Hier in der Schweiz ist es so, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge nur als “landwirtschaftliche Fahrzeuge” gelten, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) aufweisen. Diese Fahrzeuge erhalten ein grünes Nummernschild.
Jedoch, landwirtschaftliche Fahrzeuge die über 45 km/h gehen, erhalten ein weisses Nummernschild und gelten somit nicht als landwirtschaftliches Fahrzeug.
Wobei hier auch zu beachten ist, dass “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” (Zeichen 1026-36) und “Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei” (Zeichen 1024-17, wobei das eigentlich Fahrzeuge sind die nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen, ist aber das Sinnbild “Traktor”) zwei paar Schuhe sind. “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” ist eher so etwas wie “Anlieger frei”, nur eben statt für Bewohner für Leute die dort aus landwirtschaftlichen Gründen etwas zu tun haben, das schließt eventuell auch normale Autos mit ein.
Beispiele in Kombination mit Verbot für alle Fahrzeuge:
Ein Zusatzschild ergänzt immer nur EIN darüberliegendes Schild. Wenn man hier auch unbedingt mit 100 fahrende Trecker zulassen will, muss man das Zusatzschild verdoppeln…
Hätte weiterlesne sollen vorm Antworten, chris hat das ja schon perfekt beantwortet …
Na dann eine Zusatzantwort
Grün oder schwarz wäre in Deutschland eine rein kfz-steuerrechtliche Frage.
Ob der Bauer den Acker mit 'nem Spaten, Ochsen, Pferd, Trecker, Fahrrad oder Porsche mit 100 km/h umpflügt, ist sein Bier, stvo-mäßig irrelevant und er dürfte mit allem dort fahren.
Auch in der Schweiz gibt es einen Unterschied zw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen (grünes Nummernschild) und landwirtschaftlichem Verkehr (eine Auflistung, was “landwirtschaftliche Fahrten” sind findet man hier: Verkehrsregelnverordnung Art. 86). Der Bauer darf also auch nach dem Schild “Landwirtschaftlicher Verkehr gestattet” mit seiner weissen Nummer zu seiner Kuhherde weiterfahren.
designated (Für diesen Transporttyp vorgesehener Weg, meistens ausgeschildert.)
official (Für diesen Transporttyp gesetzlich gewidmeter Weg, mit Verkehrszeichen ausgeschildert oder per Verordnung gewidmet, impliziert in Deutschland eine Benutzungspflicht und ein Verbot für alle anderen Transporttypen.)
Die Schweizer Gesetze sind aber auch eher eine Qual, was die Systematik anbelangt… (Man erinnere sich an die Radweg-Diskussionen auf talk-ch.) Bei uns ist ja nicht einmal festgelegt, was auf den Zusatzschildern alles stehen darf!
@Topic: Hier in der Gegend stehen auch häufig allg. Fahrverbote ohne Zusatzschild, obwohl klar ist, dass sie für landwirtschaftliche Nutzung gebaut worden sind. Jänu, die Welt ist eben nicht so perfekt wie OSM. :->
Steht bei Tags ja dabei: access=agricultural passt. Man könnte auch agricultural=yes nehmen, das entspricht der Schilderkombination von der Intention her vielleicht noch besser, sagt aber in dem Fall auch nichts anderes aus.
Dann ist die Vorlage in JOSM Falsch.
Wenn ich in JOSM unter “Vorlagengruppe Straßen/Wege” die Zeile mit dem Verkehrsschild und “Kombinierter Fuß- und Fahrradweg” anklicke bekomme ich folgende Werte:
highway=path
bicycle=designated
foot=designated
segregated=no
Richtig ist wohl beides. Das ist nur nicht durchgängig im Wiki auf eine Art und Weise beschrieben, weil es da durchaus gegensätzliche Meinungen gibt. Ist natürlich so nur noch verwirrender…
ergänzen, dann ist es eindeutig, denn nur das direkt über dem Zusatzschild befindliche Zeichen wird ja „verändert". Achso, aber was ist mit „Forstwirtschaft"? Die steht ja auch auf dem Schild? Naja, erst mal so. In ein paar Jahren gibt es da vielleicht noch was besseres, dann kann ich es ändern, falls ich dran denke.
Du kannst auch das traffic_sign-Tag eintragen, so hast du die Schilderkombination korrekt eingetragen und kannst dann später entsprechende access-Tags setzen, wenn es was passendes gibt.
Ich schrieb ja „Werde das noch um … ergänzen", was impliziert, dass ich das zuvor stehende komplett übernehme. Trotzdem danke, jetzt bin ich wenigstens sicher. Ist schon hochgeladen.