Parkplatz für Motorräder mit / ohne Beiwagen und saisonal

Vor einigen Wochen gab es hier schon einmal eine Diskussion, wie man solche Multibeschilderung deuten muss, soll, kann, darf. Ich weiß aber nicht mehr ob es eine einvernehmlich Abschlussmeinung gab.

Ich gehe immer so vor:
Unsere (lateinische) Schrift lesen wir von links nach rechts und von oben nach unten. Also oben ist das Schild mit seinen Rechten und Pflichten. Jedes Schild darunter beschränkt oder erweitert alles Vorgehende.

Parkplatz
für Motorräder (mit Beiwagen) VZ 1022-12
von April bis Oktober
(der Rest ist doppelt gemoppelt, da schon durch VZ 1022-12 festgelegt)

Also von April bis Oktober dürfen hier Motorräder (mit Beiwagen), Mopeds und Mofas abgestellt werden. Von November bis März gilt diese Schilderkombination nicht.

:slight_smile:

+1 :slight_smile:

Es gibt trotzdem 2 Deutungsoptionen. Wenn man die Kombination in der von Dir zitierten Reihenfolge liest, heisst es

  1. Es ist ein Parkplatz
  2. Parken nur für Motorräder (mit Beiwagen oder ohne)
  3. Für Motorräder nur von April bis Oktober

D.h., von November bis März darf niemand dort parken, weil die Einschränkung 2 gültig bleibt und 3. das für diesem Zeitraum aber ausschließt.

Ich vermute aber mal, das diese etwas wirre Schilderkombination in Wirklichkeit bedeuten soll, dass von April bis Oktober dort ausschließlich Motorräder parken dürfen, von November bis März alle Fahrzeuge.

Korrekt taggen kann man natürlich erst, wenn man sich entschieden hat, was dort gelten soll … :smiley:

Sehe ich auch so - Verkehrszeichen sind von oben nach unten zu “lesen” und ein darunter angebrachtes Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das vorherige (unmittelbar darüber angebrachte) Zeichen.

Als wie bereits mehrfach ausgeführt:

  • Verkehrszeichen 314 (Parken): Ge- oder Verbot
  1. Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.
  2. a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, … beschränkt sein.
  • Zusatzzeichen 1010-62 Krafträder
    Dies ist ein ZZ zu VZ 314 (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO), lfd. Nr. 7 (siehe vorstehend unter 2. a))
    Bedeutung des Sinnbildes gem. 39 Abs. 7 StVO: “Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas”
    Damit ist das Parken auf Krafträder beschränkt, was aber mit Beiwagen usw. bereits lt. Verordnung einschließt.

  • das unterste Zusatzzeichen ist eine zeitliche Einschränkung, in welcher Zeit das vorstehende ZZ 1010-62 gilt, also von April bis Oktober. Außerhalb dieses Zeitraumes gilt die Beschränkung auf diese Fahrzeugart nicht.
    Der Text “Krafträder auch mit Beiwagen” ist nur eine textliche Klarstellung, was das Sinnbild ohnehin aussagt. Also für Menschen, die ihren Führerschein im Lotto gewonnen haben. :wink:

vehicle:conditional=no @ (Apr-Oct)
motorcycle:conditional=yes @ (Apr-Oct)

Meines Erachtens nein. Für diese Deutung müssten die beiden Einschränkungen (Fahrzeugart und Dauer) auf einem gemeinsamen Zusatzschild stehen. Nur dann ist die UND-Bedingung gültig.

Du liest: das Parken ist nur Motorrädern erlaubt und diese Erlaubnis gilt nur von April bis Oktober - außerhalb dieser Zeit ist kein Parken erlaubt.

Richtig nach dem Gesetzestext formuliert ist das Parken auf Krafträder beschränkt und die **Beschränkung **gilt nur von April bis Oktober. Im Umkehrschluss gilt von November bis März keine Beschränkung auf Krafträder, das Parken ist daher allen Fahrzeugen erlaubt.

PS: in der Saison dürfen dort auch keine Fahrräder geparkt werden. :wink:

Ergänzung “Du liest …”

Du hast auf jeden Fall Recht, meine erste Deutungsoption war auch nicht wirklich ernst gemeint und die zweite deckt sich mit Deiner natürlich fachlich wesentlich kompetenter dargestellten Beurteilung :slight_smile: , daher von meiner Seite für

eine +1 !

So kann man es auch interpretieren.

Aber wie müsste nach Deiner Interpretation die Beschilderung sein, damit folgendes gilt:

Von April bis Oktober dürfen hier nur motorisierte Zweiräder abgestellt werden, von November bis März ist es kein Parkplatz.

Siene Beitrag #5

Mit UND-Bedingung meine ich: nur für Krafträder UND nur von April bis Oktober

Abgesehen davon habe ich mal interpretiert, was Du möglicherweise meinst, weil

sind wiederum anders definiert und eine Beschränkung auf motorisierte Zweiräder (ZZ 1010-63 Mofa und 1010-65 E-Bike) schließt die größeren Krafträder wiederum aus, wogegen Krafträder (ZZ 1010-62) die kleineren Mofas wieder einschließt

… gelöscht, hat sich durch nahezu gleichlautenden Beitrag #8 erledigt … (zeitliche Überschneidung der Beiträge).

Andere Möglichkeit: längliche blaue Parkplatzschilder, auf denen unter dem P das Sinnbild für Krafträder direkt (weiß auf blau) abgebildet ist und darunter Zusatzschild “Apr-Okt”
Das ist bei Schilderdiensten käuflich erwerbbar aber nicht StVO-konform!
(gab es aber vielleicht früher einmal als offizielles VZ)

Öhm, verstehe die Interpretationen hier nicht.

Ich interpretiere da einen reinen Motorradparkplatz

  • wo April bis Oktober AUCH Motorräder mit Beiwagen parken dürfen.

Ein Viertel offtopic hier: wie ist die rechtliche Lage für das Parken von Fahrrädern, darf man die auf Stellplätzen parken, deren markierte Stellplatzfläche auch für einen PKW ausreichen würde, aber deren Benutzung nicht durch Zusatzzeichen PKW beschränkt wird?

Ich glaube dafür solltes 'nen eigenen Thread geben, wo’s beim Topic hier schon keine Einigkeit gibt.

Die von Mammi71 dargelegte Interpretation ist m.E. absolut korrekt.

Das Zusatzzeichen 1010-62 (stilisiertes Motorrad) bedeutet laut StVO “Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas” - da sind die Beiwagen also bereits enthalten.

Der Text “Krafträder auch mit Beiwagen” auf dem untersten Schild ist also nur ein Duplikat des mittleren ZZ 1010-62. Als wirksamer Bestandteil bleibt lediglich die zeitliche Einschränkung “April bis Oktober” übrig, die die Wirksamkeit des mittleren Zeichens auf diesen Zeitraum beschränkt.

Alles andere würde auch keinen echten Sinn machen. Hier ist ein Parkplatz an einer vermutlich von Motorradfahrern stark frequentierten Strecke, der in der Motorradsaison von April bis Oktober für eben diese Fahrzeuge reserviert ist. Im Winter darf jeder da parken.

Laut StVo sind mit Zeichen 314 gekennzeichnete Parkplätze sind nicht für eine bestimmte Verkehrsart reserviert. Es dürfen also alle Fahrzeuge, z.B. Personenkraftwagen,
Motorräder,
Mopeds,
Mofas,
elektrisch betriebene Fahrzeuge,
Busse,
Lastkraftwagen,
Fahrräder,
E-Bikes
Wohnmobile
Fuhrwerke
dort parken, vorausgesetzt, sie passen auf die als Parkplatz ausgewiesene Fläche drauf.

Du kannst also Dein Rennrad ruhigen Gewissens auf eine der begehrten Parkplätze an der Peripherie der Innenstadt von Whereever parken, darfst Dich allerdings nicht wundern, wenn bei Deiner Rückkehr Dein Radl irgendwo im Rinnstein liegt und ein fetter SUV halb drauf steht … :smiley:

Ich bezweifle, dass der Aufsteller des Schildes das weiss. (Ich wusste es bis eben in dieser Deutlichkeit auch nicht.)

Aus Saison-sicht sinnig und logisch.
Die aufgemalten Motorrad-Icons auf dem Asphalt sind allerdings auch im Winter dort.

Um den Bogen zu den Krafträdern wieder zu bekommen: Es gab Zeiten, da haben Motorradfahrer ihre Motorräder einfach auf dem Gehweg geparkt. Da wo die Gehwege breit genug waren und niemand behindert wurde. Aber ja, das war nicht erlaubt! Also kamen Städte auf die Idee, an die auf dem Gehweg parkenden Motorräder Knöllchen zu verteilen. Das gefiel den Motorradfahrern natürlich nicht. Also haben sie sich organisiert und verabredet, an einem Samstag Vormittag bei schönstem Einkaufsbummelwetter ganz früh morgens in die Städte zu fahren und ihre Motorräder ganz legal und vorschriftsmäßig zu parken. Immer genau ein Motorrad auf einem gekennzeichneten Parkplatz. Genau so, wie es sich gehört. Parkuhren wurden natürlich bezahlt. Leider waren dann kaum noch Parkplätze für Autofahrer frei. Nach solchen Aktionen wurde das Abstellen von Motorrädern auf den Gehwegen - natürlich nur da, wo niemand behindert wird - in den meisten Städten zumindest wieder geduldet. Also es wurde keine Köllchen mehr verteilt. Und manchmal wurden auch extra Motorradparkplätze geschaffen.

das wollte ich auch gerade schreiben: durch die Kraftradkennzeichnung der Straßenmarkierung gilt die zeitliche Beschränkung ganzjährig (vermutlich)

Witzle gmacht ? :roll_eyes:
Ein ehemaliger Motorradfahrer. :rage:

Hat leider nicht überall geklappt. Wo stand Dein Motorrad?

Warum ? :roll_eyes: