Gründe für und gegen die ODbL-Lizenz

Dummerweise gilt aber nicht das englische bzw. amerikanische Recht, sondern theoretisch jedes einzelne nationale Recht auf dem Weg vom Mapper über die OSM Server bis zum Datennutzer. Und damit im Zweifelsfall alle Rechtssysteme auf diesem Planeten. Deshalb muss das ganze so gestrickt sein, dass es möglichst nirgends kollidiert und dafür ist die Zustimmung jedes einzelnen notwendig, denn viele Rechtssysteme kennen eben keine Zustimmung durch Schweigen.

Erst mal gilt in DE deutsches Recht und ggfs. EU-Recht.
Das deutsche Recht kennt eine Zustimmung durch Schweigen
im Privatrecht nicht.

Damit kannst du das also für deutsche Mapper und Edits in den
OSM-Daten von Deutschland schlichtweg vergessen.

Dein Beispiel ist untauglich, da vor der Erklärung des
“wenn nicht … bis …, dann …”
bereits ein Rechtsverstoß (Verfügung über die Nutzung des Eigentums,
hier Grundstück) stattgefunden hat.

Davon kann in Falle des OSM-Lizenzwechsel sicher nicht gesprochen werden.
Deine Annahme
Mit den Daten, die in der OSM-Datenbank gespeichert werden, ist es genauso.
kann ich daher in keiner Weise teilen.

Ob dein obiges Beispiel in englischen oder amerikanischen Recht wirklich
so problemlos durch ein Gericht bestätigt würde, ist eine Frage, die ich
durchaus für offen halte. (Die Umstände spielen da sicher auch eine Rolle)

Wichtig ist mindestens der Nachweis der Zustellung der einseitigen Erklärung.

Ehrlich gesagt, spielt die eigene Wahrnehmung der OSMF, eine gewichtige Rolle.
Diese war davon ausgegangen, dass die CC-BY-SA die Daten schützen kann.
Da sie in der Zwischenzeit erkannt hat, dass dies nicht so ist, braucht es einen
Lizenzwechsel.
Die OSMF fühlt sich aber an ihre frühere Annahme gebunden und kann daher
nicht einfach die Daten unter der neuen Lizenz weiterverwenden.

Das Vorgehen der OSMF halte ich nach obigen Erläuterungen für das moralisch
integere Prozedere.

Daten einfach ohne Zustimmung der Autoren unter einen neuen Lizenz zu
veröffentlichen gehört meiner Meinung nach nicht dazu.

Edbert (EvanE)

Es geht auch aus moralischen Gründen nicht, einfach so “weil’s praktisch ist” die CC-By-SA-Daten von nicht antwortenden Mappern zu übernehmen und unter die ODbL zu stellen.

Viel wichtiger als die ODbL sind aber die Contributor Terms, die, sollten sich Fehler in der Durchsetzbarkeit der ODbL zeigen, es erlauben werden den nächsten Lizenzwechsel ohne Dateneinbußen vorzunehmen.

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen.

Ein Datenverlust bei einer Umstellung wäre für mich immer noch der größte Horror!
Ich, und sicher auch viele werden dadurch ihr Lust und Faszination an OSM verlieren und vllt. nicht wiederfinden…
Es dürfen weder Mapper noch Daten an dieser Aktion verloren gehen!
PUNKT!

Natürlich ist ein Datenverlust eines der schlimmsten Dinge, die passieren können. Aber das Vertrauen der Mapper zu verlieren, indem man ohne ihre Zustimmung die Lizenz wechselt, wäre noch weitaus schlimmer. So gibt es ja schon genug, die behaupten, die OSMF sei unterwandert, der Sinn der Odbl nur die Möglichkeit der kommerziellen Ausbeutung der Daten. Wie viel schlimmer müsste das sein, wenn man einen Lizenzwechsel dann einfach beschließen würde, und das auch noch gegen jede Rechtsgrundlage und die Idee der bisherigen Lizenz.

Nun ja,

  1. leben wir hier in Deutschland,
  2. hat jeder Mapper eine Liznzvereinbarung akzeptiert und damit einen Vertrag mit der OSMF gschlossen. Der Vertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden.
    Die Rechtsfolge ist ein gegenseitiger Herausgabeanspruch des aufgrund des Vertrages Erlangten. Der Vertrag sah ja nicht die Schenkung der Daten vor, nur weil Du Dich nicht meldest.
    Außerdem, wie schon vorher gesagt, kennt das deutsche Privatrecht keine Zustimmung durch Schweigen.
    Insofern wäre allerdings das Drücken den Accept-Buttons für die OBdL ein neuer Vertragsschluß.

Hier sehe ich eine, nach deutschem Recht ev., unwirksame Klausel, weil in der Zustimmung zur Lizenz nicht ausreichend auf die Contributor Terms hingewiesen wird. Aus meiner Sicht verhält es sich analog zu den AGBs eines Internet-Kaufvertrages. Jeder, der in einem Internetshop etwas kauft, muß außdrücklich die AGB zusätzlich bestätigen.
Sollte das noch rechtens sein, könnte es sich noch bei dem Passus bezüglich eines späteren Lizenwechsels ohne Zustimmungserfordernis, wiederum um eine sog. überaschende (AGB-) Klausel handeln, die nicht Vertragsbestandteil der Zustimmung zur OBdL geworden wäre.
Aus meiner Sicht sollte die OSMF hier schon im eigenen (Rechts-)Interesse schleunigst nachbessern.

Ich sehe das auch sehr zwiespältig. Einerseits finde ich extrem unschön, die Arbeit anderer dadurch mit Geringschätzung zu strafen und zu löschen. Das sollte einem eigentlich die Kinderstube verbieten.
Andererseits sehe ich aber auch, dass

  • die Daten im letzten cc-by-sa Planetfile erhalten bleiben
  • viele wahrscheinlich gar nicht angefangen hätten zu mappen wenn es nicht schon gewisse Strukturen gegeben hätte
  • und, das ist für mich der wichtigste Grund, es ist wie eine Falle. Jede Änderung muss mit einer Befragung aller aktiven und inaktiven Mapper einhergehen. Es ist nunmal der Geburtsfehler der cc-by-sa, dass jeder Mapper “seine” Daten behält. Auch wenn man jetzt sagt, die cc-by-sa reicht aus, kann sich das in Zukunft ändern. Und dann gibt es noch viel mehr inaktive Mapper die nicht anworten, noch viel mehr Edits die darauf aufbauen, viel mehr Gegner, die man immer hat, egal für oder gegen was man ist, und einen noch größeren Datenverlust. Nichts tun würde meiner Meinung nach bedeuten, dass der Schaden nur noch größer wird.

Eine unschöne Situation

OSM ist eine britische Firma, also gilt britisches Recht!

Wie kann man die CT nicht bemerken, denen muss man zustimmen, um der neuen Lizenz zuzustimmen. Sie ist sozusagen der Vertrag, der es der OSMF erlaubt, die Daten unter der ODbL zu veröffentlichen.

Lösung gegen Datenverlust:

OSM wird vorrübergehen in 2 Versionen vorhanden sein:
Die ODbL-Version, die ausschlich Daten mit ODbl-Lizenz erhält und eine Version, die Daten aller Lizenzen beinhaltet.

Die offiziellen Tools wie Mapnik & Co nutzen letztere Version. Andere anbieten können sich aussuchen, welche Version sie verwenden wollen.

Alle Nutzer, die noch nicht für die ODbl-Lizenz oder bereits dagegen gestimmt haben, haben die Möglichkeit, noch ein Ja zu geben.
Ein Ja ist verbindlich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
→ Dies gilt für alle bisherigen Daten.

Neue Daten werden absofort in OSM nur noch mit ODbL-Lizenz akzeptiert.

Folglich werden wird sich der prozentuale Anteil eines Verlustes immer weiter minimieren.
Zusätzlich kann man im Editor die Wege und Nodes hervorheben, die noch in alter Lizenz sind und kann so somit gezielt neu mit ODbL einpflegen.

Das wäre doch ein akzeptabler Übergang, oder?

So wird es auch sein. Es wird zum Umstellungstag eine “Endversion” mit allen Daten, sowohl cc-by-sa als auch ODbL geben. Es wird nur keine Weiterführung von cc-by-sa Daten gemacht.

Schon seit einiger Zeit werden OSM Neuanmeldungen nur noch mit Zustimmung zur ODbL erlaubt. Ich habe der ODbL zugestimmt um neue Daten schon unter ODbL stellen zu können.

Es soll verschiedene Tools geben, um einen Datenverlust möglichst gering zu halten.

