Bei hr Retro gibt es einen amüsanten Beitrag von 1965 über zeitlich beschränkte Einbahnstraßen in Frankfurt zu sehen. Hätte es OSM damals schon gegeben, dann hätte man wahrscheinlich mit oneway:conditional arbeiten müssen.
Und wer zunächst ebenso verwirrt ist wie ich, von welcher Straße wohin man nun genau nicht fahren durfte hier mal Anhand der OSM-Karte nachvollzogen.
Die Erich-Rüppell-Straße war damals wie heute Einbahnstraße, damals aber in umgekehrter Richtung, Fahrtrichtung also von der Bertramstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße. Die Eschersheimer Landstraße ist übrigens heute vierspurig ausgebaut mit baulich getrennten, zweispurigen Richtungsfahrbahnen.
Der Reporter bog also von der Bertramstraße legal in die als Einbahnstraße ausgeschilderte Erich-Rüppel-Straße ein und fuhr diese bis zur ihrer Mündung in die Eschersheimer Landstraße entlang. Dort durfte er (weil es ca. 10.10 Uhr war), weder links in die Eschersheimer Landstraße (Durchfahrt verboten von 10 Uhr vormittags bis 5 Uhr am nächsten Morgen), nach rechts darf er nicht (Durchfahrt verboten von 5 Uhr morgens bis 11 Uhr vormittags) und wenden und zurückfahren darf er auch nicht (gegen die Einbahnstraßen-Fahrtrichtung). Zwischen 10 Uhr und 11 Uhr morgens darf er also in keine Richtung fahren.
Ich bin ja ein wenig spitzfindig und frage mich: Ist die Eschersheimer Landstraße tatsächlich zeitlich befristet Einbahnstraße? Vermutlich nicht. Vermutlich handelt es sich nur um eine sogenannte “unechte Einbahnstraße”, d.h. es fehlen die blauen Einbahnstraßenschilder. Damit wäre es legal, rechts auf das Tankstellengelände (heute eine “Tankstelle für Getränke” = Getränkemarkt) zu fahren und dieses dann über die andere Zufahrt zu verlassen und legal von dort nach Rechts auf die Eschersheimer Landstraße abzubiegen. Wenn man dabei auch noch eben mal volltanken lässt, hat der Tankwart bestimmt nichts dagegen. Und da, wie der Polizist mitteilt, die Ampelschaltung an der nächsten Kreuzung bereits ab 10 Uhr wieder für Verkehr aus dieser Richtung eingestellt ist, dürfte er auch unbehelligt dort weiterfahren können.
Tja, hätte es OSM und dieses Forum damals schon gegeben, hätten wir nun hier eine Diskussion, wie man diese unsinnige Beschilderung (zwischen 10 und 11 Uhr festhängen an der Kreuzung) einzutragen hätte.
Man hätte also von Seitens der Behörde entweder auf dem einen Schild aus der 10 eine 11 oder auf dem anderen Schild umgekehrt aus der 11 eine 10 machen müssen, dann hätte die Regelung gepasst. Aber es war wohl schon damals wie es auch heute oft ist: Statt einen Fehler zuzugeben und umgehend zu korrigieren, verweigert man von Behördenseite die Auskunft. Und überlässt es Verkehrsteilnehmern und Ordnungskräfte (hier in Form des Verkehrspolizisten) sich einen Reim darauf zu machen.
Den Hintergrund der Regelung kann ich mir denken. Die Eschersheimer Landstraße ist eine von Norden ins Zentrum von Frankfurt führende Hauptverkehrsachse. Im Berufsverkehr wird sie massiv überlastet gewesen sein. Da hat man sich gedacht, man sorgt dafür, dass morgens nur Verkehr in die Stadt hinein dort entlang fährt, und nach der morgendlichen Stoßzeit dann nur noch Verkehr von Zentrum in Richtung Stadtrand.
Ja gut, das ist ja aber nur “gemalt”… meine Version oben ist aber reines UTF-8 und könnte man somit als name-Tag (oder alt etc.) halt in OSM einfügen
Ich hab nur ein Screenshot/Bild davon gemacht, weil die Forensoftware wohl manche UTF-8-Zeichen zu ? umwandelt (warum auch immer).
Man muss Dir zweifelsohne lassen, dass Du schon verdammt nah am Original bist. Nur noch die “Lücke/Klammer/Oberstrich” zwischen dem ‘i’ und dem ‘K’ und dann probiers einfach mal aus. Der Name steht sowieso 2x gemappt.