Parkplatz für Motorräder mit / ohne Beiwagen und saisonal

Um den Bogen zu den Krafträdern wieder zu bekommen: Es gab Zeiten, da haben Motorradfahrer ihre Motorräder einfach auf dem Gehweg geparkt. Da wo die Gehwege breit genug waren und niemand behindert wurde. Aber ja, das war nicht erlaubt! Also kamen Städte auf die Idee, an die auf dem Gehweg parkenden Motorräder Knöllchen zu verteilen. Das gefiel den Motorradfahrern natürlich nicht. Also haben sie sich organisiert und verabredet, an einem Samstag Vormittag bei schönstem Einkaufsbummelwetter ganz früh morgens in die Städte zu fahren und ihre Motorräder ganz legal und vorschriftsmäßig zu parken. Immer genau ein Motorrad auf einem gekennzeichneten Parkplatz. Genau so, wie es sich gehört. Parkuhren wurden natürlich bezahlt. Leider waren dann kaum noch Parkplätze für Autofahrer frei. Nach solchen Aktionen wurde das Abstellen von Motorrädern auf den Gehwegen - natürlich nur da, wo niemand behindert wird - in den meisten Städten zumindest wieder geduldet. Also es wurde keine Köllchen mehr verteilt. Und manchmal wurden auch extra Motorradparkplätze geschaffen.

das wollte ich auch gerade schreiben: durch die Kraftradkennzeichnung der Straßenmarkierung gilt die zeitliche Beschränkung ganzjährig (vermutlich)

Witzle gmacht ? :roll_eyes:
Ein ehemaliger Motorradfahrer. :rage:

Hat leider nicht überall geklappt. Wo stand Dein Motorrad?

Warum ? :roll_eyes:

Yo, aber das sind ja zum Glück nur 3, dazwischen kannst Du dann Dein Auto abstellen … :smiley:

Nachtrag: Gemäß den Straßenverkehrsordnungen (§ 39 Abs. 7 und 8 StVO) weist ein Sonderzeichen/Piktogramm auf der Fahrbahn auf ein entsprechendes Verkehrszeichen hin, eine alleinstehende Verwendung ist nicht zulässig. Das kann man so auslegen, dass die auf die Parkfläche gemalten Motorradpiktogramme lediglich auf das mittlere Schild hinweisen, welches wiederum durch das unterste Schild in seiner Wirksamkeit zeitlich beschränkt wird … :sunglasses:

Also dann:


amenity=parking
vehicle:conditional=no @ (Apr-Oct)
motorcycle:conditional=yes @ (Apr-Oct)

Aber müsste dann jetzt auch noch das mit Mofa und Moped ergänzt werden oder nicht?

moped:conditional=yes @ (Apr-Oct)
mofa:conditional=yes @ (Apr-Oct)

Der separate Hinweis auf Mofas und Mopeds ist hier vielleicht nicht zwingend erforderlich, aber sachlich auf jeden Fall korrekt.

Ok, dann habe ich es so mal gemacht. Danke.

Nein und Nein.

geht das auch etwas weniger kryptisch?

Parkflächen sind nicht Teil der Fahrbahn würde ich denken?

Ja, bspw.:
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=851086#p851086
und
https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=851090#p851090

Markierungen sind alle Arten von Linien einschl. Warte- und Haltelinien, Vorankündigungs- und Richtungspfeile sowie Zebrastreifen, Sperrflächen und Parkflächenmarkierungen (siehe StVO Anlage 2 Abschnitt 9 sowie Anlage 3 Abschnitt 8). Die Aufzählungen in den StVO-Anlagen sind abschließend.

Das auf dem Asphalt angebrachte Sinnbild “Krafträder” ist selbst kein Verkehrszeichen, sondern “nur” ein Hinweis auf das Verkehrszeichen. Insofern es die Regelung nicht vollständig wiedergibt ist das nicht von Belang, es gilt ausschließlich das aufgestellte Schild.

Fazit: den vermeintlichen Widerspruch gibt es nicht. Die Beschränkung auf Krafträder gilt nur von April bis Oktober.

d.h. April bis Oktober dürfen da nur Mofas bis Motorräder parken, im Winter auch Fahrräder, PKW, LKW und Busse?

