Das Naturschutzgebiet erstreckt sich auf der gesamten Wald und Wasserfläche im Doverner Bruch.
siehe: http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HS_033
Der Karte kann man die Fläche des Naturschutzgebietes erkennen.
Die betroffenen Trampelpfade sind auf folgender Karte: https://www.openstreetmap.org/way/145778333#map=19/51.05607/6.25563
Der organgene Weg.
Die zwei Verästelungen, die vom orangenen Weg süd-westlich führen bis sie auf den Weg treffen, der nördlich über die östliche Brücke führt.
Der Weg der von Süd nach Nord westlich am Wasser entlang führt und dort über eine “Brücke” (ist in Wirklichkeit ein Damm) führt.
Diese “Wege” sind gerade mal breit genug für einen Menschen. Wenn hier ein Fahrradfahrer entgegen kommt, muss man vom Trampelpfad runter und das ist nun mal in einem Naturschutzgebiet nicht erlaubt. Auch für Wanderer nicht. (§ 59 Abs. 3 LNatschG)
Es hilft also nicht, wenn der Wanderer einen großen Schritt in den Wald rein macht um den Fahrradfahrer durchzulassen. Denn das darf er nicht. Somit handelt es sich um eine unzumutbare Störung Anderer. (§ 2 Abs. 3 LFoG) (Für den Wanderer bedeutet das ein Bußgeld von 25€-400€)
Die anderen Wege im Naturschutzgebiet sind breit genug, dass kein Teilnehmer hier eine Ordnungswidrigkeit begehen muss. (In Natuschutzgebieten 75€-750€ Bußgeld für das befahren von verbotenen Flächen)
Diese können also ruhig befahren werden und jeder kann dort die Natur genießen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Schönen Abend noch