Ist opendataportal.at eine zulässige Datenquelle?

OSM_RogerWilco , thx für die Hinweise.
in meinem konkreten Fall trifft zu:
https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html

Als erster Filter ist es sinnvoll die Bedingungen auf die Punkte hier https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Licence/Licence_Compatibility abzuklopfen.

https://drive.google.com/file/d/1Cp_Hr5rNsccydtUO4ueCmD6pd-Fcnz3c/view

https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html

Damit (ohne Sondernutzungsrecht) nicht verwendbar für OSM, da:

https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Licence/Licence_Compatibility#CC_BY

(Hervorhebungen von mir)

Edit: Link OSM-Licence/Licence Compatibility korrigiert und Blog-Link in Zitat korrekt eingebunden.

Liege ich da falsch: Wenn von einem CC-BY Luftbild/Geländemodell abgepaust wird, dann genügt ein Hinweis im Changeset auf das “Luftbild” allemal. Die Zeichnung selber ist ein eigenes Werk, das frei lizensiert werden kann. Luftbild abmalen ist ja nicht so trivial, wie man meinen könnte, jedenfalls nicht durch die Bank so, es ist viel mehr eine Interpretation. CC-BY ist insofern freilich Voraussetzung, denn das erlaubt es, die geschützten Bilder als Hintergrund in den Editor einzublenden, kostenlos, solange die Quelle dort aufscheint.

Vielleicht, vielleicht auch nicht.

Es gibt deshalb Vorlagen für die Freigabe von so lizensierten Luftbildern. https://drive.google.com/file/d/0B3PN5zfbzThqLXg1TUlxalAtVE0/view?resourcekey=0-4sd_dnFdCx_C86qXve5AAw

Hmm, google drive click ich nicht gern, was mag dort stehen? Der OP will den Verlauf von Bächen in OSM eintragen und nimmt ein CC-BY Geländemodell als Hintergrund im Editor. Auf dem Modell sind keine Bäche zu sehen, braucht es aber gar nicht, dennn wo da welche sind kann anhand der Geländeformation, die abgebildet wird, recht gut bestimmt werden: wenn man das DGM richtig zu deuten weiß und nicht zuletzt, wenn man die Örtlichkeit kennt. In Wirklichkeit muss beides zutreffen, wenn es stimmen soll; Das Modell allein reicht nicht hin um zu erkennen, dass es sich um einen Bach handelt, das Wissen reicht nicht hin um den Verlauf genau zu erfassen.

Den waiver gelesen, ja da bleiben keine Fragen offen. Hier gelesen - https://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen - Ich stufe Luftbilder und Geländemodelle als Vermessungsdaten ein. Dh. wenn ich von einem unfreien Luftbild abmale, ganz privat im Kammerl darf ich das ja, dann kann man mich bei der Veröffentlichung wegen Unlauteren Wettbewerbs drankriegen, zumindest wer selber in der Branche ist. Ein CC auf die Daten macht da nicht viel um. Manch eine Organisation kennt da sicher keine Hemmungen, Microsoft bing ging da löblich voraus.

Fragen: Was ist in OGD (Open government data) so enthalten? Kann opendataportal.at als nicht-gewinnorientiert nach UWG einschreiten? Die Homepage ist geradezu eine Aufforderung, die Daten weiterzuverarbeiten. Kann das je nach dem wer was eingestellt hat variieren?

So gut gelesen hast du wohl nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen#%C3%96sterreich (nicht das ich WP als besonders gute Quelle für solche Sachen ansehe).

Um es mal zu wiederholen: OSM ist kein Projekt rechtliche Grauzonen auszuloten, sondern ein Projekt freie Geodaten zu sammeln und zu produzieren, die rechtssicher von allen genutzt werden können.

Hallo Simon, so kann ich das nicht auf mir sitzen lassen. Ich hab schon genau gelesen. Der WP Artikel ist nicht so schlecht, besonders dass drauf hingewiesen wird, dass auch Geodaten, die keinen urheberrechtlichen Schutz genießen anderweitig geschützt sein können, das macht ihn sogar gut!

Es geht mir nicht darum, Grauzonen auszuloten, sondern darum, den richtigen rechtlichen Rahmen zu wählen. Siehe unten.

Das Gesetz in Österreich nimmt “Landkartenwerke des BEV” davon aus, freie Werke zu sein. Im RIS (Gesetze+Urteile) findet sich keine Definition von “Landkartenwerk”, der Ausdruck scheint selbstverständlich? Der Absatz 2 wurde 1953 in UrhG §7 aufgenommen, da gab es schon Luftbilder.

Für mich heißt das, wenn ich mir die basemap in den Editor als Hintergrundbild lege und einen Bach durchpause, dann hab ich eine geschützte Information kopiert. Denn die Information, dass dort ein Bach verläuft, die blaue Linie, die hat jemand vom BEV in die Karte eingetragen.

