Datenschutz

Hallo Zusammen, in welchem Thread wird das Thema behandelt? Ansonsten soll dieser Thread der Diskussion zu dem Thema “Datenerfassung: Was geht und was geht nicht lt. Datenschutzgesetz” dienen. Mir liegt die Meinung der Community am Herzen. Denn gerade hinsichtlich Geodaten liegt ein eklatanter Nachholbedarf für Erfasser wie Nutzer vor. Thx for replies, Michael.

Ich kenne mich mit der neuesten Novellierung des BDSG nicht aus - hatte vor ein paar Jahren aber 2 1/2 Vorlesungen dazu. Ich werd mich mal ins aktuelle Gesetz einlesen. 1.) Als erstes sollten wir zusammentragen welche Gesetze aufgrund welchen Fakten auf OSM anzuwenden sind (nur BDSG, oder noch spezielles wegen der Online-Präsenz). 2.) Wir sollten klar abgrenzen zwischen Datenschutz (der Schutz personenbezogener Daten gegen unlautere Nutzung), dem Schutz von Daten die nicht personenbezogen sind - also zum Beispiel Daten von Firmen, die Geheimhaltung unterliegen ect. - und der Datensicherheit, also Schutz der Daten gegen Manipulation, Verlust, ect… diese 3 Bereiche werden gerne miteinander verwechselt. Wie gesagt - ich lese gerne nach wie das BDSG die Sache gerade hält - aber in den anderen Gesetzen ect… bin ich nicht fit. MfG Mark

Ok, dann sollten wir mal diesen Thread nutzen. Beispiel: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20081001-google-street-view.html Die “Geodaten-Community” muss sich dringend damit auseinandersetzen. Derzeitige Tendenz - obwohl nicht im BDSG verankert ! - dass Geodaten nicht nur als bedenklich, sondern teilweise in der Erfassung als personenbezogen eingestuft werden und es sogar verboten wird diese zu erfassen - nicht zu fassen. m.

infas GEOdaten hat im Thread “Private Wirtschaft möchte sich beteiligen” http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=1016 auf Datenschutzprobleme bei Google Street View hingewiesen. https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/20080930-googlestreetview-bewertung.htm Außerdem gibt es auf der selben Seite noch weitere Informationen zu Datenschutz bei Geodaten: https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/ ================================ Ich möchte meine Laienmeinung zur Einschätzung von Google Street View und den Auswirkungen für OSM zum besten geben: Zuersteinmal: KEINE OFFENSICHTLICH PERSONENBEZOGENEN DATEN IN DIE OSM-DATENBANK! Was meine ich mit offensichtlich: Offensichtlich ist: Name - ganz klar. Auch Telefonnummern, private Internetseiten ect… Aber auch alles was jemand über einen jemanden ganz persönlich aus der Karte erfahren könnte, indem er einfach dessen Adresse eingibt. Nagut - also sollten wir vielleicht garnichts einspeichern. :slight_smile: Nun - es ist denke ich nicht ganz so schlimm. Aber es ist schwer auszumachen, was wirklich einen Eingriff in die Privatsphere bedeutet. Bei Google Street View kann man tatsächlich SEHEN wie runtergekommen der neue Freund deiner Mutter wohnt. Oder ob Familie Flodder nebenan wohnt, und man vielleicht deswegen die Hypothekenkredite nicht so leicht vergeben sollte. Auf der anderern Seite habe ich noch keine Informationen in OSM gesehen, bei denen ich mir Gedanken machen würde, was kranke Data-Mining-Experten an Mehrgewinn haben würden, dass sie nicht schon ohnehin aus anderen spezialisierteren Quellen ziehen könnten. Was ich zum Beispiel aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht aufnehmen würde in OSM wären Informationen über den Mietspiegel :-), oder Daten über Luftverschmutzung. Aber das würde ich auch ohne diese Bedenken nicht. Eine andere Sache wären auch z.B. detailierte Informationen über die Bepflanzung von Feldern, oder die detailierte Beschreibung von Wäldern nach Baumart. achselzuck In meinem Dorf gibt es Namen für Häuser - bzw. für die darinwohnenden Familien, die dann den Familiennamen im Sprachgebrauch des Dorfes ersetzen. Diese Namen würde ich auch nicht veröffentlichen :slight_smile: Obwohl sie natürlich nicht unmittelbar personenbezogen sind. Aber ihr seht ich muss sehr angestrengt überlegen um irgendwas zu finden, dass nicht schon aus kommerziellen Karten gezogen werden kann. Das einzige was wir machen ist, es für die Dataminer ein stück einfacher (und billiger) zu machen, solche ganz allgemeinen Daten abzurufen. Schlimm genug. Ich sehe jedoch wenig an OSM das nur am entferntesten an die Datendichte und Informationsbereitstellung von Open Street View heranreicht. Nun vielleicht sollten wir das detailierte Erfassen von nicht öffentlicher Bebauung durch Satellitenbilder noch einmal überdenken - das wäre aber dann auch das einzige dass mir zum jetzigen Zeitpunkt einen Hauch eines Ansatzes liefern würde. Edit: Je mehr ich drüber nachdenke - wir sollten wirklich gründlich prüfen, wie es mit dem Speichern der exakten Bebauung von Privat-Grundstücken aussieht. MfG Mark

Ich hab den “alten” Link dazu wieder gefunden, der das Thema zumindestens mal angerissen hat http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=977

Und in diesem Link auch kurz http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=1318

Nur das als Info: Das BDSG trifft nur bei natürlichen Personen zu. Arztpraxen sind zunächsteinmal “Firmen” und damit Rechtspersonen, nicht natürliche.

Ich erinnere mich. Meine Behauptung: Das Geschlecht eines Arztes steht nicht zur Debatte - wenn man die Praxis taggt - ES SEI DENN (noch nicht rechtlich durchdacht), dass er sein Geschlecht bei der Arztpraxis (auf dem Schild - implizite Einwilligung durch eigene Veröffentlichung) oder bei der Arztpraxis im Telefonbuch angegeben hat (§4c(1) 6. BSDG) - ODER dass er EINWILLIGT (§4c(1) 1. BSDG) (Einwilligung schriftlich - muss mindestens das OSM(Wiki)-Prinzip und die OSM-Lizenz enthalten). Die Einwillung muss bei einer OSM-Stelle gesammelt werden und der Betroffene Arzt muss bei Änderung der OSM-Lizenz informiert werden. Außerdem hat der Arzt unabhängig von seiner Einwilligung oder der Beschaffung das Recht, diese Information jederzeit löschen zu lassen UND OSM muss darüber hinaus garantieren, dass sie auch gelöscht bleibt :slight_smile: (BDSG §6) Außerdem muss man noch überlegen ob das Geschlecht zu den besonderen Arten personenbezogener Daten gehört (vielleicht in der Kategorie Gesundheitszustand g). MfG Mark