Was macht man mit Wegen, die nicht mehr existieren.

man kann sehen dass dort regelmäßig Personen die Gleise queren

zur anderen Frage: erstens weiß man es hier nicht genau, und wenn man es genau wüsste wäre die Frage nicht, ob man es mappen kann, sondern wie

Woran ?

Damit man es auch hier weiß:

Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
  1. sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zu Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist…

Die Art und Weise, wie man mit diesem Thema hier umgeht, finde ich skandalös. Schaut doch mal in die Statistiken, wieviel Menschen jedes Jahr getötet werden, weil sie Bahngleise illegal überqueren.

:rage:

weiter oben hast du geschrieben dass man sich nach deutschem Recht strafbar macht, wenn man in einer Karte einträgt dass Menschen dort ggf. unberechtigt eine quasi stillgelegte Bahnstrecke überqueren, und jetzt kommt es Zitat, dass das Betreten lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Niemand will hier Menschen in Gefahr bringen, oder gar zu Ordnungswidrigkeiten anstiften, aber es gibt halt Bahngleise und Bahngleise. Wenn auf so einer Strecke höchstens gelegentlich mal ein Museumszug mit 30 km/h fährt aber sie ansonsten stillgelegt ist, die stillgelegte Strecke von Spaziergängern gewöhnlich an dieser Stelle gequert wird, kann man das nicht mit einer Bahnlinie vergleichen auf der regulär Züge fahren.

Egal ob jemand eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begeht, er wird dafür bestraft. Das heist beides ist strafbewährt also strafbar. :stuck_out_tongue:

Den Lokführer, der einen Menschen überfährt, interessiert das übrigens überhaut nicht. Tot ist tot. Und damit kommt nicht jeder klar. :rage:

Ansonsten ist diese Thema für hier mich beendet.

:rage:

Wer ist “man”? Welche Äußerungen von wem findest du warum skandalös?
Pauschalvorwürfe haben noch nie eine Diskussion weitergebracht. Da weiß keiner, was du meinst.

stimmt nicht, eine Ordnungswidrigkeit führt nicht zu einer Strafe, lediglich ein Bußgeld oder Verwarnungsgeld muss beglichen werden. Strafbewehrt sind Ordnungswidrigkeiten nicht

@BLE: Deswegen erfassen wir auch Verbote. Dann steht in den OSM-Daten: Hier gibt es einen Weg, die Benutzung ist aber verboten (access=no). Sogar Gefahren können wir mappen (hazard) und damit Menschen warnen.

Oder würdest Du auch jemanden verurteilen, der dort ein Schild aufstellt mit: “Betreten verboten!”?

Das stimmt leider. Es gibt jedes Jahr einige Menschen, die ihr Leben dadurch beenden, dass sie sich vor einen fahrenden Zug werfen. Anderes Thema, aber das ist sicherlich hart für die Lokführer.

Es zählen nur Fakten und Gesetze. Wenn etwas existiert wird es gemappt mit korrektem access=, informal= und description=* Werten. Sonst ist OSM tot, da dann der Damm gebrochen ist und irgendwer daherkommen kann mit Argumenten aus der Kaiserzeit, weil ihm irgendwas nicht passt. Man denke nur an den Klassiker: Gesperrte Wege in Naturschutzgebieten und Behördenmitarbeiter. Oder arrogante Privatpersonen die glauben, sie hätten als Grundstücksbesitzer irgendwelche Sonderrechte bei OSM.

Ich regiere sehr empfindlich auf Bevormundung und wenn jemand sich über andere stellt, deswegen habe ich hierzu eine klare Haltung. Wichtige Ausnahmen erkenne ich an. Und jeder kann selbst entscheiden ob er ein Gesetz bricht oder nicht. Das soll niemand für andere entscheiden.

Ein gesperrter Weg ist immerhin ein real vorhandener Weg.

Auf dem Gleisschotter und auf den Gleisen existiert aber kein Weg. Es gibt dort höchstens einen Trampelpfad der auf beiden Seiten bis zum Gleisschotter führt.

Wenn ab und zu jemand quer durch einen Vorgarten abkürzt, zeichnet dort auch niemand einen Weg ein.

In OSM war aber ein Pfad eingezeichnet, der noch nicht einmal mit informal=yes und access=no versehen war. Zudem noch mit einem Bahnübergangs-Node auf dem Kreuzungspunkt.

