Da kann ich Aufkärung bieten. Ich habe komoot darauf hingewiesen, dass dieser Teil einer Strecke, die auf deren Seite öffentlich ist, nicht für Fahrradfahrer geeignet ist.
Es ist zwar Privatbesitz, welches man im übrigen nicht mit Schilden kennzeichen muss, da jeder sich vorher darüber zu informieren hat, aber das ist nicht der Grund der Beschwerde. Auch im privaten Wald dürfen Spaziergänger oder Fahrradfahrer sich aufhalten. (Sonst müssten alle Vorgärten und Einfahrten beschildert werden)
Das Problem ist folgendes. Es handelt sich zwar um feste Wege im Sinne von § 2 Abs. 2 LFoG NRW allerdings hat die 14. Kammer des Verwaltungsgericht Köln im Urteil vom 02.12.2008 darauf hingewiesen, dass ein fester Weg auch geeinget sein muss um befahren werden zu dürfen.
“geeignet” heißt, dass Radfahrer an anderen Besuchern vorbeifahren müssen können, ohne diese zu behindern. Und das mit ausreichend Abstand.
Das ist hier nicht gegeben, da die Wege nicht mal ein Meter breit sind. Es ist also nicht möglich an Spaziergängern vorbei zu fahren ohne den Weg zu verlassen. Dies ist hier aber nicht erlaubt, da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt.
Folglich ist hier das Befahren der Wege mit dem Rad nicht erlaubt.
Falls jemand eine Ortsbegehung machen möchte, kann er gerne am Kühlerhof vorbei kommen oder zur Kanzlei (Stieve-Neikes & coll.)kommen.
Schönen Gurß
Stieve