Eigentlich nicht …
Es gibt durchaus mehrere Länder, die wie wir zwischen benutzungspflichtigen und nicht b.pfl. Radwegen unterscheiden, nur sind wir die einzigen, die da ohne Schild raten müssen … Aber vom Ansatz her ist es dasselbe Konstrukt wie bei drei unserer Nachbarn (keine Ahnung, ob das noch mehr Länder kennen)
Das ist bei “nichtsonstigen Radwegen” genauso, bei b.pfl. wie n. b.pfl. Rw. gibt es getrennte und gemeinsame G+R. In § 2 (4) heißen sie in Satz 2 “mit Vz 237, 240 oder 241” oder in Satz 3 “ohne Vz 237, 240 oder 241”, sonst änder sich nix bei Twix …
Richtig. Und schon gar kein “Gehweg, Schleichradler frei”, davon muss es unterscheidbar bleiben.
Und daher ist der sonstige R eben auch designated, weil da Fußgänger kein exklusives Hausrecht haben.
e nachdem ob segregated oder nicht daneben oder mitten drauf.
Da liegen eben die Unterschiede zwischen
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“yes” für “Gehweg Schleichradler frei”, wo Schrittgeschw. dauerhaft auch bei Abwesenheit von Fußg. gilt und der auch bei Klingeln nicht unbedingt Platz machen müsste, wie auch in Fußgängerzonen
(“Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.” Man beachte die Abtrennung per Semikolon, das “wenn nötig” gilt nur für das davor) -
“designated” für ist für beide, insbes. auch für Radfahrer angelegt, seg. oder nicht, und mit angepasster Geschw. nur bei Bedarf, Fußg. muss aber auch Rücksicht auf Radfahrer nehmen, das ist wg. 2x designated gleichberechtigter, nur der “stärkere” muss mehr aufpassen.
(“Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.”)
Mit “yes” gäbe es aber keine Unterscheidungsmöglichkeit zum “G, Schleichradler frei”, das ist also kein Argument.
Wer den Nebenweg nutzen will, muss nicht wissen, ob er mit oder ohne B-Pflicht ist, die Rechte und Pflichten AUF dem Weg unterscheiden sich nicht voneinander (ganz im Gegensatz zum rechtlich anderen Konstrukt des “Gehwegs, Schleichradler frei”)
Nur wer stattdessen die Fahrbahn nutzen will, den interessiert, ob rechts avon ein Schild steht oder nicht, daher ist das Konstrukt “bicycle=use_sidepath/optional_sidepath” schon richtig, es müsste nur auf den Fall nicht separat gemappter Wege erweitert werden
Kann sein Es gibt wohl auch schlicht zu viele Seiten zum Radfahrthema …
Ja, ich würde schon sagen, dass es ein ausgewiesener Radweg ist, was sonst.
Er wurde von der Verwaltung für den Radverkehr vorgesehen, in der Regel wurde er früher auch oft als Radweg beschildert, für seinen Bau sind oft auch Gelder aus dem Radwegtopf geflossen und am liebsten sähen sie es noch immer, wenn alle Radler dort fahren und sie tun es auch zumeist freiwillig … Etc.
Im Gegensatz zum “G, R frei” ist selbiger nur für F. ausgewiesen, R. sind nur untergeordnete Gäste mit vollem Haftungsrisiko, wenn was passiert, keine Gleichberechtigung.
mit oder ohne Hauptschild ist wie mit oder ohne Zusatzschild nebenächlich, es sind alles Fälle von § 2 Absatz 4 Satz 3, weil die div. Varianten nicht genauer definiert sind.
Nur für linksseitige Radwege ist ein Schild irgendeiner Art Pflicht, entweder in blau für mit Benutzungspflicht oder “Radfahrer frei” ohne diese (eig. nur 1022-10 laut § 2 (4) S. 4, nicht 1000-33, aber vor Gericht “im Zweifel für den Angenagten” …), rechtsseitig führen mehrere Wege nach Rom, äh, mehrere Varianten mit/ohne Schild zum nicht b-pfl. Radweg.
Ich kenne nur zwei mit Sicherheit mit eckigem Schild in Frankreich. Am einen (zwischen Scheibenhard-Ort und dem Teil Scheibenhards mit Supermarkt, den man als Laie zu Lauterburg zugehörig betrachten täte) hängt die korrekte Schildnummer dran, dem Usernamen nach ist zu vermuten, dass das von einem Deutschen drangehängt wurde. Der andere bei Roeschwoog ist schlicht ein cycleway ohne erkennbare Unterschiede, an de Hauptfahrbahn hängt in beiden Fällen nix …
… aber eben in unterschiedlicher Abstufung, wobei man deren Feinheiten erst bei intensiverer Beschäftigung mit der Materie erkennt. Bei “Gehweg, R. frei” hat man die große Arschkarte gezogen, weil man das geforderte Tempo mit Zweirad eig. gar nicht fahren kann und so schon fast automatisch eine Ordnungswidrigkeit begeht (auch wenn kein Hahn danach kräht) und eine höhere Mitschuld an der Backe hat (schon relevanter), weswegen man dieses Teufelszeugs besser meidet, während man beim G+R nur die kleinere Arschkarte gezogen hat, weil kleinere Anforderungen an den Radvekehr und auch ein Fußgänger bissele aufpassen muss …
Doch, das drückt einen access-Wert aus: Ich darf da radeln, muss es aber nicht, weil es eine Alternative gibt, genauer zwei oder mehr: Gehweg, Schleichradler frei mit yes, besser meiden, oder G+R gleichberechtigter bei designated, man könnte auf seg=yes/no achten, ob man sich das antut …
cycleway=separate sagt ja nur aus, dass da ein Weg separat gemappt ist, nicht aber, ob die Fahrabahn genutzt werden darf.
Ja, oft ein Problem …
Deswegen sollte ein Router auch über Wege mit b=use… routen können.
Eigentlich sagt das (im Gegensatz zu no) nur aus, dass ein Radweg zu nutzen sei, wenn möglich, nicht unbedingt, wo er zu finden ist. Es könnte ein separat gemappter sein, dann der, oder eig. auch einer, der nur mit Zusatztags gemappt wurde. Ein Router sollte beim Vorhandensein von Zusatztags erkennen, dass dann mit b=u die Hauptlinie gemeint sein muss.