Schutz- oder Schongebiete mit Betretungseinschränkungen

Hi Hungerburg,

Wie würdest du das Beispiel Nr. 3 unter https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Betretungsverbote_f%C3%BCr_Gebiete_im_Winter#Beispiele mit deinen Tags taggen? Das wäre ein Beispiel, wo es auch im Sommer Einschränkungen gibt.

Ich weiß, diesen Tread von Anfang an durchzulesen ist recht mühselig, aber wenn Du Dir die Zeit nimmst, würdest du sehen, warum das bisherige Tagging so entstanden ist, so wurde z.B. im Laufe dieses Forumthreads von mehreren Mappern die Notwendigkeit (siehe #117, #120 usw.) geäußert, dass die Einschränkungen für die Fläche außerhalb der Wege UND die Einschränkungen für die Wege an der Fläche getaggt werden können. In die Richtung ging, denke ich, SpaLeos …Und zwei mal der gleiche Key geht ja nicht….

Grüße
Andreas

Hallo Andreas, ich würds, wie schon angedeutet, machen wies im Wiki zu https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Conditional_restrictions steht:

access=only_track_use
access:conditional=no @ (Dec 1-May 31)

Den Validator Fehler mit “unbekannter Wert für Schlüssel” kann ich besser vertreten als den mit Kauderwelsch, aus einem Syntaxfehler heraus wohl.

Neugierig bin ich aber am jetzt noch, was Arminus meint - der muss ja den Parser produzieren :slight_smile:

Nein, aber mehrere Werte mit Semikolon getrennt:


access:conditional=forestry @ (Apr 16-Apr 30,Nov 16-Nov 30); no @ (Jan 1-May 1,Dec)

Das ist doch im Ende die gleiche Warnung, dass hier ein unbekannter Wert verwendet wird. :conditional sind nur schwieriger auszuwerten und vielleicht könnte auch der Wert in der Warnung angezeigt werden.

Der Strichpunkt macht aus dem Wert eine Werteliste; Ich würds verstehen, wenn Auswerter das nicht mögen, wenn im Vorhinein nicht klar ist, ob da eine 1:1 oder eine 1:N Beziehung auf einen zukommt. Deshalb hab ich etwas angeführt, von dem ich ausgehe, dass es von Leuten mit Sachverstand erstellt worden ist.

Und ja, JOSM könnte anstatt “Falsche Syntax im Schlüssel” auch “unbekannter Unter-Schlüssel: Soundso” melden - also das, was zwischen prefix und suffix steckt herauspicken. Und natürlich gehört dann auch die Syntax vom conditional Konstrukt neu definiert, so daneben ist die Warnung nun auch wieder nicht, weil der Doppelpunkt in der Syntax vom conditional nicht das meint, was er auf der Sondergebiete Seite meint. Die heißt wohl nicht zu unrecht so.

Daher steht über der Sonderflächen-Tabelle dieser Satz:
*
“Der protection_title ist eine OSM-interne Festlegung und ergibt sich (anders als bei den Schutzgebieten oben) nicht aus dem Naturschutzrecht.”*
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:protection_title#Sonderfl.C3.A4chen

Wenn jeder in der den protection_title schreibt was er so denkt, statt sich an gemeinsam erarbeitete Festlegungen zu halten, ist der Tag unauswertbar und wertlos.

Mir ist offen gestanden unklar, was Du überhaupt letztendlich hier in dieser Disk erreichen möchtest, kannst Du das vielleicht mal erläutern?

Ich finde einfach nur gut, was Arminus macht, Schutz- und Schongebiete kartografisch aufbereiten. Deshalb hab ich überlegt, die deutschen Regeln auf Österreich anzuwenden. Meine Probleme damit sind oben beschrieben.

Dann würde ich dir raten, dies einfach mal entsprechend der Festlegungen zu machen statt (sorry!) rumzumosern.

Nochmal in aller Ausführlichkeit zu deinem conditional-“Problem”:
Es besteht überhaupt kein Grund, sich 1:1 an Vorgaben zu halten, die hier ohnehin nicht wirklich passen.

Bei einem klassischen OSM-Objekt mit Einschränkungen, wie Gebäude oder Weg, ist man gut beraten sich ganz genau an die Vorgaben zu halten.

