Radverkehrsanlagen kartieren: Wann setzt man bicycle=designated?

Ja, Du hast per bicycle=yes nicht benutzungspflichtige RADwege mit GEHwegen zusammengeschmissen, zwei rechtlich wenig kompatible Konstrukte, gerade auch bzgl. “dsignated”, das ist ja gerade das, was die Diskussion ausgelöst hat.

Das kommt noch erschwerend hinzu.
Obwohl der Weg in beide Richtungen RADweg wäre, wäre er in eine Richtung designated, in die andere Richtung nicht.
Nicht dass die Behörden sowas nicht auch mit FEHLERHAFTER Beschilderung zustande brächten (241 in die eine Richtung, 239+1022-10 in die andere Richtung), aber wir müssen uns ja nicht an schlechten Bsp. orientieren "wenn die Ämter das schon nicht hinkriegen, kann’s uns ja auch sch…egal sein.

In DEN beiden korrekt beschilderten Fällen wäre er für den Radverkehr vorgesehen und damit designated.

Wir bilden die Realität ab und das wäre 1), denn das ist für Radverkehr vorgesehen
Wenn wir per bicycle=* unbedingt für die Unterscheidung der Benutzungspflicht nehmen wollen und official nicht für die beschiilderten nehmen wollen, weil “verbrannt” oder so, brauchen wir halt einen neuen Wert für die nicht beschilderten, “bicycle=semi_designated” oder so, weil “yes” ist schon für “Gehweg, Schleichradler frei” belegt. Oder wir nehmen dafür einen anderen Wert, “bicycle=discouraged” wäre da MEIN Favorit … flöt :roll_eyes:

“Radweg, Fußgänger frei” wäre eine noch nie gesehene Schilder-Kombi, wo man b=des. mit f=yes kombinieren könnte …
Ansonsten sind Fußgänger auf Gehwegen und in Fuzos die “Chefs” = designated.
Im Mischverkehr wären sie das nicht, wenn man also auf tracks bis trunk eine Klarstellung bräuchte, wäre yes der richtige Wert, weil da müssen sie nach § 25 am Rand gehen.

Hach, wenn die Begriffe egal sind, können wir ja auch bicycle=guglhupf nehmen und definieren, was wir damit meinen könnten … :wink:
Wenn wir aber einen extra Begriff einführen, ausgehend von Lübeck oder sonstwo, sollten wir es schon korrekt nach Begriff abgrenzen.

Es wird aber auch kompliziert, wenn wir Begriffe mehrfach belegen, um Wertepaare zu sparen …
“Der Radweg A ist für den Radverkehr vorgesehen und hat ein Schild, also sagen wir da designated zu
Der Radweg B ist zwar auch für den Radverkehr vorgesehen, aber ohne Schild, daher müssen wir den yes nennen, weil wir uns was anderes für die Unterscheidung sparen wollen. Zwar kann man’s dann nicht mehr vom freigegebenen Gehweg unterscheiden, aber egal, Hauptsache ein Wertepaar gespart, es sei denn, wir hängen noch kryptische Verkehrszeichennummern dran, die sich keiner merken kann und die ab Grenze andere sind …”
Hmmm … Ja … Klingt saueinfach … :wink:

Wir würden uns wohl sogar einig werden, diese Wege als überflüssige Altlasten zu bezeichnen, die man besser meidet, wenn man die Radtour überleben will …
Dann kommen aber die anderen um’s Eck “Aber die Kinder und Senioren, denen nimmt man den sicheren Radweg weg!!!11”

Wir mappen die Realität, die sich aus den Begebenheiten vor Ort in Kombination mit der StVO ergibt.
Und daraus ergibt sich nun mal, dass man als Radfahrer dort fahren darf und dass es viel zu viele Radfahrer auch gerne tun.
Will die Behörde was anderes, muss sie in neues Pflaster oder Schilder investieren …

Radel dort weiter, so wie Du willst, es ist mangels Schild legal, na gut, der Slalom nicht unbedingt, der ist nur bedingt kompatibel mit dem Rechtsfahrgebot, aber egal …
Aber: Derzeit ist es ein Radweg, so überflüssig er auch ist
“Will die Behörde was anderes, muss sie in neues Pflaster oder Schilder investieren …”
Bis dahin mappen wir die verquere Realität.

