Hallo zusammen,
der User Penegal hatte mich vor einer Weile bereits zu diesem Thema per PN angeschrieben. Ich gab ihm dann dem guten Rat, das Thema doch eher hier im Forum anzusprechen. Wie wir sehen, war das auch richtig so.
Also ich kann ein stückweit schreiben, wie es hier in Brandenburg ist, da ich durch meine dienstliche Tätigkeit vielleicht einen etwas tieferen Einblick habe…
Im Prinzip gibt es hier 2 Waldeinteilungen: 1. eine hoheitliche, die die gesamte Waldfläche umfasst und lediglich die landesweit gültige Gesetzgebung umfasst und 2. die des Waldeigentümers.
- hoheitlich: Jede Forstfläche hat zu mindestens theoretisch eine sogenannte Forstadresse, die von einer älteren Forsteinrichtung entstammt. Diese setzt sich aus mehreren alphanumerischen Werten zusammen.
Eine Nummer in der Form “12 20 5 98 310 5 q 3 1” bedeutet:
12 = Land Brandenburg
20 = (hoheitliche) Oberförsterei
5 = (hoheitliches) Revier
98 = Name des forstlichen Waldgebietes (ist eigentlich weitestgehend unabhängig vom hier genannten Rest)
3105 = Nummer der Abteilung
q = Buchstabe der Unterabteilung
3 = Nummer der Teilfläche
1 = Nummer der Behandlungseinheit
Das ist die Theorie, wie sie auch in den Geodaten zu finden ist.
- Waldeinteilung es Eigentümers…
Hier gibt es mehrere Varianten.
a) Eigentümer des Waldes ist das Land Brandenburg selbst: Dann entspricht die Nummerierung der Fläche wie unter 1. beschrieben, nur daß anstelle der Nummer der Oberförsterei die des Betriebsteils steht und antelle der Nummer des (hoheitlichen) Reviers die des Landeswaldreviers. Auch die Geometrischen Abgrenzungen sind anders.
b) Eigentümer des Waldes ist ein kleiner Privatwaldbesitzer: dann wird er sich im Rahmen seiner Eigentumsfläche am Liegenschaftskataster (=Flurkarte mit den Flurstücken) und der hoheitlichen Einteilung orientieren.
c) Eigentümer des Waldes ist ein großer Privaltwaldbesitzer mit mehreren hundert oder mehreren tausend Hektar Eigentum: dann könnte es eventuell noch sein, das er vielleicht noch die Abteilungsnummern nutzen könnte, es ist aber wahrscheinlich, daß ihm die hoheitliche Waldeinteilung völlig egal ist, da er seine 100% eigene forstliche Bewirtschaftung im Rahmen eines eingenen Betriebes hat und macht.
Zusammenfassend kann ich sagen: JEDE Waldfläche hat zumindestens theoretisch eine Forstadresse, das ist unabhängig davon, ob es naturschutzrechtlich ein Totalreservat ist, in dem jegliche Nutzung ausgeschlossen ist, ob es eine Fläche ist, die in ihrer Zusammensetzung einem Naturwald gleich kommt, oder ob es ein reiner Wirtschaftswald (=Forst) ist. Mit der Erfassung von Forstgrenzen (egal, welcher Detailgrad) ist es aber zu 100% nicht möglich, eine valide Unterscheidung zwischen forstlich bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Flächen herzustellen. Also das “Problem” zwischen Wald und Forst ist hier so nicht zu lösen!
Noch zu den Fragen:
Ich wüsste nicht, daß man vor Ort sehen kann, ob es öffentliches oder privates Eigentum ist. Manchmal gibt es Hinweise eines möglichen großen Privateigentümers in Form eines Schildes, ist aber eher unüblich.
Abteilungsnummers können (nicht müssen) gekennzeichnet sein. Wenn, dann sind eh nur am ehesten Flächen im Eigentum des Landes gekennzeichet. Bei Kreis-, kommunalem oder privatem Eigentum ist es sehr unwahrscheinlich.
Forstkataster… das macht jeder Eigentümer selbst. Es gibt zwar noch einen Datenspeicher Wald https://www.metaver.de/trefferanzeige?docuuid=78AE33D3-31B9-45A2-AC1C-F5B4B026A6AB; https://dsw2.de/, gerade bei den Privatwaldflächen sind das mittlerweile hoffnungslos veraltete Daten, die z.T. nur noch historischen statistischen Wert haben.
Allgemeines Betretungsrecht wurde bereits genannt… In den Nordeuropäischen Ländern geht es mit dem “allemansrätten” sogar noch ein ganzes Stück weiter.
Angaben im Liegenschaftskataster zur forstlichen Nutzung gibt es nicht. Im Liegenschaftskataster gibt es höchstens eine Unterteilung in den Nutzungsarten z.B. nach “Wald”, “Nadelwald”, “Laubwald”, “Laub- und Nadelwald” und “Gehölz”. Wie aber bereits andere geschrieben haben: diese Angaben sind im höchsten Maße unzuverlässig. Für steuerliche Angaben dem Finanzamt gegenüber werden solche schon recht differenzieren Angaben der Nutzungarten noch weiter zusammengefasst, so daß am Ende ein Ergebenis mit einer vertretbaren eher geringeren Fehlerquote bei herauskommt.
Übrigens sind dabei dei Angaben des Eigentümers relevant, nicht das Kataster… Beispiel: eine Fläche von 10000m² Grünland mit einer Teilfläche von 500m² Gehölz (also laut Kataster: 9500m² Grünland, 500m² Gehölz) ist aber mit den ganzen 10000m² verpachtet, auch wenn nur 9500m² real nutzbar sind… Der Eigentümer muß für die 10000m² kein Grundsteuern zahlen, da verpachtet… Der Landwirt hingegen muß für seine Pachtflächen aber auch Angeben leisten… Wie, in welcher Form, weiß ich nicht, ich habe nur die Sicht des Flächeneigentümers.
Ich gehe sogar soweit zu sagen, als daß ich ganz stark davor warne, die Nutzung solcher Daten auch nur mit einem halben Auge in Betracht zu ziehen, selbst wenn die Datennutzung (wie hier in Brandenburg) gestattet wäre.
Viele Grüße,
Sven