Gründe für und gegen die ODbL-Lizenz

  1. Die Server der OSMF sitzen in London, wo deutsches Recht nicht gilt. Alle Geodaten werden dort nach englischem Recht gespeichert, unabhängig davon, in welchem Land der Mapper wohnt. Ansonsten hätte die chinesische Regierung das Recht, die Eintragungen chinesischer Mapper rückgängig zu machen, weil es nach chinesischem Recht verboten ist, Staatsgeheimnisse zu verraten. Wenn man jemanden nach deutschem Recht verklagen könnte, dann wäre das höchstens die Geofabrik in Karlsruhe.

  2. Das deutsche Recht erlaubt durchaus die nachträgliche Veränderung eines Vertrages. Hier gilt § 313 BGB:

Ein Mapper, der mit der ODbL nicht einverstanden ist, hat das RECHT, seinen Vertrag zu kündigen und die Löschung seiner Daten zu verlangen. Eine Pflicht zur Kündigung besteht nicht und eine Verpflichtung zur automatischen Löschung derjenigen Daten, deren Urheber der Lizenzänderung nicht zugestimmt haben, besteht auch nicht. Man kann ja auch nicht den Mieter fristlos auf die Straße setzen, bloß weil eine Klausel im Mietvertrag ungültig ist.

  1. Im deutschen BGB gilt der Grundsatz von Treu und Glauben, d.h. jeder Internetnutzer muss regelmäßig seine E-Mails überprüfen. Wer Nachrichten von Openstreetmap ungelesen in den Spamordner verschiebt, der darf sich hinterher nicht beklagen, dass er die Nachricht nicht erhalten hat. Solch ein Verhalten widerspricht Treu und Glauben, d.h. dem, was man von einem normalen Menschen erwarten kann.

  2. Die unbedingte Vertragstreue gibt es nur in Ländern wie Frankreich. Ob der Lizenzwechsel dort möglich ist, müssen die französischen Kollegen entscheiden. Es ist aber lächerlich, wenn deutsche Mapper ihre Ablehnung damit begründen, dass eine automatische Umlizenzierung in Frankreich vielleicht nicht möglich ist.

  3. Bis jetzt hat sich eine überwältigende Mehrheit der Mapper für die Einführung der ODbL ausgesprochen. Es gibt nur wenige Mapper und Datenspender, welche die ODbL ausdrücklich ablehnen. Solange wir nicht wissen, wie viele Mapper und Datenspender die ODbL ausdrücklich ablehnen, macht es keinen Sinn, über großflächige Datenlöschungen zu reden.

  4. Rechtsphilosophisch mag es gerechtfertigt sein, alle Daten derjenigen Mapper aus der neuen Datenbank zu löschen, die der ODbL nicht ausdrücklich zugestimmt hat (= unbedingte Vertragstreue). Die Vertragstreue wird dadurch erfüllt, dass der alte CC-Bestand für immer erhalten bleibt. Die Geodaten nichtaktiver und nichtantwortender (!) Mapper OHNE deren ausdrückliche Aufforderung zu löschen ist reiner Vandalismus. Wer seine Daten NICHT unter einer mit Mehrheitsbeschluss änderbaren (!) ODbL-Lizenz zur Verfügung stellen möchte, der MUSS innerhalb einer großzügigen Umstellungsfrist seine Urheberrechte nutzen und dem Lizenzwechsel ausdrücklich WIDERSPRECHEN. Alles andere widerspricht dem Verhalten normal denkender Menschen (“Treu und Glauben”), das im Rechtsleben einfach vorausgesetzt wird.

  5. AGB gilt in diesem Falle nicht, weil OSM keine bezahlte Dienstleistung ist. Wer hier mitmacht, der stellt seine Daten zur Verfügung und muss deshalb damit rechnen, dass die Lizenzbedingungen sich auch mal geringfügig ändern können.

  6. Mit den neuen Contributor Terms wird das Mehrheitsprinzip (zwei Drittel der aktiven Mapper) eingeführt. Wer das nicht will, der muss sich halt aus dem Projekt verabschieden und die Weiternutzung seiner Daten untersagen. Wer das nicht rechtzeitig tut, der unterwirft sich eben dem zukünftigen Mehrheitsprinzip.

  7. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die schriftlichen Botschaften der OSMF in einer verständlichen Sprache formuliert wären. Man muss einfach berücksichtigen, dass viele Mapper kein Juristenenglisch verstehen. deshalb sollten die Übersetzungen der neuen Lizenzbedingungen in ALLE gängigen Sprachen fertiggestellt sein, BEVOR die Mapper gezwungen werden, diesen Text zu lesen.

Gruß FK270673

Edit: Großschreibung

ähm…kann es sein, dass Du mit Punkt 1 sagst, dass alle weiteren Punkte eigentlich irrelevant sind? Du sagst, es gilt englisches Recht (Punkt 1) und argumentierst in den weiteren Punkten mit deutschem Recht.
Einen Urheberrechtsübertrag kann mMn auch in DE nicht konkludent erfolgen. Sonst könnte ich mal alle Autoren von Büchern, Software, Musik etc anschreiben und sagen, sie müssten innerhlab von 2 Monaten widersprechen sonst geht das Urheberrecht auf mich über.
Oder verstehe ich da was falsch?

Die Diskussion über die Daten nicht erreichbarer Mapper finde ich eher zweitrangig.
Schlimmer ist es, wenn die erreichbaren Mapper nur vor die Wahl gestellt werden, entweder der ODBL zuzustimmen, oder die Löschung ihrer Daten aus dem OSM-Projekt hinzunehmen. Das kommt mir für ein freies Projekt unwürdig vor. Es motiviert schon gar nicht, unter ODBL zu arbeiten.
(Ich zähle mich nicht zu denen, denen es nur wichtig ist zu mappen, egal unter welcher Lizenz.)

Hier unterscheidet man zwischen einem exklusiven und einem nicht-exklusivem Recht. Der Verlag oder die Plattenfirma besitzt das exklusive Recht, ein Buch zu veröffentlichen und darf für jede Lesung bzw. jedes Abspielen Gebühren verlangen. Bei Büchern gibt es gewisse Standardpreise für Abdruckgenehmigungen (mindestens 60 Euro). Das öffentliche Abspielen eines Musikstückes kostet auch Geld. Falls die Plattenfirma jedoch zusichert, dass ein Musikstück unter bestimmten Umständen (z.B. während eines Benefizkonzerts) kostenlos aufgeführt werden kann, dann ist sie an diese Zusage gebunden, weil der Organisator des Benefizkonzerts im guten Glauben an die Zusage der Plattenfirma bereits Räume gemietet hat usw. Dann hat die Plattenfirma schlechte Karten, wenn es darum geht, trotzdem ihre Gebühren einzuklagen

Openstreetmap verlangt von seinen Mappern ein kostenloses, nicht-exklusives Nutzungsrecht. Insofern besteht bereits eine informelle Vertragsbeziehung zwischen den Mappern und der OSMF, die mit dem Hochladen der Daten beginnt.

Nun stellt sich die Frage: warum erlaubt der Mapper eine kostenlose Nutzung unter der CC-by-sa-Lizenz, aber nicht eine kostenlose Nutzung unter der ODbL-Lizenz? Hier greift evtl. der Rechtsmissbrauch nach § 226 BGB:

Im englischen Recht gilt ein ähnlicher Grundsatz, der als abuse of process bezeichnet wird.

Gruß FK270673

Sicher? ich dachte, OSm verlangt(e) von seinen Mappern, dass die Daten nicht exklusiv unter cc-by-sa gestellt werden. Damit, also durch die cc-by-sa Lizensierung, konnten die Daten von OSM genutzt werden, auch ohne ein Nutzungsrecht zu übertragen.

Die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers zur Nutzung und Weitergabe der Daten wird im Deutschen als Nutzungsrecht und im Englischen als Copyright bezeichnet. Exklusives Nutzungsrecht bedeutet, dass nur ein einziger Anwender das geschützte Werk nutzen kann (z.B. Hochzeitsfotos von Boris Becker). Nicht-exklusives Nutzungsrecht bedeutet, dass jeder das geschützte Werk nutzen kann (z.B. Wikipedia-Bilder), sofern er die Lizenzbedingungen (z.B. Namensnennung) einhält.

Legale Nutzung = Nutzungsrecht

Gruß FK270673

Die freien Projekte stehen vor dem Dilemma, dass sie einerseits das Urheberrecht abschaffen wollen, andererseits aber das Urheberrecht nutzen, um ihr jeweiliges Projekt zu schützen.

Gruß FK270673

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Das Nutzungsrecht wurde OSM, wie jedem anderem auch, durch die Lizensierung der Daten übertragen. Eine besondere Stellung des OSM Projekts gaben die damaligen Bedingungen nicht her. Sprich, OSM konnte die Daten nutzen, da sie cc-by-sa lizensiert waren (sind). Das sind sie aber für jeden anderen auch.

Wer redet vom Abschaffen des Urheberrechtes? Es geht mir darum, welche Lizenz zu einem freien Projekt passt.