Kommt man vorm Beginn des farbigen Abschnitts überhaupt legal hin? Hier steht ja ein Gehwegschild für den Bordsteinweg …

Na schön, da hat man also Schilder aufgestellt und “yes” draus gemacht für OSM …

Das kann ich auch NOCH sagen, gerade so noch … :roll_eyes:
Kann also die Radweghistorie der letzten Jahrzehnte auch aus eigener Erfahrung rezitieren, sogar aus 4 Bundesländern und dem nahen Ausland … :sunglasses:

Deine Sache.
Und ich würde das meiste davon auch gepflegt rechts liegen lassen …

Aber wir bilden hier die Realität ab und sind, jedenfalls per OSM, nicht in der Position, Radwege als nicht existent oder weniger Wert auszuweisen … Das müssten wir per Klage vor den Verwaltungsgerichten machen, wenn wir bei den Behörden auf Granit beißen.

Ja, zu viele “:” vernebeln den Überblick … :roll_eyes:

Dürfte regional unterschiedlich sein

  • wie viele b.pfl. Radwege es wirklich gibt
  • wie sie bevorzugt gemappt werden (getrennt oder nicht)
  • und zuletzt wie intensiv die Karte fortgeschrieben wird. Regional sind noch Uralttags zu finden und use_path ist noch nicht sooo alt, zu der Zeit war schon vieles gemappt und seitdem unangetastet.

bitte dokumentiert am Ende was rausgekommen ist

Hier noch mal die guten Argumente für alle Radwege=designated:

  • blau beschilderte Radwege und sonstige Radwege unterliegen den gleichen Verkehrsregeln bis auf die Benutzungspflicht.
  • Es wären sowohl der Gehweg (239) mit “Radfahrer frei” als auch der sonstige gemischte Rad-Fußweg (“nur Radfahrer frei”) gleich gemappt (bicycle=yes und foot=designated), obwohl beim ersteren die Radfahrer deutlich benachteiligt sind.
  • Benutzungspflicht mit einem selbsterklärenden Begriff dafür ist viel klarer und mischt nicht verschiedene Dinge. International gibt es die Unterscheidung “Benutzungsfplicht oder nicht” nur selten.

@MitteloberrheinischerW
Begriffe sind in OSM leider oft schlecht gewählt - ich sag nur way, highway, unclassified, path, official, natural.
Auch designated ist aus meiner Sicht nicht wirklich selbsterklärend und es wurde da seit der Einführung viel reininterpretiert (Alleinnutzung, blaue Schilder, Benutzungspflicht oder eben bevorzugte Rechte). Mittlerweile ist es ja glücklicherweise ausführlich dokumentiert (https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:access%3Ddesignated) - die Bedeutung damit leider länderspezifisch und das ist oft weniger gut und vor allem nicht zentral dokumentiert.

Da hast du vermutlich recht. Ist jetzt schon alles sehr kompliziert und die vermutlich meisten Mapper steigen da wohl nicht mehr durch. Neulinge trauen sich oft gar nicht erst ran. Die reale Datenlage und das was wir hier diskutieren habe auch nicht viel miteinander zu tun. Es sind viele Wege noch nicht oder völlig falsch oder mittlerweile veraltet erfasst. Auch beliebt ist mehrfache Erfassung (an der Straße per cycleway, als path mit segregated und noch mal als extra Line für Rad oder Fußweg - weil man sonst ja nicht alle 3 Wege in der StandardKarte gesehen hat)
Dennoch sollten wir eine konsistente Lösung dokumentieren, muss ja nicht jeder Mapper davon alle Tags erfassen.
Die Grundregel alle Radwege gleich ist ja erstmal nicht so kompliziert.

Wo? Was ist fachlich falsch? Das ist nur beim Fußweg Radverkehr frei so. Und da ist es halt auch faktisch richtig. Das ist halt immernoch ein Fußweg.

