Komoot mappt nach Beschwerdeeingang?

Oder ob sogar ein allgemeines Betretungsrecht per Gesetz besteht und Verbote explizit ausgesprochen werden müssen.
Siehe z. B. in Schleswig-Holstein §30 LNatSchG:

Du hast schon noch den nächsten Satz von mir gelesen, oder? :roll_eyes:

Das Problem: Fotos können gestellt sein, das Dokument mag zwar stimmen, aber es gibt ein Gesetz, dass Ausnahmen festlegt (Betretungsrecht), öffentlich verfügbare Karten zeigen nicht den Eigentümer sondern maximal Grenzverläufe. Ihr müsstet mit den Informationen an die jeweilige Kommune herantreten und abfragen, ob die gemachten Angaben stimmen. Nur diese kann das zweifelsfrei klären. Sonst seid ihr irgendwann in dem Dilemma, dass jeder Landwirt/Grundstückseigentümer euch davon überzeugen möchte, dass die Wege rund um seine Felder/Grundstücke nicht öffentlich sind - es reicht ja ein Foto und der Hinweis auf irgendein(e) Dokument/Karte.

Ich halte es für keinen guten Ansatz, wenn Komoot von der Ferne in der Datenbank rumschustert. Die Diskussionen hatten wir ja hier schon öfters, wenn Privatpersonen oder Behörden zum Zwecke der “Besucherlenkung” einfach vorhandene Wege löschen oder das von uns verlangen. Dazu gibt es Regularien in OSM wie access=no oder private.

Vielmehr sollte sich Kommot überlegen, wie sie bei so was redaktionell auf ihrer eigenen Plattform eingreifen können. Ich könnte mir vorstellen, das man auf dem Layer, wo die Routen eingezeichnet werden können, nicht erlaubte Wege rausnimmt oder als gesperrt kennzeichnet.

Aber in unserer Datenbank rumzupfuschen, halte ich für keinen guten Weg.

Es ist problematischer, wenn der Support von komoot bei Problemen pauschal auf OpenStreetMap verweist und dann vollig unerfahrene Leute sich anmelden und herumpfuschen…

Unsachgemäße Edits durch komoot zur Überbügelung von Schwächen der App gibt es schon länger. Nach einer Beschwerde an den Firmengründer hat dich die Kommunikation mit der Community verbessert und Fehlfunktionen der App wurden erstmal abgeklemmt.

Ein Bestandteil des gerichtlichen Vergleiches ist, dass komoot für Naturschutzbehörden kostenlose OSM-Schulungen anbietet. Wenn da die Qualität nicht stimmt, wird es die Commumunity umfassend in der QS merken.

@komoot: Gibt es da bereits neue Schulungsvideos? Falls ja, besteht bestimmt ein großes Interesse der Community, sich das mal anzuschauen.

PS:

Mit “Karte der Plattform” ist natürlich OSM gemeint. Daher mache ich sicherheitshalber Ende Oktober eine Schulung für die Kreisverwaltung Düren.

Ich hoffe, das heißt nicht, dass vorhandene Wege die keine erlaubten Routen sind, gelöscht werden. Das wäre dann ein klarer Fall von Vandalismus.

Das ist dann ein klarer Fall von Vandalismus. :confused: Und dafür gehört denen ordentlich auf die Finger gepatscht.

haben die (Komoot GmbH) irgendwo im Wiki eine Seite zum organisierten Editing? Habe auf die Schnelle nichts gefunden?

Ist “untergegangen”… Siehe Beitrag #12 Und: … “baldmöglichst” … :slight_smile:

Für mich sollten diese Hinweise wie anonyme Hinweise behandelt werden und nur nach gründlicher Recherche oder Vor-Ort-Besichtigung Daten verändert werden.

Habe mich das gleiche auch schon gefragt.
Wo ist der der Eintrag in der Liste?
Wo ist die offizielle Ankündigung und Diskussion?
Einen Hashtag und eine Erkennung auf der User-Seite mit Link zum Projekt vermisse ich auch.

Überleg doch mal: Dir als Kartenanbieter droht jemand mit Anwalt weil du mit einer falschen Tatsachendarstellung Leute zu illegalen Aktionen anstiftest. Willst du die Sache wirklich genauer ergründen oder dich gar auf einen Rechtsstreit einlassen wenn es einfach mit einer kleinen Änderung in OSM getan ist? :slight_smile:

Hallo,

ich sehe das Ändern von OpenStreetMap-Daten ohne Ortskenntnis aufgrund von Hinweisen Dritter mit Sorge. Der Eigentümer/Besitzer hat ein Interesse daran, dass der Weg aus der Kartendarstellung/dem Routing verschwindet. Daher gehe ich davon aus, dass er Argumente gegen eine Sperrung/Löschung in OSM nicht vortragen wird.

In vielen/fast allen Landesnaturschutz- und Landeswaldgesetzen ist ein Betretungsrecht für die Allgemeinheit verankert (siehe das Beispiel von Wulf4096 für Schleswig-Holstein). Die Behauptung, ein Feld- oder Waldwege sei ein Privatweg, mag zwar für sich richtig sein. Daraus lässt sich aber noch kein Betretungsverbot ableiten. Man müsste dazu wissen, dass ob der Weg in einem Schutzgebiet mit Betretungsverboten liegt oder eine der Ausnahmen vom Betretungsrecht zutrifft (siehe das jeweilige Landesgesetz). Grundbuchauszüge in Verbindung mit Liegenschaftskatasterauszügen sind daher für sich außerhalb des bebauten Bereichs i.d.R. nicht ausreichend.

Da Änderungen bei OSM nachvollziehbar sein müssen, bin ich dagegen, dass Dritte Belege für Löschungen/Sperrungen einsammeln und diese in OSM einpflegen. Diese Unterlagen müssen von der OSMF oder einem ihrem Local Chapter aufbewahrt werden. Es muss eine Möglichkeit gegeben, dass Mapper diese bei Bedarf einsehen können. Ansonsten besteht ein Konflikt mit dem Überprüfbarkeitsgrundsatz, der etwas strenger interpretiert auch als On-the-Ground-Regel bekannt ist.

Viele Grüße

Michael

Volle Zustimmung.
Bei der Wikipedia gibt es “den Support” über den sowas läuft. Man findet bei Bildern ab und zu den Hinweis auf Vorgäng (mit Ticketnummer) unter dem etwas geklärt wurde (z.B. Urheberrechte). Diese Datenbank ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich einsehbar.
Ein derartige Instanz ist bei uns am ehesten die DWG.

Ich gehe mal davon aus, dass die Frage nicht wirklich ernst gemeint war. Klar kann man den Weg des geringsten Widerstandes gehen. Nichts anderes ist das, was Komoot da macht. Da hat man aber die Rechnung ohne den Wirt (OSM Contributors) gemacht. Wenn jemand dort so was sieht, kan derdas auch rückgängig machen. Darauf muss man gefasst sein, wenn man eine freie Datenbank als Kartengrundlage verwendet. :sunglasses: Und dann geht der Rechtsstreit von vorn los :smiley:

Wie Nakaner sehe ich es absolut kritisch, wenn immer mehr Firmen bzw. Privatpersonen die Daten für ihre Zwecke manipulieren. Was dann auch absolut nicht mehr mit der on the ground truth zu tun hat.Bestes Beispiel ist ein Konzern, dessen Chef seinen Mitarbeitern dankt, dass sie ihm den Weg ins Weltall ermöglicht haben. Auf die verschiedenen “privaten Initiativen” habe ich ja schon in meinem ersten Post hingewiesen. Wir können mit unseren Taggingschemen durchaus die verschiedenen gesetzlichen Gegebenheiten abbilden und genüge tun. Aber wo eindeutig OTG ein Weg vorhanden ist, ist in IMHO das Löschen eines solchen Weges Vandalismus. und ein Fall für die DWG. Betrtetungsverbote kann man ohne weiteres anderes kenntlich machen.

Der Komoot Chef war in den vergangenen Monaten öfters in den Medien und äußert sich wie folgt:

https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/massenandrang-naturschutzgebiete-social-media-100.html

Auszug:

Aber zunächst in den Schwarzwald, bei Rottweil. Eigentlich eine Gegend, die von Touristen nicht übermäßig besucht wird. Doch die Wander-Apps haben auch hier vieles verändert.

Landwirt Eugen Haberer unterwegs zu einem Feld. Angeblich soll dort eine Wanderroute quer hindurchführen. Das wäre eine Katastrophe für ihn, Müll und Hundekot könnten ins Futter seiner Kühe geraten.

