Ich versuche noch einmal die rechtliche Situation ein wenig zusammenzufassen.
An Feld- und Waldwegen steht oft Verkehrszeichen 250 “Verbot für Fahrzeuge aller Art”
Schild 250 mit access=no in OSM einzutragen, entspricht nicht der gesetzlichen Lage.
Denn:
Das Verbot gilt zwar für alle Fahrzeuge, aber “Nichtfahrzeuge” sind davon nicht betroffen.
Autos, LKW, Motorräder, Fahrräder dürfen da nicht entlangfahren. Aber man darf dort Fahrräder und Motorräder entlangschieben (denn während des Schiebens zählen sie zu den Fußgängern)
Ausgenommen sind laut Gesetzeslage von dem Verbot auch Handfahrzeuge (Handkarren, Kinderwagen, Schubkarren, Bollerwagen), Rollstühle, Inlineskater, Skateboards, Reiter und Führer von Pferden, Treiber und Führer von Vieh (Reiter, Viehtreiber und das Führen von Pferden ist in dieser Auflistung wichtig, weil diese Fortbewergungsarten laut StVO ansonsten zun den Fahrzeugen gezählt werden, aber davon abweichend ausdrücklich durch Verkehrszeichen 250 nicht gemeint sind. Das Verbot gilt aber auch für Kutschen. Mit einer Pferkutsche darf man insofern eine mit Verkehrszeichen 250 gesperrte Straße nicht befahren.
Ich denke, mit dieser Auflistung wird klar, dass access=no für Verkehrszeichen nicht passt. Richtig wäre vehicle=no.
Und wenn unter Zeichen 250 dann ein Zusatzschild wie “Landwirtschaftlicher Verkehr frei” steht, dann wird aus vehicle=no ein vehicle=agricultural
access=agricultural wäre falsch, weil es ja bedeutetn würde, dass die Benutzung der Straße für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt wäre, also auch Fußgänger, Reiter, Skateboarder, Skiläufer, … dort nur lang dürften, wenn es sich um landwirtschaftlichen Verkehr handelte.
Wenn unter Zeichen 250 das Zusatzschild “Fahrrad frei” steht, dann wird vehicle=no mit bicycle=yes ergänzt.
Sinngemäß trifft das, was ich ausgeführt habe auch auf Zeichen 260 zu, dem Verbot für ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge, nur ist bei dem Schild dann auch ohne Zusatzschild Radfahren erlaubt.
access=no wäre im Grund ein Schild** “Betreten und Befahren verboten”**. Die folgende Schilderkombination aus den Verkehrszeichen 250, 259 und 257-51, die ich vor Ort noch nicht gefunden habe, würde einem access=no nahe kommen:
Zeichen 250 “Verbot für Fahrzeuge aller Art”
Zeichen 259 “Verbot für Fußgänger”
Zeichen 257-51 “Verbot für Reiter”
aber bei dieser Beschilderung wäre dann immer noch mindestens Vietreiben erlaubt, da Viehtreiben eigentlich zu den Fahrzeugen gezählt wird (also von Zeichen 259 nicht erfasst werden), bei Zeichen 250 aber ausdrücklich ausgenommen ist. Und auch Zeichen 257-51 bezieht sich nicht auf Viehtreiben.
Man findet also** access=no** ausschließlich in Form von nicht in der StVO bzw. den Anlagen zur StVO aufgelisteten Text-Schildern. Ein “Betreten und Befahren verboten” sieht die StVO nicht vor.
Man findet aber natürlich in der Realität diverse Variationen von “Betreten und Befahren verboten”, z.B. bei militärischen Sperrgebieten, bei streng geschützten Naturschutzgebieten oder bei Privatgrundstücken. Aber das sind dann Beschilderungen außerhalb der StVO.
Der üblichen Gesetzeslage für Feld- und Waldwege entsprächen die folgenden Schilderkombinationen:
Zeihen 260
Zeichen 1026-36, 1026.37, 1026-38
Bei den entsprechenden Kombinationen mit Verkehrszeichen 250 müsste wegen der in der Regel laut Gesetzeslange zulässige Nutzung durch Fahrräder noch ein weiteres Zusatzschild angebracht werden.
- Zeichen 250
- Zeichen 1026-38
- Zeichen 1022-10
Das Zusatzschild 1022-10 wird leider oft vergessen und bringt uns OSM-Mapper in den Konflikt, ob wir nun eintragen, was vor Ort beschildert ist (und Radfahrer damit ausschließen) oder ob wir von einer Falschbeschilderung ausgehen können.
In diesem Zusammenhang empfehle ich übrigens dieses nützliche Tool:
http://osmtools.de/traffic_signs/
Das Tool generiert aus den entsprechenden Schilderkombinationen die passenden OSM-Tags. (Die Bilder der Verkehrsschilder habe ich aus diesem Tool heraus in diesen Beitrag eingefügt.)