Hallo,
ich frag hier mal weil sich hier ja so viele mit Speziellen Schildern, Recht und Behörden auskennen.
Ich habe vor längerer Zeit mal ans Rathaus geschrieben weil es an einer Kreuzung immer wieder zu Rückstaus kommt durch Autos die auf einen Parkplatz wollen. Das ist normalerweise nicht schlimm aber der Rückstau geht bis zu einer Ampelkreuzung, was ich führ unfallträchtig halte. https://www.openstreetmap.org/way/281149363
Auf meine Nachfrage bekam ich als Antwort “Das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford hat das Hinweisschild „Einfahrt freihalten“ an der Zufahrt zum Hensel-Parkplatz von der Löhner Straße kommend angeordnet”
Gibt es also offizielle “Einfahrt Freihalten” Schilder? Ich kenne die eigentlich nur von Garageneinfahrten und dachte die wären vom Eigentümer angebracht.
Ich habe das mal hier rausgesucht. Kurz gesagt: Das Schild ist 0,0 rechtsbindend. Es ist eine Bitte - mehr auch nicht.
Tendenziell würde ein solches Schild v.a. eher nur Parkverbot (Parken vor Einfahrten ist verboten) erwirken, aber das hat man durch die bauliche Situation sowieso.
Für eine Rechtswirksame Lösung hätte man einfach eine weitere durchgezogene Haltelinie inkl. Schild “Bei rot hier halten!” aufstellen müssen…
Das Warten auf Grün ist aber keins von beidem, sondern “verkehrsbedingtes Warten”, was nur bei Kreuzungen/Einmündungen nach StVO vermieden werden sollte, bei Grundstücksausfahrten gibt es keine entsprechende Regel …