Detto, wenn ich einen OGD Datensatz “Bäche” importiere, dann wird auch etwas kopiert, das urheberrechtlich geschützt ist. Ich glaub, so etwas ist hier gemeint? https://blog.openstreetmap.org/2017/03/17/use-of-cc-by-data/

Dagegen sehe ich Luftbild und Geländemodell nicht als “Karte”, sondern als Rohdaten, wie aufwendig verarbeitet auch immer. Urheberrechtlich gehen die sicher als Foto durch. D.h. ich darf sie nur weiterverbreiten wenn ich eine Lizenz besitze. CC-BY ist da bestens geeignet.

Im Luftbild sind allerdings schlichtweg keine Bäche drin, auch keine Häuser, Wälder, Wiesen usw. Da sind geocodierte bunte Pixel. Wenn ich Lutftbild/DGM verwende, um den Verlauf eines Bachs in die Openstreetmap einzutragen, dann kopiere ich nichts. Die Handlung ist vom Urheberrecht nicht berührt und CreativeCommons irrelevant.

Aber siehe oben - wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Der Fall um den es hier geht, Bäche nach DGM kartieren, ist meiner Auffassung nach eher so gelagert, als ein Beispiel, das das vielleicht besser verdeutlicht, wie “streetview” Bilder fürs mappen verwenden.

PS: Es wäre natürlich von Interesse, welche Luftbildanstalten einen waiver ausgestellt haben, ich konnte dazu nichts finden.

Trotzdem würde ich bei https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html vorsichtshalber nachfragen, ob ich deren DGM zugrundelegen kann.
Frage: Darf ich als x-beliebiger Mapper eine Anfrage nach extern richten oder ist das Aufgabe bzw. Privileg von FOSSGISS (im Sinne von: OSM spricht nach aussen nur mit einer (1) Stimme)?

a) ja
b) ich würde trotzdem mit Joachim koordinieren (wegen 1 Stimme etc).

Meine Anfrage an die Bayerische Vermessungsverwaltung “Darf Ihr DGM50 für Map-Tätigkeiten in OpenStreetMap zugrundegelegt werden?” wurde wie folgt beantwortet:

<<<<<
Die Produkte, die auf unserer Internetseite als OpenData geldleistungsfrei zur Verfügung stehen, dürfen unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY 3.0 DE) gerne genutzt werden.

Die Namensnennung der Bayerischen Vermessungsverwaltung als Rechteinhaberin hat in folgender Weise zu erfolgen:
“Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

Bitte beachten Sie auch die weiteren Bedingungen der Namensnennung, z.B. einen Link zur Lizenz beifügen.

Hinweis: FOSSGISS habe ich vorher und nachher informiert.

Jetzt werde ich noch zwei Probleme haben:

  1. Wie finde ich mich im Pixel-Nebel zurecht?
  2. Wie bringe ich in der OSM-source folgenden langen Text unter?
    “Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
    Werde es demnächst einfach probieren.

Die Antwort überrascht mich nicht, bei so einer unspezifischen Anfrage.
Da fehlt die Frage ob es ausreicht, die Quelle ans CS anzubringen, oder im Wiki oder am Objekt selbst oder sonstwo.

Antwort: Gar nicht!
Es reicht nicht, bei OSM irgendwohin den Text zu schreiben. Es müsste jeder Datennutzer auch machen. Und genau das wollen wir nicht, weil die Daten dann nicht frei sind.
Kurz:
Die Lizenz ist NICHT OSM-kompatibel. Lass es einfach.

Problematisch sind die ggf. enthalten Daten von de Ferranti. Dies stammen teilweise aus sowjetischen Militärkarten. Meine Meinung: Dadurch sind die Daten insgesamt unfrei.

Von der Textlänge her ginge es vermutlich schon, ich habe es ausprobiert in https://opengeofiction.net/node/230403130
Ausserdem: Die offizielle bay. Landeskarte (80cm Auflösung) ist im OSM-Id-Editor zugelassen.

Ausserdem: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Bayern/Gemeindegrenzen-OpenData-Initiative
siehe hier “Datenquelle und Rechtliches”.

Ich glaube, ich bin rechtlich auf der sicheren Seite mit der Verwendung des Bayern-DGM.

@osmwichtel:

  1. ging es in der Ausgangsfrage um opendataportal.at - das ist m.W. lizenzrechtlich nicht verwendbar, solange Namensnennung gefordert ist.
  2. bzgl. bayr. DGM 50 hätte man auch gleich in der OSM-Contributors-Liste nachschlagen können.
    https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Bayern
    Da hättest Deine Antwort schneller gehabt. Die DGM50 steht dort mit als freigegeben drin.

Ich habe im Zuge des Threads von opendataportal.at nach https://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html gewechselt.

Auf https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Bayern bin ich gestossen via
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Bayern/Gemeindegrenzen-OpenData-Initiative
Auf diesen Link wiederum bin ich gekommen via
https://www.openstreetmap.org/note/2644092
(dort links ganz unten).
Oder so ähnlich…

Trotzdem danke für den Hinweis.

http://data.opendataportal.at/user/sonny

ist nicht mehr erreichbar? Weiß jemand, weshalb?

Umzug?
https://forum.aerosoft.com/index.php?/topic/169774-lidar-digitale-gel%C3%A4nde-modelle-dgm-europ%C3%A4ischer-l%C3%A4nder/#comment-1080399