Aber nicht explizit. In Deutschland sagt die StVO seit mehr als 25 Jahren: Du hast vorrangig auf der Fahrbahn zu fahren. Und deswegen ist:

Halt nicht nur “mangels Schild legal” sondern durch das fehlende Schild explizit vom Gesetzgeber UND Straßenverkehrsbehörden explizit das fahren auf der Fahrbahn vorgesehen. Denn das ist halt einfach der Regelfall.

Und designated hat immernoch die Bedeutung, dass es explizit für etwas vorgesehen ist. Durch die Fahrbahnnutzungspflicht ist dies in Deutschland einfach nicht gegeben.
V.a. durch das Lübecker Modell haben sich (v.a. in den Großstädten) ganz klar die Form designated = Benutzungspflicht durchgesetzt. Dies gilt es jetzt einfach zu akzeptieren, auch wenn manche in Ihrer Denke Radfahrer immernoch von der Fahrbahn verbannt sehen wollen.

Seit dem das lübecker Modell “ausgerollt” wurde, hat sich allerdings viel getan im Bereich Gesetzgebung bei Fahrrädern. Des weiteren ist ein großer Teil der derzeit erfassten Radwege mangelhaft oder schlichtweg falsch erfasst und bedarf einer Korrektur/Auffrischung. Wir sollten uns jetzt nicht darauf versteifen, dass es das Lübecker Modell gibt, damals gab es nämlich Radwege die einfach nur “Fahrrad frei” als Zeichen hatten nicht und dadurch auch keine Fahrradwege, die nur in eine Richtung benutzungspflichtig sind. Die Frage ist eben, wie man das derzeitige Modell erweitern/ändern kann, damit es an die Gegebenheiten angepasst ist.

Es geht in diesem Thread nur darum, dass bicycle=designated als “Radverkehrsanlage” interpretiert werden soll, egal ob benutzungspflichtig oder nicht, egal ob beschildert, oder nur durch Farbe am Boden. Das impliziert ansonsten überhaupt gar nichts, außer dass der Radfahrer seine volle Geschwindigkeit ausfahren darf und nicht hinter einem Fußgänger Schritt fahren muss.

Ja, das war im Lübecker Modell anders. Eine Benutzungspflicht wurde in “designated” hineininterpretiert, weil ja ausschließlich 237er, 240er und 241er so erfasst wurden. Wobei auch das schon nicht 100%ig korrekt war, da die Benutzungspflicht auch von der Fahrrichtung abhängt. Aber ein Fahrradweg, der in nur eine Richtung benutzungspflichtig ist, ist eben immer noch ein Fahrradweg und damit in egal welchem Modell designated.

Das darf ein Radfahrer bei einem Radweg mit Beschilderung traffic_sign=DE:240

aber auch nicht.

“Unter Umständen müssen Radfahrer tatsächlich ihre Geschwindigkeit dem Fußgänger anpassen (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 19 Spalte 3 StVO). Welche Umstände das sind, wird in der StVO nicht konkret gesagt. Es ist aber klar, dass eine Anpassung auf die Geschwindigkeit des Fußgängers, zur Folge hat, dass der Radfahrer auch gezwungen sein kann Schrittgeschwindigkeit zu fahren.” https://www.stvo2go.de/zeichen-240/

Ich bin bei ebendieser Internetquelle auch auf weitere interessante Informationen gestoßen https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/:

In dem Artikel wird differenziert zwischen Zusatzzeichen “Radfahrer frei” an blau ausgeschildertem Fußweg (traffic_sign=DE:239,1022-10= und Zusatzzeichen ohne blaues Schild (traffic_sign=DE:1022-10). Was dies bedeutet, habe ich noch nirgendwo so klar erläutert gesehen. Und es wird in dem Artikel auf die zugrundeliegende Gesetzgebung und Rechtsprechung Bezug genommen. Wirkt also durchaus seriös auf mich.

Dort heißt es zu der Kombination traffic_sign=DE:239,1022-10
“Da das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” unter dem Zeichen “Gehweg” angebracht ist, sind Radfahrer auch hier zur Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Schrittgeschwindigkeit verpflichtet.”

