bicycle=no bei highway=service auf Autobahnraststätten u.ä.

Nun, darf ein LKW-Fahrer, der mit seinem Fahrzeug ein Fahrrad mitführt und dort parkt, mit dem Fahrrad z.B. zur Waschgelegenheit oder zum Essen fahren oder nicht?

fragt Sven in die Runde.

Dort ist Radfahren meines Wissens nach nicht verboten. Es gibt ja teilweise recht große Raststätten, da gibt es bestimmt Menschen die das Klapprad aus dem LKW hohlen um zum Bistro zu fahren.

Edit:

Da haben wir wirklich zeitgleich genau das gleiche geschrieben.

eher nicht… stimmt schon das dass Inseln sind für Fahrräder auf denen man nur mit KFZs kommt… aber wenn einer sein z.B. Klapprad auspackt und rum fährt ist das nicht verboten… darf halt nicht auf die Autobahn :wink:

Gruß Miche

auch mein erster Gedanke :smiley:

ist der Rasthof Teil der Autobahn? Stehen da Autobahnende Schilder bei der Einfahrt? Andererseits gelten ja trotzdem andere Regeln (man darf aussteigen und zu Fuß gehen, parken etc.)
Fahrräder könnten z.B. auch von den Angestellten dort genutzt werden.

Die meisten Raststätten sind auch über Nebenwege erreichbar. Bei dieser Fahrt vermisse ich irgendwie gerade die Schilder, die Radler am Autobahnradeln hindern … :roll_eyes:

In der Regel ja.

In der Praxis ja, die rechtstheoretische Grundlage ist aber schwach … Ich meine, es gab mal ein Urteil zum Rückwärtsfahren beim Parken oder so …

Schlimmer noch, man muss mit dem Fahrrad über die Autobahn weg. Auf dem selben Weg zurück gilt nämlich nicht:
https://mapillary.com/map/im/3004996793159055

:laughing:

Nein, man muss nicht auf die Autobahn, darf man auch ohne Schild mit dem Rad nicht. Aber: zurück darf man immer noch schieben. Gilt das eigentlich für Autos auch, dass sie, wenn geschoben, als Fußgänger gelten?

Wohin führt diese Rad-Route? :smiley: (kleines grünes Schlild darunter)

Nein; denn ein VZ 260 bedeutet nach Anlage 2 der StVO: “(1) Verbot für Fahrzeuge aller Art […] (2) Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.”
Also ist das Fahrzeug an sich verboten.

Eher die wenigsten. Hab ich bisher nur eine gesehen. Weiss nicht mehr, welche das war und ob da die “Erreichbarkeit” auch legal gegeben war.

Such Dir was aus:
https://www.openstreetmap.org/way/24797000

Nach meiner Beobachtung gibt es zwar in der Regel eine rückwärtige Zufahrt zur Raststätte für Lieferanten und Mitarbeiter, über die man die Raststätte erreichen kann, ohne über die Autobahn zu müssen. Nach meiner Beobachtung sind diese rückwärtigen Anbindungen durch entsprechende Beschilderung oder durch eine Schranke oder ein Tor für normale Verkehrsteilnehmer (inklusive Radfahrer) gesperrt.

Unbestritten gelten Raststätten rechtlich gesehen als Teil der Autobahn. Es gibt ja an den Zufahrten auch kein Autobahnende- oder Autbahnanfangsschild. Ich gehe daher davon aus, dass das Radfahren dort ebenso wie auf der Autobahn selber verboten ist (selbst mit dem mitgeführten Klapprad), da diese Sonderform des Radfahrens nicht dem üblichen Zweck dieser Anlagen entspricht. Da es aber offensichtlich keine gesetzliche Regelung dazu gibt, käme es im Falle eines Falles immer auf den Richter an. Also wenn z.B. jemand mit dem Klapprad von seinem LKW zum Restaurant führe und dabei in einen Verkehrsunfall verwickelt würde, müsste sich das Gericht sicherlich damit auseinandersetzen, ob der Radfahrer dort radfahren durfte.

Bei Fußgängern ist das ein wenig anders. Das ein Kraftfahrer zu Fuß zwischen Parkplatz und Restaurant unterwegs ist, gehört zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Wobei es dabei sicherlich auch darauf ankommt, ob der Fußgänger mitten auf der Fahrbahn unterwegs war oder auf dem Gehsteig am Rand (auf dem ein Radfahrer wiederum ja qua Gesetz nicht unterwegs sein dürfte).

Fazit: Die Frage nach Radfahren im Bereich der Raststätten ist offensichtlich gesetzlich nicht explizit geregelt. Für mich folgert daraus, dass wir auch in OSM dazu keine Aussage treffen, also auch kein “bycicle=no”. Wichtig ist, dass wir die rückwärtigen Anbindungen korrekt erfassen. Es würde mich sehr wundern, wenn es eine solche rückwärtige Anbindung gäbe, wo nicht irgendwo per Schild oder Schranke gekennzeichnet wäre, dass hier nur besonders autorisierte Verkehrsteilnehmer (Mitarbeiter, Lieferverkehr, Straßenservice, Rettungskräfte) entlang dürfen.

+1

Dann wundere Dich mal: siehe Beitrag #7

Früher war es (laut Wikipedia und meinen Fahrschulerinnerungen) komplett verboten (außer für die Polizei und evtl. Rettungsdienste), über Nebenwege auf die Autobahn zu gelangen bzw. sie zu verlassen. Das wurde aber wohl geändert. Vielleicht fehlt an dieser Stelle (noch) ein Schild, weil da früher ein Zaun war und sie danach übersehen haben aufzustellen?

Das Beschilderungen falsch oder unvollständig sind, kennt man ja als OSM-Aktiver zur Genüge.

auch Pferde dürfen nicht :frowning:
https://www.openstreetmap.org/node/8643766119#map=19/51.19044/11.16786&layers=N
SCNR

Hehe, aber wenn Du deinen Heuwagen oder deine Kutsche selber ziehst, dann darfst du durch!

Das gilt für spezielle Notdienst- und Polizeizufahrten bestimmt auch heute noch. Die sind regelmäßig (ich vermute: immer) eindeutig beschildert.

Raststätten sind aber anders. Aus meiner langjährigen Erfahrung als langhaariger Tramper - gut, das ist einige Jahr(zehnt)e her - weiß ich, dass sie eigentlich immer über Nebenwege erreichbar sind.
Oft hängen am Zugang Schilder wie auf Mapillary gesehen, “Betriebs- und Versorgungsdienste frei” o.ä., die Fußgänger aber nicht ausschließen.
Dass ich über Zäune oder Tore klettern musste, öh, das ist nur gaaaanz selten vorgekommen.

Gelegentlich habe ich auch kleine Tore für Fußgänger im Zaun vorgefunden die soweit ich es mir angesehen habe praktisch immer öffenbar waren, auch an Parkplätzen ohne Rasthof / Tankstelle. Manchmal gibt es auch gar keinen Zaun an Parkplätzen