Hallo,
ich sehe das Ändern von OpenStreetMap-Daten ohne Ortskenntnis aufgrund von Hinweisen Dritter mit Sorge. Der Eigentümer/Besitzer hat ein Interesse daran, dass der Weg aus der Kartendarstellung/dem Routing verschwindet. Daher gehe ich davon aus, dass er Argumente gegen eine Sperrung/Löschung in OSM nicht vortragen wird.
In vielen/fast allen Landesnaturschutz- und Landeswaldgesetzen ist ein Betretungsrecht für die Allgemeinheit verankert (siehe das Beispiel von Wulf4096 für Schleswig-Holstein). Die Behauptung, ein Feld- oder Waldwege sei ein Privatweg, mag zwar für sich richtig sein. Daraus lässt sich aber noch kein Betretungsverbot ableiten. Man müsste dazu wissen, dass ob der Weg in einem Schutzgebiet mit Betretungsverboten liegt oder eine der Ausnahmen vom Betretungsrecht zutrifft (siehe das jeweilige Landesgesetz). Grundbuchauszüge in Verbindung mit Liegenschaftskatasterauszügen sind daher für sich außerhalb des bebauten Bereichs i.d.R. nicht ausreichend.
Da Änderungen bei OSM nachvollziehbar sein müssen, bin ich dagegen, dass Dritte Belege für Löschungen/Sperrungen einsammeln und diese in OSM einpflegen. Diese Unterlagen müssen von der OSMF oder einem ihrem Local Chapter aufbewahrt werden. Es muss eine Möglichkeit gegeben, dass Mapper diese bei Bedarf einsehen können. Ansonsten besteht ein Konflikt mit dem Überprüfbarkeitsgrundsatz, der etwas strenger interpretiert auch als On-the-Ground-Regel bekannt ist.
Viele Grüße
Michael