Und zum allein stehenden Zusatzzeichen traffic_sign=1022-10
“Radfahrer müssen auf Radwegen mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” jedoch keine Schrittgeschwindigkeit fahren.
Des Weiteren ist Radfahrern auch keine besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern bei Wegen mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radfahrer frei” auferlegt.”

Für mich ziehe ich den Rückschluss daraus, dass ich bei der Kombination eher zu bicycle=yes tendiere (weil es sich um einen als Fußgängerweg vorgesehenen Weg handelt, bei denen Radfahrern erlaubt ist, diesen mitzunutzen, sich dabei aber im Grund wie Fußgänger zu verhalten haben (u.A. Schrittgeschwindigkeit) - sie sind daher also quasi nur geduldet.

Das alleinstehende Zusatzzeichen würde ich dagegen mit bicycle=designated versehen. Diese Wege sind keine für Radfahrer freigegebene Fußgängerwege sondern sogenannte “andere Radwege”, oder auch “Radwege ohne Benutzungspflicht”.

In dem genannten Artikel steht auch noch etwas anderes interessantea:
“Als Ausfluss der Schilderwald-Novelle gilt aber immer noch § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sowie das Kredo der “selbsterklärenden Straße”: Verkehrszeichen – darunter fallen auch Markierungen – sollten nur dort aufgestellt werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.”

Das heißt: Ist ein Rad- und Fußweg auch ohne Beschilderung als solches zu erkennen, z.B. aufgrund seiner Bauart, ist es ein Rad- und Fußweg, auch ohne Beschilderung. Gibt es demnach Piktogramme auf dem Weg, sind Radfahrerfurten aufgemalt, ist außerorts der Weg von Lage und Breite als Rad- und Fußweg zu erkennen, dann braucht es keine Extrabeschilderung (das entspricht meier Beobachtung, dass in meiner Region bei immer mehr außerörtlichen kombinierten Fuß-und Radwegen die blaue Beschilderung komplett entfernt wurde und nur in einer Richtung ein alleinstehende Zusatzzeichen “Radfahrer” erlaubt, dass man den aus dieser Richtung links der Straße entlangführenden Weg befahren darf. Und es entspricht der von mir beobachteten Praxis, auch an innerörtlichen Fuß- und Radwegen die blaue Beschilderung zu entfernen, die Radfahrerfurten an den einmündenen Straßen aber beizubehalten und durch alleinstehende Zusatzzeichen “Radfahrer frei” klarzustellen, dass es sich zwar nicht wie vorher (mit blauer Beschilderung) benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg handelt sondern um einen kombinierten Fuß- und Radweg ohne Benutzungspflicht. Einen weg, bei dem dann die gleichen Regelungen der Rücksichtnahme und wenn nötig auch der Geschwindigkeitsanpassung besteht, als handele es sich um ein mit Schild traffic_sign=DE:240 ausgeschilderten benutzungspflichtigen kombinierten Fuß- und Radweg (segregated=no).

@Galbinus: Das hat “Waldameisenschreck” die andren 4 Seiten schon ausführlich erläutert, aber wenn die Webseite nicht zufällig auch von ihm ist oder er daraus sein ganzes Wissen bezogen hat, dann hätten wir schonmal eine zweite übereinstimmende Expertenmeinung. Aber vieles davon lässt sich auch einfach mit der StVO verifizieren.
Daher waren wir hier bisher zu dem Schluss gekommen, dass alle Radwege (egal ob nun beschildert oder nur so aussehend) als bicycle=designated zu erfassen sind, der ausdrücklich als Fußweg mit Radfahrer frei eben nur bicycle=yes. Wenn wir das so durchziehen ergibt sich das Problem, dass die Benutzungspflicht an der Kante selbst nicht mehr erkennbar ist - dafür könnte man ein neues Tag “compulsory” einführen.

Und danke für den Hinweis auf die Schildersparnovelle - da erinnere ich mich auch daran und da sind auch bei uns etliche Radwegschilder z.B. auch an Wegeeinmündungen weggefallen.