Ungeachtet der mit den jeweiligen Lizenzen zusammenhängenden juristischen Fragen, die, so scheint es mir, bisher keiner der hier Postenden zuverlässig beurteilen konnte, scheint es mir, dass es für Erfolg oder Misserfolg von OSM nicht entscheidend sein wird, unter welcher Lizenz die gesammelten Daten stehen. OSM wird meines Erachtens letztlich nur weiterleben, wenn genug Leute bereit sind, die Datendichte hinreichend zu erhöhen, damit die Karten auch praktisch für eine hinreichend große Anzahl von Nutzern zu verwenden sind, und damit meine ich nicht nur die am Projekt Mitwirkenden. Tritt dieser Fall ein, wird sich OSM auch gegen kommerzielle Lösungen durchsetzen können, egal, ob die Lizenz nun cc-irgendwas oder ODbl oder vielleicht noch ganz anders heißt.

Von daher habe ich wenig Verständnis für die Leute, die hier teilweise mit großer Verbitterung und in einem ziemlich unangemessenen Ton mit Drohgebärden hantieren, um die Einführung der ODbL zu verhindern. Für mich zählt der Spaß bei der ganzen Sache. Unter welcher Lizenz die Daten dann stehen, die ja anscheinend derzeit ohnehin völlig ungeschützt sind, ist mir insofern so lange egal, wie kommerzielle Endnutzer ohne weiteres auf die Ergebnisse meiner Arbeit zugreifen können. Soweit ich ODbL verstehe, scheint mir das jedenfalls gewährleistet zu sein, oder?

Das ist entweder unglücklich ausgedrückt oder falsch.

Wenn ich von einem Werkinhaber ein Werk nutzen möchte brauche ich das Nutzungsrecht. Wenn es in meinem Interesse ist, dass andere dieses Werk nicht nutzen, dann verhandel ich ein exklusives Nutzungsrecht mit dem Urheber. Damit kann dieser das Werk keinem anderen mehr zur Nutzung anbieten. Wenn ich nur das nichtexklusive Nutzungsrecht habe, kann der Urheber sein Werk auch an die Konkurenz, etc. lizensieren.

Und für mich ist eben das Vertrauen futsch, wenn dem wichtigsten, was OSM ausmacht, den Daten nämlich, auch nur eine Byte gekrümmt wird nur aus irgendwelchen formaljuristischen lizenztheoretischen Gründen und damit statt einer Datenverbesserung eine Datenverschlechterung stattfindet.

Als jemand der Daten erfasst und nur selbst verwendet sehe ich eigentlich nur den Datenverlust und keine Vorteile, das ist mein Problem. Der Verlust entsteht nicht durch die neue Lizenz, die für mich auch in Ordnung ist, sondern durch den Prozess der Umlizensierung.
Mein Ziel, vorenthaltene Daten zu erfassen und allen zur Verfügung zu stellen, wird also nur durch die Umlizensierung erschwert. Und hier kritisiere ich dass die Notwendigkeit schon lange bekannt ist, diejenigen die die Arbeit machen darauf aber jetzt erst hingewiesen werden. Hingewiesen in einer Form dass jeder der Daten erfasst das auch zu Kenntnis nehmen muss; Wie es jetzt erst geschieht.

Das ist Arroganz von Seiten der Verwerter gegenüber denen die ihnen Daten zutragen.

So wie du das schreibst, klingt das ja nun, als sei es der Wunsch aller, die den Plan zur Lizenzumstellung gemacht haben, Daten zu löschen. Dem ist aber ja nicht so. Stimmen alle Mapper für die neue Lizenz, so gibt es ja garkein Problem. Sicher ist das nicht vollständig möglich, weil nunmal nicht jeder zu erreichen ist, aber man wird sicherlich versuchen, diese Zahl am Ende möglichst klein zu halten und Wege zu finden, dieses Problem teilweise zu umgehen, bzw. die Lücken in den Daten schnell wieder zu schließen. Die einzigen, die wirklich für Datenverluste verantwortlich sind, sind die, die die Relizensierung trotz des Wissens, dass die neue Lizenz für sie eigentlich tragbar wäre, ablehnen. Warum akzeptiert ihr, die ihr nicht mit der Lizenz sondern nur mit der Tatsache, dass die Relizensierung zu Datenverlusten führen kann, nicht einfach die neue Lizenz, statt andere davon abzubringen, während ihr über einen Fork nachdenkt, für den Fall, dass ein gravierender Datenverlust eintritt?

