Was macht man mit Wegen, die nicht mehr existieren.

Die rechtliche Situation gilt es zu klären, dann kann der Abschnitt mitsamt node mit access=no getaggt werden. Wer fühlt sich kompetent genug eine Aussage zu machen?

+1

der geneigte Betrachter mag sich diese Stelle auch mit den folgenden historischen Luftbildquellen ansehen:
Digitale Orthophotos 50cm Bodenauflösung Grau 1992-1997 Brandenburg (WMS): https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop50g_1992_1997_wms
Digitale Orthophotos 1m Bodenauflösung Grau 2001-2005 Brandenburg (WMS) https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop100g_2001_2005_wms
Digitale Orthophotos 40cm Bodenauflösung Grau 2001-2009 Brandenburg (WMS) https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop40g_2001_2009_wms
Digitale Orthophotos 20cm Bodenauflösung Farbe 2005-2010 Brandenburg (WMS) https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop20c_2005_2010_wms
Digitale Orthophotos 20cm Bodenauflösung Farbe 2009-2012 Brandenburg (WMS) https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop20c_2009_2012_wms
Digitale Orthophotos 20cm Bodenauflösung Farbe 2013-2015 Brandenburg mit Berlin (WMS) https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop20c_2013_2015_wms
Digitale Orthophotos 20cm Bodenauflösung Farbe 2016-2018 Brandenburg (WMS) https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop20c_2016_2018_wms

Alles zum Glück (theoretisch) OSM-konform nutzbare Luftbildquellen. Eine praktisch nötige Nutzung sehen wir in diesem Beitragsfaden!

Frage: wer sieht da auch nur ansatzweise eine hinreichend interpretierbare Wegequerung durch den überwiedenden Teil der von mir genannten Luftbildquellen hinweg?

Die letzte sichtbare eindeutige Querung:
Digitale Orthophotos 1m Bodenauflösung Grau 1953 Brandenburg (WMS) https://isk.geobasis-bb.de/ows/dop100g_1953_wms (auch theoretisch OSM-nutzbar)

Sven…

3 Sekunden vor BÜ-Entsorgung und hat sich es aus Akzeptanzgründen anders überlegt…

Ich habe eben highway=path und den BÜ mit abandoned:* auskommentiert… (nicht gelöscht!!!)

https://www.openstreetmap.org/changeset/110477214

Sven

Der Ersteller. Ich habe ihm eine kurze Nachricht geschickt.

Ohne den konkreten “Bahnübergang” aus eigener Anschauung zu kennen: Nordwestlich des Bahnhofs Schönwalde queren zwei weitere Trampelpfade die Heidekrautbahn-Stammstrecke. Die Querungen der Gleise sind baulich nicht angelegt, aber werden trotzdem rege genutzt (Gassigeher, Jogger, Nordic Walker & Co). Es stehen dort auch keine Verbotsschilder oder Absperrungen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der NEB diese Trampelpfade unbekannt sind. De facto ist die Benutzung dort also “permissive”.

https://www.openstreetmap.org/way/44449674
https://www.openstreetmap.org/way/154644481

Die Strecke wird meines Wissens nicht nur von Museumszügen genutzt, sondern auch für Überführungsfahrten von und zum Zughersteller Stadler Pankow. Vmax ist nach meiner Erinnerung nominal 30 km/h, auf weiten Strecken wird man wegen des Gleiszustandes aber besser langsamer fahren.

Mit Blick auf die “spezielle Situation” an dieser Strecke plädiere ich dafür, zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, bevor hier vom grünen Tisch aus irgendwelche Wege auf abandoned gesetzt werden.

Ich finde es einen Unterschied, ob ich einen Trampelpfad einzeichne auf einer Fläche, bei der das Betreten grundsätzlich erlaubt ist oder wenn man einen im Bereich des Gleisschotters nicht sichtbaren Trampelpfad auf einer Fläche, für die allgemein ein strenges “Betreten verboten” gilt (eben dieses geschotterte Gleisbett) einzeichnet. Bahngleise darf man meines Wissens in Deutschland allgemein nur dort überqueren, wo dies eindeutig freigegeben ist. Diesen virtuellen Trampelpfad müsste man im Bereich des Gleisbett insofern mit access=no eintragen. Was bitteschön macht es für einen Sinn, einen Weg einzuzeichnen, den man nicht on the Ground sehen kann (sondern dessen Existens man nur schlussfolgern kann aus dem Umstand, dass ein sich schwach abzeichnender Trampelpfad auf dern einen Seite bis an das Gleisbett heranführt und sich auf der anderen Seite fortsetzt und dessen Benutzung verboten ist?

Wir müssen in OSM so manche Nutzen-Risiken-Abwägung machen bei Entscheidungen, was wir einzeichnen. Hier sehe ich keinen legalen Nutzen sondern tatsächlich nur das Risiko, dass Leute das Vorhandensein des Trampelpfads in der OSM-Datenbank so interpretieren, man dürfe an dieser Stelle die Gleise überqueren.

Ich finde es einen großen Unterschied, ob schon einmal ein Weg da war oder nicht.