… also eigentlich das, was ich schon die ganze Zeit schreibe … :wink:

Der Autor der Seite sollte sich theoretisch gut damit auskennen, ganz sporadisch finde ich dort aber auch kleinere Widersprüche zwischen seiner und meiner Rechtsmeinung … Müsste ich mal in dunklen Nächten in kalten Wintern systematischer durchmustern …

PS: Nein, ich bin’s nicht trotz geographischer Nähe und die Rechtsmeinungen hatte ich größtenteils schon, bevor ich die Seite kannte, und habe sie auch schon so anderswo verbreitet … Wenn also jemand von jemand anderem abgeschrieben haben sollte … :sunglasses: :stuck_out_tongue:

Ja, wir drehen uns im Kreise. Dass immer dort, wo ein Radweg auch ein foot=designated und segregated=no hat, man unter Umständen Rücksicht nehmen muss - geschenkt. Es ist trotzdem (auch) ein für den Radverkehr bestimmter Weg.

Das Problem der Benutzungspflicht bei nicht separat erfassten Wegen lässt sich nicht ohne neue Tags beheben und sollte getrennt von der Frage, ob alle Radwege nun bicycle=designated sind, oder nur die mit blauen Schildern, oder nur die, wo man full speed fahren kann, betrachtet werden. Die Frage der Nutzungspflicht stellt sich unabhängig davon, ob ein Radweg als “designated” getagged wurde, oder nicht, weil sie je nach Fahrtrichtung unterschiedlich sein kann.

Langlaeufer hat nun hinlänglich alle möglichen pro/contra-Argumente zusammengefasst. Ich denke, es ist an der Zeit die sich daraus ergebenden, unterschiedlichen Tagging-Arten zu konkretisieren und zur Abstimmung ins Wiki zu geben. Einen Tod muss man sterben, ich bezweifle, dass ich bei einem so leidenschaftlichen Thema 100% Konsens erreichen lässt.

So richtig was zum abstimmen haben wir eigentlich nicht …

Wir haben ja festgestellt, dass es vom Wortsinn von “designated” und von der StVo her sachlich richtig wäre, designated für nicht benutzungspflichtige Radwege zu nehmen, wie es tw. auf einigen Wikiseiten auch schon steht.

Würden nur yes und designated für diese zur Wahl stehen, würden die yes-Abstimmer ja eig. für eine sachlich falsche Lösung stimmen, die allenfalls gefühlt richtig wäre, sofern man sich ans Schild klammert, was aber so nicht aus designated hervorgeht, und auch gleich noch eine sachlich falsche Gleichsetzung zu “G., R frei” produzieren …

Oder wir müssten erst mal die abstimmbare Wertepalette erweitern, s. glaub #114 mit meinen nicht so völlig ernsten Vorschlägen …

Die Frage der B-Pflicht bei Nichtgetrenntmapping wäre auch noch nicht wirklich abstimmungsreif …

Nein, durch das Zusatzzeichen möchte man einen Fußweg mit Radverkehr frei kennzeichnen. Ein gemeinsamer Angebots Rad- und Fußweg wird durch Piktogramm auf dem Boden gekennzeichnet. Siehe VwV-StVO und Verkehrsblatt.
Es handelt sich um eine Fehlbeschilderung.

Was hat sich denn da geändert? Mindestabstand, Radschurtstreifen und die Vorgabe zur Kennzeichnung von gemeinsamen Geh+ und Angebotsradweg durch Bodenmarkierungen. Sonst nichts anderes. ?

Falsch. Das habe ich oben schon belegt. Aber anscheinend hat sich das bisher noch keiner angeguckt… Denn mehr als ein “ich läge falsch” ohne zu benennen, was falsch sei …

Die Benutzungspflicht ist keine primäre Wegeigenschaft sondern ein Regelwerk wo zB auch die Wegqualität eingeht, ob der Radweg straßenbegleitend ist, ob ich einen Anhänger am Fahrrad habe etc., das kann man alles gar nicht in OSM abbilden.

