Anhand der Friedhöfe der Stadt Horn-Bad Meinberg hatte ich dargelegt, dass dies so pauschal nicht zutrifft, anhand zweier städtischer Friedhöfe, bei dem auf dem einen sich nur katholische Einwohner des Dorfs, auf dem anderen nur evangelische Einwohner des Dorfs beerdigen lassen können. Alle Menschen anderen Glaubens haben keine Möglichkeit, sich auf einem der beiden Friedhöfe in städtischer Trägerschaft begraben zu lassen, für sie gibt es nur die Möglichkeit, sich auf dem städtischen Hauptfriedhof Kreuzenstein, ca. 5km entfernt beerdigen zu lassen.
Würde man religion bei diesen Friedhöfen weglassen, würde man aus der Trägerschaft (bei allen drei Friedhöfen die Stadt Horn-Bad Meinberg) den falschen Schluss ziehen, es seien auf allen drei Friedhöfen Begräbnisse für alle Religionsgruppen möglich.
religion=… sagt nach meinem Verständnis bei Friedhöfen aus, für welche Religionsgruppen dort Begräbnisse durchgeführt werden, so wie es bei Andachtsräumen und Kirchen anzeigt, welcher Religion die dort stattfindenden Veranstaltungen zuzurechnen sind.
Das ist auch bei Kirchen nicht anders. Es gibt durchaus auch Kirchen in der Trägerschaft der katholischen Kirche, in denen neben katholischen auch evangelische Gottesdienste veranstaltet werden. Ich fand im Internet auch ein Evangelisches Gemeindehaus, in dem die katholische Kirchengemeinde Gottesdienste hält, nachdem sie ihre eigene Kirche aus Kostengründen aufgegeben hatte. Und in Horn-Bad Meinberg gibt es eine freikirchliche Gemeinde, die Gottesdienste in einem Versammlungsraum abhält, der zur als Stadthallte genutzen Burgscheune gehört, die inklusive dieses Versammlungsraums in der Trägerschaft der Stadt liegt.
operator=* ist die Institution, die das Gebäude oder den Friedhof verwaltet
religion=* ist die Religionsgemeinschaft, deren Veranstaltungen dort stattfinden (Gottesdienst oder Begräbnis)
In diesem Sinne hat natürlich ein Friedhof keine Religion, er ist ja auch keine Person.
Übrigens weiß ich aus eigenem Erleben aus 5 Jahren Mitarbeit in dem entsprechenden Ausschuss des Stadtrats, der u.A. für die städtischen Friedhöfe zuständig ist, dass eine Stadtverwaltung aus rein pragmatischen Gründen gar nicht daran interessiert ist, Beerdigungen nach beliebigen religiösen Riten auf jedem Friehof zuzulassen. Denn rein beerdigungstechnisch (Hygiene, Räumlichkeiten, …) stellt z.B. Erdbestattungen nach muslimischem Ritus (im Leichentuch) andere Anforderungen als Erdbestattungen nach christlichem Ritus (im Sarg). Natürlich muss eine Stadt Beerdigungsmöglichkeiten für jegliche Religionsgruppe anbieten. Aber nicht zwingend auf dem Friedhof um die Ecke. So ist auch zu erklären, dass die Stadt als Träger bei den Dorffriedhöfen an den historisch gewachsenen Beschränkungen für Beerdigungen festhält.
Das muss man nicht gut heißen. Aber es zeigt meines Erachtens deutlich, dass es mehr als sinnvoll ist, neben dem Träger (operator) auch die Religion(en) anzugeben. Gibt es keine Beschränkung (in meinem Beispiel beim Friedhof am Kreuzenstein), wird dies durch religion= multifaith ausgedrückt.