Ja, aber soweit waren wir schon in Beitrag #2

Da motorcycle, moped und mofa dort das ganze Jahr parken dürfen, hätte ich bei den Tags auf conditional verzichtet und lediglich yes gesetzt. Ansonsten verstehe ich das Schild ebenfalls so, Zweiräder dürfen dort das ganze Jahr parken, alle anderen nur von Oktober bis April.

viele Grüße

Eifelkobold

wie oben festgestellt, der Paragraph 39 Abs. 3 bestimmt, dass auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind, und dass sie sich jeweils auf das darüberliegende Verkehrszeichen beziehen.
z.B. https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2639.htm

Nach der Lesart ist das ein Motorradparkplatz von April bis Oktober, aber im Rest der Zeit ist es gar kein Parkplatz, zumindest kein explizit ausgewiesener, oder?
Wenn irgendwo ein Tempolimit 80 ist, und darunter ein Zusatzschild LKW, und darunter Mo-Fr 5-23h, dann bedeutet das ja auch nicht dass das Schild in der restlichen Zeit auch PKW betrifft.

Mal noch ein anderer Gedanke: wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen wie z.B. 60 oder 80 auf der Autobahn den Zusatz „Luftreinhaltung“ haben, dann gilt die Begrenzung offenbar nicht für Elektrofahrzeuge, oder?

Es lässt Dir keine Ruhe, oder … :smiley:

Nein, es ist kein Motorradparkplatz, sondern ein öffentlicher Parkplatz für alle zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge, der zwar zunächst auf Motorräder (und alles, was laut StVO dazu gehört) beschränkt ist, aber eben nur für einen bestimmten Zeitraum. Außerhalb dieses Zeitraumes wird daraus kein Parkverbotsplatz, sondern es bleibt ein öffentlicher Parkplatz ohne Beschränkung auf Motorräder.

Der Unterschied zu Deinem Beispiel Tempolimit liegt darin, dass das Parkplatzschild eine audrückliche Genehmigung darstellt, keine Beschränkung wie das Schild 80.

Auf einer Landstraße darf jeder, dessen Fahrzeug dafür zugelassen ist, 100 fahren. Man könnte sich also ein virtuelles blaues Schild mit einer weißen 100 als Genehmigung dort vorstellen. Erste Einschränkung ist 80. Die wiederum ist eingeschränkt auf LKW. Und diese Beschränkung begrenzt auf Mo-Fr 5-23 Uhr. Außerhalb dieses Zeitraumes dürfen also auch LKW (wenn man sich ausschließlich an der Beschilderung orientiert und die generelle Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für LKW ignoriert) schneller als 80 fahren, genauer gesagt 100. Das virtuelle blaue Genehmigungsschild 100 behält also auch in diesem Beispiel seine Gültigkeit.

Das ließe sich im Detail mit den Nummern der Verkehrszeichen und den §§ der StVO untermauern, aber auch von der Logik her ist diese Beschilderungsstruktur schlüssig.

Das könnte man durchaus so verstehen, sollte aber in Anbetracht dieser Gerichtsurteile davon Abstand nehmen:

die drehen sich das auch hin, wie sie wollen. Wenn ein Zusatzschild “Schule” dabeisteht, dann gilt das Schild nur wenn Schule ist*, aber wenn sie die Geschwindigkeit vorgeblich zur Luftreinhaltung senken und man die Luft gar nicht verschmutzt wenn man schneller fährt ist das egal :open_mouth:

Andererseits, wen wundert es beim OLG Stuttgart, 1998 hatte Mercedes noch gar keine Elektroautos im Verkauf :wink:

Beim Schneeflockenschild haben die Richter entschieden, es sei “entbehrlich”, (also im Prinzip Verschwendung von Steuergeldern https://www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/1649.htm

Für mich sieht es so aus als käme es drauf an, ob man einen Richter fragt der selbst eher restriktivere Geschwindigkeitsbegrenzungen befürwortet oder eben nicht.