Es ging im Eingangsbeitrag um einen Radweg, der auf einem Bahndamm bzw. in einem Bahngeländeeinschnitt errichtet wurde, also mit vermutlich eindeutig vorhandenen Spuren. Auch einige weitere Beiträge differenzierten nicht zwischen “Bahnverlauf vor Ort noch erkennbar” und “planiert und überbaut”.
Gegen das Erstellen von Sammelrelationen habe ich übrigens auch nichts, wenn damit alle noch erkennbaren Reste in eine nachvollziehbare Verbindung gebracht werden unter Auslassung der abgerissenen, planierten, überbauten Bereich.
Das hatten wir auch bei den Theman Limes und Reichtsautobahn schon einmal. Ich finde es gut und richtig, dass die verschiedenen Limes-Schnipsel in einer Sammelrelation zusammengefasst werden. Ich finde es ebenso richtig, wenn eine einsam im Wald stehende Brücke, ein für die Autobahn aufgeschütteter Wall, eine damals bereits angelegte Unterführung zu einer Sammelrelation “Autobahnbaustelle” zusammengefasst werden. Eben deswegen, weil man so ein aus mehreren Teilobjekten bestehendes “Bodendenkmal” in Zusammenhang setzen kann. Ist auf jeden Fall besser, als für die Bereiche, wo tatsächlich nie etwas war (weil in dem Bereich nie über die Planungsphase hinweggekommen) oder im Fall des Limes an der Erdoberfläche nichts zu erkennen ist, etwas einzutragen, was dort nicht ist.
Wenn also ein Bahndamm noch vorhanden ist (ggf. zu einem Radweg umgebaut wurde oder einfach nur mit Buschwerk zugewachsen ist), dann aber in einen Abschnitt übergeht, bei dem die Bahnlinie komplett (mit Unterbau) weggerissen wurde und sich nun einfach Ackerfläche befindet oder einen, bei dem die Bahnstrecke mit Gebäuden überbaut wurde oder sich nun Einfamilienhausgrundstücke befinden, dann sollte nur der Bereich in OSM eingetragen werden, wo der Bahndamm noch vorhanden ist. Eine Sammelrelation kann dann den Zusammenhang herstellen zu dem hinter dem überbauten Bereich wieder deutlich erkennbaren Geländeeinschnitt.