In Österreich gibt es keinen Waldkataster. Soviel in B1 Deutsch; beim Folgenden kann das über B1 hinaus gehn
Knapp die Hälfte der Landesfläche Österreichs ist Wald, der meiste davon in Privatbesitz, zu über 80%, und in der Hand von etwa 145.000 Personen oder Gesellschaften. https://landforstbetriebe.at/themen/forstwirtschaft - zirka 32.500 im Bundesland Tirol, wo ich daheim bin, das heißt, ein Waldbesitzer auf 24 Personen https://www.proholz-tirol.at/daten-und-fakten/zahlen-rund-um-den-tiroler-wald.html - Der Waldanteil an der Landesfläche, 42%, ist deshalb geringer als im Bundesschnitt, weil es hier so viel “Mondlandschaft” gibt.
Ob eine Fläche Wald ist oder nicht wird amtlich festgelegt. Das deckt sich großteils mit Flächen, auf denen Bäume stehen, muss aber nicht so sein. Die Einteilung verläuft nicht entlang Grundstücksgrenzen. Die Eigenschaft eines Grundstücks oder eines Teils desselben Wald zu sein wird in den amtlichen Katastern notiert. Einen eigenen Forstkataster gibt es in Österreich nicht. Es wird angestrebt, Waldeigenschaft und Kataster zur Deckung zu bringen, auch wenn das als praktisch nicht erreichbar gilt. Siehe https://noe.lko.at/forstrecht-wald-oder-nicht-wald+2400+2699124 und Forstgesetz §3
Wenn eine Fläche als Wald ausgewiesen wird, ob im Kataster, oder durch eine andere Amtshandlung, die noch nicht durch das Vermessungsamt durch ist und in den Kataster eingetragen, dann zieht das für die Eigentümer Folgen nach sich. In erster Linie sind das Auflagen zur Pflege, der Duldung der Öffentlichkeit und Einschränkungen in der Nutzung, zB durch Rodung; grob gesagt, der Nachhaltigkeit und der Schutzfunktion als auch der Erholungsfunktion dienliche Satzungen. In zweiter Linie können Förderungen bezogen werden.
Die erste Instanz für Streitigkeiten wegen forstlichen Angelegenheiten sind Behörden auf Bezirksebene - die ist zwischen Gemeinde und Bundesland angesiedelt. Die Überwachung der Einhaltung der Auflagen des Forstgesetzes unterliegt diesen. Siehe Forstgesetz § 170. Die meisten Kleinwaldbesitzer haben allerdings mit Gemeindebediensteten zu tun, den sogenannten Waldaufsehern (mittelalterlich aber auch heutzutage oft Waldhüter genannt). Im Forstgesetz finde ich dazu nichts.
Quellenlink Forstgesetz - https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371
Übrigens: Nur zwei Drittel des Waldes hier sind sogenannter Nutzwald a.k.a forest, dazu kommt noch ein bisschen sogenannter Schutzwald im Ertrag; in Summe kommt das nie und nimmer auf 95% wirtschaftlich (will wahrscheinlich heißen, zur Holzproduktion genutzte Fläche), wie man hier im Forum oft liest. Andernords mags anders sein, hier ist es nicht so.