So habe ich es nicht geschrieben, ich will niemanden überzeugen und werde wohl auch selbst zustimmen, alleine weil sonst die Daten erst Recht nutzlos sind.
Ich frage mich allerdings ob der Weg wie er jetzt gerade beschritten wird der Richtige ist. Der darin besteht alles zu löschen dessen Urheber nicht sicher für die neue Lizenz ist. Meiner Meinung nach müssten mehr Anstrengungen unternommen werden diese Daten zu retten, und DANN umgestellt oder abgestimmt werden.
Wenn solche Anstrengungen bereits laufen dann muss man sie publik machen; Ich sehe nur wenige solcher Anstrengungen oder auch nur Vorschläge, also habe ich Skrupel zuzustimmen.

Anmerkung: In einem Projekt wie OSM kann Publikation nicht darin bestehen dass man im Wiki oder in Mailinglisten oder in Foren diskutiert, nicht einmal wenn aus dem ODER ein UND wird; Das muss in der Fom geschen wie die jetzige Befragung auch.

Da stimme ich zu: Besonders gut ist der Informationsfluss leider nicht. Allerdings denke ich, dass es jedem möglich ist, sich im Wiki zu informieren - bei allen anderen Änderungen muss man das auch. Leider ist auch im Wiki nur von drei Methoden zur Datenwiederherstellung die Rede, die in Betracht gezogen werden, sowie die Benachrichtigung aller noch nicht erreichten und Gespräche mit allen Ablehnenden. Die Frage ist aber natürlich, ob es überhaupt Sinn macht, sich festzulegen, was zu tun ist, solange man noch garnicht weiß, in welchem Umfang es überhaupt Verluste geben wird. Nur DASS diese Anstrengungen unternommen werden ist für mich klar, denn ein Datenverlust kann in niemandes Interesse sein.

Es kann nur im Sinne derer sein die schnell eine neue Lizenz möchten oder brauchen und denen dabei der Umfang der Daten weniger wichtig ist als die Lizenz unter der sie veröffentlicht sind. Ich kenne keinen Mapper der schnell einen neue Lizenz braucht oder möchte, die Arbeit von Mappern steht aber in Frage.

Aus meiner Sicht sollte der Lizenzwechsel auch ganz ohne Datenverluste durchgeführt werden können. Es wäre mit einer OSM-Datenbankinternen Kennzeichnung aller nicht zugestimmten User möglich. Aus denen können alle von dem User durchgeführten Edits als “non-ODbL” gekennzeichnet werden. Und aus den einzelnen Edits könnte dann auch bei jedem Objekt der Lizenzstatus abgelegt werden und auch noch in welchen Edits des Objekts keine Lizenzzustimmung vorliegt. Für jemand der Daten aus der OSM-Datenbank zur Generierung irgendwelcher Karten bezieht, sollte es dann 3 Möglichkeiten geben welche wie lizenzierten Daten er abruft. Der alte Stand CCBYSA-only Lizenz. Der neue Stand, alles was schon voll ODbL ist. Und als dritte Möglichkeit den gemischten voll aktuellen Stand, wobei eventuell fraglich wie und ob ein so entstandenes Kartenwerk lizenztechnisch gekennzeichnet und publiziert werden kann.

Wir Mapper könnten dann in JOSM und co. die noch nicht in ODbL-konformen Teile herausfiltern und den Status auf ODbL-clear setzen, wenn man selber den Weg abgefahren hat und sich der alte CCBYSA-Edit auf das Objekt nicht mehr wirklich auswirkt.

Meiner Meinung wäre das der Weg um allen “Datenlöschung-Lizenzumstellungs-Angsthabern” (zu denen auch ich etwas gehöre) den sichersten Umstellungsweg zu geben.

Markus

Diese Kennzeichnung ermöglicht es auch einfacher den herauszufiltern der die relevante Vorarbeit geleistet hat. Ich versuche dann auch gern selbst diese Daten für die neue Lizenz zu gewinnen; Oder erfasse nach falls das nicht nicht möglich ist. Wozu sind wir denn eine community?

Eine solche Kennzeichnung ohne Löschung ist als eine der Alternativen geplant. Der Download des alten cc-by-sa only Stands wird über das letzte cc-by-sa planet file auch in Zukunft möglich sein. Ob ein gemischter Download sinnvoll ist, ist eher fraglich. Die einfache Umkennzeichnung auf Odbl-konform durch Mapper ist rechtlich wohl nicht möglich, denn dann würde ja jeder einfach alle nicht relizensierten Wege umstellen, obwohl er keine Rechte daran hält. Allerdings, und so in etwa ist ja auch der Gedanke - kann man auf Basis des alten Weges (, etc.) einen neuen anlegen. Das ist zwar rechtlich immernoch nicht ganz astrein, aber schon wesentlich besser. Immerhin hat man ein fast identisches Problem bei Wegen mit unvollständiger Historie aufgrund von Teilung und kann dort ja schon aus technischen Gründen garnicht anders handeln.