  • “Das ist genau das, was ich jetzt befürchtet hab.”
    (Eugen Haberer, Landwirt)*

Wie Haberer inzwischen weiß: Die Touristen werden von einer Wander-App hier durchgeleitet:

“Und wir stehen jetzt genau hier an der Stelle. Und da zieht man einfach einen Strich mitten über die Wiese, das geht gar nicht.”
(Landwirt)

**Die App zeigt also einen Weg, der gar nicht da ist. Der neue Weg: völlig überflüssig. Denn es gibt bereits einen geduldeten Trampelpfad, meint eine Einheimische.
**
“Unmöglich finde ich das. Würde ich auch nie machen, ich stamme selbst von einem Hof – und ich weiß, was das heißt, wenn man da durch die Wiese läuft.”
(Spaziergängerin)

“Wenn ich jetzt in Stadt gehe und gehe beim Nächsten durch den Vorgarten, dann möchte ich mal sehen, was der sagt. Dann sagte der, hier ist ein Zaun, da ist die Straße drum rum. Warum läufst du durch meinen Vorgarten?”
(Eugen Haberer, Landwirt)

Auf Anfrage von report München behauptet der Betreiber der App, seine Route stimme mit offiziellen Karten überein – was offensichtlich nicht korrekt ist. Wir haken nach. Jetzt verspricht der Betreiber, die Kartendaten ändern zu lassen.

  • “Wir haben jederzeit die Möglichkeit, solche Anpassungen vorzunehmen und dann sind die Daten auch innerhalb weniger Tage innerhalb Komoot aktualisiert.”(Markus Hallermann, Komoot-Gründer)

Erstmal zu Deiner Fußzeile full ACK.

Die *Kartendaten *in seiner Karte, egal aus welchen Urdaten erzeugt, kann er ja gerne ändern. Aber bitte nicht unserer Datenbank, damit es auf seiner Karte passt. Ich möchte mal sehen, was passiert, wenn er das bei Google-Maps versucht. (abgesehen davon dass das dort ungleich schwere, wenn nicht unmöglich ist)

Wir sollten Anhaltspunkte sammeln, dass Kommoot das mutmaßlich so macht und wenn mehrere gesicherte Anhaltspunkte zu finden sind, dann sollte sich die DWG damit beschäftigen.

Die “hängt sie höher” Stimmung hier ist mehr als grenzwertig, wollt ihr mit Baseballschläger bei Komoot vorbeischauen oder was?

… bei einer Firma die eine der beliebtesten Freizeitapps anbietet und ohne Zweifel viel zur Marktpräsenz von OSM beiträgt, und auch auf vielfacher Weise seit Jahren ein guter Mitglied der OSM Community ist.

Natürlich muss man nicht übereifrig jeden Einspruch eines Grundbesitzers/Vereins/Kommune etc. ohne Abklärung nachkommen, aber es gibt überhaupt keine Anzeichen, dass das passiert. Genau so wie die DWG, die OSMF Chapters und andere Mappers das machen wenn solche Reklamationen an sie herangetragen werden. Manchmal passieren dabei Fehler, aber das gilt andersherum auch, wir haben nun mal viel Müll solcher Art in den Daten.

Aber wenn ihr OSM im grossen Stil selber in den Fuss schiessen wollt, nur zu.

Das stimmt so nicht. OSM hat die Wege in den Daten, mehr oder weniger oft fehlen da noch eindeutige access-tags, aber in den mir bekannten Fällen war da keine Wanderroute in den OSM-Daten.
Die Wanderroute kommt erst durch Komoot und seine user in die Daten und Karte von Komoot, ohne dass da OSM Einfluss nehmen kann. Also möge Komoot nicht einfach alles auf die Kartendaten schieben.
Genauso kann man über verschiedene Quellen (nicht nur aber auch Komoot) MTB-Strecken aus dem Internet ziehen, wo Fahrradfahren allgemein oder MTB explizit verboten ist.

Und dafür dass es blöde Menschen gibt, die ihre Hunde in Felder scheißen lassen, Tiere auf der Weide erschrecken oder sich so gar nicht an Hinweis- und Verbotsschilder halten wollen, können weder OSM noch komoot etwas.