Bei einer Schutzgebietsfläche mit Wegegebot sieht die Sache systematisch anders aus,
weil die Conditional restrictions ja ohnehin gar nicht für die gesamte Fläche gelten - nämlich nicht für das Entscheidende, die Wege.
Es ist ein reiner (interner) Schutzgebiets-Sortier- und Auswertungsschlüssel, der einzig und nur für diesen Kontext gemacht und gedacht ist.

Momentan steht über der Sonderflächen-Tabelle:
“Die Festlegung einer flächenbezogenen Zugangsbeschränkung erfolgt über einen zusätzlichen access=-Tag (wenn ganzjährig) bzw. über DE:Conditional restrictions (wenn saisonal), …"
würde es dir weiterhelfen, wenn ich dies ändere in:
"Die Festlegung einer flächenbezogenen Zugangsbeschränkung erfolgt über einen zusätzlichen access=
-Tag (wenn ganzjährig) bzw. angelehnt an DE:Conditional restrictions (wenn saisonal), …”
?

Hallo zusammen,

weil es inhaltlich hier hingehört…

Unser Amtsblatt Nummer 4 2022:

-Allgemeinverfügung zur zeitlich befristeten Sperrung von Wegen innerhalb des Naturschutzgebietes „Innerer Unterspreewald"

Teilweise ist das bereits eingepflegt, z.B. https://www.openstreetmap.org/way/181334969#map=15/52.0113/13.8587&layers=N,
ist aber eine gute Grundlage, das anzupassen (Anpassen des Zeitraums und weitere Wege). Ich denke, die vorhandene Beschilderung vor Ort wird auch angepasst werden.

Sven

Jetzt weiss ich als Nutzer warum ich nicht mehr über die Elddeichbrücken komme, sondern mit dem Rad , in der Planung, über China fahren muss…

Nehmt es mir Übel oder nicht aber Zugang oder nicht ist in Naturschutzgebieten ausgeschildert und auf den meisten Wegen sind jene auch frei zugänglich, solange man den Weg nicht verlässt.

Was ihr da also vorhabt erschwert die eigene Planung nicht unerheblich und dann wendet man sich anderen Projekten zu.

Wünschenswerter wären genaue Angaben zum Betreten von Truppenübungsplätzen!!! Hier gibt es Bereiche wo das betreten strafbar ist. Zumal ich in der Lüneburger Heide sogar im Wandermodus auf der Panzerstraße wandern oder Radfahren könnte… :coffin: ?

PS: Wie kann man bei der Planung oder nachträglichen GPX Ergänzung solche unzugänglichkeiten umgehen?

@JamesBont: Vielleicht beschreibst Du Dein Anliegen besser in einem eigenen Beitrag, als ein Thema aus 2019 zu kapern, was mutmaßlich überhaupt nichts damit zu tun hat. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gern die offenen Fragen beantworten, die man Dir in Deinen anderen beiden Beiträgen gestellt hat.

Ich hab immer so etwas eine Unklarheit im Kopf, wie eine datentechniche Erfassung eines NSG mit Totalreservaten aussieht, vor allem, wie man dieses erfasst, um im Nachhinein nur dieses NSG mit seinen, direkt laut Verordnung zu diesem NSG gehörenden Totalreservatsflächen abfragen zu können.

Auf dererlei Fälle stößt man ja aller Orten. Ich hatte mal in Erwägung gezogen, solche, per Verordnung definierte Totalreservate in der Relation mit der Rolle “subarea” zu versehen. Das liegt mir da am nahesten…

Gibt es da weitere Ideen?

Sven

Ich greife diesen Thread noch einmal auf, um mich nach dem Mapping von Biosphärenreservaten zu erkundigen:

  • Laut Wiki sollen nur die Pufferzone mit pc=98 ausgestattet werden. Ein solches Mapping existiert in Deutschland nicht, jedenfalls konnte ich in keinem der 12 erfassten Biosphärenreservate eine gemappte Pufferzone finden.

  • Die 12 erfassten Biosphärenreservate haben die folgenden protect_classes: 6x 98, 4x 5, 1x 4 und 1x keine.

Könnten wir uns darauf einigen, Biosphärenreservate mit pc=98 zu erfassen und dies auch so im Wiki festhalten? Da es, wie erwähnt, keine Pufferzonen mit pc=98 gibt, führt dies auch zu keinerlei Widersprüchen.

1 Like

Ja! Für mich definitiv! Danke!

Gutes Thema…!

Ich habe hier im Spreewald in der letzten Zeit alle tangierenden administrativen Grenzen nach den hier in Brandenburg verfügbaren Daten (z.B. Gemeinden, Ortsteile, Gemarkungen) lagekorrigiert (=persönliche “Monatsaufgabe”) und ich arbeite mich nun nach gut 8 Jahren erneut durch die Rechtslage meines heimatlichen Spreewaldes…

Diese “Pufferzonen” sind da nicht festgelegt… Ferstgelegt ist die Außengrenze, sind die NSG’s und deren Totalresevate. Ich kenne und habe hier zwar auch die Grenzen der Pufferzonen, sind aber Altdaten (>20 Jahre alt) und ich kenne hier keine öffentliche Quelle oder rechtliche Bindung.

Sven

Für mich als Laie: Worum handelt es sich bei diesen (hier nicht vorhandenen) Pufferzonen?


Gerne.

Pufferzonen = Pflegezonen umgeben die Kerngebiete, die den höchsten Schutzstatus genießen (in osm pc=1). Hier werden die drei Zonen erklärt:

Und hier die dazugehörige Karte

In osm sind (abgesehen von den Kernzonen) nur die gesamten Entwicklungszonen als Biosphärenreservate erfasst.

Für die Allgemeinheit von Bedeutung und OTG sichtbar sind im wesentlichen die Kernzonen - da gibt es Betretungsverbote, aufgelassene und erlaubte Wege.
Die Pflegezonen drumherum interessieren nur die Förster und Landwirte, da gibt es Einschränkungen für sie.
Die Entwicklungszonen haben de facto nur Bedeutung fürs Marketing. Ihre Grenzen stehen in den bunten Plänen und OTG dort die schönen Schilder am Straßenrand.
Für OSM sind mMn die Kernzonen Pflicht, die Entwicklungszonen Kür und auf die Pflegezonen kann man verzichten.

… das ist so auch meine Denkrichtung, und daraus ergab sich auch das, was gegenwärtig in der DE-Dokumentation bzgl. Biosphärenreservaten steht.
Das ist aber für mich durchaus diskutabel.
[und imho ein eigenes Thema wert]

@limes11
wenn ich dich richtig verstehe, dann geht es dir um die Gesamtumfahrung incl. aller Zonen, bzw. inkludierten Schutzgebiete - analog zu den Naturparks in D?
[bzgl. “die Kerngebiete, die den höchsten Schutzstatus genießen (in osm pc=1)” - würde spontan anzweifeln, dass alle Biosphärenreservats-Kernzonen in D wirklich pc=1 sind ggf. auch “nur” pc=4=Naturschutzgebiet]

Ich hab bei mir im Spreewald nochmal geschaut.

Außengrenze

  1. Schutzzone I: Kernzone = Totalteservate
  2. Schutzzone II: Pflege- und Entwicklungszone = Naturschutzgebiete
  3. Schutzzone III: Zone der harmonischen Kulturlandschaft
  4. Schutzzone IV: Regenerierungszone

Kernzonen liegen innerhalb der NSG’s
Bis auf die Schutzzone III haben alle eine textliche Grenzbeschreibung. Schutzzone III ist alles, was nicht Schutzzone IV ist.
Darüberhinaus gibt es Neuausweisungen von NSG’s als “Naturentwicklungsgebiete”, die den Kernzonen zuzurechnen, aber eigenständige NSG’s über bestehende NSG’s sind.

Diese Zonen III und IV haben für mich ähnlichen Charakter wie Zonierungen bei NSG’s, dei denen mit Zonen z.B. unterschiedliche Nutzungsvorgaben gemacht werden. Aber so ein richtiges Konzept für solche Zonierungen der Bewirtschaftungsarten haben wir nicht, oder?

Für mich ergibt sich als Pflicht: Außengrenze, Schutzzone I und Schutzzone II. Pflichtaufgabe für den Spreewald längst erledigt).

Sven

Wenn dies die Außengrenze/Gesamtumfahrung ist
Relation: ‪Spreewald‬ (‪534268‬) | OpenStreetMap
sehe ich da kein Problem.
(zumindest ist die dortige pc=98 eher vetretbar als die gegenwärtige pc=5 bei den D-Naturparks)

Dein Zweifel ist gerechtfertigt. Für die Kernzonen des Biospärenreservats Bliesgau gilt “nur” ein Wegegebot und auf den Wegen sind motorgetriebene Fahrzeuge verboten, siehe https://www.biosphaere-bliesgau.eu/images/mediathek/Verordnung_neu.pdf