Frage zu den neuen Lizenzen

Ich bin derzeit am Lesen der neuen Lizenz(en) und komme nicht wirklich weiter.

Die neue Lizenz ist also in drei Teile aufgeteilt: “Contributor Terms”, “Open Database License (ODbL)” und “Database Contents License (DbCL)”.

Die Contributor Terms verstehe ich folgendermaßen: Mit der Ergänzung neuer Inhalte übertrage ich der OSMF Nutzungs- und Verwertungsrechte an meinen Inhalten. Diese verpflichtet sich, die Inhalte ausschließlich im Rahmen freier Lizenzmodelle (z.B. ODbL oder DbCL) zu nutzen oder zu verwerten.

Wenn ich jetzt z.B. in die DbCL schaue sieht die Sache für mich anders aus: Dort ist die Rede von “Licensor” und “You”. Dies verstehe ich so dass “Licensor” die OSMF ist und “You” ist Jedermann der die Inhalte nutzen oder verwerten möchte.

Im Punkt 2.0 steht folgendes:

Das verstehe ich derzeit so, dass Jedermann alles mit den Daten machen darf und sich nicht an irgendwelche Lizenzbestimmungen halten muss.

Da muss doch irgendwo ein Denkfehler sein, ich weiss nur nicht wo. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Die Bedingungen der ODbL beziehen sich auf die Datenbank und signifikante Teile davon, die DbCL bezieht sich auf die einzelnen in der Datenbank enthaltenen Datensätze. Wenn du also z.B. einen einzelnen POI aus der Datenbank entnimmst, darfst du damit dann tatsächlich machen, was du willst (das könnte man wohl sowieso nicht verbieten, weil der POI einfach eine Tatsache beschreibt). Wenn du z.B. einen Kartenauszug oder eine POI-Datenbank nimmst, musst du nach der Lizenzumstellung die Bedingungen der ODbL einhalten.

Geht es bei ODbL und DbCL dann darum, was Dritte mit den Daten machen? Dann ist die Frage aus meinem Posting nicht wirklich geklärt, es ist mir immer noch nicht ersichtlich was diese beiden Lizenzen damit zu tun haben was ich in die OSM-Datenbanken eintrage.

sofern er sich an die ODbL-Bestimmungen hält.

Mit einem einzelnen Datensatz (Knoten / Weg / Relation) kannst Du machen, was Du willst. Die gesamte Datenbank (d.h. die ganze Weltkarte oder wesentliche Ausschnitte davon) steht jedoch unter der ODbL.

Somit entfällt der Urheberrechtsschutz (CC-by-sa) für einzelne Punkte und der einzelne Knotenpunkt / Weg kann ausdrücklich frei genutzt werden. Die Gesamtheit aller Knotenpunkte / Wege ist jedoch datenbankrechtlich geschützt.

Insofern ist die neue DbCL-Lizenz wesentlich großzügiger als die alte CC-by-sa-Lizenz.

Fraglich ist, ob Teile der OSM-Datenbank (z.B. Eisenbahnen oder Stromlinien) überhaupt datenbankrechtlich geschützt sind, weil sie nur einen geringen Anteil der Datenbank ausmachen und somit möglicherweise als unwesentlicher Bestandteil gelten.

Gruß FK270673

Genau die verstehe ich nicht. Dort steht

Grob übersetzt heisst das “Der Lizenzgeber erlaubt Ihnen alle Formen Nutzung und Verwertung im Rahmen des Urheberrechtes”. Das verstehe ich so dass es hinsichtlich der Datennutzung und -Verwertung keinerlei Einschränkungen gibt und ein Dritter die Daten auch unter einer nicht-freien Lizenz verwerten darf.

Das ist mir nicht so klar, nicht was ich selbst mit den Daten mache die ich bei OSM eingebe.

So wie ich das verstehe, ist die ODbL eine Datenbank Lizenz. Das heist sie betrifft die Datenbank als ganzes und (substazielle) Auszuege daraus. Zusaezlich koennen die einzel Eintrage in der Datenbank noch andere rechte enthalten (z.B. wenn es eine Photodatenbank waere koennte jedes Foto noch zusaetzliche Bedingungen unterliegen). Hierzu ein Auszug aus der (inofiziellen) uebersetzung der ODbL:

“Manchmal sind die Inhalte einer Datenbank oder die Datenbank insgesamt noch von anderen Rechten geschützt, welche hier nicht beschrieben sind (beispielsweise private Verträge, Warenzeichen auf den Namen, oder Datenschutzrechte an Informationen in den Inhalten). Daher wird darauf hingewiesen, dass Sie möglicherweise noch andere Dokumente heranziehen oder Rechte erwerben müssen, wenn Sie die Datenbank zu Zwecken einsetzen möchten, die diese Lizenz nicht abdeckt.”

Die DbCL Lizenz sagt nun eben, das es ausser der ODbL eben keine weitere Bedingungen durch die einzel Elemente gibt. Da OSM weitest gehend eine Datebank aus Fakten ist, ist es ohnehin fraglich ob die Einzel elemente Copyright maessig geschuetzt werden koennen und das verdeutlicht die DbCL eben.

Aber erlich gesagt, sind die Details dazu auch weit ueber mein Verstaendnis von internationalem Datenbankrecht, da kann ich also auch nur darauf vertrauen, das die Rechtsanwaelte die die Lizenz geschrieben haben (und DbCL wurde ausdruecklich fuer die Verwendung mit der ODbL vorgesehen) ihr Handwerk verstehen.

Zu der Frage wie die Contributor Terms nun in die Sache reinspielen ist wie folgt. Die Contributor Terms beziehen sich nur auf das hinzufuegen der Daten in OSM, nicht aber auf die Verwendung der Daten. Die ODbL bezieht sich wiederum nur darauf Daten zu entnehmen. Das haengt glaube ich auch wieder damit zusammen, das dein einzelner POI als Fakt nicht urheberlich geschuetzt werden kann, zusaetzlich, da es nur ein einzelner POI ist, ist es auch keine Datenbank kann also als auch nicht unter der ODbL als einzelnes stehen. Desshalb gibt es dann die Contributor Terms um sicher zu stellen, das wenn die OSMF dein einzel POI das du ihr gegeben hast eben nur dafuer verwendet um ihn in die gesamt DB unter der ODbL zu stellen.

Es gibt Datenbanken, in denen sind Fotos, Zeitungsartikel, Warenzeichen (bspw das McDoof Logo) etc. Da käme neben der Datenbanklizenz noch Urheberrechte oder andere Rechte (wie bei McDoof das Markenrecht) hinzu. Trifft auf uns aber nicht zu. Die ODbL ist ja keine OSM spezifische Lizenz, sondern wie CC-by-sa eine vorgefertigete Lizenz, die jeder nehmen kann.

Das sehe ich genauso. Wir machen schließlich eine Datenbank mit Koordinaten und deren Metainformationen. Nur sehe ich dann keinen Sinn mehr in dieser Lizenz für OSM.

Die beiden anderen sind mir klar:

  • In den “Contributor Terms” geben wir der OSMF eine Lizenz zur Verwertung unserer Daten unter der Bedingung dass diese im Rahmen der “Open Database License (ODbL)” erfolgt.
  • Dritte können die Daten dann im Rahmen der ODbL nutzen und verwerten.

Wenn das Haupt-Argument für eine neue Lizenz “besseren Schutz für die Daten” stimmt, sollte es doch keinerlei Problem sein, die Einzeldaten wie bisher unter CC-by-sa zu belassen und allen Mappern ihre Rechte zu belassen und die ODbL quasi darüberzustülpen.

Zu einer derartigen Regelung bedarf es mMn. keiner generellen Zustimmung aller Mapper, da sich an ihren Rechten (auf einzelne Daten) gar nicht ändert.

Die CC-by-sa erlaubt natürlich nicht, einfach irgendwelche zusätzlichen Bestimmungen drüberzustülpen:

Es würde auch irgendwie den Sinn einer Share-Alike-Lizenz aushebeln, wenn jemand anderes als der Urheber nach Belieben neue Einschränkungen hinzufügen könnte.

Wenn dem so ist dann beisst sich das auch mit den Contributor Terms:

http://www.osmfoundation.org/wiki/License/Contributor_Terms

Wobei mit allerdings nicht so ganz klar ist was mit “one of the following” gemeint ist: Darf die OSMF meine Daten nur unter je einer Lizenz weiterverwerten und bei Bedarf die Lizenz wechseln oder kann sich ein Lizenznehmer bei der OSMF unter einer der oben genannten Lizenzen eine aussuchen?

Nein, da gibt es kein Problem, denn beides kommt nie gleichzeitig zur Anwendung. Eine Datenbank, die du dir von der OSMF runterlädst, steht aus deiner Sicht als Lizenznehmer entweder ausschließlich unter ODbL (+DbCL), ausschließlich unter CC-BY-SA oder ausschließlich unter einer der sonstigen (momentan hypothetischen) freien & offenen Lizenzen.

Welches davon gilt, kannst du dir als Lizenznehmer nicht aussuchen - das entscheidet die OSMF (und die aktiven Mapper).

Wenn jemand die OSM-Daten bei der OSMF lizenzieren will muss der Lizenznehmer sich also eine der Lizenzen aussuchen?

Das würde der oberen Aussage widersprechen. Wer entscheidet jetzt bei der Weiterlizenzierung von der OSMF über die zu verwendende Lizenz: OSMF oder der Lizenznehmer?

Nein.

Ich wollte verdeutlichen, dass für jede einzelne “Ausgabe” der Datenbank (z.B. die frei erfundene Datei “OSM_komplett_2010-07-20.osm”) nur eine einzige Lizenz gilt. Für “OSM_komplett_2010-09-20.osm” gilt vielleicht eine andere Lizenz, aber wieder nur exakt eine. Deswegen gibt es kein Problem mit der CC-BY-SA.

OSMF.