Bürgersteige/Fussweg

area:highway ist mir bekannt und habe ich bereits in wenigen Einzelfällen genutzt. Und es wird in OSMAND-Offline-Karten angezeigt. Das Einzeichnen ist aber mit relativ hohem Aufwand verbunden und sollte meines Erachtens auch nur bei Vorliegen von sehr genauen Luftbildern erfolgen (in NRW sind dafür die vom Land NRW zur Verfügung und z.B. im iD integrierten Luftbilder “NRW Orthophoto” gut geeignet). Diese Flächen können aber meines Erachtens bs auf Weiteres nur als detaillreiche Ergänzung des Linien-Mapping von Wegen und Straße genutzt werden, da Routing und viele Kartenansichten weiterhin auf Linienförmige Wege und Straßen angewiesen sind.

Vielleicht ist der doch relativ geringe Nutzen, diese detaillierten Flächen einzutragen, auch ein Grund dafür, dass dieses Propolsal noch in der Schwebe ist.

Das andere Proposal für landuse=highway war mir bislang nicht bekannt. Und ich erkenne auch nicht den wirklichen Nutzen dafür, da diese Landnutzung auch die zur Straße gehörenden Grünflächen umfasst. Während area:highway eine detaillierte Darstellung ermöglich, welche Fläche Fahrbahn, welche Fußweg und welche Grünstreifen zwischen zwei Fahrbahnen oder zwischen Fußweg und Fahrbahn ist, unterscheidet bringt hier landuse=highway keinen Vorteil.

Im Proposol steht, dass sogar Flächen, die für Straßen vorgesehen sind, damit eingetragen werden können, unabhängig davon, ob dort tatsächlich eine Straße gebaut wurde. “This tag can also be used for land set aside for roads where the actual road or path may or may not have already been built.” - übsetzt: “Dieses Tag kann auch für Flächen verwendet werden, die für Straßen reserviert sind, auf denen die eigentliche Straße oder der Pfad möglicherweise bereits gebaut wurde oder nicht.” - und da wird es meiner Meinung nach schwierig. Das sind Infos, die man vor Ort nicht erkennen kann. Das ist auch eine deutliche Abweichung von dem Prinzip, dass bei landuse=… stets die tatsächliche Landnutzung eingetragen wird: landuse=forest bleibt forest, auch wenn es sich um Grundstücke handelt, die für den Bau von Einfamilienhäuseren vorgesehen sind. landuse=meadow bleibt auch meadow, solange die Fläche als Wiese (vielleicht sogar als Weide) genutzt wird, auch wenn es sich um Baugrundstücke handelt. Ein Kataster ist die OSM-Datenbank nicht. In dem Proposal zu landuse=highway wird u.A. auf eine Parallele zu landuse=railway verwiesen, das ja auch für den gesamten Eisenbahn-Korridor gedacht sei und nicht nur den Bereich, auf dem die Schienen liegen. Das ist meines Erachtens eine leichte Fehlinterbretation. landuse=railway umfasst zwar neben den Gleisen auf die umliegende Infrastruktur “Auf den Flächen finden sich neben Gleisen auch Gebäude, Lokschuppen, Waschplätze oder Wassertürme.”, es ist aber u.A. übliche Praxis, Waldflächen, die sich auf Eisenbahngelände befinden, als Waldflächen einzutragen. Auch hier wieder die Orientierung an der tatsächlichen Nutzung und nicht an irgendwelchen Grundstücksgrenzen. Das gleiche gilt ja auch bei landuse=residential. Ich kenne auch Beispiele, bei denen eigentlich für Straßen vorgesehene Flächen von den agrenzenden Wohngrundstücken mitgenutzt werden (z.B. in nie gebauter Wendehammer wurde mit in den Vorgarten einbezogen). Auch hier Endet die landuse=residental-Fläche nicht an der durch in solchen Fällen oft nicht sichtbaren Grundstücksgrenzen, sondern dort, wo die tatsächliche und aktuelle Nutzung tatsächlich endet. Auch bei Wohngrundstücken an Ortsrandlagen weicht oft die tatsächlich Nutzung deutlich von den Grundstücksgrenzen ab. Die einen nutzen die anschließende Fläche als Garten mit und bei anderen Grundstücken wird ein Teil des Grundstücks von der angrenzenden Viehweide mitgenutzt. Wie bitteschön sollte man sowas ansonsten anders in OSM eintragen als durch den Import von amtlichen Katasterkarten?

