Komoot mappt nach Beschwerdeeingang?

Das Naturschutzgebiet erstreckt sich auf der gesamten Wald und Wasserfläche im Doverner Bruch.
siehe: http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HS_033
Der Karte kann man die Fläche des Naturschutzgebietes erkennen.

Die betroffenen Trampelpfade sind auf folgender Karte: https://www.openstreetmap.org/way/145778333#map=19/51.05607/6.25563
Der organgene Weg.
Die zwei Verästelungen, die vom orangenen Weg süd-westlich führen bis sie auf den Weg treffen, der nördlich über die östliche Brücke führt.
Der Weg der von Süd nach Nord westlich am Wasser entlang führt und dort über eine “Brücke” (ist in Wirklichkeit ein Damm) führt.

Diese “Wege” sind gerade mal breit genug für einen Menschen. Wenn hier ein Fahrradfahrer entgegen kommt, muss man vom Trampelpfad runter und das ist nun mal in einem Naturschutzgebiet nicht erlaubt. Auch für Wanderer nicht. (§ 59 Abs. 3 LNatschG)
Es hilft also nicht, wenn der Wanderer einen großen Schritt in den Wald rein macht um den Fahrradfahrer durchzulassen. Denn das darf er nicht. Somit handelt es sich um eine unzumutbare Störung Anderer. (§ 2 Abs. 3 LFoG) (Für den Wanderer bedeutet das ein Bußgeld von 25€-400€)

Die anderen Wege im Naturschutzgebiet sind breit genug, dass kein Teilnehmer hier eine Ordnungswidrigkeit begehen muss. (In Natuschutzgebieten 75€-750€ Bußgeld für das befahren von verbotenen Flächen)
Diese können also ruhig befahren werden und jeder kann dort die Natur genießen.

Ich hoffe ich konnte helfen.
Schönen Abend noch

Ich vermute doch, dass Du die Probleme von mir und anderen Vorpostern nicht verstehst.

Ich werde beim nächsten Mal solche Begriffe wie o.a. mit einem Satire- oder Ironietag versehen, [ironie]dass auch Leute mit langer Leitung es schnallen.[/ironie] Klar ist mit diesen Ausdrücken gemeint, dass die Firma oder der entsprechende Mapper freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen werden, dass es so nicht geht. Und das Item “Fingerpatschen” ist für mich ein Synonym für “bestimmt.” Abgesehen davon würde ich grundsätzlich niemanden auf die Finger patschen, außer er klaut mir Schokolade. :smiley:

Die von Dir angeführten 400 Changesets sind IMHO für mich kein “Kleinvieh” mehr, sondern schon ein größerer Umfang. Ich finde, Du verniedlichst, aus welchem Grund auch immer, das Ganze ein bisschen. Vielleicht bin ich in der Beziehung auch zu dünnhäutig.

Wenn Fehler passieren müssen sie angesprochen werden. Und wenn das Fehlverhalten bzw. die Nichtreaktion auf berechtigte Beschwerden, die ja hier nicht nur in diesem Thread angesprochen wurden, zu keiner Reaktion führen, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Welche das sind, entscheiden andere Gremien. Letzten Endes rücken solche Beschwerden in erster Linie OSM in ein schlechtes Licht. :confused: Jeder der hier mitliest weiß, daß Einzelmapper schon für viel weniger als 400 betroffene CS einen [ironie] Fingerpatscher[/ironie] in Form von 0-Stunden- oder Kurzsperren bekommen haben.

Eine Firma, die ihr Geschäftsmodell auf OSM-Daten aufbaut, sollte da eher als Vorbild vorangehen. Aber wenn sie schon [ironie] soo lange[/ironie] dabei sind und erst nach einem Hinweis aus der Community daran gehen, ihr Profil entsprechend der Organised Editing Guidelines zu überarbeiten, dann frage ich mich, wie ernst die uns überhaupt nehmen oder uns nur als [ironie]nützliche Deppen[/ironie] sehen, die denen die Daten für ihre Karten liefern.

Auch wenn Du hier nur Zitate von mir bringst, die in DEINE Argumentation passen, möchte ich Dich höflichst darauf hinweisen, dass ich in meinen Vorposts auch Möglichkeiten aufgezeigt habe, wie Komoot das redaktionell bearbeiten könnte.

@aighes
+1

Off Topic, nichts zum gegenständlichen Fall, aber andernorts von Belang

Könnte man “Mut zur Lücke” sagen? Ich glaub, das ist mitunter der Hauptgrund dafür, dass “trail_visibility” aus “sac_scale” ausgegliedert worden ist? Router haben eben Probleme mit Lücken, und Touren mit Router planen kann dann scheitern. Auf einer Wiese, wenn der Weg so richtig breit wird, dann gehen nicht alle gleich und die Last verteilt sich und die Sichtbarkeit am Boden leidet. Wann und ob in solchen Fällen ein Weg durchgezeichnet wird, das ist Ermessensangelegenheit, nicht?