Im Prinzip ist jeder Trampelpfad illegal weil nicht behördlich genehmigt. Aber bei uns geht nun mal alle Macht vom Volke aus.
Ich hatte mal einen Motorroller. Korrekterweise muss man den auf der Strasse parken. Hab ich einmal gemacht. Eine halbe Stunde später hat ein Autofahrer meinen Roller auf den Gehweg gehievt und dann sein Auto geparkt. Normalerweise gibt es auch keinen Ärger, wenn man den Motorroller auf dem Gehweg parkt. Behörden sind nicht alles.

Das ist nicht richtig. Wenn sich auf frei betretbaren Flächen Wege bilden, dann sind die nicht illegal. Genauso wenig wie in der Natur, die normalerweise zu Fuß frei betreten werden darf. Auf Privatgelände sind nicht die Behörden zuständig sondern der Eigentümer bestimmt, was erlaubt ist und was nicht. Usw. Davon gibt es natürlich Ausnahmen und Einschränkungen (Naturschutzgebiete, Betretungsverbote, Einfriedungen etc.). Oder es gibt gesetzliche Einschränkungen: Je nach Bundesland dürfen z.B. Radfahrende Trampelpfade im Wald nicht benutzen.

#69: Vollkommen richtig OSM_RogerWilco.

Ich mag auch keine Bevormundung. Vorallem nicht wenn ein Durchgang/ Weg aus Privaten- oder Naturschutzgründen für mich aufgrund steigendem Besucheraufkommen gesperrt ist/ wird.
Leider kommt es zu dieser realen Bevormundung eben immer mehr, wenn Leute alles mögliche in Open Street Map eintragen, darunter auch Fantasiewege und nicht existente Verbindungen (letzteres wohl auch deshalb weil OSM einen “Fehler” ausgibt, wenn etwas korrekt eingetragen wurde aber eben nicht zusammenhängt bzw. “routingfähig ist”, hier widerspricht OSM sich selbst, bzw. seiner “We map what’s…” Regel). Vor kurzem ein Gespräch mit einer Sennerin (Almbäuerin) gehabt, die jetzt Zäune und “Durchgang verboten” Schilder aufgestellt hat. Auf meine Frage “Warum?, die waren vor zwei Jahren noch nicht da” kam die Antwort: “Weil da jetzt immer mehr Leute durchlatschen” Kein Wunder, ist ja jetzt auch in OSM, Corona & Zeitgeist spielen aber sicher auch eine Rolle. Es ging hier um einen Parallelpfad, 30 Meter vom normalen Wanderweg.

Ein Weg der nicht in Open Street Map erfasst ist, stellt für mich hingegen überhaupt keine Bevormundung dar. Im Gegenteil, ich habe nach wie vor alle Rechte ihn zu Gehen, und genieße vielleicht auch deshalb noch “Kaiserliche Ruhe” dabei.

Eine Eintragung in OSM als auch eine Nicht-Eintragung in OSM ändert rein gar nichts an Deinen Rechten und Pflichten.
Der Tipp, interessante Wege einfach nicht in OSM einzutragen, damit die weniger genutzt werden, meinst Du aber nicht ernst, oder?

Das ist sein gutes Recht. Beim andren kann ich ihm aber nicht folgen:

Ich genieße laufend Kaiserliche Ruhe auf Wegen, die in OSM verzeichnet sind :slight_smile: Selbst in unmittelbarer Nähe zu touristischen Hotspots.

Damit ich am Wochenende beim Wandern meine Ruhe habe lösche ich am Freitag noch schnell die Wege aus OSM :smiley: Leider vergesse ich aber immer mir nen Kartenstand vor der Löschung herunterzuladen :frowning: Darum bleibe ich dann aber meistens am WE zuhause und mache OSM. :roll_eyes: :stuck_out_tongue:

Natürlich. Man stelle sich aber die Auswirkung für OSM vor, wenn das Schule macht und viele interessante und schöne Wege nicht mehr eingetragen oder gar gelöscht werden, nur damit der lokale Mapper dort seine Ruhe hat. :roll_eyes:

Das ist NICHT sein gutes Recht.

Bitte nicht ausschließen. Spätestens wenn es der einzige Weg über das Gebirge in 40 km Abstand ist, dann sollte der Router diesen nehmen.

Wander haben auch unterschiedliche Ansprüche, manche suchen Herausforderungen :slight_smile: