Interesse an einem Anwalt für int. Lizenzrecht?

ich hatte schon mal in einem anderen Thread gefragt aber kein Feedback bekommen. Ich arbeite in einer Firma, die Open Source aufgeschlossen gegenüber steht. Die Firma hat auch Anwälte, die sich im internatiolen Lizenzrecht auskennen. Ich würde fragen, ob sie uns einen Anwalt für eine Übersetzung und Gegenüberstellung von cc-by-sa und ODbL zur Verfügung stellen können. Wenn das klappt, wäre wahrscheinlich auch eine Frage-Antwort-Telefon-Konferenz drin. Bevor ich mich aber überwinde, mehrere Hierachie-Stufen zu ignorieren und direkt zur Geschäftsleitung von 20.000+ Mitarbeitern zu gehen, würde ich gerne wissen, ob Interesse besteht und ob das dann wenigstens in etwa als endgültig angesehen werden kann - egal wie das Urteil ausfällt
Ich kann nicht garantieren, das es was wird, ich kann es nur versuchen!!

Ich würde es begrüßen, wenn es mal Klarheit auf deutsch geben würde.

Ich habe den Eindruck, dass es in der deutschen Community Interesse daran gibt.

Aber: Du solltest das auf jeden Fall vorher mal direkt mit der License Working Group absprechen - nicht, dass die separat auch schon an deutschsprachiger Rechtsinfo arbeiten oder es sonstige Konflikte gibt.

Habe Deine Anfrage registriert, wußte sie aber spontan nicht einzuordnen.
Wenn Du fragen magst - Versuch macht klug. :slight_smile:
Mir ist eine gültige Übersetzung und Gegenüberstellung der Lizenzformen das Wichtigste.

Was verstehst Du unter “… in etwa als endgültig ansehen …” und “… wie das Urteil ausfällt?”
An Fakten ist doch nicht zu rütteln. - ?

Wenn mir die aus dieser Aktion gewonnene Erkenntnis nicht paßt, muß ich mir meine persönlichen Konsequenzen überlegen. Vielleicht fällt dem ein oder anderen ja ein Verbesserungsvorschlag ein, wenn man die Lizenz mal komplett in Deutsch vor sich hat und es eröffnet sich letztlich doch eine akzeptable Lizenzform.

Im Moment sehe ich nur ein chaotisches Puzzle aus Informationsfragmenten. Das ist keine Entscheidungsbasis.
Daß einem immer wieder englische Textfetzen oder Verweise zu englischen Texten vorgesetzt werden, obwohl bereits wiederholt darauf hingewiesen wurde, daß das nicht wirklich weiter hilft, finde ich naja …

Kurz und gut: Deine Idee finde ich sehr begrüßenswert. Und mehr als daß die “Nein” sagen, kann Dir ja nicht passieren.
Also was gibt es zu verlieren?

:slight_smile:

Gruß
tippeltappel

Eine gute Share-Alike lizenz fuer Daten zu finden ist ohne frage eine sehr komplizierte Sache, insofern denke ich je mehr unabhaengige und sachlich fundierte Analysen von entsprechend qualifizierten Anwaelten es gibt, desto besser. Es wird zwar vermutlich von 5 Anwaelten 6 verschiedene Meinungen geben, aber dennoch duerfte es hoffentlich das Bild besser ausleuchten.

Falls es klappen sollte, denke ich waere es gut, wenn du der LWG auch das entsprechende Protokoll mit deren Ergebnissen zukommen lassen koentest. Ich denke die LWG wuerde sich auch ueber jede fundierte Analyse aus der Sicht der diversen Juristriktionen freuen.

Etwas aenliches haben auch schon andere gemacht und ihre Firmenanwaelte zu der ODbL befragt (da es in England war, jedoch ohne den Uebersetzungsanteil) was ebenfalls sehr hilfreich war.

Eine gueltige, das heist vor Gericht rechtlich bindende, Uebersetzung kann vermutlich wie gesagt nur die Open Data Commons als Urheber der Lizenz absegnen. Aber eine Anwaltliche uebersetzung sollte zumindestens das Vertrauen in eine “inoffizielle” uebersetzung staerken. Und vielleicht wenn man sich direkt an die Open Data Commons wendet wuerden sie diese auch tatsaechlich fuer gueltig deklarieren. Wie gross die Chancen dafuer stehen kann ich allerdings nicht sagen da ich die ODC nicht wirklich kenne.

Was jedoch eher wahrscheinlich waere als gueltig deklariert zu werden, waere eine Uebersetzung der Contributor Terms. Diese sind von der OSMF direkt geschrieben und koennte somit von der OSMF uebersetzt werden. In der Tat, gibt es fuer die Contributor Terms eine franzoesische und italienische Uebersetzung, da die Gesetzgeber in Frankreich und in Italien wohl jeweils Vertraege in der Landessprache vorschreiben. Wenn es nun zusaetzlich eine Deutsche offizielle Uebersetzung davon geben wuerde waere das natuerlich sehr wuenschenswert. Allerdings muesste die OSMF dann ueberpruefen koennen, das die Uebersetzung tatsaechlich juristisch korrekt ist.

Da die OSMF der Lizenzempfänger ist, ist sie meiner Meinung nach dafür verantwortlich, offizielle Versionen in jeder geforderten Sprache zur Verfügung zu stellen.
Letzlich ist das der konkrete Vertrag, den die Mapper unterschreiben sollen. Dazu kann die Open Data Commons Version zwar als Vorlage dienen, aber verbindlich ist letztlich das was Du abklickst.

Ich find deine Idee sehr gut und würde das Engagement außerordentlich begrüßen :slight_smile:

Mein Problem ist eher, dass ich nicht so recht weiß welche Sachen vorher/nacher möglich sind. So wie ich das mitbekommen habe wird die Nutzung gelockert (freie Lizenzwahl für Derivate) aber Sachen die man dazubringt müssen eingepflegt werden? Es gibt genug Firmen die OSM bloß anzapfen, das fände ich nicht so toll wenn die da volle Kontrolle über die Datensätze hätten.

ok. dann werde ich Anfang nächster Woche mal einen Versuch starten.

ich hatte an vier Dinge gedacht:

  1. geprüfte Übersetzung der ODbL
  2. Unterschiede zu cc-by-sa
  3. Telefonkonferenz damit ihr Fragen stellen könnt
  4. Anwendungsbeispiele (Navi, gedruckte Karten etc)

Wie gesagt, ich kann nichts garantieren. Aber einen Versuch ist es wert

In der Nacht vom 20. auf 21.7. habe ich auf legal-talk eine m.E. interessante, aber immer noch unbeantwortete Frage gestellt, ob der Lizenzwechsel von CC weg überhaupt so funktioniert wie geplant. Komme im Moment gerade nicht dazu, die nochmal aufzuarbeiten und nochmal zu streuen auf engl. und deutsch, irgendwann zwischen heute nachmittag und Sonntag. Wenn er sich mit der CC-Lizenz gut auskennt, wäre da eine Meinung von ihm auch interessant.

Da imho so ziemlich jedes Projekt das eine “Relizenzierung” vornimmt so vorgeht. (z.B. ein Softwareprojekt das von GPL v2 auf GPLv3 umsteigt) sehe ich hier kein Problem. Ausserdem wer sollte denn dagegen klagen? Die jenigen die zugestimmt haben das ihre eigenenen Daten under die ODbL gestellt werden?

In OSMF gibt es jetzt auch Überlegungen, die “Vereinbarung für Mitwirkende” ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Es wird aber ein Rechtsanwalt gesucht, der nicht zu viel verlangt.