Laut StVo sind mit Zeichen 314 gekennzeichnete Parkplätze sind nicht für eine bestimmte Verkehrsart reserviert. Es dürfen also alle Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen,
Motorräder,
Mopeds,
Mofas,
elektrisch betriebene Fahrzeuge,
Busse,
Lastkraftwagen,
Fahrräder,
E-Bikes
Wohnmobile
Fuhrwerke
dort parken, vorausgesetzt, sie passen auf die als Parkplatz ausgewiesene Fläche drauf.
Du kannst also Dein Rennrad ruhigen Gewissens auf eine der begehrten Parkplätze an der Peripherie der Innenstadt von Whereever parken, darfst Dich allerdings nicht wundern, wenn bei Deiner Rückkehr Dein Radl irgendwo im Rinnstein liegt und ein fetter SUV halb drauf steht …
Um den Bogen zu den Krafträdern wieder zu bekommen: Es gab Zeiten, da haben Motorradfahrer ihre Motorräder einfach auf dem Gehweg geparkt. Da wo die Gehwege breit genug waren und niemand behindert wurde. Aber ja, das war nicht erlaubt! Also kamen Städte auf die Idee, an die auf dem Gehweg parkenden Motorräder Knöllchen zu verteilen. Das gefiel den Motorradfahrern natürlich nicht. Also haben sie sich organisiert und verabredet, an einem Samstag Vormittag bei schönstem Einkaufsbummelwetter ganz früh morgens in die Städte zu fahren und ihre Motorräder ganz legal und vorschriftsmäßig zu parken. Immer genau ein Motorrad auf einem gekennzeichneten Parkplatz. Genau so, wie es sich gehört. Parkuhren wurden natürlich bezahlt. Leider waren dann kaum noch Parkplätze für Autofahrer frei. Nach solchen Aktionen wurde das Abstellen von Motorrädern auf den Gehwegen - natürlich nur da, wo niemand behindert wird - in den meisten Städten zumindest wieder geduldet. Also es wurde keine Köllchen mehr verteilt. Und manchmal wurden auch extra Motorradparkplätze geschaffen.
Yo, aber das sind ja zum Glück nur 3, dazwischen kannst Du dann Dein Auto abstellen …
Nachtrag: Gemäß den Straßenverkehrsordnungen (§ 39 Abs. 7 und 8 StVO) weist ein Sonderzeichen/Piktogramm auf der Fahrbahn auf ein entsprechendes Verkehrszeichen hin, eine alleinstehende Verwendung ist nicht zulässig. Das kann man so auslegen, dass die auf die Parkfläche gemalten Motorradpiktogramme lediglich auf das mittlere Schild hinweisen, welches wiederum durch das unterste Schild in seiner Wirksamkeit zeitlich beschränkt wird …
Markierungen sind alle Arten von Linien einschl. Warte- und Haltelinien, Vorankündigungs- und Richtungspfeile sowie Zebrastreifen, Sperrflächen und Parkflächenmarkierungen (siehe StVO Anlage 2 Abschnitt 9 sowie Anlage 3 Abschnitt 8). Die Aufzählungen in den StVO-Anlagen sind abschließend.
Das auf dem Asphalt angebrachte Sinnbild “Krafträder” ist selbst kein Verkehrszeichen, sondern “nur” ein Hinweis auf das Verkehrszeichen. Insofern es die Regelung nicht vollständig wiedergibt ist das nicht von Belang, es gilt ausschließlich das aufgestellte Schild.
Fazit: den vermeintlichen Widerspruch gibt es nicht. Die Beschränkung auf Krafträder gilt nur von April bis Oktober.
Da motorcycle, moped und mofa dort das ganze Jahr parken dürfen, hätte ich bei den Tags auf conditional verzichtet und lediglich yes gesetzt. Ansonsten verstehe ich das Schild ebenfalls so, Zweiräder dürfen dort das ganze Jahr parken, alle anderen nur von Oktober bis April.
Nach der Lesart ist das ein Motorradparkplatz von April bis Oktober, aber im Rest der Zeit ist es gar kein Parkplatz, zumindest kein explizit ausgewiesener, oder?
Wenn irgendwo ein Tempolimit 80 ist, und darunter ein Zusatzschild LKW, und darunter Mo-Fr 5-23h, dann bedeutet das ja auch nicht dass das Schild in der restlichen Zeit auch PKW betrifft.
Mal noch ein anderer Gedanke: wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen wie z.B. 60 oder 80 auf der Autobahn den Zusatz „Luftreinhaltung“ haben, dann gilt die Begrenzung offenbar nicht für Elektrofahrzeuge, oder?