[Erledigt] Offizielles "Einfahrt freihalten" Schild, gibt es sowas tat

Hallo,
ich frag hier mal weil sich hier ja so viele mit Speziellen Schildern, Recht und Behörden auskennen.

Ich habe vor längerer Zeit mal ans Rathaus geschrieben weil es an einer Kreuzung immer wieder zu Rückstaus kommt durch Autos die auf einen Parkplatz wollen. Das ist normalerweise nicht schlimm aber der Rückstau geht bis zu einer Ampelkreuzung, was ich führ unfallträchtig halte.
https://www.openstreetmap.org/way/281149363

Auf meine Nachfrage bekam ich als Antwort “Das Straßenverkehrsamt des Kreises Herford hat das Hinweisschild „Einfahrt freihalten“ an der Zufahrt zum Hensel-Parkplatz von der Löhner Straße kommend angeordnet”

Gibt es also offizielle “Einfahrt Freihalten” Schilder? Ich kenne die eigentlich nur von Garageneinfahrten und dachte die wären vom Eigentümer angebracht.

Wie ist die rechtliche Bedeutung?

Hast Du villeicht mal ein Foto?

https://www.mapillary.com/app/?pKey=227370276198741

Ich habe das mal hier rausgesucht. Kurz gesagt: Das Schild ist 0,0 rechtsbindend. Es ist eine Bitte - mehr auch nicht.
Tendenziell würde ein solches Schild v.a. eher nur Parkverbot (Parken vor Einfahrten ist verboten) erwirken, aber das hat man durch die bauliche Situation sowieso.

Für eine Rechtswirksame Lösung hätte man einfach eine weitere durchgezogene Haltelinie inkl. Schild “Bei rot hier halten!” aufstellen müssen…

Darum war ich ja irritiert weil es vom Kreis kommt. Dachte danach es gäbe auch ein rechtsverbindliche Version.

Es gilt aber StVO § 12 Halten und Parken (https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html)

So eine Grundstückseinfahrt sollte für jeden erkennbar sein, ohne daß die Einfahrt noch extra als Einfahrt gekennzeichnet werden muß.

Viele wissen ja auch nicht, dass man bei Stau die Kreuzung freihalten muss und verursachen unnötigerweise Stau im Querverkehr.

Das Warten auf Grün ist aber keins von beidem, sondern “verkehrsbedingtes Warten”, was nur bei Kreuzungen/Einmündungen nach StVO vermieden werden sollte, bei Grundstücksausfahrten gibt es keine entsprechende Regel …