Bei der Fragestellung steige ich gerne mit ein, da ich mir vor einigen Tagen die gleichen Gedanken gemacht habe und irgendwie dachte, dass alles rund um das Thema Trinkwasser nicht wirklich gut dokumentiert ist im Wiki.
Deshalb teile ich hier gerne ein paar Bilder von meinem letzten Mapping-Rundgang bei denen ich mir bis jetzt unsicher bin, wie genau taggen.
Kurz vorab: Alle Brunnen sind mittlerweile wieder wasserführend! Die Bilder lassen sich per Klick vergrößern. Und der Einfachheit bezeichne ich hier alle gezeigten Objekte mal im deutschen als Brunnen.
Brunnen 1: Betonschale mit Rohr, relativ neues Baujahr, steht direkt neben dem Gehweg, Zusatzschild “Kein Trinkwasser”.
Für amenity=fountain ist es mit irgendwie zu “langweilig”, für amenity=drinking_water reicht es aber laut dieterdreist auch nicht, da “Kein Trinkwasser”.
Brunnen 2: Betonschale mit doppeltem Wasserauslass in “Industrieausführung”, ohne Schild!
Prinzipiell “drinking_water:legal=no”, da keine offizielle Beschilderung. Da das Objekt aber in Österreich im öffentlichen Raum steht, führt es per Gesetz Trinkwasser. Daher also amenity=drinking_water?
Brunnen 3: Ein für mich offensichtlich “dekorativer” Brunnen, aber mit Schild “Trinkwasser”. Also amenity=fountain mit fountain=stone_block oder doch amenity=drinking_water?
Brunnen 4: Wieder eine Betonschale mit Wasserauslass-Rohr, Zusatzschild “Trinkwasser”.
Brunnen 5: Sehr moderner “Brunnen”, Baujahr müsste 2021 sein, keine Beschilderung, steht aber auch in Österreich, somit rechtlich eigentlich “Trinkwasser”.
Ich würde von der Bauart her eigentlich alle als “amenity=fountain” und Brunnen 1, 3 und 4 auch mit “fountain=stone_block” taggen. Aber gerade bei Brunnen 4 finde ich das Symbol in OSM mit dem Springbrunnen irgendwie falsch. Auch könnte ich mir bei dem gesamten Thema sehr gut einen StreetComplete-Quest vorstellen, aber dafür ist die Zuordnung der Tags bzw. die Definition im Wiki zu schwammig. Zumindest für meinen Geschmack. Deshalb freue ich mir sehr auf eure Meinung dazu! Vielen Dank.
P.S.:
Das gilt in Deutschland übrigens auch laut § 17 (6) TrinkwV