  1. Die Server der OSMF sitzen in London, wo deutsches Recht nicht gilt. Alle Geodaten werden dort nach englischem Recht gespeichert, unabhängig davon, in welchem Land der Mapper wohnt. Ansonsten hätte die chinesische Regierung das Recht, die Eintragungen chinesischer Mapper rückgängig zu machen, weil es nach chinesischem Recht verboten ist, Staatsgeheimnisse zu verraten. Wenn man jemanden nach deutschem Recht verklagen könnte, dann wäre das höchstens die Geofabrik in Karlsruhe.

  2. Das deutsche Recht erlaubt durchaus die nachträgliche Veränderung eines Vertrages. Hier gilt § 313 BGB:

Ein Mapper, der mit der ODbL nicht einverstanden ist, hat das RECHT, seinen Vertrag zu kündigen und die Löschung seiner Daten zu verlangen. Eine Pflicht zur Kündigung besteht nicht und eine Verpflichtung zur automatischen Löschung derjenigen Daten, deren Urheber der Lizenzänderung nicht zugestimmt haben, besteht auch nicht. Man kann ja auch nicht den Mieter fristlos auf die Straße setzen, bloß weil eine Klausel im Mietvertrag ungültig ist.

  1. Im deutschen BGB gilt der Grundsatz von Treu und Glauben, d.h. jeder Internetnutzer muss regelmäßig seine E-Mails überprüfen. Wer Nachrichten von Openstreetmap ungelesen in den Spamordner verschiebt, der darf sich hinterher nicht beklagen, dass er die Nachricht nicht erhalten hat. Solch ein Verhalten widerspricht Treu und Glauben, d.h. dem, was man von einem normalen Menschen erwarten kann.

  2. Die unbedingte Vertragstreue gibt es nur in Ländern wie Frankreich. Ob der Lizenzwechsel dort möglich ist, müssen die französischen Kollegen entscheiden. Es ist aber lächerlich, wenn deutsche Mapper ihre Ablehnung damit begründen, dass eine automatische Umlizenzierung in Frankreich vielleicht nicht möglich ist.

  3. Bis jetzt hat sich eine überwältigende Mehrheit der Mapper für die Einführung der ODbL ausgesprochen. Es gibt nur wenige Mapper und Datenspender, welche die ODbL ausdrücklich ablehnen. Solange wir nicht wissen, wie viele Mapper und Datenspender die ODbL ausdrücklich ablehnen, macht es keinen Sinn, über großflächige Datenlöschungen zu reden.

  4. Rechtsphilosophisch mag es gerechtfertigt sein, alle Daten derjenigen Mapper aus der neuen Datenbank zu löschen, die der ODbL nicht ausdrücklich zugestimmt hat (= unbedingte Vertragstreue). Die Vertragstreue wird dadurch erfüllt, dass der alte CC-Bestand für immer erhalten bleibt. Die Geodaten nichtaktiver und nichtantwortender (!) Mapper OHNE deren ausdrückliche Aufforderung zu löschen ist reiner Vandalismus. Wer seine Daten NICHT unter einer mit Mehrheitsbeschluss änderbaren (!) ODbL-Lizenz zur Verfügung stellen möchte, der MUSS innerhalb einer großzügigen Umstellungsfrist seine Urheberrechte nutzen und dem Lizenzwechsel ausdrücklich WIDERSPRECHEN. Alles andere widerspricht dem Verhalten normal denkender Menschen (“Treu und Glauben”), das im Rechtsleben einfach vorausgesetzt wird.

  5. AGB gilt in diesem Falle nicht, weil OSM keine bezahlte Dienstleistung ist. Wer hier mitmacht, der stellt seine Daten zur Verfügung und muss deshalb damit rechnen, dass die Lizenzbedingungen sich auch mal geringfügig ändern können.

  6. Mit den neuen Contributor Terms wird das Mehrheitsprinzip (zwei Drittel der aktiven Mapper) eingeführt. Wer das nicht will, der muss sich halt aus dem Projekt verabschieden und die Weiternutzung seiner Daten untersagen. Wer das nicht rechtzeitig tut, der unterwirft sich eben dem zukünftigen Mehrheitsprinzip.

  7. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die schriftlichen Botschaften der OSMF in einer verständlichen Sprache formuliert wären. Man muss einfach berücksichtigen, dass viele Mapper kein Juristenenglisch verstehen. deshalb sollten die Übersetzungen der neuen Lizenzbedingungen in ALLE gängigen Sprachen fertiggestellt sein, BEVOR die Mapper gezwungen werden, diesen Text zu lesen.

Gruß FK270673

Edit: Großschreibung

ähm…kann es sein, dass Du mit Punkt 1 sagst, dass alle weiteren Punkte eigentlich irrelevant sind? Du sagst, es gilt englisches Recht (Punkt 1) und argumentierst in den weiteren Punkten mit deutschem Recht.
Einen Urheberrechtsübertrag kann mMn auch in DE nicht konkludent erfolgen. Sonst könnte ich mal alle Autoren von Büchern, Software, Musik etc anschreiben und sagen, sie müssten innerhlab von 2 Monaten widersprechen sonst geht das Urheberrecht auf mich über.
Oder verstehe ich da was falsch?

Die Diskussion über die Daten nicht erreichbarer Mapper finde ich eher zweitrangig.
Schlimmer ist es, wenn die erreichbaren Mapper nur vor die Wahl gestellt werden, entweder der ODBL zuzustimmen, oder die Löschung ihrer Daten aus dem OSM-Projekt hinzunehmen. Das kommt mir für ein freies Projekt unwürdig vor. Es motiviert schon gar nicht, unter ODBL zu arbeiten.
(Ich zähle mich nicht zu denen, denen es nur wichtig ist zu mappen, egal unter welcher Lizenz.)

Hier unterscheidet man zwischen einem exklusiven und einem nicht-exklusivem Recht. Der Verlag oder die Plattenfirma besitzt das exklusive Recht, ein Buch zu veröffentlichen und darf für jede Lesung bzw. jedes Abspielen Gebühren verlangen. Bei Büchern gibt es gewisse Standardpreise für Abdruckgenehmigungen (mindestens 60 Euro). Das öffentliche Abspielen eines Musikstückes kostet auch Geld. Falls die Plattenfirma jedoch zusichert, dass ein Musikstück unter bestimmten Umständen (z.B. während eines Benefizkonzerts) kostenlos aufgeführt werden kann, dann ist sie an diese Zusage gebunden, weil der Organisator des Benefizkonzerts im guten Glauben an die Zusage der Plattenfirma bereits Räume gemietet hat usw. Dann hat die Plattenfirma schlechte Karten, wenn es darum geht, trotzdem ihre Gebühren einzuklagen

Openstreetmap verlangt von seinen Mappern ein kostenloses, nicht-exklusives Nutzungsrecht. Insofern besteht bereits eine informelle Vertragsbeziehung zwischen den Mappern und der OSMF, die mit dem Hochladen der Daten beginnt.

Nun stellt sich die Frage: warum erlaubt der Mapper eine kostenlose Nutzung unter der CC-by-sa-Lizenz, aber nicht eine kostenlose Nutzung unter der ODbL-Lizenz? Hier greift evtl. der Rechtsmissbrauch nach § 226 BGB:

Im englischen Recht gilt ein ähnlicher Grundsatz, der als abuse of process bezeichnet wird.

Gruß FK270673

Sicher? ich dachte, OSm verlangt(e) von seinen Mappern, dass die Daten nicht exklusiv unter cc-by-sa gestellt werden. Damit, also durch die cc-by-sa Lizensierung, konnten die Daten von OSM genutzt werden, auch ohne ein Nutzungsrecht zu übertragen.

Die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers zur Nutzung und Weitergabe der Daten wird im Deutschen als Nutzungsrecht und im Englischen als Copyright bezeichnet. Exklusives Nutzungsrecht bedeutet, dass nur ein einziger Anwender das geschützte Werk nutzen kann (z.B. Hochzeitsfotos von Boris Becker). Nicht-exklusives Nutzungsrecht bedeutet, dass jeder das geschützte Werk nutzen kann (z.B. Wikipedia-Bilder), sofern er die Lizenzbedingungen (z.B. Namensnennung) einhält.

Legale Nutzung = Nutzungsrecht

Gruß FK270673

Die freien Projekte stehen vor dem Dilemma, dass sie einerseits das Urheberrecht abschaffen wollen, andererseits aber das Urheberrecht nutzen, um ihr jeweiliges Projekt zu schützen.

Gruß FK270673

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Das Nutzungsrecht wurde OSM, wie jedem anderem auch, durch die Lizensierung der Daten übertragen. Eine besondere Stellung des OSM Projekts gaben die damaligen Bedingungen nicht her. Sprich, OSM konnte die Daten nutzen, da sie cc-by-sa lizensiert waren (sind). Das sind sie aber für jeden anderen auch.

Wer redet vom Abschaffen des Urheberrechtes? Es geht mir darum, welche Lizenz zu einem freien Projekt passt.