Interessant. Ich habe in der Praxis oft genug mitbekommen, dass zwischen Ein- und Zweifamilienhäusern einerseits und Mehrfamilienhäusern andererseits unterschieden wird, dass ich auch davon ausging, dass es da auch eine rechtliche Unterscheidung gäbe. Ich habe gerade mal nachgeschaut (Google macht’s möglich) und konnte weder im Baugesetzbuch noch in der Baunutzungsverordnung was finden. (Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer habe ich mir mal geschenkt.) Das einzige, was ich gefunden habe, ist § 181 Abs. 2 BewG, aber das Baubewertungsgesetz (dass ich bis jetzt nicht mal kannte) würde ich nicht als Baurecht bezeichnen.
Ich habe schon mehrfach Bebauungspläne gesehen, wo maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen waren, aber das beruht auf § 9 Abs 1 Nr. 6 BauGB, wo nur von der “höchstzulässige[n] Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden” die Rede ist. Also könnten die Gemeinden genauso gut z. B. höchstens drei Wohnungen pro Gebäude zulassen. (Und ich habe bei weitem wiederum nicht genug Bebauungspläne gesehen, um sagen zu können, ob und wenn ja wie oft das vorkommt.)
Aber ich bin weder Jurist noch sonst wie vom Fach, daher kann es natürlich gut sein, dass ich was übersehen habe.
Ich merke, dass man bei OSM durchaus was lernen kann, und wenn es nur ist, dass man das eigene Viertelwissen zum Thema Baurecht zum Halbwissen erweitert.
für deutsche Städte wäre es sicherlich interessant, Gebäude schonmal grob nach Epochen einzuteilen auch ohne dass man die Details kennt, z.B.
vor Gründerzeit (z.B. bis 1850)
Gründerzeit bis 1. WK (1918)
Zwischenkriegszeit 1918-1945 (ok, der Name passt nur halb)
Nachkriegweiterhin wären in nächster Annäherung das Jahrzehnt interessant, zwanziger Jahre, fünfziger Jahre, 60er, 70er, 80er, 90er etc. Da muss man auch nicht der große Experte sein um das grob zu unterscheiden.
Alternativ oder parallel machen ggf. auch Stilepochen Sinn, vor allem bei herausragenden Bauten, z. B. Kirchen und öffentliche Bauten
Die Kriegsjahre habe ich mal mit reingenommen, könnte man auch noch extra machen.
Die Zeit vor 1850 oder auch 1870/71 (Reichsgründung) kann man natürlich auch noch vielfältig zerteilen, aber aus der Zeit gibt es keine große Masse, und das müsste man dann bei Bedarf nachholen. Vielleicht sind da andere Unterscheidungen auch den Leuten noch wichtiger, z.B. Fachwerk oder Mauerwerk . Das “was” haben wir ja schon prominent im Building-Wert (Stall oder Schloss)
Es tut mir Leid, aber ich sehe mich außer Stande, selbst so eine grobe Einschätzung vorzunehmen. Ich erkenne, dass manche Gebäude älter sind als andere, und bei einigen sehe ich, dass sie so modern sind, dass sie zumindest nach dem Krieg gebaut wurden. Aber das war es dann auch schon. Und wenn irgendwann mal die Fassade verkleidet, gedämmt oder sonst wie umgestaltet wurde, kann auch das täuschen. Wenn nicht gerade eine Jahreszahl dran steht, würde ich mich an keine Einschätzung wagen. (Und selbst Jahreszahlen müssen nicht immer stimmen, können sich auf Umbauten beziehen oder viel später irrtümlich oder absichtlich falsch angebracht worden sein.
Für Fachwerk gibt es wie ich gelesen habe building:material=timber_framing. Ich hoffe, das ist OK, ich habe es jetzt nämlich schon ein paar mal verwendet.