In OSM gehört eigentlich nur die Art des Weges, die sich aus der Beschilderung ergibt. Das kann man gut mit traffic_sign abbilden oder wie oben schon gesagt wurde durch das official-Tag welches sich aber nicht durchgesetzt hat.

Erstmal sollte allerdings die Datenlage verbessert werden, bis dahin ist es eine Luxusdiskussion.

Es geht (nicht) nur um Fußwege, die für Radfahrer freigegeben wurden, sondern, und das wird erst seit kurzem so gemacht, zumindest hier, es geht darum, einen auf der linken Seite verlaufenden Fahrradweg (u.A. also 237, 240 oder 241) für die Gegenrichtung nutzbar zu machen, aber ohne Benutzungspflicht. Du darfst also weiterhin auf der Straße fahren, musst aber nicht. Das ist einer der Fälle, wo sich die Nutzungspflicht je nach Fahrtrichtung unterscheidet und keinesfalls eine Fehlbeschilderung. Siehe Interpretation hier/

Vielleicht nicht vom Gesetz her, aber die in Gegenrichtung mit 1022-10 freigegebenen Wege sind definitiv erst seit kurzem vorhanden. Es kann gut sein, dass viele dieser neuen Beschilderungen schon früher beschlossen, aber praktisch nie angewendet wurden. Das meinte ich damit.

Dann lass mich mal zusammenfassen, wie ich Dich verstanden habe:
Ich habe verstanden, dass Du nur benutzungspflichtige Radwege mit bicycle=designated taggen möchtest, alle anderen mit bicycle=yes. Daraus ergibt sich aber immer noch das Problem der Erfassung der Nutzungspflicht bei an der Straße per cycleway=* erfassten Radwegen. Gesetzt dem Falle, wir haben


cycleway:left=track
cycleway:left:oneway=no
cycleway:left:bicycle=designated

dann bräuchte ich also trotzdem eine Möglichkeit, klarzumachen, dass der linksseitige Radweg benutzungspflichtig sein kann, oder eben auch nicht. Wie würdest Du jetzt taggen, dass dieser Radweg in Gegenrichtung freigegeben ist, aber nicht verpflichtend? cycleway:left:bicycle:backward=yes?

Davon abgesehen, widerspricht die ausschließliche Benutzung von designated für verpflichtende Radwege meiner Interpretation der Definition von “designated”, aber dazu kann man ja verschiedener Meinung sein und das ist auch gut so. Genau aus diesem Grund gibt es diesen Thread ja. Aus dieser Interpretation von designated ergäbe sich dann aber auch, dass ein 237/240/241, welcher nicht parallel zur Straße verläuft ein bicycle=yes bekommen müsste, denn die sind ja nicht benutzungspflichtig.

Das ist, was ich verstanden habe. Und da bin ich einfach anderer Meinung. Aber wenn die Mehrheit der Deutschen Mapper sich darauf einigt, würde ich so taggen.

Ich kenne einen, der ist seit 99 so beschildert. Die Option gibt es nämlich seit der Randreform '97.

Es ist aber die internationale Verwendung. Hier wieder einen nur deutschen Sonderweg, der in der Realität halt auch nicht so von der Masse umgesetzt wird.die Masse der Projekte arbeitet nach Lübecker Methode.

Ja, wäre fachlich richtig und würde in die Methodik in OSM auch so richtig sein. Jedoch sage ich hier: Dann erfasse es einfach seperat, wenn es zu kompliziert wäre.

Die Mehrheit macht halt per pedes war anderes, als das, was ihr hier versucht durchzudrücken.

Auch wenn ich mit meinem letzten Kommentar und den darin enthaltenen Verweisen auf eine aus meiner sicht rechtlich gut recherhierten und begründeten Internetquelle im Grunde lediglich wierderholt habe, was MitteloberrheinischerWaldameisenschreck bereits dargelegt hat, zeigt dies doch meiner Meinung nach deutlich, dass Nadjitas Haltung, dass designated ungeeignet ist, um die Benutzungspflicht eines Radweges abzubilden, keine unbegründete Einzelmeinung ist. Wir sollten daher meiner Meinung nach nicht von der Wortbedeutung von “designated” abweichen.

Vorschlag: Entweder einigen wir uns darauf, dass sich die Benutzungspflicht aus dem Zusatz des ensprechenden blauen Verkehrszeichens ergibt oder wir führen ein Extra-Attribut ein, so wie es hier auch schon mehrfach vorgeschlagen wurde.

Beim Aufräumen bin ich zufällig auf dieses proposal gestoßen: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Proposed_features/Obligatory_vs._optional_cycletrack
Ist 2015 im Sande verlaufen, aber vielleicht kann man das als Grundlage für einen oder mehrere neue Vorschläge nehmen.

Das funktioniert nur zusammen mit Vz 239.

In der VwV-StVO steht:
“III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.”
… müssen nicht, anderes ist möglich. stvo2go wurde ja schon verlinkt, dass ein Land das Zz auch für rechts zur Verwendung frei geben kann.
Damit es für alle verbindlich wäre, auch die Verkehrstielnehmer, müsste es direkt in der StVO stehen und ohne können, in § 2 (4) S. 3 ist aber nix definiert. Also bleibt es dabei, dass auch andere Indizien einen gem. G+R ohne B.pfl. erzeugen können.

#?

Man könnte schon, als gelegentlicher Spezialradfahrer würde ich es mir auch vermehrt wünschen … Aber tw. gibt’s noch keine tags bspw. zur Eignung für mehrspurige Räder.

Die meisten Verbote, die wir ganz natürlich mappen, ergeben sich gar nicht aus den natürlichen Wegeeigenschaften, sondern sind aus Verkehrslenkungsgründen erlassen wurden (darunter die Radwege), mit wenigen Ausnahmen …
“Du, da steht 3 m max. Höhe auf’m Schild!” “Siehst Du irgendeinen Polizisten?”
Und selbst da ist meist eine Reserve eingeplant, so dass man auch mit 3,1 durchpasst … Und nicht die 3,1, sondern die 3,0 erfassen wir.

Wenn wir die Datenlage verbessern wollen, und dazu gehört in sonst fertig gemappten Gebieten auch solche Details, sollten die tags klar sein. Oder willste, nachdem Du ein nacktes cycleway verbessert hast, irgendwann noch mal mit genau diesem Weg anfangen, weil erst später das tagging für xy feststeht? Siehste …

Verwaltungen arbeiten leider oft sehr langsam in Sachen Radwegerecht. DIe Novelle ist jetzt genau 25 Jahre alt und seit 24 anzuwenden, kommt in manchen Behörden aber wohl erst in 25 oder 50 Jahren so richtig an, wie die Praxis zeigt …

Oops, stimmt, dieses Problem ergäbe sich dann ja auch …

WIrklich?
Es gibt ja m.W.n. nicht viele Länder, die b.pfl. und nicht b.pfl. Wege unterscheiden. NL, F und AT wären mir bekannt.
Und in GB gibt es nur nicht b.pfl. Radwege aus deren alten Tradition des Highway Codes heraus, der in vielen Teilen unverbindlich ist.

Was ist deiner Meinung nach die internationale Verwendung, und kannst du das ggf. belegen? (Das würde uns in der Diskussion weiter bringen)

  • nur für als Radweg beschilderte Wege oder
  • nur für benutzungspflichtige Wege
  • nur für speziell für den Radverkehr vorgesehenen Flächen?
    Ich kann mir vorstellen, dass das in vielen Ländern alles oder teilweise das Gleiche ist.

P.S. Ich hab eher den Eindruck, dass bicycle=designated einfach nur dafür verwendet wird, die Farbe des Weges in der Standardkarte von rot zu blau zu ändern.

Oh Gott, daran kann ich mich so gar nicht mehr erinnern und ich war einer, der den Vorschlag abgelehnt hat, weil es use_sidepath gibt. Aber im Grunde ist das Problem dort gut zusammengefasst. Nur mit der Lösung habe ich immer noch ein Problem. Naja, man sieht, dass sich das alles immer und immer wiederholt, bis es endlich mal gelöst ist. Respekt, dass Du das gefunden hast :smiley: