Einsatzfahrzeuge frei

ich dachte bisher, “Einsatzfahrzeuge frei” bedeutet “Notfallfahrzeuge im Einsatz”, oder? (Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, und ggf. noch sowas wie BGS, Militärpolizei, etc.)

Kommt vielleicht drauf an, wo. Wenn es um Stellen geht, wo man auf der Autobahn wenden kann, dann vermutlich so, wenn es um ein Parkverbot geht, dann dürfen die Einsatzkräfte da vermutlich immer parken, solange es ein Einsatzfahrzeug ist?

Ja, die Formulierung “Einsatzfahrzeuge frei” ist ganz bewusst so gewählt um Einsatzfahrzeuge immer zu erlauben unabhängig vom Einsatz; das wird auch tatsächlich genau so genutzt.

und wer gehört da alles dazu? Ein Einsatzfahrzeug der Stadtwerke? Der Straßenmeisterei? Einer Hebamme? Dringende Medikamente? Blut- und Organtransporte? Oder kommt es auf den Kontext an, und im Krankenhaus sind es andere als bei einem Polizeigelände?

Z.B. an Stellen wie hier: https://www.openstreetmap.org/way/135981653

Sicher sagen kann ich, dass alle Fahrzeuge mit Blaulicht dazu gehören. Alle anderen weiß ich nicht sicher, vermute aber nein.

Zivilfahrzeuge der Polizei? Gut, die haben in der Regel auch ein Blaulicht, dass sie oben draufstellen können

Ich denke, dass wir die Interpretation gar nicht reinbringen sollten sondern eher die Tatsache, dass die Straße mit einem solchen Schild versehen ist.

Auch interessant:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzfahrzeug

wenn wir nicht wissen was das Schild bedeutet können wir es auch nicht angemessen mappen

Ich denke mit dem Wikipedia-Artikel ist es (auch für mich) jetzt deutlich klarer. Gemeint sind Fahrzeuge mit (sichtbarem) Blaulicht.

genau, offenbar unabhängig davon ob sie im Notfalleinsatz sind (was sie übrigens auch jederzeit werden können).

Dafür haben wir noch keine Klasse

Wie wäre es mit

access=emergency_vehicles

?

Bitte nicht.

Also Person aus dem Blaulicht-Milieu kann ich euch sagen, das das Schild grundsätzlich für alle Fahrzeuge der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Weiterfahrt gestattet. Dabei muss das Fahrzeug nicht zwangsweise ein Blaulicht besitzen. Es ist vorallem unerheblich ob das Fahrzeug “im Einsatz” oder nicht, den siehe dazu Paragraph 35 StVO.

Mit emergency=yes ist das völlig darstellbar.

Aber wie würde man beispielsweise eine Behelfsauffahrt auf eine Autobahn taggen, die ja nur im Einsatzfall verwendet werden darf?

Wer sagt den das eine Notzufahrt nur im Notfall benutzt werden darf, ohne jetzt rein nach dem Wortlaut zugehen.
Solche Zufahrtswege dürfen von Rettungsfahrzeugen frei genutzt werden.

Sehe ich ebenfalls so.
Wird auch so auf https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access vorgeschlagen

sowie vom Verkehrszeichen-Tool.

Egal wie das Schild genau zu interpretieren ist, und ob ‘emergency=*’ das abdeckt: Immer auch mit traffic_sign=DE:1026-33 taggen - dann kann sich jeder andere Mapper und Datenverwender sofort ein Biid davon machen und gegebenenfalls in der Fachliteratur nachschlagen.

Ich finde

access=emergency_vehicles

auch eine gute Lösung.
traffic_sign=DE:1026-33 würde ich zusätzlich als node mappen, wenn es denn vorhanden ist.

Ein anderes Schild steht z.B. in Köln auf dem Weg zur Feuer- und Rettungswache 5 und gibt explizit die Erlaubnis zum Links abbiegen, zB beim Einrücken ( “Feuerwehrfahrzeuge frei”).

emergency=yes drückt eine Befahrbarkeit mit Sonder- und Wegerechten aus, zB bei gesperrten Straßen / Baustellen; access=emergency_vehicles fände ich gut, um eine Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge unabhängig vom Einsatzstatus anzuzeigen.

Es gibt auch https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:service%3Demergency_access

Das passt nicht in das access-Schema. Hinter “access” kommen nur Benutzungsgründe, aber keine Fahrzeugtypen.

“emergency” ist auch im englischen Wiki schon exakt passend definiert: “emergency motor vehicles” - nichts von “im Einsatzfall” oder “mit Sonderrechten” weit und breit.
Wenn, dann bräuchte es ein neues Tag für “Fahrzeuge während eines Notfalleinsatzes”, aber nicht für Einsatzfahrzeuge an sich. Aber auch das ist nicht notwendig, weil in solchen Fällen ohnehin keine access-Regeln zutreffen und überall, sofern physikalisch möglich, gefahren werden darf.

…wenn es eines “Straßenschild” bedürfen würde, um den Einsatzkräften (FW, Polizei, THW, Rettungsdienst und weitere Blaulichtorganisationen) die Benutzung einer Straße (nur) im Einsatzfall zu erlauben müsste dieses Schild an jeder Fussgängerzone, Einbahnstraße usw hängen. Diese Sonderrechte sind aber schon generell im § 35 STVO geregelt. Somit ist dieses Schild wie schon beschrieben für Einsatzfahrzeuge welche sich eben **nicht **im Einsatz befinden relevant.