Ich nehme an du beziehst dich auf https://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/massenandrang-naturschutzgebiete-social-media-100.html. Mit ‘Wanderroute’ kann da vieles gemeint sein kann, eher nicht anzunehmen, dass da irgendjemand an OSM Routen gedacht hat. Der wichtige Punkt ist aber das es da einen real nicht vorhandenen Weg in den Daten gab und das haben wir durchaus zu verantworten. Soll jetzt Komoot oder irgendein anderer das -nicht- korrigieren wenn nach Prüfung alles darauf hinweist, dass es den Weg nicht gibt? Falls ja, rüttelst du an den Fundamenten von OSM.

Da kann ich Aufkärung bieten. Ich habe komoot darauf hingewiesen, dass dieser Teil einer Strecke, die auf deren Seite öffentlich ist, nicht für Fahrradfahrer geeignet ist.
Es ist zwar Privatbesitz, welches man im übrigen nicht mit Schilden kennzeichen muss, da jeder sich vorher darüber zu informieren hat, aber das ist nicht der Grund der Beschwerde. Auch im privaten Wald dürfen Spaziergänger oder Fahrradfahrer sich aufhalten. (Sonst müssten alle Vorgärten und Einfahrten beschildert werden)

Das Problem ist folgendes. Es handelt sich zwar um feste Wege im Sinne von § 2 Abs. 2 LFoG NRW allerdings hat die 14. Kammer des Verwaltungsgericht Köln im Urteil vom 02.12.2008 darauf hingewiesen, dass ein fester Weg auch geeinget sein muss um befahren werden zu dürfen.
“geeignet” heißt, dass Radfahrer an anderen Besuchern vorbeifahren müssen können, ohne diese zu behindern. Und das mit ausreichend Abstand.

Das ist hier nicht gegeben, da die Wege nicht mal ein Meter breit sind. Es ist also nicht möglich an Spaziergängern vorbei zu fahren ohne den Weg zu verlassen. Dies ist hier aber nicht erlaubt, da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt.
Folglich ist hier das Befahren der Wege mit dem Rad nicht erlaubt.

Falls jemand eine Ortsbegehung machen möchte, kann er gerne am Kühlerhof vorbei kommen oder zur Kanzlei (Stieve-Neikes & coll.)kommen.

Schönen Gurß
Stieve

Hallo Simon,

Woraus schließt Du, dass ich das

will?

Das ist eine ziemliche Unterstellung. Wenn Du meine Beiträge zu diesem Thema liest, wirst Du eine klare Linie erkennen können. Dass ich es ablehne, wenn besagte Firma mehr oder weniger an OSM-Daten herumpfuscht, dass es in ihrer Karte passt. Lösungsvorschläge hierzu habe ich auch unterbreitet. Nämlich, dass Komoot redaktionell in seiner eigenen Karte Routen, die Nutzer eintragen, die dort nicht hingehören, als gesperrt markiert.

Wir scheißen jeden User zusammen, wenn er Mapping für Router betreibt. Und komoot darf das, weil

, das erlaubt ist?

Wer mit OSM Geld verdienen will, kann und sollte das nicht auf dem Rücken derer tun, die in mühevoller Kleinarbeit zu diesem Projekt beitragen. Und wenn sie es nicht einsehen, dann muss es auch Konsequenzen geben.

Das ist ohne Probleme in der Datenbank von OSM abbildbar. (z.B. mit foot=yes und bycycle=no) auch die Breite des Weges kann man eintragen. Was dann Kartenanbieter, wie besagte Firma draus machen, ist eine andere Sache.

Interessant!
Die Änderung die von Komoot am Weg (https://www.openstreetmap.org/way/145778333) vorgenommen wurden passen nicht zu dieser Situationsbeschreibung.
Aufgrund weiterer Änderungen (vermutlich wurden Wege gelöscht und neu angelegt) ist so auch nicht der gesamte Umfang der Änderungen ersichtlich.

Könntest du uns bitte das ganze Gebiet beschreiben das betroffen ist?
Oder uns ev. die Nachricht an Komoot zukommen lassen…

Laut Karte handelt es sich dabei um ein Naturschutzgebiet. Richtig?
Die Weg selbst dürfen jedoch begangen werden. Richtig?
Diese Informationen sind für uns essentiell um Wege in Naturschutzgebieten richtig einzuzeichnen.