbank ist, also sollten wir auch andere Karten als Datenbanken behandeln.

Richtig, OSM ist im Kern eine Geo-Datenbank.
Daraus abgeleitetete Karten und auch alle anderen sind aber keine DB.

Ich denke, wir müssen andere Karten als Datenbanken behandeln, weil es für OSM sonst unsicheres Terrain wäre (und einige Richter das auch schon so ähnlich gesehen haben). Auf der anderen Seite halte ich es persönlich für falsch (und nicht im Sinne des Urheberrechts), Fakten (noch dazu öffentliche) urheberrechtlich zu schützen (vgl. Standpunkt von Wikipedia). Das hilft uns bei der unsicheren bzw. kaputten Rechtslage aber leider nicht weiter…

Grenzen des Urheberrechtes?
Dass das Urheberrecht für “Werke” und nicht für Fakten zuständig ist, dies ist der Kern der Urheberrechtes und nicht irgendein Grenzbereich.

Wahrscheinleich meinst Du den Rechtsterminus “Datenbankwerk”.
Mich würde interessieren, ob es auch nur ein Beispiel gibt, in dem ein behördliches Geoportal, in dem das normale Verwaltungshandeln (Grenzziehungen) abgebildet wird, als “Datenbankwerk” anerkannt wurde?
Und selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, jedes Geoportal sei ein “Datenbankwerk”, dann ändert dies nichts,
denn der Schutz der “Werkes” als Gesamtheit bezieht sich doch wohl nicht auf jedes einzelne Element, der Sammlung/Datenbank (die können von ganz anderen Urhebern stammen).

Gibt es irgendeine seriöse Rechtsquelle, die einem amtlichen Grenzverlauf als solchen - und nur darum geht es hier - ein Urheber- oder vergleichbares Schutzrecht zuweist?