Falls ein Weg bestand —> OSM Lebenszyklus

Falls die Weg Eintragung aber nur aufgrund von GPS Fehlpositionen, sonstigen menschlichen Fehlern (kann passieren) beim Eintragen oder aber der Phantasie der Open Street Map Kartierer (ich will da einen Weg haben, also trag ich mal einen ein, vielleicht ergibt sich ja dann durch Routing vieler Leute eine Wegspur) geschuldet ist. -----> Löschen

m.E. vor Ort zu entscheiden

Ich habe den Weg wohl vor einiger Zeit angelegt. Ich mappe alle Wege, die da sind. Und ja, da fährt nur gelegentlich ein Museumszug, der auch reichlich Pfeifsignale abgibt. Und gelegentlich vormittags ein langsamer Überführungszug.
Railway_crossing ohne level ist für mich immer ein inoffizieller Übergang.

Die Situation dort ändert sich aber immer wieder mal.
Ein Übergang weiter nördlich z.B.
https://www.openstreetmap.org/way/371443081
Dieser Übergang war mal level_crossing für jeden, dann kein Übergang mehr, dann level_crossing mit Schranken, die nur vom Bauern während der Ernte geöffnet werden. Fußgänger, Reiter und Radfahrer kommen durch und tun dies auch

railway=level_crossing ist ein Straßenübergang, railway=crossing ein (legaler) Fußgängerübergang. Da ist nichts inoffiziell.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:railway%3Dcrossing
Inoffizielle Übergänge sind verboten und access=no.

Oder meintest du was anderes?

Wie geschrieben, ich mappe, was da ist. Ich bin nicht von der Polizei

Das ist auch OK. Wichtig ist nur, dass es auch korrekt/ wie vor Ort vorhanden gemappt wird. Wenn es sich nicht um einen legalen/offiziellen Bahnübergang handelt, sollte er auch nicht so erfasst werden. Wenn es nur ein Trampelpfad ist, der dort die Gleise kreuzt, dann sollte man das auch so mappen (ohne railway=crossing).

Für mich endet der Trampelpfad spätestens am Schotter des Gleises, also noexit=yes. (Und auch das ist schon grenzwertig.) Man kann vielleicht vermuten, dass der Trampelpfad auf der anderen Gleisseite etwas mit dem zu tun hat. Aber ich möchte den sehen, der sehen kann, dass der Pfad über die Gleise führt. Das ist OTG wohl nie möglich.

Die Frage ist aber auch, darf man in OSM etwas mappen, bei dem man weiß, dass es auf Grund einer verbotenen Aktion entstanden ist?
Falls das erlaubt ist, müssen alle deutschen Nutzer, die OSM verwenden, ihre Kooperation mit OSM überdenken, da sie sich möglicherweise nach deutschem Recht strafbar machen. Man bedenke einmal, die Deutsche Bahn weist auf ihren Karten solche “Bahnübergänge” aus?

:rage:

Ohne Bilder von der Stelle kann man nur raten. Es gibt schon Stellen, wo der Trampelpfad auch im oder am Gleisbett zu erkennen ist. Nach OTG kann man das auch mappen (dann aber richtig und mit access=no).

Ich persönlich mappe solche illegalen Trampelpfade/Gleisüberquerungen nicht.

Wieso sollte sie das tun? Wenn irgendjemand ein exaktes Bahnübergangs-Kataster hat und nicht auf OSM-Daten angewiesen ist, dann doch wohl die Bahn.

Ich sehe eher die Gefahr, dass beim Anlegen eines Wanderweges so ein illegaler Übergang, da eingezeichnet, genutzt wird, ohne dass mal jemand die Strecke vorher abläuft. Aber auch dann ist das dessen Problem, da an OSM-Kartenprodukten in der Regel dransteht (zumindest dranstehen sollte), dass für die Richtigkeit der Daten keine Gewähr geleistet werden kann.

man kann sehen dass dort regelmäßig Personen die Gleise queren

zur anderen Frage: erstens weiß man es hier nicht genau, und wenn man es genau wüsste wäre die Frage nicht, ob man es mappen kann, sondern wie

Woran ?

Damit man es auch hier weiß:

Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
  1. sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zu Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist…

Die Art und Weise, wie man mit diesem Thema hier umgeht, finde ich skandalös. Schaut doch mal in die Statistiken, wieviel Menschen jedes Jahr getötet werden, weil sie Bahngleise illegal überqueren.

:rage:

weiter oben hast du geschrieben dass man sich nach deutschem Recht strafbar macht, wenn man in einer Karte einträgt dass Menschen dort ggf. unberechtigt eine quasi stillgelegte Bahnstrecke überqueren, und jetzt kommt es Zitat, dass das Betreten lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Niemand will hier Menschen in Gefahr bringen, oder gar zu Ordnungswidrigkeiten anstiften, aber es gibt halt Bahngleise und Bahngleise. Wenn auf so einer Strecke höchstens gelegentlich mal ein Museumszug mit 30 km/h fährt aber sie ansonsten stillgelegt ist, die stillgelegte Strecke von Spaziergängern gewöhnlich an dieser Stelle gequert wird, kann man das nicht mit einer Bahnlinie vergleichen auf der regulär Züge fahren.

Egal ob jemand eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begeht, er wird dafür bestraft. Das heist beides ist strafbewährt also strafbar. :stuck_out_tongue:

Den Lokführer, der einen Menschen überfährt, interessiert das übrigens überhaut nicht. Tot ist tot. Und damit kommt nicht jeder klar. :rage:

Ansonsten ist diese Thema für hier mich beendet.

:rage:

Wer ist “man”? Welche Äußerungen von wem findest du warum skandalös?
Pauschalvorwürfe haben noch nie eine Diskussion weitergebracht. Da weiß keiner, was du meinst.