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#1 2021-11-19 13:13:05
- yves klein
- Member

- From: Kölle am Rhing
- Registered: 2018-10-17
- Posts: 57
Verbotsschild zum Thema Pilze
Hallo zusammen,
gestern sah ich beim Wandern ein unbekanntes rot-weißes Schild
https://de.share-your-photo.com/img/212bbfa43b.jpg
Was bedeutet es genau?
Sollte es getaggt werden?
Und wenn, dann wie?
Danke,
Yves
kleine ursache, Große Wirkung
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#2 2021-11-19 13:24:37
- FraukeLeo
- Member
- Registered: 2020-08-03
- Posts: 881
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage dürfte man Leuten das Pilzesammeln im Wald verbieten?
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#3 2021-11-19 13:32:37
- OSM_RogerWilco
- Member
- From: Heidekreis (Niedersachsen)
- Registered: 2019-08-27
- Posts: 1,235
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
In Schutzgebieten.
Wahrscheinlich ist dieses Schild aber genau so relevant wie diese "Hier-dürfen-Hunde-nicht-ihr-Geschäft-machen!"-Schilder.
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#4 2021-11-19 13:36:19
- Map_HeRo
- Member
- From: Hessisch Sibirien
- Registered: 2021-11-01
- Posts: 737
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Das Schild besagt eindeutig, dass der Eigentümer des Waldes (wenn es nicht von einem unbeteiligten Scherzbold aufgehangen wurde) nicht wünscht, dass dort Pilze gesammelt werden. Das ist absolut legitim und von den Besuchern zu berücksichtigen. Ein offizielles Verkehrsschild ist es definitv nicht, aber wer sich nicht dran hält, kann zur Kasse gebeten werden.
Obwohl das Sammeln von Pilzen ein weitverbreitetes Hobby ist, gibt es keine Keys, die z.B. auf ergiebige Pilzstandorte oder Verbote hinweisen. Lediglich ein Proposal, dass sich mit ganz speziellen Pilzkolonien befasst:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Pro … l%3Dfungus
Mittlerweile gibt es in vielen Wäldern Pilzsammelverbote (u.a. um die durch Trockenheit und Hitze gestressten Waldböden zu schonen). Die Schilder dazu sind im Normalfall selfmade. Taggen wäre daher m.E. schon sinnvoll, aber dafür wäre ein geeigneter Tag notwendig. Mir ist keiner bekannt.
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#5 2021-11-19 14:18:35
- SpaLeo
- Member
- From: Spandau
- Registered: 2018-02-03
- Posts: 285
- Website
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Taggen wäre daher m.E. schon sinnvoll, aber dafür wäre ein geeigneter Tag notwendig. Mir ist keiner bekannt.
Bis auf Betretungsverbote, Wegesperrungen und ganz vereinzelt Badeverbote werden bislang keinerlei weitere Regeln in Schutzgebieten erfasst.
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#6 2021-11-19 14:39:37
- GeorgFausB
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- From: Probstei, Schleswig-Holstein
- Registered: 2008-10-14
- Posts: 1,916
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Moin,
Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage dürfte man Leuten das Pilzesammeln im Wald verbieten?
auf der Rechtsgrundlage des Eigentums.
Ich könnte auch jährlich einen Weihnachtsbaum und mehrere Klafter Brennholz gebrauchen ...
Falls Du auf das freie Betreten des Waldes anspielst:
Es gibt ein allgemeines Betretungsrecht - mehr aber auch nicht.
Insbesondere nicht für weitergehende Eingriffe in die Natur.
Das es oft geduldet oder nicht verfolgt wird, ist eben rein "permissive".
Sorry - aber ich beschränke mich beim Mapping auf Angaben für Allgemeinnutzen - Pilzsammel-Routing ist mir da zu speziell? ![]()
Grüße
Georg
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#7 2021-11-19 15:22:22
- OSM_RogerWilco
- Member
- From: Heidekreis (Niedersachsen)
- Registered: 2019-08-27
- Posts: 1,235
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Sicher?
In geringen Mengen für den persönlichen Bedarf: Das ist der gemeinsame Nenner verschiedener bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen. So besagt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass jeder wild lebende Pilze pfleglich entnehmen und sich aneignen darf. In geringen Mengen zum eigenen Verbrauch, sagt die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Gleich oder ähnlich lautende Beschränkungen finden sich auch in den Naturschutz- bzw. Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer.
[...]
Wo darf man Pilze sammeln?Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln nur an Stellen erlaubt, die keinem Betretungsverbot unterliegen.
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#8 2021-11-19 15:30:15
- MitteloberrheinischerWaldameisenschreck
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- Registered: 2017-05-16
- Posts: 534
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Moin,
FraukeLeo wrote:Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage dürfte man Leuten das Pilzesammeln im Wald verbieten?
auf der Rechtsgrundlage des Eigentums.
Ich könnte auch jährlich einen Weihnachtsbaum und mehrere Klafter Brennholz gebrauchen ...
Das Klafter musste schon mit dürrem Zeugs zusammenlesen als Leseholz, das ist in vielen Landeswaldgesetzen explizit erlaubt (bspw. R-P) oder nicht verboten (was laut Wikipedia ausreicht). Was ähnliches würde vmtl. auch für Pilze für den Eigenbedarf gelten, ebenfalls in R-P explizit erlaubt. Den noch fest mit dem Boden verwachsenen Weihnachtsbaum musste dagegen stehen lassen, feier einfach etwas später, rund um den 6.1. stehen genug herrenlose auf den Straßen rum ...
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#9 2021-11-19 15:30:24
- FraukeLeo
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- Registered: 2020-08-03
- Posts: 881
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Ein Betretungsverbot schließt selbstredend ein Pilzsammelverbot ein, denn ich habe noch nie einen Pilzsammler gesehen, der wie Karlsson vom Dach in der Luft schwebend gepilzsammelt hat. Aber dann braucht man das Pilzsammelverbot nicht eigens zu beschildern. Es muss sich also um ein Waldstück handeln, das zwar betreten, aber nicht pilzreduziert werden darf. Das Sammeln geringer Mengen zum eigenen Bedarf ist, wie oben dargestellt, gesetzlich erlaubt.
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#10 2021-11-19 15:37:08
- MitteloberrheinischerWaldameisenschreck
- Member

- Registered: 2017-05-16
- Posts: 534
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Ein offizielles Verkehrsschild ist es definitv nicht,
Wäre es eins, dann müsste es "Ende des Verbots für Pilzsammelkörbe" heißen. Warum? Nun, weil Enden von Ge- und Verboten, wenn es definierte Enden gibt, mit Durchstreichungen arbeiten (Ende verkehrsberuhigter Bereich, Ende der Autobahn, Ende der Kraftfahrstr., Ortsende, ... sogar in Rot, Ende Vorfahrtstr., Ende Tempolimit, ENde Überholverbot, ... in grau), während die Verbotsschilder selbst stets ohne diagonalen Strich auskommen ... Ganz eindeutig: Ab hier darf man sammeln! ![]()
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#11 2021-11-19 15:44:48
- FraukeLeo
- Member
- Registered: 2020-08-03
- Posts: 881
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
während die Verbotsschilder selbst stets ohne diagonalen Strich auskommen
Eine etwas gewagte Behauptung! Die StVO ist nicht alles, Verbotszeichen für andere Kontexte sind woanders definiert und ebenso "offiziell".
Sogar die Straßenverkehrsordnung kennt ein Verbot mit Diagonalbalken, Zeichen 272.
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#12 2021-11-19 16:00:22
- Mammi71
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- Registered: 2018-06-25
- Posts: 2,624
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
während die Verbotsschilder selbst stets ohne diagonalen Strich auskommen
Absolute Halteverbote haben sogar zwei diagonale Striche in roter Farbe! ![]()
![]()
Last edited by Mammi71 (2021-11-19 16:03:41)
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#13 2021-11-19 16:04:24
- Mammi71
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- Registered: 2018-06-25
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Verbot mit Diagonalbalken, Zeichen 272
![]()
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#14 2021-11-19 16:07:45
- Mammi71
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- Registered: 2018-06-25
- Posts: 2,624
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Das Sammeln geringer Mengen zum eigenen Bedarf ist, wie oben dargestellt, gesetzlich erlaubt.
Wie bereits ebenfalls dargestellt, schließt das ein Verbot auf Basis des Privatrechts im Privatwald nicht aus. Naturschutzrecht und Eigentumsrecht sind zwei verschiedene Rechtsgebiete
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#15 2021-11-19 16:18:39
- SpaLeo
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- From: Spandau
- Registered: 2018-02-03
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Wie bereits ebenfalls dargestellt, schließt das ein Verbot auf Basis des Privatrechts im Privatwald nicht aus. Naturschutzrecht und Eigentumsrecht sind zwei verschiedene Rechtsgebiete
Aber genauso wie das Naturschutzrecht/Umweltrecht dir verbietet in deinem privaten Wald Müll ab zu laden kann das Naturschutzrecht auch anderen erlauben dein Grundstück zu nutzen.(Wie das beim Pilzesammeln konkret ist weiß ich jedoch nicht.)
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#16 2021-11-19 17:07:20
- Map_HeRo
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- From: Hessisch Sibirien
- Registered: 2021-11-01
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Ich muss meinen Beitrag von heute vormittag korrigieren, habe ähnliche Schilder selber schon gesehen und bin auch vom Recht am Eigentum ausgegangen. Für den Wald, also offiziell von den Landesbehörden als Wald ausgewiesene Flächen, gelten jedoch Sonderregeln, auch wenn er sich in Privatbesitz befindet. Da gelten dann neben Naturschutzgesetzen und Artenschutzverordnungen primär die Waldgesetze von Bund und Ländern, und die setzen das Recht am Eigentum teilweise ausser Kraft.
https://www.waldhilfe.de/rechte-und-pflichten/
Pflanzen und Pilze sammeln können per se diesen Gesetzen entsprechend nicht verboten werden, es sei denn, in Schutzgebieten. Da ist das zwar ohnehin gesetzlich verboten, aber allem Anschein nach halten sich speziell einige Pilzsammler nicht daran, so dass immer öfters zusätzlich explizite selbsterstellte Verbotsschilder aufgehängt werden. Ob die dann die erwünschte Wirkung haben, sei dahingestellt.
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#17 2021-11-19 18:47:12
- dieterdreist
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- From: Roma, Italia
- Registered: 2010-09-22
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
gestern sah ich beim Wandern ein unbekanntes rot-weißes Schild
https://de.share-your-photo.com/img/212bbfa43b.jpgWas bedeutet es genau?
dass man dort keine Pilzkörbe abstellen darf.
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#18 2021-11-19 19:18:53
- pyram
- Member
- Registered: 2012-06-16
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
dass man dort keine Pilzkörbe abstellen darf.
![]()
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#19 2021-11-19 19:26:42
- yves klein
- Member

- From: Kölle am Rhing
- Registered: 2018-10-17
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Jetzt bin ich froh, dass ich die Frage aufgeworfen habe. Auf vieles wäre ich gar nicht gekommen. Besonders eine lustige Bemerkung machte mir klar, wie abwegig das Schild an dieser Stelle ist:
einen Pilzsammler, der wie Karlsson vom Dach in der Luft schwebend gepilzsammelt hat.
Der Weg ist aber genau als Reitweg ausgewiesen und darf (in NRW) nur zum Reiten benutzt werden. Daher kann das Verbot nur an Reiter gerichtet sein. Es untersagt also Pilzsammeln beim Reiten. Vielleicht soll es Baumpilze schützen??
Auch Spaziergänger abseits der Wege können nicht gemeint sein, denn der umliegende Königsforst ist Naturschutzgebiet und darf sowieso überhaupt nicht betreten werden. Zudem verbietet das NSG den andernorts tolerierten "Handstrauß" von Blüten und Früchten komplett. Auch hätte das Schild gegen Querwaldein-Sammler nicht am Reitweg, sondern eher am Rande der Waldwege aufgestellt werden müssen.
Vielleicht tippt Map_HeRo richtig
wenn es nicht von einem unbeteiligten Scherzbold aufgehangen wurde
Ich werde mich mal bei den einschlägigen Akteuren umhören (Revierförster, Ordnungsämter, Nabu, Reitvereine, Kreisjägerschaft, Waldpaten, usw.).
Wenn nun Taggen für sowas unüblich ist und Tags auch nicht greifbar sind, werde ich dieses Kuriosum wohl am besten ignorieren. Wieder viel gelernt. Danke in die Runde!
kleine ursache, Große Wirkung
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#20 2021-11-19 21:12:49
- FraukeLeo
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Zudem verbietet das NSG den andernorts tolerierten "Handstrauß" von Blüten und Früchten komplett.
Man darf in einem NSG keine Pflanzen pflücken. Nur: Pilze sind keine Pflanzen ![]()
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#21 2021-11-20 00:00:11
- dieterdreist
- Member

- From: Roma, Italia
- Registered: 2010-09-22
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Man darf in einem NSG keine Pflanzen pflücken. Nur: Pilze sind keine Pflanzen
das weiß der Gesetzgeber auch und hat die Pilze extra aufgeführt ![]()
Last edited by dieterdreist (2021-11-20 00:00:34)
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#22 2021-11-20 12:41:41
- Map_HeRo
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- From: Hessisch Sibirien
- Registered: 2021-11-01
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
FraukeLeo wrote:Man darf in einem NSG keine Pflanzen pflücken. Nur: Pilze sind keine Pflanzen
das weiß der Gesetzgeber auch und hat die Pilze extra aufgeführt
Gilt auch Bären .. äh .. Beeren
.
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#23 2021-11-20 13:54:23
- MitteloberrheinischerWaldameisenschreck
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- Registered: 2017-05-16
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Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Eine etwas gewagte Behauptung! Die StVO ist nicht alles, Verbotszeichen für andere Kontexte sind woanders definiert und ebenso "offiziell".
Im Verkehrsraum akzeptiere ich nur die Logik der StVO und da ist ein Diagonalbalken ein Ende, insbesondere wenn man sich an das Design von StVO-Schildern anlehnt, von daher ist ...
... das Ende des Verbots, über rote Diagonalbalken zu hüpfen ...
Ja, bei diesem nachträglich in die StVO reingeflickten Schild hat man die bewährte bisherige StVO-Systematik durchbrochen, aber an Fehlern muss man sich ja nicht orientieren ... Die Niederlande machen's im Sinne der deutschen StVO richtig:![]()
... und in allen anderen Ländern hüpft man wenigstens nicht über den Balken, weil der Pfeil komplett dahinter (oder davor) ist ...
Last edited by MitteloberrheinischerWaldameisenschreck (2021-11-20 13:54:49)
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#24 2021-11-20 14:06:12
- FraukeLeo
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- Registered: 2020-08-03
- Posts: 881
Re: Verbotsschild zum Thema Pilze
Im Verkehrsraum akzeptiere ich nur die Logik der StVO
Wieso? Es gibt noch mehr Verbotszeichen, die genauso gelten. Und deren Interessenten werden sich nur wenig darum scheren, was du persönlich akzeptierst.
und da ist ein Diagonalbalken ein Ende
Ein Diagonalbalken aus dünnen parallelen grauen Strichen, ja. Ein roter bestimmt nicht. Abgesehen davon, dass der "Ende"-Balken von links unten nach rechts oben läuft und der Verbotsbalken von links oben nach rechts unten, falls man zufällig farbenblind ist. Da hat sich schon jemand was dabei gedacht.
insbesondere wenn man sich an das Design von StVO-Schildern anlehnt,
Das tut man hier ja nicht (wie du selbst anhand des dort unüblichen roten Diagonalbalkens festgestellt hast), sondern man nutzt das Design allgemeiner Verbotszeichen, die allgemein anerkannt und zum größten Teil sogar genormt sind.
Aber natürlich darfst du gern im Rauchverbot rauchen, weil du das entsprechende Schild als „Ende des Rauchverbots“ interpretierst. Ich weiß nur nicht, vor welchem Gericht du im Zweifelsfall damit durchkommen willst.
Last edited by FraukeLeo (2021-11-20 14:07:52)
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