Bereitstellung von selbst erstellen Drohnen-Luftbildern

Luftbilder von Landschaften wie der Umgehungsstrasse gestern oder heute/morgen der kleine Park bei uns sind kein Problem. Will keine Häuser überfliegen. UNd da meine Mini 2 unter 250g wiegt darf ich sowieso bis auf 50 m an Grundstücke dran. Bei 120 m muss ich nicht mal 100 m dran um die drauf zu kriegen. Es geht da weniger um die Städte sondern was so draussen passiert. Hauptsächlich Baustellen bzw. sowas wie jetzt unsere Umgehungsstrasse der B83.

Sowas halt halt über mehrere km:

Zu Bundesstrassen musst du aber auch 100m (oder so) Abstand halten (das gleiche für entsprechende Wasserwege und andere Infrastruktur). Die neue Drohnenregulierung scheint aber etwas weniger strikt bezüglich Überflug von Wohngebieten zu sein, sprich es könnte durchaus sein, dass ein Flug (inklusive Anflug) zur Erfassung eines Neubaugebietes oder ähnliches jetzt möglich ist. Müsste man natürlich abklären (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html 7.c).

Aber in DE hat ihr es noch gut, wenn es nicht für die Modellflieger wäre (die haben eine überraschend starke Lobby), wäre unsere Umsetzung der EU-Richtlinie schon im Kraft die aus praktischer Sicht die Nutzung verbietet (im Augenblick haben wir eine ziemlich liberale Lösung).

Also ich lese da weiterhin 100m Abstand zu Strassen.
https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/
100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc. – aber Ausnahmen – 1:1 Regel bis auf 10 Meter

1:1 Regel würde ich jetzt so verstehen: Fliege ich 10 m hoch - darf ich auch 10 m dran. Würde Sinn machen. Die Abstände sind ja nur für den Fall des Absturzes da. Dass die Drohne da halt nicht landet.

Und Privatgrundstücke wurden für Drohnen unter 250g entschärft. Da ich 120m hoch fliege + “berechtigt” (=OSM Mapping) und “die Zustimmung der Betroffenen kann nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden” - ist das anscheinend jetzt sogar erlaubt… Da die drohne bei der Höhe nicht hörbar ist, ich mich an 6 - 22 Uhr halte (sowieso), dürfte ich nach der Regelung ja jetzt sogar Wohngebiete shooten. Bisher habe ich sowas von z.B. Parks aus gemacht. Wenn man in der Höhe den Rand entlang fliegt, kriegt ma da schon 1…2 Grundstücke mit drauf. Obwohl man diese nicht überfliegt.

  1. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte haben Überflug zugestimmt
  2. Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und verfügt über keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten
  3. Überflug findet in 100 m Höhe statt und:
  •  **Der Überflug ist für einen berechtigten Zweck erforderlich**
    
  •   **andere öffentliche Flächen stehen nicht zur Verfügung**
    
  •   **die Zustimmung der Betroffenen kann nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden**
    
  •   alle Vorkehrungen werden getroffen, um Eingriffe in die Privatsphäre zu vermeiden
    
  •   Betrieb findet zwischen 6:00 Uhr und 22 Uhr statt
    
  •   Lärmschutzrichtlinien werden eingehalten
    

Hallo,
ist mapping für OSM wirklich ein “berechtigter Zweck” ?
warum kannst dun die Zustimmung nicht “in zumutbarer Weise” einholen ?
welche Vorkehrungen triffst du, um “Eingriffe in die Privatsphärezu vermeiden” ?

Immer an den Tenor dieser Regelung denken:
“Wohngrundstücke sind Rückzugsorte und genießen deshalb einen besonderen Schutz durch den Gesetzgeber.”

Mir würde es jedenfalls nicht gefallen, wenn jeder mit Drohnen über mein Privatgrundstück oder dicht daneben fliegt um mein Gartenhäuschen zu kartieren oder dass jeder Spanner behaupten darf, er wolle doch nur mappen

allerdings kann jeder der es sich leisten kann mit einem Satelliten über deinen Garten fliegen und nach Belieben Bilder schießen ohne dass es dagegen einen rechtlichen Schutz gäbe, die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängen :wink:

https://de.wikipedia.org/wiki/Whataboutism
.

Schau dir die NRW-Luftbilder an. 15 cm Auflösung (geschätzt). Mit der Drohne komme ich auf 10. da ist kein Unterschied. Kann trotzdem aus 120 m nicht sehen ob da gerade nen mann oder frau ist der/die da rumläuft…
Niemand beschwert sich dass er täglich von Satelliten oder Flugzeugen fotografiert wird.

Das hier ist wie die Regel bei Fotografie: hast du einzelne personen drauf, dann musst du deren Einverständnis einholen.
Hast du eine Gruppe drauf, dann ist es ja unzumutbar - genau wie hier. Wenn ich 10 Grundstücke auf einem Bild habe bzw. real eher 20-50 Grundstücke am Stück fotografiere (alle 5 sek auto-foto bei ca. 20 kmh fluggeschwindigkeit), kann ich mir ja nicht vorher/nachher die genehmigung von jedem holen die bilder für mich privat zum mappen nutzen zu können.

Wie der Garten aussieht und wo jeder Gartenzwerg steht sehe ich schon so beim vorbeilaufen…oder auf den NRW-Orthofotos in der sehr hohen Auflösung. Nur sind die aber von 2018/2019…Neubaugebiete sind da nicht drauf.

Ich möchte dir dringend raten, dich rechtlich fundiert zu informieren, was du darfst, da du hier Begründungen bemühst, die keinen Bestand haben. Achte dabei auch bitte auf die Unterscheidung, was du fotografieren darfst und was du veröffentlichen darfst — dem Vernehmen strebst du eine Veröffentlichung an.

Was du “draußen” beim Vorbeilaufen mit deinen Augen siehst, ist für die Fotografie in der Regel von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt, siehe UrhG. Die sogenannte Panoramafreiheit macht allerdings zur Voraussetzung, dass keine Hilfsmittel verwendet werden: Eine Drohne ist ein Hilfsmittel, wie es auch eine Leiter wäre, sodass du dich nicht auf die Panoramafreiheit berufen kannst.

Es geht nicht um die von dir empfundene Zumutbarkeit beim Einholen von Genehmigungen.

Das Themenfeld Bilder, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte ist auch ohne Drohne schon beachtlich und es gilt auf gar keinen Fall “wo ich fliegen darf, darf ich fotografieren”!

Ich bin kein Jurist, das hier ist keine ‘Beratung’, sondern die dringende(!) Empfehlung sich eingehend selbst mit dem Thema zu beschäftigen und ggf. Fachpersonen hinzuzuziehen!

Nach meinem Wissensstand erfordert die Veröffentlichung von Aufnahmen von Privatgrundstücken, die mehr zeigen als was von der Straße aus zu sehen ist und der Panoramafreiheit unterliegt, immer die Zustimmung der Eigentümer.

Damit dürftest Du die Aufnahme vielleicht nach Drohnenverordnung erstellen, aber keinesfalls ohne Zustimmung nach DSVGO bei/für OSM öffentlich zugänglich machen.

Wann wurdest du das letzte mal von google, Maxar, deinem Bundesland usw usw um Erlaubnis gefragt (alle veröffentlichen die Bilder)? Ausser den Pool den man im Garten stehen hat ist im Schnitt nichts wirklich erkennbar das die Privatsphäre tangiert.

Das mit Grundstücken würde ich natürlich NICHT veröffentlichen. Nur Bilder wie schon oben gezeigt - von einer neu gebauten Strasse z.B. oder sonstigen nicht-privaten Örtlichkeiten.
Wenn ich so mal Grundstücke drauf habe, dann darf ich ja davon mappen, da mir die Bilder gehören.

Wie gesagt darf ich bis 50m an Grundstücke ran - aus 120 m Höhe kommen die dann automatisch mit auf’s Bild. Und das ist gesetzlich für eine Video-/Fotodrohne erlaubt, sonst hätte man die Abstände ja auch größer gewählt.

So gesehen dürfte man ja nicht mal solche Fotos machen…hier sind einige Grundstücke sehr gut sichtbar. Und Genehmigungen da mal eben einzuholen wäre totaler Irrsinn. Die kriegt man auch drüben von der Brücke auch problemlos mit Handy fotografiert…z.B… Da braucht man nicht mal eine Drohne.
https://1drv.ms/u/s!AoZm7KfJmaiIgq4Hat-LQrYuUUAniQ?e=SBtTd0

mal ne andere Frage: darf man eine Drone abschießen wenn sie in den eigenen Luftraum eindringt?
Mal angenommen man ist grade am Bogenschießen im Garten und trifft sie vielleicht sogar aus Versehen? Oder macht Experimente mit dem Wifi-Router und das interferiert mit der Fernsteuerung?

“Im Schnitt” ist keine Rechtsgrundlage :).

Ich zitiere mal aus der Drucksache 19/28009 des Bundestag um dem nicht zielführenden Vergleich von Drohnenbildern mit Satellitenbildern (hoffentlich) ein Ende zu bereiten:

Nur weil noch niemand geklagt hat, heißt das allerdings auch nicht, dass es in Ordnung ist - an der Stelle vielleicht der Verweis auf Max Schrems, der ja schon die ein oder andere Klage bestritten und gewonnen hat, die zuvor halt niemand angestrengt hat.

“Die Drohne muss zum einen ein Privatgrundstück überfliegen, zum anderen muss dieses erkennbar eingegrenzt sein (zum Beispiel eine Terrasse oder ein Garten). Hält sich die Drohne über einen längeren Zeitraum auf dem Grundstück auf, dürfen Sie diese abschießen. Dies gilt erst recht, wenn die Drohne Personen verfolgt.”

Wenn du mit einem Bogen so weit nach oben schießt dass du eine drohne treffen könntest, dann hast du eine viel dickere Strafe verdient, als der Drohnenpilot, da du grob fahrlässig handelst…so von wegen Menschenleben auslöschen :roll_eyes:

Wenn ich deine Argumentation richtig verstehe, leitest du aus der Flugerlaubnis eine Erlaubnis zum Fotografieren/Filmen ab? Das könnte ziemlich teure Folgen für dich haben.

Ja, genau. Solche Fotos darf man nicht ohne eingeholte Genehmigungen machen.

Es kommt nicht darauf an, ob du das für Irrsinn hältst.

Nein.

Vielleicht ganz allgemein zur Zulassung von Drohnen, dem Betrieb einer Drohne und dem Fliegen einer Drohne: Auf www.dipul.de finden sich die für DE notwendigen Voraussetzungen, u.a. die Notwendigkeit der Registrierung als Betreiber (z.B. Drohne mit ‘Sensor’ (Kamera)) und notwendigem Versicherungsschutz.

die Pfeile für “meinen” Bogen haben einen Saugnapf, aber niedrigfliegende Drohnen könnte man damit durchaus treffen.

Vielleicht wäre Lenkdrachen ein besseres Beispiel. Den kann man zwar lenken, aber so richtig präzise ist das nicht, da könnte man wirklich aus Versehen eine Drohne runterholen, wenn sie sich zu sehr nähert

Nein. Die Rede ist hier von Drohen mit einem Startgewicht <250g UND mit Video-/Fotokamera ausgestattet.

Das ist nicht richtig bzw. würde direkt mal eben gut 90% aller Drohnenfotos/Videos ausschließen.
Verboten ist das überfliegen und gleichzeitige Fotografieren/Videografieren von Grundstücken. Von Außerhalb darfst du natürlich schießen und Filmen was du willst - sonst würde es keine Drohnen zum kauf geben, wenn man dies nicht dürfte.

Siehe hier:

https://www.kopter-profi.de/component/content/article/137-ratgeber/neue-drohnen-gesetze-der-eu/728-details-zur-offenen-kategorie-open-category

Meine gehört zu A1 / C0:

Unbeteilige Personen (1:1 Regel) : übeflug erlaubt
Wongebiete: überflug erlaubt

D.h. noch nicht mal was mit Mindestabständen aktuell, wenn ich das richtig sehe

Und hier:
https://www.drohnen.de/37170/luftverkehrsordnung-2021/
“In der Kategorie A1 und A2 gibt es keinen Mindestabstand zu Wohngebieten.”

“Für den **Überflug **von Wohngrundstücken musste aber trotzdem das Einverständnis des Eigentümers vorliegen.” → ÜBERFLUG - nicht Vorbeiflug/Foto von Außen

Zu Strassen:

Abstand zu Verkehrswegen:

"Der Mindestabstand von 100 Metern darf auch unterschritten werden, wenn

  • ein Mindestabstand von 10 Metern immer gewahrt bleibt
  • und die 1:1 Regel angewandt wird. Dies bedeutet: Der seitliche Abstand muss mindestens so groß sein, wie die aktuelle Höhe. Bei 50 Metern Höhe darf man sich also bis auf 50 Meter nähern. Bei 20 Metern Höhe auf 20 Meter usw.
  • bei Schifffahrtswegen / Bundeswasserstraßen gilt es noch eine weitere Ausnahme: Diese dürfen in einer Höhe zwischen 100-120 Metern zügig überflogen werden, wenn keine Schiffe oder Schleusen / Einrichtungen etc. in der Nähe sind.

Du irrst dich völlig.

Ich gebe zu, dass im Volksmund verwendete “Satellitenbild” zur Verwirrung führen kann, aber alles was besser ist als 25/30 cm / Pixel nominale Auflösung ist stammt aus Befliegungen, sprich Flugzeug fliegt in niedrige Höhe, höher als eine Drohne dafür mit besserer Optik über dein Grundstück. Die ~30 cm von Satelliten gibt es auch erst seit 2014 (Regulierungsänderung in den USA), vorher war die Grenze noch deutlich höher und essentiell alles was brauchbar war war vom Flugzeug aus aufgenommen.

Eine Klage würde bedingen, dass irgendein schützenswertes Gut betroffen wird, sprich anstatt unscharfe Pixelhäufchen, tatsächlich Details erfasst werden könnten die nicht so oder so öffentlich sind, sprich anderes als ein etwas besserer Hausumriss. Da gibt es schon eine Grenze, die liegt aber eher bei 5 cm/pixel, nicht mit einer Hobbydrohne aus 100m Höhe machbar.

https://www.drohnen.de/14471/drohne-fliegen-im-wohngebiet/