Genau gesagt sind es 236 changesets mit Total 501 Änderungen. Ich hab mal stichprobenartig ein paar angeschaut (es gibt solche die sind eh klar, z.B. Radfahrverbot im Wald in AT, Geometriefixes etc.), speziell solche in der Nähe hier, und sie sahen alle mindestens plausibel aus. Ich würde also mal davon ausgehen, dass ein substantieller Teil der Änderungen durchaus in Ordnung ist.

Natürlich wäre es schön wenn man jeweils Zugriff auf die Beschwerden haben könnte, dass dürfte aus rechtlichen Gründen wohl nicht machbar sein, genauso wie bei der DWG, und jeder anderen Stelle die eine solche bekommt (z.B. hab ich auch schon dutzende bearbeitet in verschiedenen Funktionen).

Was z.B. gut wäre wenn Komoot versuchen würde jeweils den ursprünglichen Mapper zu erreichen, wie dass z.B. bei der DWG üblich ist (vielleicht machen sie das ja schon).

Welche Nichtreaktion?

Ohne Worte

Die Abfolge der Maßnahmen müsstest Du ja selber kennen. ( Sichtung, CS-Kommentar, etc.)

Wo liest du das raus?

Heißt für mich als Rechts-Laien: Zu Fuß darf man den Weg verlassen, um einem Radfahrer Platz zu machen. Radfahrer können im Zweifel auch absteigen und sind dann selbst Fußgänger.
Ein allgemeines Radfahrverbot auf schmalen wegen kann ich aus dem Gesetz nicht herauslesen.

Es ging um die Profilseite, nicht ums Wiki und um fehende Minimalangaben, nicht um seitenlange Erklärungen. Für eine Firma sollte das innerhalb von einigen Tagen zu leisten sein. Ich sehe da kein “Drama daraus machen”.

Wenn man wissen will, ob in den Naturschutzgebiet auf den schmalen Pfaden das Radfahren erlaubt ist oder nicht, hilft meiner Erfahrung nach nicht der Blick ins Landesnaturschutzgesetz oder Landesforstgesetz sondern man müsste den entsprechenden Landschaftsplan suchen. Wahrscheinlich steht dort was zum Thema Radfahren in dem konkreten Naturschutzgebiet drinnen.

Wenn die Wege so schmal sind, kommen auch sich entgegenkommende Wanderer nicht aneinander vorbei, ohne dass sie dabei die ausgetrampelte Spur verlassen. Die Frage wäre aber in dem Fall, was noch zum Weg gehört. Ein Weg kann ja durchaus breiter sein als die ausgetrampelte Spur, zumindestens, wenn es sich um einen offiziellen Weg handelt.

Wenn es sich allerdings um eine inoffiziellen Trampelpfad handelt, könnte es auch sein, dass selbst das Wandern auf dem Trampelpfad verboten wäre, eben weil dieser Trampelpfad gar kein vorgesehener Weg wäre und somit unter das Verbot fiele, sich abseits der Wege zu bewegen.

Das Naturschutzgebiet Dorverner Bruch scheint in diesem Landschaftsplan enthalten zu sein https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dokument/150408/download?_9_WAR_vrportlet_action=bisview-dienstleistung-show
Ich habe darin aber nur die Formulierung gefunden

Daraus kann ich nicht entnehmen, dass es Wege gibt, die für Fußgänger erlaubt, aber für Radfahrer verboten sind, da Betreten und Befahren ohne weitere Differenzierung in einem Satz genannt werden.

Ich schließe daraus, dass es hier lediglich darum geht, ob es sich bei den hier diskutierten schmalen Pfaden um Wege im Sinne des Landschaftsplans handelt - dann wäre das Begehung und Befahren erlaubt. Und dann kann man nach meinem Rechtsverständnis auch davon ausgehen, dass es zulässig ist, den Seitenstreifen neben dem erkennbaren Pfad zu betreten, um einem entgegenkommenden Wanderer oder Radfahrer auszuweichen.

Richtig. Wanderer mit Wanderrucksäcken. Was machen zwei sich begegnende Familien mit Kinderwagen? Das Argument halte ich auch für arg an den Haaren herbeigezogen.

Sehe auf dieser Basis da momentan auch nur ein “normales” Wegegebot im NSG.

Übrigens ist im Wald von NRW das Radfahren, unabhängig vom Schutzstatus, offensichtlich stärker eingeschränkt als das Laufen:
Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG), § 2
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, […].
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren […] auf Straßen und festen Wegen.

Was jetzt allerdings ein “fester” weg ist … ein befestigter oder alles was gerade trocken statt schlammig ist?
Ein Taggen von width + surface scheint mir da jedenfalls sinnvoll.

Moin,
zu den “festen Wegen” gibt es in NRW ein Gerichtsurteil:

VG Köln, Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07 (Fester Weg)

„”Feste” Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur Störung anderer Erholungssuchender – etwa von Wanderern – führen kann.”

„Diese Auslegung des Begriffs des “festen” Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des “befestigten” Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit “befestigte” Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem Untergrund erstrecken soll.”

Quelle: https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/nordrhein-westfalen/

Naja, ist keine ganz unparteiische “Rechtsquelle”,
wenn allerdings die zuständigen Behörden keine verständliche und rechtssichere Gesetzes-Formulierung hinkriegen, können wir denen auch nicht weiterhelfen.

Was den konkreten Fall im NSG “Doverner Bruch” anbelangt sehe ich da, wie Galbinus, z.Zt. (beim derzeitigen Informationsstand) keine nachvollziehbare Grundlage für eine access-Beschränkung in OSM.
Einem Betroffenen kann ich nur raten, das Gespräch mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu suchen, wenn die Handlungsbedarf sehen haben die Sperr-Möglichkeiten - die dann auch zeitnah in OSM einfließen können.

Wenn ich mir die Kommentare auf die CS anschaue, scheint es ja wirklich kein Einzelfall zu sein.
Auch etliche bisher unkommentierte CS halte ich von der Couch aus für bedenklich, aber mir fehlt die Ortskenntnis.
Warum diese Person jetzt auch noch in Schutz genommen wird, verstehe ich nicht.

Wenn wirklich mehr Quellen als nur der verständlicherweise subjektive Hinweis von Landbesitzenden verwendet werden, warum steht das nicht im CS?

Im Endeffekt sind das größtenteils Änderungen, welche eine genaue Recherche und oft wohl auch eine Vor-Ort-Begehung erfordern. Daher sollte auf jeden Fall, eine ausführliche Erklärung der Vorgehensweise mit Links zu den verwendet Quellen ins Wiki. Fotos von Verkehrsschildern z.B. sollten jetzt nicht die Privatsphäre einschränken und könnten öffentlich gemacht werden.

Das Problem ist, dass sollte ja dann auch für die Eintragung selber gelten, doch viele der Sachen die da angemeckert wurden/werden sind aber vom Luftbilder abgedoodelte Hofdurchfahrten und ähnliches, bei dem nie jemand vor Ort war. Und da würde ich doch dem Eigentümer, oder was auch immer, mehr “on the ground” Gewicht zumessen.

Die Altlasten aufzuarbeiten und zu aktualisieren ist natürlich eine Menge Arbeit und genau deshalb habe ich ja auch meine Problem mit Amazon. Persönlich verwende ich zumindest access=permissive wenn es deutlich erkennbar Privatgrund ist, wobei das sich ja auch schon ändert wenn es weitere Verbindungen gibt. Das hier macht für mich aber z.B. wenig Sinn.

Mit dem Besitzverhältnissen ist es so eine Sache. Wird das jetzt im Grundbuch gegen-gecheckt? Bei Nachrichten von offiziellen Adressen sieht das eventuell etwas anders aus, aber bei Beschwerden einzelner Personen sehe ich keine andere Möglichkeit, als diese wie anonyme Hinweise zu betrachten.
Habe leider keine Ahnung wie eine schriftliche Beschwerde aussieht und vermute auch die unterscheiden sich sehr in Länge, Detail und Informationsdichte. Werden da überhaupt Beweise eingereicht? Vielleicht würden ja ein paar anonymisierte Beispiele dem Verständnis helfen, am besten irgendwo auf der Projektseite.

Insgesamt mischen sich hier Verfahrens- und Mappingfehler auf verschiedenen Ebenen und ich hätte es viel schöner gefunden, wenn wir diese Diskussion vor 1½ Jahren geführt hätten um einiges davon von Anfang an zu klären.

die Leute vor Ort wissen es vermutlich fast immer am besten, aber das Problem ist dass es global gesehen einige gibt, die absichtlich die Tatsachen falsch darstellen um weniger Verkehr (einschließlich Wanderer) vor ihrem Haus zu haben, zumindest haben wir das in Italien schon öfters gehabt. Nur auf die Meldung eines Anliegers allein sollte man sich besser nicht verlassen.

Danke für das Aktenzeichen → https://openjur.de/u/134986.html

Zusammengefasst: Waldbesitzer wollte Radverkehr aussperren und hat vor Gericht verloren.

Ob Radverkehr auf schmalen Wegen zulässig ist, klärt das Gericht nicht:

Da der Weg breit ist, hat sich das Gericht gar nicht mit der Frage beschäftigt, was auf schmaleren Wegen ist, ob z. B. besondere Rücksichtnahme (langsam fahren, absteigen) als Alternative zu einem Radverbot möglich ist. Im LFoG steht nichts über die Breite. Offenbar hat der Gesetzgeber das nie aufgenommen.

Ist auch eigentlich egal. Die für uns (OSM) wichtigste Erkenntnis aus dem Urteil ist: Dort wurde Radverkehr per Beschilderung verboten, die Schilder mussten weg. Es gibt also Leute, die sich um die Rechtslage kümmern und diese vor Ort sichtbar machen. Und wir mappen genau das.

Ist ein Radverbot beschildert? Dann kommt da bicycle=no hin. Gibt es keine Schilder? Dann nicht.

Damit alle sich ein Bild davon machen können wie es dort aussieht, habe ich
Fotos zu Mapillary hochgeladen. https://www.mapillary.com/app/?lat=51.0544987296708&lng=6.257419160971494&z=14.199187198576286