Daher mein Fazit:

area:highway macht Sinn, wird teilweise schon verwendet und ausgewertet. Die Abrenzung zu anderen Flächen ist vor Ort sichtbar und auf guten Luftbildern ebenfalls zu erkennen.

landuse=highway halte ich für wenig zielführend.

area:highway tritt zudem nicht in Konflikt zu landuse=residental. Es kann also auch dort genutzt werden, wo man landuse=residential auch über Straßen hinweg großflächig einträgt.

Es gibt Wege auf Privatgrund, die sind öffentlich gewidmet, also durchaus öffentliche Verkehrsfläche.

Ich weiß ja nicht, was Du unter Parzellierung verstehst, aber auf bisher allen Lageplänen und Flurstückskarten die ich so kenne (und das sind beruflich begründet so einige) haben die Straßen eigene Flurstücke und Flurstücksnummern. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass es in Dtl. noch unvermessene, nicht abgrenzbare Flächen gibt.

Weiterhin stoße ich mich an Deiner Verwendung des Begriffes “Wohnfläche”, das ist - ebenfalls im beruflichen Kontext - bei mir vollkommen anders definiert (und da ist tatsächlich ausgeschlossen, dass es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt). Aber davon hatten wir schon …

Beispiel?

so sieht das aus: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/?projection=EPSG:25833&center=423279.25437548815,5756363.74609022&zoom=14&bglayer=4&layers=19,25
Hier ist nicht nur der begleitende Rad/Fußweg sondern sogar ein Teil der Straße selbst nichtöffentliches Eigentum…

An der Stelle ist das kein Zeichenfelher im Kataster!

Sven

zu den Eigentümern kann ich nichts sagen (könnte ja auch kommunales Eigentum sein), aber wenn das wirklich Privateigentum ist, mit einer öffentlich gewidmeten Straße, dann habe ich dazugelernt.

Ich habe ehrlich gesagt auf die Schnelle auch keinen unparzellierten innerstädtischen Straßenraum gefunden, obwohl ich mir ziemlich sicher bin gelernt zu haben dass es zumindest nicht vorgeschrieben ist, dass Straßen unbedingt parzelliert werden, weil fast alles was nicht im Grundbuch eingetragen ist, der Komune gehört (gibt wohl Ausnahmen wie z.B. Flüsse).

Die Existenz der Straßenparzellen ist m.E. aber auch eher ein Argument dafür, dass dort kein landuse=residential passt.

Ich kann die Aussagen von Dieterdreist aus eigener Erfahrung bestätigen.

Hier ein Beispiel, dass tatsächlicher landuse=residential und landuse=highway nicht immer den vorgesehenen Landnutzungen entsprechen. Die Beispiele sind Screenshots aus dem Geoportal NRW mit dem Layer “Flurstücke”:

Das Wohngrundstück auf diesen Foto ragt laut amtlicher Flurstückkarte deutlich in den Straßenraum hinein. Es wird hier also offensichtlich für das Wohngrundstück vorgesehene Fläche als Straße genutzt. Ich habe keine Ahnung, ob es über die Nutzung als Straße irgendwelche Verträge gibt, jedenfalls gibt es die Straße in den jetzigen Dimensionen seit mindestens 30 Jahren und bis heute wurden die Flurstücksgrenzen offensichtlich nicht angepasst.

Bei diesem Beispiel geht die Wohngrundstücksnutzung deutlich über die Grundstücksgrenzen hinaus und ein Teil der angrenzenden Ackerfläche ist von der tatsächlichen Nutzung her landuse=residential statt landuse=farmland. Wahrscheinlich gehören Ackerfläche und Wohngrundstück der gleichen Person, wen interessiert es also, dass dort jemand seine Wohngrundstücksnutzung erweitert hat? Für mich ein klares Beispiel, dass sich landuse=residential und landuse=farmland nicht entsprechend irgendwelcher Eigentumsverhältnisse oder Grundstücksgrenzen sondern entsprechend der tatsächlichen Nutzung einzutragen sind.

Hier Grundstücke, die in der Nähe eines Baches liegen. Verschiedene Grundstücksbesitzer haben die (öffentliche) Fläche zwischen baumbestandenen Bachufer und eigenem Grundstück in die Gartennutzung mit einbezogen… auf der öffentlichen Fläche war laut Bebauungsplan mal ein Naherholungsweg geplant. Der wurde seit über 20 Jahren nicht realisiert und wird es wahrscheinlich auch nie werden. Der Stadtverwaltung ist es sogar nicht unrecht, dass die Anlieger dort diese Flächen mit nutzen und insofern auch in Ordnung halten… faktisch handelt es sich somit um landuse=residential, nach der Definition von landuse=highway müsste man den Streifen aber als landuse=highway eintragen. Wobei auch das nicht richtig wäre. Es handelt sich wohl eher um die Umsetzung bei der vor ca. 25 Jahren vorgenommenen Neuparzellierung (vorher Weiden, dann Baubgrundstücke) gesetzlich vorgegebene Abstandsflächen zwischen Baugrundstücken und Bachläufen. Und in diese Fläche wurde bei Erstellung des Bebauungsplan als Option ein Naherholungsweg hineingezeichnet.

Nun, der Wald mit dem Radweg und dem Straßenanteil gehört einer öffentlich-rechtlichen Stiftung… Nun kann die Stiftung aber sagen, “Hey, ich habe jemanden privates, mit dem ich einen Flächentausch mache…” So richtig reingrätschen kann die Stadt Lübben gleich…

In dem besagten Beispiel ist das sogar nicht mal rechtlich per Grunddienstbarkeit (Wegerecht) gesichert… Eigentlich müsste da die Stadt Lübben an den Eigentümer herantreten, entweder wegen Dienstbarkeit oder Trennvermessung und Flächenerwerb. Solange aber keine Not ist, wird zunächst der Eigentümer, als auch die Stadt die Füße still halten… Solche Konstellationen sind gar nicht so selten…

Sven, der beim besagten Eigentümer arbeitet…

Solche Situation führen dann in Einzelfällen dazu, dass plötzlich Grundstücke keinen Anschluss mehr an die nächste öffentliche Straße haben, weil es einen Eigentümerwechsel gab und der Nachfolger einfach einen Zaun quer über die Zufahrtsstraße gezogen hat. Findet man bei Fernsehformaten wie “Hammer der Woche” oder “Realer Irrsinn”

Daher: Wir mappen, was on-the-ground vorhanden ist.

wenn es hart auf hart kommt und die Straße unbedingt benötigt wird der Eigentümer aber darauf pocht, dass es keine Grunddienstbarkeit gibt und er “dicht macht”, dann könnte man als Stadt z.B. auch den Eigentümer (bei entsprechender Entschädigung) enteignen, wirklich machen was er will wird der Eigentümer nicht können, auch wenn die Lage nicht ganz sicher ist. Solange sich niemand beschwert und alles seinen normalen Gang geht kann man sowas auch einfach weiterhin ungeregelt lassen.

Na da würde hier dann zunächst gerichtlich ein Wegerecht mit Grunddienstbarkeit in Abteilung 2 erzwungen.
Enteignung ist eine ganz hohe Hürde… Die greift erst, wenn es ein planfestgestelltes Wegebauprojekt wäre und ein Eigentümer sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt…
Ein nichtplanfestgestellter straßenbegleitender Radweg sieht dann so aus: https://bb-viewer.geobasis-bb.de/?projection=EPSG:25833&center=422853.5898131993,5753465.200498641&zoom=13&bglayer=4&layers=19,25 Der Eigentümer des Flurstücks 159 wollte einen Streifen nicht verkaufen, für den Weg gibt es keine Planfeststellung, also kein Enteignungsrecht… Weg ist also unterbrochen (bzw. wird als schmales Feinsplittband ganz dicht im Straßenraum der B87 langgeführt…

Sven

Na toll, aber das Feld vom Nachbarn mit beackern … Da interessiert die Grundstücksgrenze plötzlich nicht mehr …

Komische Aussage.Noch nie Gebäudedurchfahrten gesehen?
Hier: https://www.openstreetmap.org/way/259130353 ist unten ein öffentlich gewidmeter Weg über dem gewohnt wird. Die Fläche ist zudem dennoch Privateigentum. Letzteres kann man vor Ort nicht sehen und ist daher auch kein Kriterium, nach dem wir uns richten könnten/sollten.
Hier: https://www.openstreetmap.org/way/28872097 gibt es eine “unterirdische” öffentliche Erschließungsstraße, die komplett “überbaut” (größtenteils als Innenhof=Grünfläche der Großwohnanlage) ist.
Für mich gehört die Wohnstraße zum Wohngebiet. Wenn man “Bauflächen” erfassen wollte, dann möge man dafür ein eigenes Tag erfinden. Zudem möchte ich daran erinnern, dass OSM ein weltweites Projekt ist und man in großen Teilen der Welt dieses deutsche “Hier ist genau die Grenze” weder kennt, noch mappen könnte :roll_eyes:

Wirklich?
So etwas gibt es sehr häufig. Beispiel für eine Bundesstraße:
https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?zoom=13&lang=de&topic=ba&bgLayer=tk&E=653848.37&N=5479826.39&catalogNodes=122,12,11&layers=luftbild_parz

Gebäudedurchfahrten und Brückengebäude sind Sonderfälle. Unterirdische Tunnel ändern für mich den landuse nicht, mit land würde ich die Oberfläche meinen.

die Wohnstraße (damit meinst du vermutlich eine Straße die von Wohnnutzung gesäumt ist?) gehört für mich auch zum Wohngebiet, aber der tag für Wohngebiet ist m.E. nicht landuse=residential, obwohl das dort der vorherrschende landuse sein wird

Grundstücksgrenzen sind weltweit üblich, das ist keineswegs eine deutsche Spezialität. Die großen Teile der Welt ohne Grenzen sind vermutlich die unbewohnten oder sehr dünn besiedelten. Öfter als du vermutlich denkst sind die Grenzen ziemlich hart und eindeutig, Mauern und Zäune

Was denn sonst? (wobei die Frage ist, was man unter dem Begriff “Wohngebiet” versteht, OSM ist ja kein Bebauungsplan und bildet nicht Begriff aus Bebauungsplänen ab)

Der Logik zufolge würde dann bei building_passage Wohnbau auf Verkehrsfläche stehen.

land und Oberfläche bezog sich auf die Tunnel, bei building_passage bin ich mir hins. landuse unsicher, wenn es sich um eine öffentliche Straße handelt (wobei das oft eher private bzw. halböffentliche Zuwegungen sind wie Durchfahrten, Ladengalerien etc.), bei Überwegen über Straßen (geschlossene Brücken) würde ich den landuse nicht ändern, wegen privaten Wegen auf privatem Grund würde ich den landuse sowieso nicht ändern.
Wohnbau über Verkehrsfläche ist prinzipiell durchaus denkbar

Darüber sprechen wir hier nicht zum ersten Mal, aber ich schreibs nochmal, unter “Wohngebiet” kann man sich m.E. vor allem 2 Dinge vorstellen (insbesondere unter dem englischen term “residential area”):

  1. ein Teil einer Siedlung (Stadt, Dorf, …), der unter einem Namen bekannt ist, und in dem vorwiegend bzw. zu einem nennenswerten Anteil gewohnt wird.
    M.E. ist dafür am besten place=neighbourhood, quarter oder suburb geeignet. Welcher landuse dort zu welchem Anteil vorkommt, sollte eigentlich schon aus den beinhalteten landuse Flächen hervorgehen, man könnte aber auch zusätzlich ein manuell kuratiertes Attribut setzen, z.B. neighbourhood=residential oder place:use=residential (es gibt “residential” bereits als Attribut mit abutters=residential und use=Residential (import?), neighborhood=residential gibt es auch bereits 1379 mal).

  2. eine vorwiegend fürs Wohnen genutzte Fläche (landuse=residential)

Hier ist die Verwendung des Ausdrucks Wohngebiet für Siedlungen oder Teile davon nicht üblich, vielleicht ist das in Deutschland anders. Ich versteh das deutsche Wort und auch das englische Wortpaar so gut wie nur im Sinn von Punkt 2 oben. Für die Sachen in Punkt 1 hat man hier eigene Wörter: Block, Grätzel, Stadtteil; nicht unähnlich wie die Werte für “place” übrigens.

In kleinen Gemeinden ohne nennenswerten Fremdenverkehr, Landwirtschaft oder Industrie ist das kein Fehler, wenn das gesamte Siedlungsgebiet als Wohngebiet erfasst ist. Die reine Lehre würde gebieten, den Supermarkt und das Dorfpub auf “retail” zu legen und den Gasthof mit Übernachtung auf “commercial”. Auch wenn das beim Pub nur fürs Parterre (den Boden) gilt?

Wie man sieht wird von Detailmappern die Grenze gern mit den Bordsteinkanten der Straßenfahrbahn zusammengelegt. Das hat mehr mit Malunterricht zu tun als damit, eine Datenbank mit Dingen zu füttern, an denen einem etwas liegt.

Das lässt sich übrigens ganz leicht korrekt abbilden: Die Verkehrsfläche (building_passage) nicht aus dem Wohngebiet ausstanzen (als Loch in einem Multipolygon), sondern einfach so drüberlegen. Dann ist die darunterliegende Fläche doppelt kodiert.

[Update, das Skript für quick-quote hat mich zum Autor des Zitats gemacht.]

Das Skript kann nichts dafür, wenn du im falschen Beitrag auf “Quick quote” klickst :smiley: